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ABE Bodykit

Mazda
Themenstarteram 10. Oktober 2024 um 18:07

Hallo Zusammen, hoffe mir kann jemand helfen.

Wir haben uns einen MX5 NB mit Erstzulassung 1998 zugelegt, den wir jetzt auf Vordermann bringen wollen.

Er hat ein Bodykit, laut Vorbesitzer gibt's dazu keine ABE. Hatte ihm extra nochmal gefragt. Er meinte, alles was nicht werkseitig verbaut ist, wurde eingetragen. In den alten Zulassungsbescheinigungen steht nichts.

Meine Frage ist jetzt: Kann es sein, dass das Bodykit werkseitig verbaut ist? Und falls nicht, wo bekommen wir eine ABE her?

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3 Antworten

Gibt´s Bilder?

Ich wüsste nicht, dass Mazda irgendwann mal was mit Bodykit verkauft hat, aber ich weiß auch nicht alles.

@Spitzmaus70 Zitat: wo bekommen wir eine ABE her?

ICH.....würde mal bei Mazda in Leverkusen Anfragen.....besser Schreiben.

Die werden deine Frage sicherlich beantworten können.

Mazda müsste anhand der FIN die Ausstattung beschreiben können.

Evtl. sogar mit Bildern. Der Wagen ist immerhin 26 Jahre alt und in ein paar Jahre zählt er zu den Oldtimern.

Mazda Motors (Deutschland) GmbH

Hitdorfer Strasse 73, 51371 Leverkusen, Deutschland

Tel.: + 49-2173-943-0

www.mazda.de

Viel Erfolg.

Zunächst sollte hier ein Bild beigefügt werden, um erstmal feststellen zu können ob die Teile am Wagen dem Werkszustand entsprechen oder nicht.

Ich würde vermuten, dass wohl letzteres der Fall sein wird…

 

Alles was ab Werk verbaut ist benötigt logischerweise keine ABE oder Ähnliches. Alle Teile die nachträglich verbaut wurden müssen wenigstens ein Materialgutachten haben oder alternativ ein Teilegutachten oder eine ABE, damit eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorgenommen werden kann. Sollte dies bereits geschehen sein, müsste sich ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein finden lassen. Falls nicht, kann nur der Hersteller selbst (falls überhaupt vorhanden) die entsprechend TÜV relevanten Unterlagen zu Verfügung stellen.

 

Erfahrungsgemäß verfügen jedoch die wenigsten Bodykits über solche Unterlagen und sind daher meist entweder per aufwendiger (und kostspieliger) Einzelabnahme eingetragen oder eben ohne Zulassung verbaut.

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