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Ab wann offen? Kapier ich net

Themenstarteram 2. Mai 2006 um 22:10

Hallo,

ich bin im Besitz der Führerschein Klasse A(beschränkt) und kapiere einfach nicht ab wann ich offen fahren darf.

Klar, nach 2 jahren.

Aber steht das nicht auf dem Schein?

Ich habe klasse A erst so ca 1,5 jahre nach klasse b gemacht.

Wo steht das Datum????

Irgendwoher müssen die HERREN-in-GRÜN das ja an meinen FS auch sehen.

 

schaut euch mal das Pic an und helft mir!

 

THX

NINO

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31 Antworten
am 2. Mai 2006 um 22:19

bei mir verweist der stern auf punkt 14 oben links. und da ist bei mir das Prüfungsdatum mit nem stempel eingetragen...

am 2. Mai 2006 um 22:21

Ja...interessanterweise fehlt bei dir das Ausstellungsdatum des Führerscheines, das eigentlich in diesem Feld links oben in der Ecke handschriftlich vom Prüfer am Tag deiner (bestandenen) praktischen Klasse A Prüfung hätte eingetragen werden müssen.

Da die Daten die auf deinem Führerschein stehen im Falle einer Polizeikontrolle sowieso überprüft werden, also im prinzip zweitrangig ist, was auf deinem Schein draufsteht, halte ich es für unproblematisch, das fehlende Datum selbst nachzutragen.

Nimm dir einen Dokumentenechten Stift und schreib da links oben, gleich unter das "14.(10)" das Aushändigungsdatum deines MOTORRADführerscheines rein (Format TT.MM.JJJJ)

 

EDIT @ Drehzahlorgel:

Ein Stempel o.ä. ist bei mir z.B. nicht vorhanden. Wirklich nur das Datum...von daher sehe ich meinem Vorschlag gegenüber eigentlich kein Problem.

Themenstarteram 2. Mai 2006 um 22:23

also ist mein Führerschein nicht richtig gedruckt oder was?

Dann kann ich ja offen fahren (-: woher soll die Polizei wissen ob ich's darf....
Scherz beiseite, ich weiß aber echt nicht mehr wann ich Prüfung hatte...Mist

am 2. Mai 2006 um 22:24

bei mir ist da auch nur das datum eingetragen, aber nicht handschriftlich sondern mit nem stempel. oder der prüfer hat ne handschrift wie ne schreibmaschine ;)

Themenstarteram 2. Mai 2006 um 22:26

ich kann da ja nicht irgendein Datum hineinkritzeln....

Dann kann ich mir ja gleich noch nen LKW-Schein "basteln"

Kann noch jemand nachgucken?

Ist das nur bei mir so??

am 2. Mai 2006 um 22:39

Also:

1. sollst du da ja nicht irgendein Datum eintragen. Du sollst da das Aushändigungsdatum deines Motorradführerscheines, was sich mit dem Tag deiner bestandenen Moppedprüfung decken müsste, eintragen. Das ist das Datum was da reingehört.

Bei den Klassen A1 und A(beschränkt) stehen ja Sterne drin. Grund:

Der Führerschein wird nach deiner Anmeldung bei der Fahrschule, bzw. mit dem Verstand deiner Infos ans Straßenverkehrsamt (oder wohin auch immer) gedruckt, damit du ihn am Tag deiner erfolgreichen Prüfung ausgehändigt bekommen kannst. Wann dieser Tag ist, das ist aber bei der Drucklegung noch unklar. Es weiß ja niemand, wie lange du für deinen Schein brauchst, ob du mal durch ne Prüfung fällst usw. Also werden bei den Klassen, die du grad machst, nur Sterne eingetragen, die dann ab dem Datum gültig sind, das (i.d.R. vom Prüfer) in dieses Feld links oben eingetragen wird.

Hat dein Prüfer das aus irgendwelchen Gründen vergessen, tust du nichts unrechtes damit, wenn du das korrekte Datum selbst nachträgst. Du kannst natürlich auch zum Straßenverkehrsamt latschen und das mit denen klären, halte ich aber für unnützen Aufwand. Wenn du dir desbezüglich unsicher bist, dann wird es das Beste sein, wenn du da einfach mal anrufst und dir von denen sagen lässt, was du machen sollst (was du wahrscheinlich eh machen musst, wenn du das korrekte Datum nicht mehr weisst - ein falsches Datum eintragen solltest du unter keinen Umständen).

 

2. ist das nur bei dir so. Kann nur ein Versehen / eine Unachtsamkeit deines Prüfers gewesen sein.

am 3. Mai 2006 um 5:51

Ein Führerschein ist ein Amtlich ausgestelltes Dokument. Darauf darf nicht selbst rumgemalt werden. Wenn du umziehst, darfst du auch nicht mit'm Filzer deinen Perso neu beschriften. Sicher, wenn du das korrekte Datum einträgst, wird es vermutlich keiner merken - erlaubt ist es dadurch noch lange nicht. Ich halte es für am Besten, wenn du mal telefonisch in der Führerscheinstelle nachfragst, dann können die dir nämlich kein Geld abnehmen ;)

@hgjdl:

Genau das wollte ich auch schreiben, kritzel da bloss nicht drin rum! Zur Not fahr zum Amt und frag nach was da los ist!

am 3. Mai 2006 um 13:42

Warum sollte er das Datum nicht selber eintragen?

