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ABE auch ohne zugehöriges Gutachten gültig?

Themenstarteram 30. September 2015 um 20:42

Hallo zusammen,

ich habe einen Satz Alufelgen mit Winterreifen, die ich bereits auf meinem alten Golf VI und Seat Leon FR gefahren habe.

Nun habe ich einen Skoda Octavia (5E) gekauft und würde die Felgen gerne weiterhin für den Winter nutzen.

Für die Felgen habe ich eine ABE (KBA-Nr. 47158). Zu der ABE habe ich ein Gutachten, welches allerdings von 2010 ist.

Der neue Skoda ist dementsprechend nicht in dem Gutachten aufgeführt. Laut Hersteller (ProLine Wheels) gibt es kein neueres Gutachten.

Darf ich die Felgen nun trotzdem fahren wenn ich die ABE mitführe oder ist die ABE ohne das Gutachten wertlos?

Müsste ich in dem Fall die Felgen per Einzelabnahme beim TÜV eintragen lassen?

Danke schonmal im voraus.

Beste Antwort im Thema
am 1. Oktober 2015 um 10:19

Wichtig ist das in der ABE dies steht:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung

der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

(FZV) nicht erforderlich.

 

Und das die Rad-Reifenkombination für Dein Fahrzeug aufgeführt ist und in der Unbedenklichkeitsbeswcheiniugng für Dein Fahrzeug aufgeführt ist.

laut Aussaage eines Sachverständigen vom TÜV-Nord reicht dies.

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Solange das entsprechende Fahrzeug nicht in einem Gutachten als zulässig aufgeführt ist, isses nicht zulässig.

Entweder abwarten, ob der Hersteller ein Nachtragsgutachten für neuere Fahrzeuge erstellt oder eben Einzelabnahme.

Gibt es die Felge denn noch?

Themenstarteram 1. Oktober 2015 um 6:49

Nein, zumindest findet man sie beim Hersteller auch nur noch im Archiv

am 1. Oktober 2015 um 10:19

Wichtig ist das in der ABE dies steht:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung

der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

(FZV) nicht erforderlich.

 

Und das die Rad-Reifenkombination für Dein Fahrzeug aufgeführt ist und in der Unbedenklichkeitsbeswcheiniugng für Dein Fahrzeug aufgeführt ist.

laut Aussaage eines Sachverständigen vom TÜV-Nord reicht dies.

Themenstarteram 1. Oktober 2015 um 15:07

Zitat:

@andyhang schrieb am 1. Oktober 2015 um 12:19:07 Uhr:

Wichtig ist das in der ABE dies steht:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung

der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

(FZV) nicht erforderlich.

 

Und das die Rad-Reifenkombination für Dein Fahrzeug aufgeführt ist und in der Unbedenklichkeitsbeswcheiniugng für Dein Fahrzeug aufgeführt ist.

laut Aussaage eines Sachverständigen vom TÜV-Nord reicht dies.

Der o.g. Satz steht in meiner ABE.

 

Woher bekomme ich denn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

 

Muss ich dann keine Einzelabnahme machen?

Hiho

Was sagt der TÜV Mann denn zu K und A Auflagen die gar nicht erwähnt sein können da das AUTO nicht in der ABE gelistet ist ...

Was wo wie in irgendeiner COC steht( zumal dort auch die Felgendaten mitdrine stehn also z.b. 205/55/16 auf Felge 6.5 J 16 ET51 ) ist vollkomme EGAL weil Auschließlich die Angaben in der ABE/Gutachten zur ABE für die andere/neue Rad-Reifenkombi gültig sind ..( z.b. 205/55/16 auf Felge 7j16 ET 47 )

Fahren ohne Gültige ABE kostet auch schon nen bischen was ( ich glaube 50 Euro 1 Punkt ) ..und mann hat die TÜV -Sache trotzdem noch nicht aus dem Kopf ...

