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Abblendlicht auf Dauer
Hallo,
ich würde gerne ,wenn ich den Motor anmache,das das Ablendlicht mit angeht.So das man nicht das Licht extra anschalten muss sondern nur das standtlicht extra.Weiß jemand wie man dieses einfach erledigen kann ? Danke
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19 Antworten
Hmmm, welchen Vorteil soll das haben?
Ich würds übern Relais machen, das an du an die Zündung hängst. DIe Stromführenden Kabel die zu den Scheinwerfer gehen am Schalter abklemmen und an das Relais anschließen. Dann Dauerstrom von der Batterie, oder einfacher vom Sicherungskasten holen. Am Besten noch ne Sicherung dazwischen und gut.
MFG CHris
Dauerstrom ???? klasse ID dann haben wir gleich den nächsten beitrag batterie ständig leer!!!
Kabel von schaltstrom Zündschloss an ein relay damit das abblendlicht ansteuern
... wenn du die ganze zeit mit licht fahren willst dann ist auf die restlichen watt von den rückleuchten und den instrumenten gepfiffen. fahre auch fast immer mit licht, da ich schon zu oft, auch am hellen tag, übersehen wurde... ansonsten könntest du auch über tagfahrleuchten nachdenken, aber beim typ89 haste keine chance die ordentlich unter zu bekommen. hab ich alles schon probiert. ansonsten wäre die sache im ner relaisschaltung und nen bissel schaltplan studieren kein akt...
Zitat:
Dauerstrom ???? klasse ID dann haben wir gleich den nächsten beitrag batterie ständig leer!!!
Den Dauerstrom für das Licht. Der Stromklreis wird doch unterbrochen durch das Relais, das durch die Zündung aktiviert wird. Mußt mal genau lesen...
Ich fänds an sich ne feine Sache, jedoch wie lange halten den dann die H4 Lampen ?
Gruß
Herbert
meine machen das seit fast 2 jahren mit...
Ich fahre auch Immer mit Licht! Egal ob Sommer, Winter, Nacht , oder hellichter Tag!
Meine H4´s sind mittlerweile so alt, wie ich das Auto habe...2 1/2 Jahre!
Ich werde es bei mir ab Herbst ,wenn bei uns in Ö Tagfahrlicht Pflicht ist, so schalten, dass mit der Zündung die Nebelscheinwerfer automatisch mit angehen. Sobald das Parklicht eingeschaltet wird, ist dass alles wieder so wie original.
Das hat den Vorteil, dass die Schlussleuchten sowie die KI-Beleuchtung keinem höheren Verschleiß ausgesetzt ist. Ab Herbst ist das dann auch erlaubt, tagsüber mit Neblern rumzufahren, wie das bei euch in D ist weiß ich jedoch nicht.
mfg
sLindi
Ja, bei uns mit Neblern ist nicht. Nur bei entsprechenden Sichtbehinderungen und dann zusammen mit Abblendlicht.
Ich fahre auf Landstraßen und Autobahnen (fast) immer mit Licht, sowie auf Straßen, wo ich der Meinung bin, dass man mich sonst leicht übersehen könnte.
Zitat:
Original geschrieben von Strogij
und dann zusammen mit Abblendlicht.
...oder Standlicht.
Zitat:
Original geschrieben von sLindi
Ich werde es bei mir ab Herbst ,wenn bei uns in Ö Tagfahrlicht Pflicht ist, so schalten, dass mit der Zündung die Nebelscheinwerfer automatisch mit angehen. Sobald das Parklicht eingeschaltet wird, ist dass alles wieder so wie original.
Das hat den Vorteil, dass die Schlussleuchten sowie die KI-Beleuchtung keinem höheren Verschleiß ausgesetzt ist. Ab Herbst ist das dann auch erlaubt, tagsüber mit Neblern rumzufahren, wie das bei euch in D ist weiß ich jedoch nicht.
mfg
sLindi
...dann schau mal, daß du immer ne schön gefüllte Brieftasche mitführst!!! Denn das faren mit Neblern im Stadtgebiet ist bei uns in Österrich sowieso komplett verboten, und aufm Land, auch nur in Verbindung mit Abblendlicht!
@Strogij
Bei uns isses auch nicht Ausser man ist gern Polizei Opfer!
Hatte di aml unabsichtlich bei nm geborgten Wagen an, und wurde sofort zur Kasse gebeten und belehrt!
@101Audi
Ich weiß, dass es zur Zeit noch verboten ist, daher schrieb ich auch ab Herbst. Laut Entwurf des neuen KFG (und der Rechtsauskunft des ÖAMTC) soll es ab dann nämlich erlaubt sein.
Daher habe ich auch die Schaltung, die ich bereits gebaut und getestet habe, auch vorläufig wieder deaktiviert.
Ich hatte es selbst auch nicht so recht glauben können, aber bei Interesse kann ich auch die entsprechenden Gesetzestexte raussuchen.
mfg
sLindi
Zitat:
Original geschrieben von sLindi
@101Audi
Ich weiß, dass es zur Zeit noch verboten ist, daher schrieb ich auch ab Herbst. Laut Entwurf des neuen KFG (und der Rechtsauskunft des ÖAMTC) soll es ab dann nämlich erlaubt sein.
Daher habe ich auch die Schaltung, die ich bereits gebaut und getestet habe, auch vorläufig wieder deaktiviert.
Ich hatte es selbst auch nicht so recht glauben können, aber bei Interesse kann ich auch die entsprechenden Gesetzestexte raussuchen.
mfg
sLindi
Ja, das wär super wenn du mir das raussuchen könntest, denn ich hab jetzt einiges durchforstet beim ÖAMTC, aber da ist immer nur die rede von nem spziellen TAGFAHRLICHT.. über die Nebler konnt ich nichts finden!
Gruß aus Wien,
Martin
Hier der Entwurf des KFG: 26. KFG Novelle
Hier ein Auszug daraus:
Zitat:
78. § 99 Abs. 5 lautet:
„(5) Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sind Abblendlicht, Ne-bellicht oder beide gemeinsam zu verwenden; Fernlicht darf außer während der Dämmerung, bei Dunkel-heit oder bei Nebel an Stelle von Abblendlicht verwendet werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen verwendet werden. Unbeschadet der Bestimmungen über die Verwendung von Fernlicht und von Nebelscheinwerfern ist bei einspurigen Krafträdern während des Fahrens stets Abblendlicht zu verwenden.“
79. Im § 99 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 5a eingefügt:
„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.“
Dies ist jedoch nur der Entwurf der Änderung, ob dieser letztendlich wirklich so übernommen wird, muss man erst sehen.
Doch voreilig wie ich bin habe ich die Schaltung schon mal eingebaut, es werden auch lediglich 2 Relais benötigt.
mfg
sLindi