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Ab wann macht eine Sitzerhöhung für das Kind SINN?

Themenstarteram 5. Juni 2016 um 15:44

Hallo zusammen!

Ich fahre einen Audi TT 8J und habe einen 2,5jährigen Sohn mit 14 Kilo.

Vorab: Mir ist sehr an der Sicherheit meines Kindes gelegen und ich mache keine großen Experimente.

Ich weiß, dass Kinder ab 15 Kilo lt. StVO auf einer reinen Sitzerhöhung sitzen DÜRFEN und bis 1,50m und 12 Jahre mindestens auf einer sitzen MÜSSEN.

Auch wenn ich in 1 Kilo Gewichtszuwachs meinen Kleinen so transportieren dürfte, werde ich es natürlich nicht tun, da ich weiß, dass kein Seitenschutz vorhanden ist und er auch so ohne Unfall rausrutschen könnte wenn er - zB - einschläft.

Meine Frage: Ab wann macht es SINN ein Kind auf so eine Sitzerhöhung zu setzen, quasi unabhängig vom Gesetz. Machen werde ich es, weil ich ihn auf kurzen Strecken (fast ausschließlich Zone 30) mitnehmen möchte. Also "gar nicht", gibts bei mir dann auch wieder nicht!

Ab wann würdet ihr das verantworten? Ab welcher Größe? Ab welchem Gewicht?

Ich finde hierzu eben nur die gesetzlichen Vorgaben! Keine Meineungen ab wann man es guten Gewissens so machen kann!

Danke schonmal vorab!

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22 Antworten

Hallo,

 

stimmt es, dass man die Sitzerhöhung bereits ab 3 Jahren nutzen darf?

Es geht mir nicht um die Frage der Sicherheit (habe auch nicht vor, mein Kind auf z.B. der BAB mit der Sitzerhöhung zu transportieren, sondern um gelegentliche Kurzfahrten in der Stadt, wie z.B. abholen vom KiGa usw), sondern um die Gesetzeslage: ab wann DARF die Sitzerhöhung benutzt werden?

 

Gruß

 

PS: ein Link wäre auch gut!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann Sitzerhöhung anstatt Kindersitz?' überführt.]

Reine Sitzerhöhungen gehören meist zur ECE 44 Klasse 3 (22-36kg)

Wenn das Gewicht des zu befördenden Kindes in diesem Intervall liegt, können Sitzerhöhungen verwendet werden.

Schau dazu am besten auf die ECE-Prüfplakette des Kindersitzes !

Dazu ein Verkehrswacht-Link:

http://www3.vwgt.de/21.php

Zitat:

Auszug aus § 21, Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die für das Kind geeignet sind. Dies gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.

Anmerkung: Das 12 Lebensjahr wird am 12.Geburtstag vollendet. Das Kind muss also entweder 12 Jahre alt sein oder 150 cm groß. Ist eines dieser beiden Kriterien erreicht, muss kein Kindersitz mehr benutzt werden. Im Einzelfall ist es jedoch unbedingt zu empfehlen, dass ältere Kinder noch eine Sitzerhöhung benutzen, wenn nur dadurch ein ordnungsgemäßer Gurtverlauf erreicht werden kann.

Ob ein Kindersitz geeignet ist, ergibt sich aus der ECE Zulassung.

Es gibt insgesamt 5 Gewichtsgruppen:

Gr. 0 von Geburt bis 10 kg

Gr. 0 plus von Geburt bis 13 kg

Gr. 1 9 - 18 kg

Gr. 2 15 - 25 kg

Gr. 3 22 - 36 kg

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann Sitzerhöhung anstatt Kindersitz?' überführt.]

Alle, die ich kenne ab 16 kg.

Machen z.B. meine Eltern für meine Kinder, ohne dass ich da ein schlechtes Gefühl habe.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann Sitzerhöhung anstatt Kindersitz?' überführt.]

Danke!

Habe jetzt bei eBay welche gesehen, da hieß es "3-12 Jahre, 15-xx Kilo"... stimmt das also nicht?

 

Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann Sitzerhöhung anstatt Kindersitz?' überführt.]

Doch, wollte auch 15 schreiben, habe mich aber vertippt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann Sitzerhöhung anstatt Kindersitz?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Doch, wollte auch 15 schreiben, habe mich aber vertippt.

alles klar, danke!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann Sitzerhöhung anstatt Kindersitz?' überführt.]

