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ABE für American Racing Felgen

Themenstarteram 6. Mai 2008 um 10:34

Hallo zusammen,

habe mir vor kurzem schöne Felgen von American Racing aus den USA bestellt für meinen Cadillac Seville ´01. American Racing Haze Black 16x7 5/115 ET+42mm.

Allerdings haben die kein ABE, die ich für die Eintragung benötige. Der TÜV hat sich die Felgen mal angeschaut und gesagt, das die Traglast, die in der Felge steht, nach amerikanischer Norm gemessen wurde, und er mit den Werten nichts anfangen kann. (Max Load 1500LBS) sind rund 700kg pro Felge. Ich bräuchte also ein ABE oder eine Bestätigung, das diese Felgen mal in Europa getestet wurden. Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen.Wenn jemand mehr Daten dazu braucht, kann ich euch die gerne geben.

 

Beste Antwort im Thema

Es tut mir leid, wenn das als "Euphorie" rübergekommen ist. Ich möchte folgendes nachschieben: Ich hege keinerlei Bewunderung für das amerikanische Justizsystem à la Ally McBeal und habe nicht das mindeste Verständnis für Millionenklagen wegen verschüttetem heißen Kaffee. Ich mag keine Fernsehsender, die Polizeieinsätze live übertragen und finde Monster-Pickups und Baseballcaps blöd.

Ich bewundere jedoch amerikanischen Pragmatismus und die einzigartige Art mit Dingen einfach und unkompliziert umzugehen. Ich mag das Herz von Amerika und die herzlichen Menschen, die ich dort kennengelernt habe. Ich mag das, was man die "amerikanische Seele" nennen würde. Diese wird natürlich auch in vielen technischen Einzelheiten der Autos widergespiegelt. Und die mag ich so, weil vieles daran so gemacht ist, wie ich es machen würde, wenn ich es machen müßte.

Alles klar?

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Dann hat sich der TÜV wieder mal was neues, phantasievolles ausgedacht oder es haben sich tatsächlich Vorschriften geändert.

Im bisherigen Lauf des Universums wurden die eingestanzten Traglasten anerkannt (sicher ist das aber von TÜV zu TÜV verschieden). Das mit dem "amerikanischen Meßverfahren" halte ich für aus den Fingern gesogen. Wahrscheinlich hatte der Trottel keine pounds-Umrechnungstabelle griffbereit.

Im übrigen sind nach deutscher Lesart sowieso alle US-Autos illegal und nicht zulassungsfähig, da keines ihrer Ersatz- oder Einzelteile eine KBA-Nummer aufweist. Weder Auspuff noch Radkappen haben so etwas.

Mein Tipp: bau einfach das AR-Logo in der Mitte raus und besorge Dir ein passendes "Cadillac"-Center Emblem. Dann sind die Felgen eben Originalausrüstung. Wenn der TÜFFi nicht mal pounds auf kg umrechnen kann, wird er auch kaum den Unterschied zwischen Cadillac- und AR-Felge auseinanderhalten können.

Falls Du Gewissensbisse hast: die Dinger sind auch nicht legaler oder eintragungsfähiger als es die Originalfelgen wären. Auch die haben kein deutsches Traglastgutachten.

Themenstarteram 6. Mai 2008 um 11:45

Die Umrechnungstabelle habe ich sogar extra ausgedruckt und ihm gezeigt, falls er sie nicht zur Verfügung hat, aber er hat gemeint, das ihm das nicht reicht. Das komische ist, das die Serienmäßigen Felgen ja auch nicht im Fahrzeugschein stehen, nur die Reifen.Mal schauen ob ich das Emblem abnehmen kann, weil bei Felge die Nabenscheibe draufgeschraubt ist, sodass man auch die Muttern überdeckt. Mein Auto ist gerade in der Werkstatt und die Felge werden montiert, weil die das selbe sagen, wie wir zwei. Und wenn ich zum TÜV muss, dann montier ich schnell die Winterreifen. Wenn die Traglast 1500lbs, ca. 700kg entspricht, dann ist doch normla schon alles gesagt.Aber die haben halt ihren eigenen Kopf. Das einzige was mich stört, das ist, wenn die Felgen brechen könnten. Die sind zwar komplett mit 2,8 T belatbar, aber man weiß ja nie, weil ich im Internet jetz paar mal dieses Problem gelesen habe.

Trotzdem danke für deine Hilfe.