Klar, man darf eigentlich nicht an so einem Dokument rumschustern, aber ob er nun zum Amt rennt, da ewig wartet, die das ganze prüfen etc. um dann irgendwann das Datum einzutragen oder ob er das Datum schlicht selbst reinschreibt. Und von dieser Meinung rücke ich erst ab, wenn mir einer plausibel erklärt, wie irgendjemand das merken sollte? ;-)

Legal wirds dadurch natürlich nicht, aber es merkt ohnehin kein Mensch.

In diesem Sinne...

am 3. Mai 2006 um 14:09

Damit hast du deine Frage doch selbst beantwortet, Goalgetter. Natürlich steht es jedem frei die geltenen Richtlinien zu übertreten, das ändert aber an der Sache ansich nichts.

am 3. Mai 2006 um 14:43

Zitat:

Original geschrieben von Gobah

Da die Daten die auf deinem Führerschein stehen im Falle einer Polizeikontrolle sowieso überprüft werden, also im prinzip zweitrangig ist, was auf deinem Schein draufsteht, halte ich es für unproblematisch, das fehlende Datum selbst nachzutragen.

Nimm dir einen Dokumentenechten Stift und schreib da links oben, gleich unter das "14.(10)" das Aushändigungsdatum deines MOTORRADführerscheines rein (Format TT.MM.JJJJ)

SO EIN STUSS!!!!! Hör bloß auf damit, sowas zu verbreiten!

Dir/Euch ist schon klar, dass das Urkundenfälschung ist und mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann, oder?!?!?! :eek:

Meine Güte, was wird hier für ein Zeug verzapft?!?!

Leute, egal welches amtliche Dokument Ihr habt, Führerschein, Personalausweis, Reisepass, Urkunden mit Amtssiegel oder sonst was. Da hat niemand außer die Behörde, die dafür sachlich zuständig ist, drin rumzukritzeln.

Des darf net mal die Polizei!

Das is ja genauso geil wie die Leute, die bei Ihren Personalausweisen den Rand abschneiden, nur dass er in den Geldbeutel passt.... --> Dann isser nämlich ungültig!

@Threadsteller:

Geh zu deiner zuständigen Führerscheinstelle und sag das denen. Die haben sämtliche Unterlagen von dem Vorgang im Archiv und können das alles nachvollziehen und berichtigen.

Das dürfte normalerweise nicht mal was kosten.

Mit allem anderen begiebst du dich auf gaaaaanz dünnes Eis!

am 3. Mai 2006 um 15:20

Komm mal ein bisschen runter - der Ton muss net sein, oder ?

Und da du ja hier mit möglichst brutal klingenden Begriffen wie Urkundenfälschung um dich wirfst, kommen wir doch mal zur Definition.

Wie der Name schon sagt geht es um das Verfälschen von Dokumenten.

Ich möchte jetzt von dir eine Erklärung, wo etwas verfälscht wird (so dass es also nicht mehr dem legal zu erwartenden Zustand entspricht)...

Auf das Ding gehört ein Datum drauf - Tatsache.

Dieses Datum ist im Fall des Threadstellers Datum seiner abgelegten Prüfung - Tatsache.

Fehlt es, weil der Prüfer es vergessen hat einzutragen, wird auf dem Amt auch nichts weiter gemacht, als das nachzutragen - Tatsache.

Wenn du ne EC-Karte in der Bank unterschreiben sollst und dir da versehentlich der Bankangestellte einen falschen Stift gibt und du die Karte mal aus Versehen zusammen mit deiner Hose in die Waschmaschine packst, wodurch sich die Unterschrift dadurch aufgelöst hat (was durchaus schon passiert ist und z.B. auch mit einem Führerschein passieren kann) - dann ist das deiner Definition nach also "Fälschung", wenn ich da das nachtrage, was da eh reingehört.

In juristischen Sinne fälscht er damit überhaupt nix, wenn er das korrekte Datum was da reingehört einträgt.

Ein Verstoß gegen geltendes Recht wäre es, ein falsches Datum einzutragen.

Und wie ich oben bereits gesagt habe: Wenn er sich über dieses Datum nicht sicher ist, dann sollte er zum Telefon greifen.

Ist net persönlich gemeint Börny, aber ich kanns nicht wirklich ab, wenn mir Leute in sonem Ton begegnen, ohne damit 100% ig im Recht zu sein.

Ich will nicht bestreiten, dass ein Anruf bei zuständiger Behörde mit Sicherheit nicht verkehrt wäre, aber hier mit sowas zu kommen wie du das tust finde ich einfach ein bissel daneben...auf sachlicher Ebene kann man gerne diskutieren.

am 3. Mai 2006 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von Gobah

Komm mal ein bisschen runter - der Ton muss net sein, oder ?

