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ABE für Gepäckträger & Koffer ?
Hallo allerseits.
Ich verkaufe gerade ein Gepäckträgersysten und Koffer bei E-bay. Ein Potentieller Käufer hat mich gefragt ob eine ABE vorhanden sei.
Nun schau ich dumm aus der Wäsche. Von einer ABE für Gepäckträger und Koffer habe ich noch nie gehört.( oder gesehen.)
Auch bei neuen Trägern war bisher nur die Anbauanleitung und allerhöchstens ein TÜV und GS Zeichen dabei.
ABE, Gutachten oder ähnliches, wie wir es von Lenkern & Co kennen, Fehlanzeige.
Gibt es neue Regelungen in der STVZO ?
Sind Gepäcksyteme seit kurzem Eintragungspflichtig ?
Oder wie. oder was.
Wer kennt sich aus ?
Gruß
Jürgen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Da kenne ich mich aus, daher habe ich mich geäußert. Wenn ich von etwas keine Ahnung habe, mache ich das in der Regel nicht.
Oh mei, mal locker bleiben. Klingt ein bissl wie: "wer die eigene Meinung nicht aus dem Stehgreif mit Paragrafen untermauern kann, hat gefälligst den Rand zu halten..." Ganz nebenbei, die Aussage - es wohl mal gehört zu haben, sagt ja hinreichend aus, dass man sich in der Sache selbst nicht sicher ist. Oder?
Mag auch sein, dass meine technischen Kennisse in Sachen Auto/Motorrad eher begrenzt sind und rein auf bisherigen (22/25 Jahren) Laien-Erfahrung bestehen, aber genau aus dem Grund bin ich ja bei MT - um mir Informationen und Tipps zu holen. Dafür wenden sich andere vertrauensvoll in Steuer- und Vertragsrechtsfragen an mich und ich bin froh, dem einen oder anderen User da schon geholfen haben zu können. So gleicht sich das durch Nehmen und Geben dann auch wieder ein bissl aus...
Zitat:
...das ist in Sachen Motorrad (damit hast Du offensichtlich auch wenig am Hut)
Nun gut, diese Aussage erschließt sich mir jetzt nicht so wirklich. Mag sein, dass ich momentan noch etwas unschlüssig und nach langer Abstinenz wieder auf der Suche nach der richtigen Maschine bin, aber ob das gleich auf akute Ahnungslosigkeit rückschließen lässt - na ja, egal...
Am besten alles mal ein bissl locker nehmen...
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46 Antworten
Nein, gibt keine neue Regelung.
Gepäckträger und Koffersysteme sind nach wie vor nicht Eintragungspflichtig.
Die darf man auch selbst bauen, sie dürfen nur keine scharfen Kanten haben, müssen stabil sein usw. - das übliche halt
Aber von einer Änderung der STVZO ist mir auf jeden Fall nix bekannt.
Gruß Dominik
Hallo,
der Thread ist zwar schon ein bisschen älter, aber trotzdem passend für mich
Und zwar zum Thema Gepäcksystem selber bauen, gibt es da maximale Breite, Höhe
oder Ähnliches wo man aufpassen muss?
Danke schonmal
Gibt es. Das Teil darf nicht breiter sein als das Mopped und nicht höher als 4,20 Meter....
War die Höhe nicht mal bei 4Meter?
0016
Keine Ahnung - ich mach meine nächste Sissy-Bar aus Sicherheitsgründen nur 3, 98 hoch... Und dann kauf ich mir nen Elektromotor und klink mich in der Straßenbahn ein - Ade Spritgeld.
Ich sags immer wieder: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.
Also Sammler, jetzt mal im Ernst: Du glaubst doch nicht wirklich daß ich mir die Mühe mache, wegen der 20 cm im Gesetz zu kramen. Wenn einem für ein Mopped 4 Meter Höhe nicht reichen, der möge doch bitte einen LKW kaufen.
Wichtig ist eher, daß es von der Breite her nicht über den Lenker rausschaut. Das kriegt man eher hin.
Zitat:
Original geschrieben von Softail-88
Wichtig ist eher, daß es von der Breite her nicht über den Lenker rausschaut.
Soso... Vielleicht doch mal ins Gesetz schauen...
Das klären wir wenigstens die Höhe. Da ist ohne Genehmigung bei 4m Schluss.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Soso... Vielleicht doch mal ins Gesetz schauen...
Jetzt komm ich ins Schleudern... bei Gesetzen etc leg ich mich mit Dir garantiert nicht an. Da zieh ich schnell den Schwanz ein. Also, was ist Sache???
Na ja, für einen juristischen Schlagabtausch bin ich eigentlich immer zu haben. Ähmmm, nur fällt mir hier leider nix Gegenteiliges ein und die StvO zählt dann auch nicht zu meinem Spezialgebiet, sofern es sich nicht um die steuerliche Abzugsfähigkeit von Strafzetteln handelt...
Aber ich meine seinerzeit auch gehört zu haben - nicht breiter als der Lenker. Die Höhe kann man wohl mal außen vor lassen.
Falls es hoffentlich noch jmd. auflöst...
Ich tippe mal, dass die Gepäcktrager ansich max = der Fz.breite sein dürfen. Wobei mein SB-Lenker mit ABE auch breiter ist... Ansonsten stellt für mich ein Koffer oder eine Tasche eine Art Anbau dar, der da abnehmbar nicht entscheident ist. Somit gilt die max. Breite für Fz. in D von 2,55m...
So, also jetzt mal auflösen.
Also wegen der Höhe an sich mache ich mir da weniger Sorgen Hatte mehr gemeint ob es so tief werden darf dass bei extremen Kurvenfahrten (die ich mit Koffer nicht vorhabe) vor der Fußraste der Koffer den Boden berührt...
Aber die Breite vom Lenker wird mir wohl nicht wirklich reichen, aber ich glaube da kommen die meisten
gekauften auch nicht hin, oder? 2,55 Gesamtbreite sollte aber dann doch reichen
Also etwa so...