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Abbiegelicht

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 6. Oktober 2009 um 16:25

Hallo

Kann man das Abbiegelicht auch ohne Xenon nachprogramieren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k

Vorraussetzng dafür ist allerdings ein 30Byte Bordnetzsteuergerät

Und ein Scheinwerfer der mehr Ausleuchtung hat als die Passat Nebelscheinwerfer, die scheinbar nur dafür gut sind, bei Nebel nicht gegen das Auto zu laufen. :rolleyes:

Evtl. lassen sich ja die Touran FL NSW am Passat adaptieren, die haben nämlich auch eine Zulassung als Abbiegelichter.

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Was soll das nützen - ohne Xenon fehlt doch auch die passende Lampe im Scheinwerfer:confused:

am 6. Oktober 2009 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von Bernd 1368

Hallo

Kann man das Abbiegelicht auch ohne Xenon nachprogramieren?

hmmm...wenn du nix hast, was um die ecke leuchtet, macht es auch keinen sinn es nachzuprogrammieren. und nur einen nebler anzusteuern, damit er mal angeht und ein abbiegelicht immitiert, ist ja auch wirklich nix halbes und nix ganzes. un bevor das geschrei wieder losgeht: nebler haben keine zulassung als abbiegelicht.

am 6. Oktober 2009 um 16:50

Es gibt die Möglichkeit das Abbigelicht über die Nebelscheinwerfer zu realisieren. Muss nur Codiert werden.

Vorraussetzng dafür ist allerdings ein 30Byte Bordnetzsteuergerät

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k

Vorraussetzng dafür ist allerdings ein 30Byte Bordnetzsteuergerät

Und ein Scheinwerfer der mehr Ausleuchtung hat als die Passat Nebelscheinwerfer, die scheinbar nur dafür gut sind, bei Nebel nicht gegen das Auto zu laufen. :rolleyes:

Evtl. lassen sich ja die Touran FL NSW am Passat adaptieren, die haben nämlich auch eine Zulassung als Abbiegelichter.

Zitat:

Original geschrieben von MemphisR32

"...nebler haben keine zulassung als abbiegelicht."

Gibt's denn dafür eigentlich einen belastbaren Beleg? Das wird immer wieder in den Foren zitiert, ich habe aber noch keinen Gesetzestext dazu gefunden.

Daß es Abbiegelichter gibt, die auch eine Zulassung als Nebelscheiwerfer haben, habe ich schon mal gelesen. Das ergibt auch einen gewissen Sinn.

Aber wie sieht das mit zugelassenen Nebelscheinwerfern aus? Warum sollen die keine Zulassung als Abbiegelicht bis 40 km/h haben? Kennt da jemand eine Stelle in der StvO o.ä.?

Gruß

klensog

Zitat:

Original geschrieben von klensog

Zitat:

Original geschrieben von MemphisR32

"...nebler haben keine zulassung als abbiegelicht."

Gibt's denn dafür eigentlich einen belastbaren Beleg? Das wird immer wieder in den Foren zitiert, ich habe aber noch keinen Gesetzestext dazu gefunden.

Daß es Abbiegelichter gibt, die auch eine Zulassung als Nebelscheiwerfer haben, habe ich schon mal gelesen. Das ergibt auch einen gewissen Sinn.

Aber wie sieht das mit zugelassenen Nebelscheinwerfern aus? Warum sollen die keine Zulassung als Abbiegelicht bis 40 km/h haben? Kennt da jemand eine Stelle in der StvO o.ä.?

Gruß

klensog

1. Weil das Prüfzeichen - ich glaube es ist das Prüfzeichen "K" für die Abbiegelichtfunktion fehlt.

2. weil Nebelscheinwerfer an mehrspurigen Fahrzeugen nur paarweise betrieben werden dürfen

Ich will mich ja nicht einmischen weil ich mich damit nicht auskenne, aber jetzt mal allen Ernstes und ich bin sicher das hier die meisten Haargenau so denken: Ich kann es mir bei bestem Willen nicht! vorstellen, dass bei keiner Verkehrskontrolle eines aktuellem Passat jemand beanstandet das das Kurvenlicht bei einem Passat nicht legal über die Einschaltung des passenden NSW funktioniert werden darf. Nicht in heutiger Zeit wo jeder Polo NSW Abbiegelicht hat. =D=D=D 

 

Meine generelle Meinung zu der Idee: Ich amüsier mich immer wieder köstlich darüber wenn mir jemand mit nur einem leuchtendem NSW entgegen kommt und dies tolles Abbiegelicht sein soll. Dann doch wirklich lieber gar nichts. Ich habe allerdings erfahren das der CC auch ohne Xenon, Abbiegelicht im SW hat. 

