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Ab wann ein arglistig verschwiegener Mangel?

BMW 3er E91
Themenstarteram 11. April 2021 um 23:44

Huhu zusammen. Ich möchte vorweg sagen, dass ich nicht vor habe jemanden über den Tisch zu ziehen indem ich mängel unerkennbar verschweige. Allerdings möchte ich mir die Mängel auch nicht auf die Stirn schreiben - ich denke ihr wisst was ich meine.. Es geht darum:

Vor etwa 2 Jahren habe ich für knappe 8000€ einen 320d e91 aus 2009 mit 130k km gekauft. Das Fahrzeug stand sehr gut da und hatte laut Tüv Gebrauchtwagencheck kaum mängel.

Im ersten Jahr kamen dann bereits knappe 2500€ Reperaturkosten auf mich zu.

Nun im zweiten Jahr bahnt sich der nächste Spaß an. Alle Dämpfer ölen, der generator quietscht, wasserpumpe und rollen haben starkes Kippspiel und machen teilw. geräusche, schwingungsdämpfer/Riemenscheibe gerissen, winterreifen hatten dieses Jahr ihr letztes.

Die Reperatur dieser Dinge kostet rund 3500€, was mich dazu bringt mein 180.000km gelaufendes Fahrzeug nun gerne verkaufen zu wollen, da die Steuerkette auch noch die erste ist.

Klar, wenn ich den Wagen so verkaufe (Wenn ihn bei den mägeln überhaupt jemand haben möchte) bringt das auto mit glück noch 3000-4000€.

Bei dem Fahrzeug wurde schon relativ viel getauscht (Hardyscheibe, Spurstangen, ABS sensoren, bremsen rundum neu etc)

Nun meine Frage:

Sicherlich wäre es das Fairste dem potenziellen Käufer jeden noch so kleinen Mangel offen mitzuteilen - allerdings macht das ja niemand. Bis zu welchem Punkt obliegt es dem potenziellen Käufer und seiner Sorgheitspflicht mängel selber zu erkennen?

Selbst erkennbare (auch hörbare) mängel wie quetschende Riemen, ölende Dämpfer etc würde ich dem Käufer am liebsten nicht auf die Nase binden. Gehören diese Dinge zu der eigenen Sorgheitspflicht oder besteht hier bei nicht nennen ein Arglistig verschwiegender Mangel?

Natürlich würde ich auch den letzten Werkstattbericht (von vor einer Woche) beilegen auf dem all diese Mängel deutlich in fettgedruckter schwarzer Schrift aufgeführt sind.

Wenn dieses Dokument bei Besichtigung frei lesbar ist; Muss ich dann überhaupt etwas über die Mängel sagen, oder ist der Käufer "Selbst Schuld" wenn er sich das Dokument nicht anschaut?

So Richtig wohl fühle ich mich damit ehrlichgesagt nicht. Allerdings habe ich, wie viele andere auch, eben auch nichts zu verschenken. Mh.

Würde mich da über eure Meinung freuen.

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10 Antworten

Als Kind hat man doch gelernt: "Was Du nicht willst dass man Dir tut..." Moralapostel Ende.

 

Ölende Dämpfer sagen nichts über ihre Funktion aus. Falls Du Laie bist hat die Werkstatt Dir gegenüber nur die Aussage getätigt, dass Deine Dämpfer undicht sind. Schonmal Dämpfer beim VAG Konzern gesehen? Wenn die nicht undicht sind, sind die kaputt :D

 

Riementrieb wird der Käufer schon hören. Binde ihm die Mängel nicht auf die Nase, wenn er fragt, antworte ehrlich aber plaudere nicht aus dem Nähkästchen. Wenn er fragt, lass ihn Einsicht in die Dokumente haben. Du kannst im Gespräch auch alle Mängel erwähnen, Du musst sie nur gut verpacken und den Rest des Autos hochpreisen.

