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Ab welchem Alter kann man Halter sein?

Moin Zusammen,
Der Nachwuchs steht kurz davor den A1 Führerschein zu bestehen.
Nun stellt sich mir die Frage nach der Zulassung.
Ist es möglich das Minderjährige Halter eines KfZ sein können?
In diesem Fall ein 125er Motorrad.
Welche Vor-/Nachteile hat es?
Auf der Seite unserer Zulassungstelle ist es leider nicht eindeutig beschrieben.
Dort heißt es u.a. dass es möglich ist, wenn die Minderjährigen einen Schwerbehindertenausweis hätten. Aber ich denke ,dies bezieht sich auf den PKW?
Vielen Dank und noch frohe Ostern
der_Nordmann

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22 Antworten

Ich denke das Fahrzeug das man auf den behinderten nachwuchs zulassen möchte muß auch zur beförderung des Nachwuchses tauglich sein. Für Motorräder heißt das dann mindest auch Zweisitzer und die Behinderung darf dem Platznehmen auf dem Sozius oder im Beiwagen nicht entgegen stehen.

Im Bussgeldkatalog (https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-zulassung-unter-18-jahren/) findet sich dazu folgendes:
Eine Kfz-Zulassung unter 18 Jahren ist grundsätzlich möglich, allerdings nur wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist:
Der Minderjährige besitzt die erforderliche Fahrerlaubnis für das zulassungspflichtige Fahrzeug. Dies kann z. B. ein A1-Führerschein sein, welcher schon mit 16 Jahren erworben werden kann, oder auch die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17.
Der Minderjährige gilt als schwerbehindert. In diesem Fall kann die Kfz-Steuer für das Auto verringert werden oder sogar entfallen. Allerdings darf das Fahrzeug dann auch nur für Fahrten eingesetzt werden, die mit der Beförderung oder der Haushaltsführung der behinderten Person im Zusammenhang stehen.
in 30 Sekunden gegoogelt :-)

Das Einzige was unsere Zulassungsstelle haben wollte, war eine Einverständniserklärung mit der Unterschrift BEIDER Elternteile.

Desweiteren musste der minderjährige Halter namentlich auf der EvB Nr. genannt sein.

Führerschein oder nicht, spielte keine Rolle, ebenso wurde nicht nach einer Behinderung gefragt.

Es ging um die Zulassung eines PKW.

Gruß jaro

Die 125er ist ohnehin steuerfrei. Die Zulassung sollte ab 16 kein Problem darstellen. Auch die HP auf die 125er sollte problemlos auf den Nachwuchs abschließbar sein. Um ruhiger schlafen zu können: es gibt auch bei 125ern welche mit ABS und das verhindert die meisten Abflüge die man so üblicherweise am Anfang hinlegt.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. April 2025 um 12:06:10 Uhr:


Ist es möglich das Minderjährige Halter eines KfZ sein können?

In eurem Fall geht das, wenn die für das Fahrzeug vorgeschriebene Fahrerlaubnis vorhanden ist. Wegen der generellen Frage im Betreff: Die FZV kennt zwar kein Mindestalter für eine Fahrzeugzulassung, aber in der Praxis scheitert die Zulassung auf ein Kind, weil dieses nicht die Pflichten, die mit der Haltereigenschaft verbunden sind, erfüllen kann. Daher wird die passende Fahrerlaubnis vorausgesetzt (und es gibt Ausnahmen für Schwerbehinderte).

Das wurde hier schon mal anhand des Beispiels eines 8-Jährigen diskutiert:

https://www.motor-talk.de/.../...-und-hu-plakette-mit-18-t7579855.html

Alles klar. Dann wird der Nachwuchs Halter.
Vielen Dank!

Hier geht's ohne Fahrerlaubnis, die FZV gibt diese Einschränkung auch nicht her.
Zustimmungserklärung der Eltern genügt vollkommen.
SEPA ist nicht erforderlich, das HZA bekommt die Inbetriebnahme eines zulassungsfreien LKR nicht mal übermittelt, da auf Grund der Fahrzeugklasse steuerfrei.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. April 2025 um 14:05:29 Uhr:


die FZV gibt diese Einschränkung auch nicht her.

Das BGB gibt die Einschränkung her, weil ein Kind nicht die Pflichten eines Halters erfüllen kann, auch nicht mit Zustimmung der Eltern. Aber das hatten wir schon in dem verlinkten Thread.

Das hattet ihr in dem anderen Thread schon bis zum Abwinken hin- und herdiskutiert.
(Wenn du Recht hättest, dürften auch keine minderjährigen, behinderten Kinder Halter werden. Die können ja noch viel weniger "Pflichten eines Halters erfüllen", was immer das sein soll......Und das ist hier gang und gäbe.)

Zitat:

@nogel schrieb am 21. April 2025 um 15:32:05 Uhr:


hättest, dürften

Warum schreibst du die Einwände nicht in dem anderen Thread? Dann kann man ja die Diskussion dort fortsetzen.

Dies ist der aktuelle Thread und ich schreibe dort, wo ich es für richtig halte.

125er auf 16jähriges Kind zulassen klappt ohne Probleme überall in D, Frage beantwortet, Thread kann zu.

Gruß

Andre

Das hast du gar nicht zu bestimmen, fertig. :D:D:D

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