Kleines gedankliches Zwischenspiel:

In welchem Land gibt es die strengste Produkthaftung mit den höchsten Schadenersatzforderungen, wenn Produktmängel auftreten? Glauben wir, daß eine Felge eines renommierten Herstellers wie American Racing einfach so bricht? Kann es sich ein amerikanischer Felgenhersteller leisten, ungetestete Felgen auf den Markt zu bringen? In der Regel werden die Felgen wohl eher noch mit einer Toleranzschwelle ausgerüstet sein, da sie in den USA nicht wie bei uns per Gutachten an einen bestimmten Fahrzeugtyp gebunden ist. D.h. dort gibt es wohl auch Leute, die das Ding auf ihren Hummer bauen.

Themenstarteram 6. Mai 2008 um 12:02

In Amerika ist schließlich alles möglich. trotzdem danke.

Mfg

Leider ist es mittlerweile so, das eigentlich nurnoch Felgen mit Teilegutachten vom TÜV oder ABE eingetragen werden können.

Der Vorteil bei ARE ist, das es ein ISO-Zertifizierter Hersteller ist und auch Prüfberichte mit den Felgen mitgeliefert werden können.

Mit der Zulassung in D ist es dann aber trotzdem noch so ne Sache...

@ Spechti: Teilweise finde ich die Euphorie die Du den USA entgegen bringst etwas zuviel des guten.

Denn egal wie das "Rechtssystem" da drüben ist, das Wort Qualität ist vielen Herstellern ein Fremdwort.

Und der Begriff Rechtssystem ist eigentlich auch fehl am Platz.

Ich habe zB noch nie eine Riemnscheibe von March gesehen die keinen Schlag hatte (nur eine CNC-Maschine benutzen reicht halt nicht, man muss sie auch richtig benutzen).

Wobei ARE schon ein renomierter Hersteller ist der ja auch OEM-Zulieferer zB für Ford ist.

am 6. Mai 2008 um 18:42

Also ich habe mit dem Orginal US-Papieren, dem original-Katalog von American Racing, dem Zoll- und Bestellprotokoll UND den eingestanzten Werten die Felgen auf einem 99ger Camaro aber lässig eingetragen bekommen.

Es gibt KEINE Norm in D dafür. Die Dekra hat aus Ihrer Hauptniederlassung damals folgendes geschrieben:

"eine Einzelabnahme liegt immer im Ermessen des Prüfers".

Meine Einzelabnahme hat 1 Stunde gedauert, es wurden alle Tests durchgeführt, Rampe, Schleiftest, Freiheit der Reifen, Abrollumfang... das volle Program, eine Testfahrt und 10% Überladung durchgeführt, usw. und dann wurden die Felgen eingetragen.

Es tut mir leid, wenn das als "Euphorie" rübergekommen ist. Ich möchte folgendes nachschieben: Ich hege keinerlei Bewunderung für das amerikanische Justizsystem à la Ally McBeal und habe nicht das mindeste Verständnis für Millionenklagen wegen verschüttetem heißen Kaffee. Ich mag keine Fernsehsender, die Polizeieinsätze live übertragen und finde Monster-Pickups und Baseballcaps blöd.

Ich bewundere jedoch amerikanischen Pragmatismus und die einzigartige Art mit Dingen einfach und unkompliziert umzugehen. Ich mag das Herz von Amerika und die herzlichen Menschen, die ich dort kennengelernt habe. Ich mag das, was man die "amerikanische Seele" nennen würde. Diese wird natürlich auch in vielen technischen Einzelheiten der Autos widergespiegelt. Und die mag ich so, weil vieles daran so gemacht ist, wie ich es machen würde, wenn ich es machen müßte.

Alles klar?

am 11. Mai 2008 um 3:44

Ich kann immer wieder nur empfehlen, vor dem Kauf einer Felge die Eintragungsfähigkeit zu überprüfen.

Ein paar Dinge die zu bednken sind:

Der TÜV verlangt keinesfalls unbedingt eine ABE oder ein fahrzeugbezogenes Gutachten. Die Mindestanforderung für eine Eintragung (die sich an die internen TÜV-Richtlinien hält) ist ein FESTIGKEITSGUTACHTEN eines beim TÜV akkreditierten Prüfinstituts. Dann kann die Eintragung im Rahmen einer Einzelabnahme erfolgen.