 

Aber ganz ehrlich, wer sich ein Auto mit dem Alter und der Laufleistung kauft muss wissen, dass der Wagen nicht neu ist. Deine "Mängel" würden mich persönlich nicht vom Kauf abschrecken.

 

EDIT:

Wenn Du ihm ehrlich antwortest und er sich das Auto anschauen kann, bist Du raus aus dem Schneider.

Bitte alle Mängel die du kennst offenlegen. Natürlich schlägt sich das auf den Preis nieder aber ganz ehrlich du hast danach null Ärger wenn alles im Kaufvertrag steht. Bei einem alten und teurem Auto am besten in einer Werkstatt durchschauen lassen. Die können zwar nicht hineinschauen aber die wissen wo man hinschauen und hören muss. Die Kosten sind es wert. Wer hat schon eine Hebebühne dabei und das Fachwissen.

Das sind alles sachen die bei 180000km kaputt gehen können. Dämpfer ab 150000km ist relativ normal. Riemen und Rollen beim vibrierenden Diesel ebenfalls.

 

Das passiert wenn man ein Auto mit viel Km kauft.

Dafuer hast du ein 40000€ Auto fuer 20% des Neupreises bekommen.

 

Ein 8000€ Ford Fiesta Jahreswagen wär nicht so kaputt aber eben kein Bmw.

 

Reparieren und weiterfahren.

Grundsätzlich gilt:

einen bekannten Mangel, und sei er noch so klein, zu verschweigen ist eine arglistige Täuschung.

Daher würde ich das Auto nur mit den entsprechenden Hinweisen an einen gewerblichen Händler verkaufen.

Dazu 4 Worte:

Ehrlich waehrt am längsten

Stell die Frage mal anders:

- welchen Erlös strebst du bei dem 12-jährigen Fahrzeug an?

- wieviel Mehrerlös erzielst du wenn du Mängel verschweigst

- ist der Mehrerlös den eventuellen Ärger wert (viele Telefonate, eventuell Klage oder Rückabwicklung mit entsprechenden Kosten, da du so ein Fzg nur an eine bestimmte Zielgruppe verkaufen kannst kommt noch die Gefahr von blauen Augen dazu)

Alle deine Mängel sind laufleistungsabhängig und normal, was hast du bei Kauf erwartet?

Fazit: reparieren und weiterfahren mit einem mängelfreien Fahrzeug

Zitat:

@peterpio schrieb am 12. April 2021 um 07:39:01 Uhr:

Grundsätzlich gilt:

einen bekannten Mangel, und sei er noch so klein, zu verschweigen ist eine arglistige Täuschung.

Daher würde ich das Auto nur mit den entsprechenden Hinweisen an einen gewerblichen Händler verkaufen.

Moralisch gesehen, ein klares ja.

Rechtlich wird das aber anders aussehen. Da ist die Frage, was man dem Verkäufer nachweisen kann, was er gewusst haben muss.

 

Die auf dem Werkstattbericht stehenden Mängel sind also bekannt und müssen dem Käufer mitgeteilt werden. Ein BMW mit 180tkm ist eh am Lebensende (das BMW annimmt) angekommen. Als Kunde kann man da kein neuwertiges Fahrzeug erwarten, das muss jedem klar sein.

am 12. April 2021 um 15:07

Auch rechtlich gesehen ist die Sache ganz klar, soll heißen, du musst dem Kaufinteressenten die dir bekannten Mängel mitteilen, andernfalls könnte dies sowohl strafrechtliche Konsequenzen und als auch zivilrechtliche Folgen für dich haben. Wie "rommulaner" schon geschrieben hat, muss man dir das Wissen über die Mängel im Nachgang natürlich erst einmal nachweisen. Da du aber bereits einen schriftlichen Mängelbericht einer Werkstatt hast, ist die Lage ja ganz klar. Und auch moralisch gesehen würde ich mir diesen Schuh nicht anziehen.