Zitat:

Original geschrieben von Dragon$tar

Ich will mich ja nicht einmischen weil ich mich damit nicht auskenne,

Dann lass es!

Zitat:

aber jetzt mal allen Ernstes und ich bin sicher das hier die meisten Haargenau so denken: Ich kann es mir bei bestem Willen nicht! vorstellen, dass bei keiner Verkehrskontrolle eines aktuellem Passat jemand beanstandet das das Kurvenlicht bei einem Passat nicht legal über die Einschaltung des passenden NSW funktioniert werden darf. Nicht in heutiger Zeit wo jeder Polo NSW Abbiegelicht hat. =D=D=D 

1. Macht das Nicht-Entdeckt-werden das Ganze nicht legaler. Oder machst Du Deine Entscheidung im Supermarkt nichts zu stehlen von der Entdeckungswahrscheinlichkeit abhängig? Seltsame Einstellung.

2. Bringt die Programmierung mit den Passat NSW absolut nichts, weil sie keinerlei sinnvolle Ausleuchtung als Abbiegescheinwerfer bieten.

Zitat:

Meine generelle Meinung zu der Idee: Ich amüsier mich immer wieder köstlich darüber wenn mir jemand mit nur einem leuchtendem NSW entgegen kommt und dies tolles Abbiegelicht sein soll.

Wieder sieht man, dass Du keine Ahnung hast und Dich eigentlich hier nicht einmischen wolltest. Abbiegelicht mit GEEIGNETEN Abbiegescheinwerfern - gerne zusätzlich auch als NSW zugelassen - ist nämlich toll. Und durchaus ein Sicherheitsgewinn. Ein Komfortgewinn in jedem Fall.

Aber schon dass man Dich so einfach amüsieren kann :rolleyes:

Zitat:

Dann doch wirklich lieber gar nichts.

Dann gar nichts für Dich... :rolleyes:

Zitat:

Ich habe allerdings erfahren das der CC auch ohne Xenon, Abbiegelicht im SW hat. 

Um den geht´s hier aber nicht...

 

Hier mal ein paar Beispielbilder vom Skoda Octavia II vorFacelift mit NSW mit und ohne Abbiegelicht-Funktion.

http://www.octavia-forum.de/.../viewtopic.php?...

Wie man evtl. erkennen kann unterscheiden sich die Abbiegelicht-Nebelscheinwerfer sowohl in Optik (und folglich der Lichtverteilung) als auch in den angebrachten Prüfzeichen...

 

Nebelscheinwerfer: B

Abbiegescheinwerfer: K

(Tagfahrleuchten: RL)

 

PL steht - soweit ich mich erinnere - für Kunststoff-Abschlussscheibe

Au der Hai kann zubeißen.

Das Adjektiv was da unter deinem Namen steht passt eindeutig zu 100%. Haste ja zum Glück selbst erkannt!!! 

Nach deinen Kommentaren hab ich nicht gefragt !!!!

Geh ma n paar Gesetzestexte lesen oder dich über dein tolles NSW Abbiegelicht freuen.

 

Zitat: Dann gar nichts für Dich.

 

Ich hab die Bi-Xenon Leuchten und hab das richtige! Abbiegelicht. Eher nichts richtiges für dich würde ich sagen. Naja beim nächsten Wagen klappts ja dann vielleicht bei Dir.

 

Zitat:

Zitat:

Meine generelle Meinung zu der Idee: Ich amüsier mich immer wieder köstlich darüber wenn mir jemand mit nur einem leuchtendem NSW entgegen kommt und dies tolles Abbiegelicht sein soll.

Wieder sieht man, dass Du keine Ahnung hast und Dich eigentlich hier nicht einmischen wolltest. Abbiegelicht mit GEEIGNETEN Abbiegescheinwerfern - gerne zusätzlich auch als NSW zugelassen - ist nämlich toll. Und durchaus ein Sicherheitsgewinn. Ein Komfortgewinn in jedem Fall.

Aber schon dass man Dich so einfach amüsieren kann :rolleyes:

Hallo,

 

amüsieren darf er sich trotzdem darüber, denn es sieht tatsächlich peinlich aus und ich halte es auch für eine schlimme Modeerscheinung.

 

Aber trotzdem, mal abgesehen ob es zugelassen ist oder nicht. Für alle die sich wirklich darüber Gedanken machen einen normalen Passat Nebelscheinwerfer als Abbiegelicht zu benutzen, sollten ihn einfach mal einschalten, sich die Hälfte wegdenken und dann überlegen, ob das was übrig bleibt als Abbiegelicht taugt.