Ich würde mal einfach beim TÜV oder Dekra vorbeifahren und mich Informieren ...und wenn es so sein soll das COC und eine dort dokumentierte Reifengrösse reichen soll eine "gültige" ABE zur erlangen für ein FZG was nicht gelistet ist ..unbedingt SCHRIFTLICH geben lassen ....( wobei du da warten kannst bis zum Sankt Nimmeleins Tag das der TÜV Dekra KÜS oder wie sie alle heißen sowas NICHT austellen werden )

 

Gruss Dirk

Zitat:

Der o.g. Satz steht in meiner ABE.

Das gilt aber nur, wenn im »Gutachten zur ABE« bei deinem Fahrzeug die Auflage A02 steht.

Aber da es kein Gutachten für deinen Wagen gibt: --> [TÜV, Dekra, …]-Abnahme.

(Abnahmebericht auch lesen bezüglich Eintragung).

am 2. Oktober 2015 um 7:10

Hier wird gerade einiges durcheinander geworfen.

Für Dein Fahrzeug gibt es eine COC. In der steht welche Reifengröße mit welcher Felgengröße z.B. 7x17H2 und Einpresstiefe du fahren darfst. Die COC muß Dir der Verkäufer mit übergeben.

In der ABE steht ganz genau für welche Felgengrößen z.B. 7x17H2 Mittelloch 65,10 Lochkreis 4x108 etc die Bescheinigung gilt. Beides zusammen, also die angegebene Größen in der COC von Deinem Fahrzeug und die freigebenen Felgengrößen der ABE müssen übereinstimmen. Dann geht's. So zumindest die Aussage vom Sachverständigen des TÜV Nord.

Die Gutachten zur ABE sind erstmal für Reifen/Radkombnationen die nicht über die COC des Fahrzeugtyps freigegeben sind.

Die DEKRA wird gar nix dazu sagen, weil sie solche Gutachten gar nicht erstellen darf. Zumindest ist das in den meisten Bundesländern so.

Da ich das gleiche Problem habe, habe ich nun mal den Hersteller der Felge kontaktiert. Die haben eine Anfrage an den TÜV gestellt. Mal sehen was dabei heraus kommt.

Hier geht's echt sehr durcheinander :

Zubehör-Felgen werden durch dieses Papier bestimmt nicht erlaubt sein !

Könnt' man dann ja auch eine Mercedes-Felge draufschrauben, nur weil sie auch 5x112 und vielleicht zufällig die gleichen Maße hat . . .

@ andyhang :

Lieber erst mal nix mehr Verwirrendes hier schreiben, bevor Du nicht selber genau Bescheid weißt !

am 2. Oktober 2015 um 11:09

Ich habe das weiter gegeben was der Sachverständige mir berichtet hat.

Ansonsten bitte erstmal den Thread genau durchlesen. Hättest Du das getan, würdest Du nicht so ein Unsinn schreiben.

? ?

Also ich hab den schon gelesen . . . und auch verstanden worum's geht. Du aber anscheinend nicht.

Solltest Du nachweisen können, daß man irgendwelche Zubehörfelgen, die zufällig die gleichen Maße haben, nur aufgrund des genannten Papierchens legal draufschrauben darf, nehm ich alles zurück.

So, und jetzt lieber wieder was Konstruktives, Kleinkrieg bringt nix.

Zitat:

@andyhang schrieb am 2. Oktober 2015 um 09:10:20 Uhr:

Hier wird gerade einiges durcheinander geworfen.

Für Dein Fahrzeug gibt es eine COC. In der steht welche Reifengröße mit welcher Felgengröße z.B. 7x17H2 und Einpresstiefe du fahren darfst. Die COC muß Dir der Verkäufer mit übergeben.

Für den Octavia Combi 5E sind das die Räder (Felgen):

6,0Jx16 ET 48

6,5Jx16 ET 46

wobei es sich in den "CoC- Papieren immer um Original-Räder handelt

 

Zitat:

Die Gutachten zur ABE sind erstmal für Reifen/Radkombnationen die nicht über die COC des Fahrzeugtyps freigegeben sind.

Die Sonder-Räder vom TE sind 7,0Jx16 ET 38

Also geht´s nur mit einer TÜV/DEKRA-Einzelabnahme

mit dem vorhandenen Rad-Gutachten+ABE,

wobei es wohl ohne Bearbeitung der Kotflügel nichts wird :eek:

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