Also entweder Auto reparieren lassen und dann weiterfahren bzw. repariert verkaufen oder in den sauren Apfel beißen und mit entsprechendem Verlust unter Angabe der Mängel weiterverkaufen.

.. wobei Verschleißteile am Ende ihrer Lebensdauer keinen Mangel darstellen, erst Recht nicht einen arglistig verschwiegenen. Dazu zähle ich Reifen, Dämpfer, Bremsbelag etc. und einen Bericht der Werkstatt geht den Käufer erstmal nichts an. Ansonsten ist Ehrlichkeit selbstverständlich die beste Voraussetzung für ein gutes Geschäft. Spart viel Ärger im Nachhinein.

Zitat:

@MarcStev schrieb am 12. April 2021 um 01:44:16 Uhr:

Huhu zusammen. Ich möchte vorweg sagen, dass ich nicht vor habe jemanden über den Tisch zu ziehen indem ich mängel unerkennbar verschweige. Allerdings möchte ich mir die Mängel auch nicht auf die Stirn schreiben - ich denke ihr wisst was ich meine.. Es geht darum:

Vor etwa 2 Jahren habe ich für knappe 8000€ einen 320d e91 aus 2009 mit 130k km gekauft. Das Fahrzeug stand sehr gut da und hatte laut Tüv Gebrauchtwagencheck kaum mängel.

Im ersten Jahr kamen dann bereits knappe 2500€ Reperaturkosten auf mich zu.

Nun im zweiten Jahr bahnt sich der nächste Spaß an. Alle Dämpfer ölen, der generator quietscht, wasserpumpe und rollen haben starkes Kippspiel und machen teilw. geräusche, schwingungsdämpfer/Riemenscheibe gerissen, winterreifen hatten dieses Jahr ihr letztes.

Die Reperatur dieser Dinge kostet rund 3500€, was mich dazu bringt mein 180.000km gelaufendes Fahrzeug nun gerne verkaufen zu wollen, da die Steuerkette auch noch die erste ist.

Klar, wenn ich den Wagen so verkaufe (Wenn ihn bei den mägeln überhaupt jemand haben möchte) bringt das auto mit glück noch 3000-4000€.

Bei dem Fahrzeug wurde schon relativ viel getauscht (Hardyscheibe, Spurstangen, ABS sensoren, bremsen rundum neu etc)

Nun meine Frage:

Sicherlich wäre es das Fairste dem potenziellen Käufer jeden noch so kleinen Mangel offen mitzuteilen - allerdings macht das ja niemand. Bis zu welchem Punkt obliegt es dem potenziellen Käufer und seiner Sorgheitspflicht mängel selber zu erkennen?

Selbst erkennbare (auch hörbare) mängel wie quetschende Riemen, ölende Dämpfer etc würde ich dem Käufer am liebsten nicht auf die Nase binden. Gehören diese Dinge zu der eigenen Sorgheitspflicht oder besteht hier bei nicht nennen ein Arglistig verschwiegender Mangel?

Natürlich würde ich auch den letzten Werkstattbericht (von vor einer Woche) beilegen auf dem all diese Mängel deutlich in fettgedruckter schwarzer Schrift aufgeführt sind.

Wenn dieses Dokument bei Besichtigung frei lesbar ist; Muss ich dann überhaupt etwas über die Mängel sagen, oder ist der Käufer "Selbst Schuld" wenn er sich das Dokument nicht anschaut?

So Richtig wohl fühle ich mich damit ehrlichgesagt nicht. Allerdings habe ich, wie viele andere auch, eben auch nichts zu verschenken. Mh.

Würde mich da über eure Meinung freuen.

Nachdem du das ganze hier schon in einem öffentlichen Forum zur Frage und Diskussion gestellt hast, würde ich dir empfehlen, alle Mängel die du kennst auch bekannt zu geben... .

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