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Abblend-/Standlicht in den Fernscheinwerfern?
Ich finde es schade, das bei Fahrzeugen mit Zusatzfernscheinwerfern im Grill, bei Abblendlicht nur die Standard-Hauptscheinwerfer eingeschaltet sind. Hat schon jemand eine Stand- und/oder Abblendlichtfunktion, wie z.B. beim aktuellen Polo, in die Fernscheinwerfer integriert?
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15 Antworten
kenn hier keinen, aber wenn du sowas baust, dann denk daran, dass nur zwei Standlichter erlaubt sind, also musst du die normalen abklemmen. Lass aber den Sockel drin, weil sonst ist der Scheinwerfer undicht.
Hat noch keiner probiert in die Fernscheinwerfer zumindest eine Standlichtfunktion einzubauen?
Lass es sein, is sowieso nich legal.
Auf allen Leuchtmitteln steht drauf welchen Verwendungszweck sie erfüllen und bei deinen Fernscheinwerfern steht nun mal nix von Standlicht (ofifziell Begrenzungslicht). Das Standlicht darf auch nur maximal 40 cm von äußersten Punkt des Fahrzeugs weg sein, weiß nich ob das bei den Fernscheinwerfen noch klappt am G2.
der Habicht
ok
Also es würde sich was brücken lassen weil ich noch nach Angel Eyes für mein doppelscheinwefer grill such von fk solls da irgendwie welche geben.
Wenn Du nachts noch ruhig wegen der eigentlich nicht zulässigen Änderung schlafen kannst und es Dir keine Probleme macht, daß von Zeit zu Zeit Sätze von Team Green à la: "irgendetwas ist da nicht ganz korrekt verschaltet - lassen Sie das mal bei VW kontrollieren" hörst, ist das natürlich zu realisieren (siehe Anhang).
*greetz*
Jack
Ja und? Was ist da jetzt falsch? Ih definiere beides Licht mal als (erlaubtes) Standlicht, dann ist das soch OK?!?
P.S. Ich glube nur an das gute im menschen
Hatte zwar auch schon einmal in diesem Thread dazu angefragt, wurde aber geflissentlich übersehen.
@ Jack GT: was hast Du als Standlichtfassungen verwendet? Mir hatten die Gummi-Standlichtfassungen der Blinker mit Standlicht vorgeschwebt, aber weiß nicht, woher man diese bekommen soll.
Angeblich hätte auch der Lada Samara Standlichter, die als Gummifassungen einfach in ein gebohrtes Loch eingequetscht werden können.
Und ja, ich würde es auf eine Diskussion mit der Rennleitung ankommen lassen, denn objektiv betrachtet, stellt diese Form des Lichttunings keine Gefährdung dar, lediglich das Fehlen einer lichttechnischen Abnahme (welche diese Konstruktion 100%ig bestehen würde) wäre Grund zur Beanstandung.
Um den Gesetzlichkeiten wenigstens annähernd Genüge zu tun, würde ich die Standlichter der Hauptscheinwerfer im Gegenzug totlegen.
Gibt es Angel Eyes auch für die Fernscheinwerfer? Und falls ja , wo kann man sie zu welchem Preis bekommen?
Zitat:
Original geschrieben von CB-Corrado
Gibt es Angel Eyes auch für die Fernscheinwerfer? Und falls ja , wo kann man sie zu welchem Preis bekommen?
Ja bei mir zum Preis von 129€ inkl.Versand und E Prüfzeichen.
Gruß Horst
Auszug aus der StVzO:
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
(2)...
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2100 mm. Bei den vorderen Rückstrahlern darf der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm.
Wie man das jetzt genau zu interpretieren hat sei mal dahingestellt...
Zitat:
Original geschrieben von freak1704
Hatte zwar auch schon einmal in diesem Thread dazu angefragt, wurde aber geflissentlich übersehen.
@ Jack GT: was hast Du als Standlichtfassungen verwendet? Mir hatten die Gummi-Standlichtfassungen der Blinker mit Standlicht vorgeschwebt, aber weiß nicht, woher man diese bekommen soll.
Angeblich hätte auch der Lada Samara Standlichter, die als Gummifassungen einfach in ein gebohrtes Loch eingequetscht werden können.
Und ja, ich würde es auf eine Diskussion mit der Rennleitung ankommen lassen, denn objektiv betrachtet, stellt diese Form des Lichttunings keine Gefährdung dar, lediglich das Fehlen einer lichttechnischen Abnahme (welche diese Konstruktion 100%ig bestehen würde) wäre Grund zur Beanstandung.
Um den Gesetzlichkeiten wenigstens annähernd Genüge zu tun, würde ich die Standlichter der Hauptscheinwerfer im Gegenzug totlegen.
@freak1704:
Das Standlicht in den Fernscheinwerfern ist von der Position her analog zum G3 verbaut (also zur Fahrzeugmitte, etwas erhöhte 9, bzw. 3-Uhr-Stellung, um für die Fassung genügend Platz zu erhalten). Als Fassung wurde die normale G2-Standlichtfassung benutzt. Beim Setzen der Bohrungen den Reflektor nicht beschädigen, etwaige Schäden bei Metallrreflektoren sofort ausbessern, sonst rostet dort der FSW. Die HSW-Standlicht wurden entfernt, die Fassungen müssen jedoch eingesteckt bleiben oder die entstehenden Löcher dichtgemacht werden.
Die Position der Standlichtbirnen ist besser bei Tageslicht zu erkennen, angehängt ein Foto (die Birne sitzt auf der FSW-Innenseite - der andere Lichtpunkt ist nur Reflektion).
*greetz*
Jack
@ Jack GT: D.h. Du hast die Löcher gebohrt und die Ecken für die Rastfunktion der Fassungen gedremelt?
Warum die Standlichter seitlich setzen? Bringt das eine bessere Ausleuchtung? Wollte die Standlichter mittig unter der Fernscheinwerferlampe setzen oder gibt es irgendetwas, das dagegenspricht?
PS: Gefällt mir wirklich, das Standlicht im Fernscheinwerfer! Gute Arbeit!
Zitat:
Original geschrieben von freak1704
@ Jack GT: D.h. Du hast die Löcher gebohrt und die Ecken für die Rastfunktion der Fassungen gedremelt?
Warum die Standlichter seitlich setzen? Bringt das eine bessere Ausleuchtung? Wollte die Standlichter mittig unter der Fernscheinwerferlampe setzen oder gibt es irgendetwas, das dagegenspricht?
PS: Gefällt mir wirklich, das Standlicht im Fernscheinwerfer! Gute Arbeit!
@freak 1704:
Richtig, so wurde das Ganze gemacht. Meine Überlegung zum seitlichen Setzen der Löcher ergab sich einfach nur aus dem G3-Standlicht und der Zugänglichkeit beim Wechsel. Is halt schon recht lange drin ;-> Hatte mir dafür extra etwas klarere Scheinwerfer von Garello geholt (Klarglas gab's zu dem Zeitpunkt noch nicht).
Du müsstest halt nur schauen, ob für andere Positionen genug Platz ist.
Ansonsten: Dankeschön :-}>
*greetz*
Jack
..da sehen die Fernscheinwerfer mit den Standlichtringen aber besser aus...nichts für ungut.
gruß Horst