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Abbrechnung nach Gutachten wirtschaftlicher Totalschaden
Hallo,
mir ist vor 8 tagen einer auf dem Parkplatz ins Auto gefahren. Eine ordentliche Delle hinten links über den Rad. sie hat sich auch ganz brav bei mir gemeldet und es ihrer Versicherung gemeldet.
Auf Empfehlung der gegnerischen Versicherung habe ich einen Gutachter hinzugezogen.
Heute habe ich das Gutachten bekommen.
Inszandsetzungskosten: 2464,06€
Wiederbeschaffungswert: 1700€
Restwert: 330€
Gutachterkosten: 336,22
Jetzt wollte ich eig. ermitteln, was ich denn von der Versicherung bekomme. Aber bin da im Internet nicht ganz schlau geworden.
Kann ich das Auto weiter fahren und mir den Schaden auszahlen lassen? Und bei Bedarf das in der Garage selber versuchen zu richten? Wenn ja, in welcher Höhe kann ich was erwarten? Wenn nein, dumm gelaufen.
Ich werde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen, das kostet mich nichts. A: Rechtsschutz, B: ich war unschuldig.
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16 Antworten
Du bekommst den wiederbeschafungswert minus Restwert:!
Mit dem Auto kannst du dann machen was Du willst!
Gutachter zählt die gegnerische Versicherung
Den Rechtsanwalt übrigens auch, wobei ich es versuchen würde es selbst zu regeln!
Du bekommst den Wiederbeschaffungswert - Restwert + Nutzungsausfallentschädigung für die geschätzte Wiederbeschaffungsdauer (ca. 10 - 14 Tage, da wirtschaftl. Totalschaden) + Kostenpauschale von 25 Euro. (Wiederbeschaffungsdauer müßte im Gutachten stehen; ebenso der Tagessatz für den Nutzungsausfall). Das Gutachten hat die Versicherung auch zu zahlen.
Den nutzungsausfall bekommt man aber nur wenn man keinen Leihwagen genommen hat!
Hallo,
erstmal Danke für eure Antworten.
Wiederbeschaffungsdauer sind 10 Tage eingetragen. Tagessatz steht allerdings keiner mit drin. Ich habe mir keinen Leihwagen genommen. Kann man den Tagessatz irgenwo einlesen?
Ich habe einen Polo 6n2 1.4TDI BJ 2001
Habs gefunden
http://www.özdemir-gutachter.de/Nutzungsausfall.html
Steht zumindestens hier unter Kategorie D
Nach abzug der Jahre stehe ich dann unter C.
Also ergeben sich da theoretisch 10x 35€ = 350 +25 pauschle + 1370 differenzwert = 1745€
Theoretisch.
Was fürn Wagen isses den?
Für meinen Passi aus meiner Signatur bekomme ich 35€ Tag (übrigens Gruppe C) für 14 Tage. Stand alles im Gutachten!
Zitat:
Original geschrieben von Joehlinger
Was fürn Wagen isses den?
Siehe oben.
VW Polo 6n2 1.4TDI von 2001
Wie gesagt, die 10 Tage stehen drin, aber nicht der Tagessatz.
Falls die Versicherung die 1.745 Euro nicht freiwillig zahlen will, nimm einen Anwalt, der drückt die 1745 Euro durch und die Versicherung darf auch noch die 300 Euro Anwaltshonorar zahlen. Meistens reicht schon ein Hinweis, daß du deine Anwälte "von der Kette läßt", wenn nicht gezahlt wird - Frist setzen nicht vergessen (1 Woche / konkretes Tagesdatum nennen!).
Zitat:
Original geschrieben von Makoto_Mori
Zitat:
Original geschrieben von Joehlinger
Was fürn Wagen isses den?
Siehe oben.
VW Polo 6n2 1.4TDI von 2001
Wie gesagt, die 10 Tage stehen drin, aber nicht der Tagessatz.
Steht bei mir in der Zusammenfassung dabei!
Zitat:
Original geschrieben von Joehlinger
Steht bei mir in der Zusammenfassung dabei!
Bei mir nicht.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der sog. Sanden-Danner/Küppersbusch-Tabelle). Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird je nach Fahrzeugtyp in Gruppen von A (23 €) bis L (175 €) eingeteilt.
In dem Gutachten sollte irgendwo die Nutzungsklasse stehen und ein Buchstabe von A bis L (wird wohl ein A sein, wenn es um einen über 10 Jahre alten Polo geht; also 23 Euro pro Tag.
Vielleicht auch nicht! Bin mit meinem 21 Jahre alten Passat in Kategorie c!
Ansonsten morgen den Gutachter anrufen!
Zitat:
Original geschrieben von BMW-032
Nutzungsausfallentschädigung für die geschätzte Wiederbeschaffungsdauer (ca. 10 - 14 Tage, da wirtschaftl. Totalschaden)
Nutzungsausfall gibt es aber nur wenn nachweislich angefallen, im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens muss hierzu das Fahrzeug im Gutachten als nicht verkehrssicher eingestuft worden sein, sonst kann man den ja auch ohne Reparatur einfach weiterfahren.
Ansonsten ist der Nachweis einer (Teil)Reparatur die mindestens die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit gewährleistet oder Ersatzbeschaffung nachzuweisen.