- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 7
- Ab wann gilt ein Fahrzeug als Unfallwagen???
Ab wann gilt ein Fahrzeug als Unfallwagen???
Hallo zusammen,
kann mir zufällig einer sagen ab wann ein Fahrzeug als Unfallwagen gilt??
Viele Grüße
Ähnliche Themen
41 Antworten
Ok danke, die Antwort ist gefunden. Mein GTD ist also ein Unfallwagen.
Zitat:
@2009Golf6 schrieb am 27. Oktober 2016 um 17:50:43 Uhr:
Ok danke, die Antwort ist gefunden. Mein GTD ist also ein Unfallwagen.
Na denn – lass uns mal daran teilhaben!
Hab leider keine Bilder, der Schaden ist schon repariert. Es wurde die Tür hinten rechts instandgesetzt und neu lackiert und heckklappe und Stoßstange hinten lackiert
wie lange kann man eine Versicherung eigentlich belangen oder ab wann bekommt man überhaupt eine Wertminderung bezahlt?
Mir ist vor mehreren Jahren mal ein französischer Kleinwagen mit ~10-15kmh unter die Stoßstange in die Reserveradmulde gerauscht. Die Versicherung bekam 3500€ berechnet. Fand ich ein bisschen teuer für die Arbeiten, aber die Werkstätten zocken da ja gleich richtig ab.
Die Rechnung hab ich auf Wunsch bekommen, bzw musste erst nachfragen.
Das mit den Begriff Unfallwagen ist mir schleierhaft. Wenn ein Unfallwagen nach den Unfall fachgerecht instandt gesetzt wurde, frage ich mich warum er dann immer noch ein Unfallwagen ist.
Ja das frage ich mich auch. Und das schlimmste ist, ich bin da völlig unverschuldet reingeraten.
Zitat:
@funky-bln schrieb am 29. Oktober 2016 um 22:34:44 Uhr:
Das mit den Begriff Unfallwagen ist mir schleierhaft. Wenn ein Unfallwagen nach den Unfall fachgerecht instandt gesetzt wurde, frage ich mich warum er dann immer noch ein Unfallwagen ist.
Weil er nicht mehr im originalen Zustand ist. Gerichtet, gekittet, gespachtelt, nachlackiert wurde . . .
Zitat:
@2009Golf6 schrieb am 30. Oktober 2016 um 02:10:51 Uhr:
Ja das frage ich mich auch. Und das schlimmste ist, ich bin da völlig unverschuldet reingeraten.
Ich habe dafür jedes Mal eine kleine Entschädigung wegen Wertminderung von der Versicherung bekommen.
Zitat:
@lufri1 schrieb am 30. Oktober 2016 um 10:04:34 Uhr:
Zitat:
@2009Golf6 schrieb am 30. Oktober 2016 um 02:10:51 Uhr:
Ja das frage ich mich auch. Und das schlimmste ist, ich bin da völlig unverschuldet reingeraten.
Ich habe dafür jedes Mal eine kleine Entschädigung wegen Wertminderung von der Versicherung bekommen.
Das ist immer ein Witz was man als Wertminderung bekommt, wenn man das Auto zurück gibt liegen zwischen der Wertminderung von der Versicherung und dem Autohändler große Differenzen.
gelöscht...
Die Entschädigung der Versicherung ist sicher ein Witz, aber besser als nichts.
Zitat:
@funky-bln schrieb am 29. Oktober 2016 um 22:34:44 Uhr:
Das mit den Begriff Unfallwagen ist mir schleierhaft. Wenn ein Unfallwagen nach den Unfall fachgerecht instandt gesetzt wurde, frage ich mich warum er dann immer noch ein Unfallwagen ist.
Unfallwagen ist nur der allgemeine Sprachgebrauch
Richtig wäre : Ein Fahrzeug welches einen Unfallschaden erlitten hat,welcher aber fachgerecht (manchmal auch nicht ) instandgesetzt wurde
Ich habe in den Schaden in einer VW Werkstatt mit der Auszeichnung Unfallspezialist von VW reparieren lassen.