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ABE, Einzelgutachten etc. und was ist mit ersatzteilen???
hi, gestern konnte ich nicht einschlafen und ich habe mir folgende frage gestellt. warum muss ich wenn ich mir eine auspuffanlage hole eine abe haben, oder ein gutachten damit ich es eintragen muss.
kaufe ich wiederum einen endschalldämpfer als ersatzteil (nicht oroginal) weil mein alter kaputt ist, brauche ich kein gutachten oder eine abe. WARUM? es ist ja kein originalteil.
genauso ist es z.b. bei bremsklötzen. egal ob ebay oder ate zimmermann etc. da gibt es auch kein gutachen für das ich es eintragen muss oder gar ne abe. aber es sind keine originalteile. normalerweise müßte der tüv doch ein gutachten oder ähnliches verlangen.
oder ein beispiel: mein grill vorne am passat ist kaputt. ok, ab zu ebay und einen neuen geholt sieht gleich aus, eingebaut und jetzt will der tüv-man eine abe oder ein gutachten. warum verlangte er das nicht bei dem neuem endschaldämpfer, der sieht doch auch original aus ist es aber nicht (er hätte es merken müssen, da dieser neu war)
ich hoffe ihr versteht was ich meine. bei manchen sachen benötige ich ne abe oder ein gutachen bei anderen wiederum nicht. wie ist das geregelt????
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25 Antworten
Moin,
erstmal baldrian rübereich und nochn Tip: Lieber Schäfchen zählen als sich solch fragen zum einschlafen stellen
Also die alle Sicherheitsrelevanten Teile (von Glühbirne bis Bremsbeläge) müssen das "e" zeichen haben das von einer Nummer gefolgt auf eine generelle Freigabe hinweist. Wenn jetzt ein Hersteller was "eigenes" baut (zb Sportauspuff) hat er wahrscheinlich die wahl welches Mittel zur "Legalisierung" er wählt. zuteilung eines e-Zeichen, ABE oder halt das Gutachten, was wahrscheinlich von den Kosten/Stückzahlen abhängt.
Wie das jetzt bei nem Kühlergrill-Nachbau aussieht weiß ich nicht, wundert mich aber das der Tüv da bei gleichem Aussehen ne ABE verlangt. Hat er nach nummern oder Prägungen gesucht?
grüße
Steini
hmm, so wenige beiträge (na ja, ist halt kein provokanter thread ) das heißt das wenn ein teil eine E nummer hat, kann ich es ohne probleme einauen???
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
das heißt das wenn ein teil eine E nummer hat, kann ich es ohne probleme einauen???
Nö - nur wenn es die richtige E-Nummer hat.
Du kannst z.B. nicht deine Mercedes-Scheinwerfer in den Passat einbauen, nur weil die ne E-Nummer haben.
Aber das ist dir, denk ich, wohl selbst klar
ja und was ist z.b. mit dem TFL vom audi S6. die kann man mit ein wenig bastelarbeit an seinen passat anbringen. und der tüv gibt seinen segen ab.
verstehe mich nicht falsch, dumm bin ich nicht, aber ich verstehe manche zusammenhänge nicht. rein theoretisch könnte ich mir die mercedes scheinwerfer einbauen, das sie ja ne E nummer haben.
siehe hier
Die S6-Leuchten sind ein gutes Beispiel. Die gelten ähnlich wie nachrüstbare Nebler aus dem Supermarkt und dürfen überall rein, solange die Schaltung stimmt und die EInbaulage passt.
Bei Scheinwerfern ist es was anderes, allein schon, weil von ihnen die Verkehrssicherheit erheblich abhängt.
@ Han_Omag F45
Endlich jemand, der es begreift!
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Nö - nur wenn es die richtige E-Nummer hat.
Du kannst z.B. nicht deine Mercedes-Scheinwerfer in den Passat einbauen, nur weil die ne E-Nummer haben.
Doch, kann man. Natürlich muss der Einbau fachgerecht erfolgen und die gesetzlichen Maße eingehalten werden. Aber eine Abnahme des Umbaus ist bei Einhaltung dieser Dinge NICHT nötig. Dass das jedoch kaum einer macht, ist bei den nötigen Karosseriearbeiten denke ich nicht weiter verwunderlich.
Genau wie die Audi-TFL. Die e-Nr. gilt halt für das Teil, wo es angebaut wird ist egal. Und das gilt für alle leuchttechnischen Einrichtungen.
Bsp.: Ich hab Seitenblinker von Peugeot am Corsa. Hab sie mir auch eintragen lassen (sicher ist sicher, wie man am Thread merkt ), habe aber auch gesagt bekommen, dass es eigentlich nicht nötig wäre.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Bei Scheinwerfern ist es was anderes, allein schon, weil von ihnen die Verkehrssicherheit erheblich abhängt.
Das ist ja nun kein Argument, die Sicherheit können auch TFL beinträchtigen.
Bei beiden kommt es einfach nur auf den richtigen Einbau/Einstellung an, warum soll es bezüglich der Genehmigung Unterschiede geben?
Hi,
ich wollte an dieser Stelle nur mal darauf hinweisen, daß es einen Unterschied zwischen "e4" (im Viereck) und "E4" (im Kreis) gibt.
Letzteres ist z.B. ein seitlicher Blinker oder ein Scheinwerfer nach ece- Norm Nr. XXXXX. Dafür gibt es normalerweise kein Gutachten o.ä. Der Hersteller weist mit der aufgedruckten Nummer aus, welchen ece- Normen das Teil entspricht. (Sekundäreffekte, also zulässige Anbaumaße und Anforderungen an die geometrische Sichtbarkeit sind Sache des Staates, in dem das Teil verwendet wird.)