 

Und auch die zugelassenen Nebelscheinwerferabbiegelichter, sind nicht mit dem integriertem im Xenon Scheinwerfer vergleichbar. Ich hatte mal in einem Mercedes das zweifelhafte Vergnügen. Der Abstrahlwinkel ist rechts und links gleich (sonst würden sie ja auch als Nebelscheinwerfer nicht mehr zu gebrauchen sein) und damit strahlt er nicht dahin wo es wo es hell werden sollte.

 

Ich find' es peinlich und würde es mir ehr wegcodieren lassen, falls man es nicht auf sonstige Art ausschalten kann.

 

Gruß

toli

Zitat:

Original geschrieben von toli68

Zitat:

 

Wieder sieht man, dass Du keine Ahnung hast und Dich eigentlich hier nicht einmischen wolltest. Abbiegelicht mit GEEIGNETEN Abbiegescheinwerfern - gerne zusätzlich auch als NSW zugelassen - ist nämlich toll. Und durchaus ein Sicherheitsgewinn. Ein Komfortgewinn in jedem Fall.

Aber schon dass man Dich so einfach amüsieren kann :rolleyes:

Hallo,

amüsieren darf er sich trotzdem darüber, denn es sieht tatsächlich peinlich aus und ich halte es auch für eine schlimme Modeerscheinung.

Aber trotzdem, mal abgesehen ob es zugelassen ist oder nicht. Für alle die sich wirklich darüber Gedanken machen einen normalen Passat Nebelscheinwerfer als Abbiegelicht zu benutzen, sollten ihn einfach mal einschalten, sich die Hälfte wegdenken und dann überlegen, ob das was übrig bleibt als Abbiegelicht taugt.

Und auch die zugelassenen Nebelscheinwerferabbiegelichter, sind nicht mit dem integriertem im Xenon Scheinwerfer vergleichbar. Ich hatte mal in einem Mercedes das zweifelhafte Vergnügen. Der Abstrahlwinkel ist rechts und links gleich (sonst würden sie ja auch als Nebelscheinwerfer nicht mehr zu gebrauchen sein) und damit strahlt er nicht dahin wo es wo es hell werden sollte.

Ich find' es peinlich und würde es mir ehr wegcodieren lassen, falls man es nicht auf sonstige Art ausschalten kann.

Gruß

toli

Naja... ich hatte das unzweifelhafte Vergnügen in einem Octavia II vFL die Abbiegelicht-Nebelscheinwerfer zu erleben und hate davor bereits das Vergnügen einen Passat mit Xenon-SW mit Abbiegelichtern (und natürlich dem unzweifelhaft sinnvollen Kurvenlicht) zu fahren.

Glaube mir, zumindest beim Octavia sind die Abbiegelicht-NSW denen im Passat im Hinblick auf Ausleuchtung der Strasse mindestens ebenbürtig. Und es ist schlichtweg falsch, dass die Lichtverteilung des jeweiligen Scheinwerfers nach Links und Rechts gleich sei. Die Abbiegelicht-NSW scheinen auf der jeweiligen Seite, in die man abbiegen will erheblich weiter und leuchten damit eben genauso "asymmetrisch" wie die Abbiegelichter im Passat.

Dass all das mit den Original-NSW, die beim Passat auch nur als solche zugelassen sind nicht annähernd vergleichbar ist muss hier klar gesagt werden (wie Du es auch schon anschaulich beschrieben hast). Die Dinger taugen meiner Meinung nach ausschliesslich dazu, dass einem bei Nebel keiner gegen das Auto läuft. :rolleyes: Eine breitere Ausleuchtung der Strasse, was gelegentlich bei engen Kehren usw. hilfreich wäre ist mit diesen Funzeln einfach nicht erreichbar. Da waren die NSW am Focus I und auch die vom Golf II und VW T3 erheblich hilfreicher...

Nichts desto trotz bin ich der Meinung - egal wie "peinlich" das aussehen mag (finde ich persönlich eigentlich nicht - nachdem ja zwischenzeitlich Mercedes, Skoda, VW und viele andere Hersteller diese Lösung verbauen und man sich daran gewöhnt hat), dass der Sicherheitsgewinn bei (richtigen) Abbiegelicht-Scheinwerfern, egal ob als NSW oder im Hauptscheinwerfer mehr zählt, als der Eindruck, der bei Passanten dadurch entsteht. Und ich selber seh´s eh nicht, wenn ich im Auto sitze...

Praktisch wäre es, wenn man für den Passat passende Abbiegelicht-NSW nachrüsten könnte und an der Elektrik dann dank Programmierbarkeit (zumindest beim 30Byte Stg) nichts verändern müsste.

Evtl. müsste man halt mal prüfen, ob sich nicht die Hella Dynaview Scheinwerfer mit den Blenden der NSW verbauen liessen. Derzeit tendiere ich aber eher dazu, dort runde LED-TFL einzubauen und am Kabelbaum der NSW anzuschliessen.

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