Und da du ja hier mit möglichst brutal klingenden Begriffen wie Urkundenfälschung um dich wirfst, kommen wir doch mal zur Definition.

Wie der Name schon sagt geht es um das Verfälschen von Dokumenten.

Ich möchte jetzt von dir eine Erklärung, wo etwas verfälscht wird (so dass es also nicht mehr dem legal zu erwartenden Zustand entspricht)...

Auf das Ding gehört ein Datum drauf - Tatsache.

Dieses Datum ist im Fall des Threadstellers Datum seiner abgelegten Prüfung - Tatsache.

Fehlt es, weil der Prüfer es vergessen hat einzutragen, wird auf dem Amt auch nichts weiter gemacht, als das nachzutragen - Tatsache.

Wenn du ne EC-Karte in der Bank unterschreiben sollst und dir da versehentlich der Bankangestellte einen falschen Stift gibt und du die Karte mal aus Versehen zusammen mit deiner Hose in die Waschmaschine packst, wodurch sich die Unterschrift dadurch aufgelöst hat (was durchaus schon passiert ist und z.B. auch mit einem Führerschein passieren kann) - dann ist das deiner Definition nach also "Fälschung", wenn ich da das nachtrage, was da eh reingehört.

In juristischen Sinne fälscht er damit überhaupt nix, wenn er das korrekte Datum was da reingehört einträgt.

Ein Verstoß gegen geltendes Recht wäre es, ein falsches Datum einzutragen.

Und wie ich oben bereits gesagt habe: Wenn er sich über dieses Datum nicht sicher ist, dann sollte er zum Telefon greifen.

Ist net persönlich gemeint Börny, aber ich kanns nicht wirklich ab, wenn mir Leute in sonem Ton begegnen, ohne damit 100% ig im Recht zu sein.

Ich will nicht bestreiten, dass ein Anruf bei zuständiger Behörde mit Sicherheit nicht verkehrt wäre, aber hier mit sowas zu kommen wie du das tust finde ich einfach ein bissel daneben...auf sachlicher Ebene kann man gerne diskutieren.

Boah!

Sorry, wollte dich nicht persönlich angreifen. Das war echt nicht so gemeint und entschuldige, wenn das so rüber kam. Aber du liegst klipp und klar gesagt FALSCH!!!

Wenn du es nicht wahrhaben willst, dein Problem. Wollte es dir nur mal sagen, bevor der Schuss nach hinten los geht!

Aber nichts desto trotz, hat NIEMAND und auch wirklich niemand der nichts damit zu tun hat, da was reinzustempeln oder reinzuschreiben.

Selbst wenn es das richtige Datum is. Das is völlig schnuppe, glaub mir!

Als Bürger oder Fahrerlaubnisinhaber hast du nicht die Befugnis, solche Änderungen bzw. Eintragungen vorzunehmen, weil dir die rechtliche Grundlage dafür fehlt - ganz einfach!

Beispiel: Nur weil du eine Prüfbescheinigung des TÜV's hast und das alles rechtmäßig ist, darfst du noch lange keine Eintragung im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief machen!

Und doch, es erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung (!!!!!!), weil der Führerschein ansich genauso als "Urkunde" gesehen wird, wie eine Geburtsurkunde, ein Personalausweis, eine Meldebescheinigung, eine Lohnsteuerkarte oder sonst was. Der Charakter einer Urkunde ist auf jeden Fall gegeben. Nur das nebenbei!

Wenn das nicht so ist, dann arbeiten ca. 30.000 Kollegen von mir (und ich) Zeit ihres/meines Lebens nach falschem Recht!

Also wenn du wirklich der Meinung bist, dass deine Version stimmt, dann rate ich dir in aller Freundschaft zur größten Vorsicht! Holziger kann dein Holzweg gar nicht mehr werden.

Glaub mir oder nicht, is mir ehrlich gesagt egal.

Ich kann nur jedem dazu raten, sowas nicht selbst zu machen. Klar ist die Gefahr recht gering, erwischt zu werden. Aber wenn, dann wünsch ich schonmal viel Spaß.

So, und weil ich mir wegen so einem Zeugs schonmal hab anhören müssen, dass eine Rechtsberatung hier nicht zulässig ist und nicht gewollt ist, sag ich dazu auch nichts mehr und bitte vielmals um entschuldigung, mich hier eingemischt zu haben, obwohl ich jemanden vor einer großen Dummheit bewahren wollte! Und offenbar war und bin ich hier nicht der einzige, der das so sieht.

Schönen (sonnigen) Tag noch!

Themenstarteram 3. Mai 2006 um 15:50

Ok, fassen wir zusammen:

-Der FS ist nicht richtig ausgefüllt

-Ich darf jetzt aber dennoch nicht offen fahren nur weil's Datum fehlt. Die Polizei prüft bei Kontrolle sowieso nach

-ich weiß das Datum nicht mehr, also kann ich sowieso nichts selber eintragen

-also fahre ich zur FS-Stelle beim Landkreis und beharre auf mein (kostenloses!) Datum.

Fertig

THX

Nino

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