Er sollte stabil gerade sitzen können und der Gurt sollte auf der Sitzerhöhung korrekt über die Schulter verlaufen. Ist nix für lange Strecken aber kurz in der Stadt wird es gehen.

Meine Kinder fuhren so lange im Kindersitz mit, bis sie rausgewachsen waren. Sprich zu groß dafür waren.

Pauschal, wie es die Gesetzeslage vorschreibt, gibt es meiner Meining nach nicht.

Hallo, PassiTT,

es gibt keine Tabellen, anhand derer man eindeutig messen kann, ob ein Kind noch einen Kindersitz mit oder ohne Rückenlehne braucht.

Manche Kindersitze mit Rückenlehne sind so gebaut, dass sie auch etwas größeren Kindern noch einen guten Sitzkomfort zusätzlich zu einer guten Sicherheit bieten.

Der Vorteil dieser Kindersitze ist, dass die Kinder auf längeren Fahrten schlafen können, ohne zur Seite zu kippen.

Das Beste wäre, zusammen mit dem Kind und dem Auto, in dem der Kindersitz angebracht werden soll, zu einem Fachgeschäft zu fahren und dann den passenden Sitz auszusuchen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 5. Juni 2016 um 21:51:27 Uhr:

 

Das Beste wäre, zusammen mit dem Kind und dem Auto, in dem der Kindersitz angebracht werden soll, zu einem Fachgeschäft zu fahren und dann den passenden Sitz auszusuchen.

So würde ich das machen.

am 5. Juni 2016 um 20:28

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 5. Juni 2016 um 18:04:44 Uhr:

Meine Kinder fuhren so lange im Kindersitz mit, bis sie rausgewachsen waren. Sprich zu groß dafür waren.

Pauschal, wie es die Gesetzeslage vorschreibt, gibt es meiner Meining nach nicht.

Das dürfte wohl die einzige korrekte Antwort sein. Denn solange sie in einem Sitz, den sie vor den Kräften bei einem Unfall schützt platz haben, warum sollte man ihnen diese Sicherheit weg nehmen?

Also, solange sie noch in einem Kindersitz Platz nehmen können, bleib beim Kindersitz.

Mag ja sein das du in einer Zone 30 korrekt 30 fährst und was machst du wenn dir einer mit 30, 40 oder 50 in die Seite fährt oder von vorne einer reinfährt? Dann hilft die Sitzerhöhung genau 0

Es gibt ausreichende Regelungen rund um Kindersitze und Sitzerhöhungen.

Ist immer noch besser als mit Vermutungen nur Unsicherheit zu schaffen.

Einfach mal lesen:

http://www.landesverkehrswacht.de/.../haeufig-gestellte-fragen.html

http://www.kvw-mhm.de/.../...eine-einfache-sitzerhoehung-benutzen.html

http://www.kindersitze-test.de/.../

 

Gruss

Hallo, Lagebernd,

Deine Links sind gute Anhaltspunkte, nennen aber keine eindeutige Rechtsgrundlage, nach der z. B. ein Kind mit 26 kg zwangsläufig nur einen Kindersitz der Gruppe 3 nutzen darf, denn die gibt es nicht.

Ein Kindersitz ist solange geeignet, wie das Kind dort sicher untergebracht ist und sich in dem Sitz wohlfühlt.

Viele Grüße,

Uhu110

Wenn die Antwort sich nach der bestmöglichen Sicherheit für das Kind richten soll, würde ich unabhängig von der Rechtslage (die oft nur Mindeststandards sicherstellt), je nach Alter, Gewicht und Größe des Kindes den richtigen Sitz auswählen. Da käme für mich eine Sitzerhöhung erst in Frage, wenn das Kind für alle anderen Sicherungssysteme zu groß ist. Denn die Sitzerhöhung bietet selbst keinen Schutz. Sie kann nur dafür sorgen, dass der für Erwachsene konzipierte Sicherheitsgurt en Kind überhaupt schützen kann. Wenn es primär um die (eigene) Bequemlichkeit geht, wage ich jedenfalls nicht, dafür Tipps zu geben. Die Tasache, dass ich groß werden konnte, ohne als Kind im Auto überhaupt angeschnallt gewesen zu sein, zeigt, dass sich hinterher manche Sicherheitsvorkehrung als im Einzelfall entbehrlich erweisen kann. Darauf würde ich aber keine Empfehlungen basieren lassen wollen. ;)

Grüße vom Ostelch

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