Nach einigen "Problemfällen" hat der TÜV schon vor einiger Zeit eine interne und bindende Richtlinie erlassen, die eine Eintragung ohne Festigkeitsgutachten untersagt. Das mag bei der Dekra etwas anders liegen, aber auch die dürfte in diesem Punkt restriktiver werden.

Wichtig auch zu wissen: In den alten Bundesländern darf die Dekra keine Einzelabnahmen machen. Wer also diesen Notausstieg wählt, muss sich ggfs., falls er nicht ohnehin in den neuen Bundesländern lebt, dorthin aufmachen.

Damit ist nicht ausgeschlossen das irgendwer, irgendwo, irgendwem irgendwie alles einträgt. Solche "Gefälligkeits"-Eintragungen können aber ggfs. später mal Probleme machen.

Die genannten Informationen habe ich von TÜV-Mitarbeitern selbst erhalten, bei der Umrüstung meines Camaro auf andere Felgen, sind aber auch schon wieder knapp zwei Jahre alt.

Grüße, Holger

am 11. Mai 2008 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von Silver99Z28

Ich kann immer wieder nur empfehlen, vor dem Kauf einer Felge die Eintragungsfähigkeit zu überprüfen.

Ein paar Dinge die zu bednken sind:

Der TÜV verlangt keinesfalls unbedingt eine ABE oder ein fahrzeugbezogenes Gutachten. Die Mindestanforderung für eine Eintragung (die sich an die internen TÜV-Richtlinien hält) ist ein FESTIGKEITSGUTACHTEN eines beim TÜV akkreditierten Prüfinstituts. Dann kann die Eintragung im Rahmen einer Einzelabnahme erfolgen.

Nach einigen "Problemfällen" hat der TÜV schon vor einiger Zeit eine interne und bindende Richtlinie erlassen, die eine Eintragung ohne Festigkeitsgutachten untersagt. Das mag bei der Dekra etwas anders liegen, aber auch die dürfte in diesem Punkt restriktiver werden.

Wichtig auch zu wissen: In den alten Bundesländern darf die Dekra keine Einzelabnahmen machen. Wer also diesen Notausstieg wählt, muss sich ggfs., falls er nicht ohnehin in den neuen Bundesländern lebt, dorthin aufmachen.

Damit ist nicht ausgeschlossen das irgendwer, irgendwo, irgendwem irgendwie alles einträgt. Solche "Gefälligkeits"-Eintragungen können aber ggfs. später mal Probleme machen.

Die genannten Informationen habe ich von TÜV-Mitarbeitern selbst erhalten, bei der Umrüstung meines Camaro auf andere Felgen, sind aber auch schon wieder knapp zwei Jahre alt.

Grüße, Holger

Wie das der TÜV in den Altbundesländern behandelt weiß ich nicht ABER ich kann defintiv sagen, daß im großen Prüfzentrum bei uns die Prüfer ALLES Niet & Nagelfest geprüft haben und das KEINESFALLS als "Gefalligkeitseintragung" zu behandeln ist.

Ich habe einen mehrseitigen Prüfbericht, der die Werte der Felge vom Produktkatalog über die Bestellung bis zur Einstanzung auf der Felge einschließt und dann ist das Auto MIT Überladung nochmal geprüft worden...

Unterschrieben "Der Niederlassungsleiter" UND der prüfende Prüfer.

Es kann aber mittlerweile sein, daß im Zuge dieser EU-Richtlinie die Regeln anders geworden sind. Keine Ahnung. Fakt ist, es ist nicht so teuflisch, wie man denkt.

Wenn etwas irgendwo eingetragen wurde, muß es nicht immer der Franzl von "um die Ecke" gewesen sein. Wenn der Prüfer entscheidet, daß er die Festigkeit durch Überladung prüft und die Felgen abnimmt, dann ein Protokoll aufnimmt und alles nach allen Regeln der Kunst prüft, dann ist das absolut rechtens. Der Camaro hing jedenfalls tierisch mit dem Bleisand auf den Sitzen und im Kofferraum. Und so ist er übrigens auch auf den Keiltest gefahren. Aber egal, dieses Thema ist warscheinlich so endlos wie das Weltall. Wir streiten uns warscheinlich noch in 10 Jahren über den TÜV :D

Übrigens RICHTLINIE ist keine VORSCHRIFT, sondern ein LEITFADEN mit EMPFEHLUNGEN ;)

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