Ersteres hingegen ist eine EG- Typgenehmigung bzw. EG- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile, die dem Originalteil identisch nachgebaut sind. Dazu gibt es durchaus ein Gutachten, eine EG- Genehmigung. Und in der Genehmigung ist ein Verwendungsbereich für das Bauteil ausgewiesen.
Bei einer HU achtet unsereins drauf, daß z.B. auf dem AT- Auspuff eine Bauartgenehmigung aufgedruckt ist.
Wenn wir nach dem Wortlaut des Gesetzes gingen, müßte ich eigentlich bei jedem derartigen Teil prüfen, ob der Verwendungsbereich eingehalten wird. Tatsächlich wird eher geguckt, ob es wie das Originalteil aussieht und es passt. (Ich weiß nicht, wie machen daß die Kollegen Prüfer bzw., wie handhabt das die Polizei?)
Legal ist also, den nachgebauten Serientopf vom 1.6 an den 1.6 zu schrauben. Nicht legal ist es, den nachgebauten Topf vom 2.0 mittels Adapter o.ä. dran zu pfriemeln.
Grüße: markus
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
Hi,
Legal ist also, den nachgebauten Serientopf vom 1.6 an den 1.6 zu schrauben. Nicht legal ist es, den nachgebauten Topf vom 2.0 mittels Adapter o.ä. dran zu pfriemeln.
Grüße: markus
so langsam kommt die diskussion ins rollen, und wie ich merke stehen viele auf dem schlauch, mich eingelschlossen.
auf dein zitat zurückzukommen, ist es nicht das gleiche wie mit dem S6 leuchten. die gehören ja an den S6 und nicht an den passat. werden sozusagen auch dran gepfriemelt mit winklestücken etc. also dann letztendlich doch nicht legal. oder habe ich da was missverstanden????
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Nö - nur wenn es die richtige E-Nummer hat.
Du kannst z.B. nicht deine Mercedes-Scheinwerfer in den Passat einbauen, nur weil die ne E-Nummer haben.
Die e-Nr. gilt halt für das Teil, wo es angebaut wird ist egal. Und das gilt für alle leuchttechnischen Einrichtungen.
Quatsch.
Kein Quatsch, auch siehe Beitrag von Zinnenberg.
Das Teil an sich ist geprüft, und wenn es gem. den dt. Einbaumaßen angebaut wird, ist es OK.
So und jetzt gehts ins WE, mal sehen was sich bis Montag in dem Thread wieder angesammelt hat. Scheint ja wieder länger zu dauern
Gut. Sagen "theoretisch".
Praktisch muss dann soviel geändert werden, dass man um eine Abnahme nicht herumkommt.
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
auf dein zitat zurückzukommen, ist es nicht das gleiche wie mit dem S6 leuchten. die gehören ja an den S6 und nicht an den passat. werden sozusagen auch dran gepfriemelt mit winklestücken etc. also dann letztendlich doch nicht legal. oder habe ich da was missverstanden????
1. Ja, Du hast leider was mißverstanden. Lies noch mal die Zeilen über "e" und "E" von mir. Die TFL hat ein "E" im Kreis auf dem Glas, der Schalldämpfer ein "e" im Viereck.
2. Die Tagfahrleuchte des Audi (wie auch beispielsweise ein x- beliebiger Zubehörnebelscheinwerfer) kann auch an einem anderen Fahrzeug verbaut werden, wenn die Anbaumaße passen und sie korrekt geschaltet wird.
Schaltung: Tagfahrleuchten müssen automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden; Tagfahrleuchten dürfen auch ohne Begrenzungsleuchte einschaltbar sein.
Anbaumaße PKW:
Mindesthöhe über Boden der Unterkante der TFL ist 250 mm
Maximalhöhe der Oberkante der Oberkante der TFL ist 1500 mm
Fahrzeug von vorne betrachtet: Zwischen den beiden TFL muß ein Mindestabstand von 600 mm eingehalten werden (bzw. 400, wenn das Fahrzeug nicht breiter als 1300 mm ist). Der maximale Abstand der äußeren Leuchtenkante zur Außenkante des Fahrzeugs (was normalerweise die Stoßstangenecke sein wird) beträgt 400 mm. (Die TFL dürfen also nicht zu weit nach innen und nicht zu nahe zusammen verbaut werden.)
(Quelle:ECE- R48, StVZO §49a)
Wenn man das beachtet, ist es völlig ok, die TFL des Audi an den Passat zu schrauben.
Man könnte auch hingehen und die Blinker eines Golf II an einen Opel Kadett schrauben, wenn man die Maße und die geometrische Sichtbarkeit einhält.
Daß sowas, wenn es verbaut ist, vernünftige Halter haben muß und nicht scharfkantig etc. sein darf, ist ja wohl klar.
3. Den Auspuff eines Audi S6 an einen Passat 1.6 zu schrauben, wäre hingegen nicht legal, es sei denn, die "e" Nummer wäre identisch, bzw. der Passat wäre auch mit einem Auspuff mit der passenden "e"- Nummer erhältlich.
4. Mit der "e" - EG- Bauartgenehmigung weist der Hersteller das korrekte Abgas- und Geräuschverhalten der im Verwendungsbereich des Schalldämpfers aufgeführten Fahrzeuge nach. Was nicht aufgeführt ist, wurde nicht getestet.
Mit dem "E" ECE hingegen wird dem TFL bescheinigt, das es die Mindestanforderungen nach der ECE R48 an TFL erfüllt. Wo es eingebaut wird, ist dabei egal, wie es eingebaut wird (Maße), nicht.
Grüße: Markus
ach so jetzt habe ich es verstanden. danke für die ausführliche erklärung.