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Abe richtig lesen
Hallo zusammen,
ich suche gerade passende Winterkompletträder für meinen XC90 (9101/bul000163).
In den meisten online Konfiguratoren taucht auch die Borbet W auf
Borbet W black polished glossy 8.5x21 ET45 - LK5/108 ML72.5
Der Händler meines Vertrauens lehnt diese jedoch ab wegen dem Zusatz ind er Abe
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind
Serie sind bei mir 275/40 R21 verbaut, jedoch sind im coc auch 8*19 Felgen genannt. Dann sollte ich die Borbet doch fahren dürfen oder ?
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73 Antworten
…und jetzt glaubst Du, dass Dein Händler Dich nur ärgern wollte und gerne auf einen derart fetten Auftrag verzichtet?
Wenn jetzt drei Leute hier die Hand heben und sagen: „passend“, dann bestellst Du die Räder?
Wie hat sich Dein Händler zu Deinem Einwand geäußert?
Weshalb sprichst Du nicht mit Borbet oder dem Prüfstützpunkt, der die Anbauabnahme erledigt?
Wenn der Händler das Dokument nicht richtig gelesen oder verstanden hat, dann kann doch jemand sagen, dass er sich irrt. Ich würde da jetzt weder bei Borbet noch bei der Prüforganisation nachfragen, sondern selbst genau die Bedingungen prüfen.
Und dafür fehlt noch eine Angabe. Beim Raddurchmesser ist es klar, es fehlen aber noch die Angaben aus dem CoC zu den möglichen Felgenmaulweiten. (Edit) Nee, fehlt nicht, es sind ja 8x19 genannt. Damit sind die Ausschlusskriterien aus der ABE nicht erfüllt, die Felge ist also diesbezüglich zulässig.
Für mich wäre der Text im Gutachten insofern nicht 100% eindeutig formuliert, als nicht klar ist ob der Vergleich der Felgenmaulweite bei identischem Raddurchmesser erfolgen muss...
Also ist es legitim die 8,5" des Umrüstrades mit den 8" der originalen 19" Felge zu vergleichen?
Oder muss man nach der kleinsten Breite die im COC genannt ist für 21" schauen um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen? Hie gebe ich @Gummihoeker recht und Borbet (als Verfasser des Gutachtens) wäre wohl der kompetenteste Ansprechpartner.
@Rockville
Was spricht denn dagegen, alle Risiken auszuschalten und sich an sachkundiger Stelle zu erkundigen, anstatt hier im Nebel stochern zu lassen?
Wenn der Kollege selbst die Bedingungen prüfen könnte, gebe es das Thema hier nicht.
Für mich ist die Auflage nicht eindeutig, Aber wenn Du sagst: „zulässig“, ist das Thema ja durch..
So schnell waren wir lange nicht mehr. ;-)
Wenn die ABE eindeutig ist, dann ist es doch kein Stochern im Nebel. Und dass der TE hier nachfragt, liegt nicht daran, dass er selbst die ABE für uneindeutig hält, sondern an der Auskunft seines Händlers.
@Cupudja
Bitte CoC + ABE/Gutachten der Wunschfelgen hier hochladen, dann schauen wir gerne mal drüber.
Da wir ja diverse Volvo hatten kenne ich das Thema, dass bei Volvo nicht so
schwierig ist und bez. Räder und Reifen auf der Volvo-Seite Zubehör leicht
nachvollziehbar ist. Volvo verbaut beim XC90 Räder von 18" (heute nicht
mehr) bis 22", wobei die Räder 20 bis 22" alle 9" breit sind und 18 und 19"
8" breit sind. Das bedeutet bei dir, ab Werk 9x21 ET 38,5 mit 275/40/21.
Somit wäre die 8,5" breite Felgre der ABE zu schmal. Wählst du 19", dann
wären es ab Werk 8x19 ET 42,5 mit 235/55/19. Warum nimmst du keine
original VOLVO Felgen - ? Kann ich mir denken, denn die sind sehr, sehr,
teuer. Geh mal zu Alcar, da gibt es die AEZ Porto in 9x21 ET 35 die kannst
du mit den 275er Reifen fahren. Es muss nur der LI passen und du darfst
keine Ketten fahren. Und bei Borbet passt dann die CW3 9x21 ET 40. Im
Grundsatz muss man bei Volvo-Umrüstungen etwas aufpassen. Da Volvo
keine RDKS verwendet muss evtl. die Software angepaßt werden. Da du
jedoch bereits 21" fährst, sollte der Verwendung der beiden Felgen nicht
im Weg stehen.
Noch zu beachten wäre das Thema Plugin Hybrid, da gibt es auch Felgen
die explizit nicht für Plug in zugelassen sind. Bei den beiden benannten
Felgen habe ich das nicht gelesen. Einfach mal prüfen und nachlesen.
Hinweis: Die ABE ist eindeutig und sagt, wenn die 21" fährst oder fahren
musst (ggf. je nach Modell und Motorisierung - was wir ja nicht kennen)
dann musst du min. 9" breite Felgen fahren und keine 8,5" breiten. Bitte
auch bei den Reifen auf Vmax achten. Früher waren die Volvo auch mal
schneller als die heutigen 180 km/h. Die Umstellung war glaube ich 2020
oder 2021, Steht aber in den Papieren.
Nach Deiner Darstellung ist die Ablehnung des Händlers folglich berechtigt und die Borbet-Räder sind nicht geeignet für das Fahrzeug des TE.
Habe ich es so richtig verstanden und wiedergegeben?
Jipp, so sehe ich das. Hätte er ab Werk 19" würde es anders aussehen. Wir haben
unseren V60CC und XC60 auch von 19" auf 20" umgerüstet, jedoch mit original
Breite und ET, da musste dann aber eine andere Software aufgespielt werden,
wegen Drucküberwachung und Tacho.
Hinweis: sind beides die gleichen Felgen, gleiche Braite ind gleiche ET.
Zitat:
@Topschnucki schrieb am 2. November 2024 um 10:59:45 Uhr:
Hätte er ab Werk 19" würde es anders aussehen.
Die Beschränkung der ABE stellt doch nicht nur darauf ab, was tatsächlich verbaut ist, sondern auch darauf, was laut CoC verbaut sein dürfte. Und das ist laut TE auch 8x19.
Jipp, kann er ja auch, wie beschrieben. 8x19 ET xxx mit 235/55/19.
Dann verstehe ich deine Schlussfolgerung nicht. Die war ja (kurz ausgedrückt): Nicht zulässig, aber wenn er ab Werk 19" hätte, würde es anders aussehen.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind
D.h. nicht zu lässig, da 8,5" = Felgenmaulweite Umrüstsatz kleiner als 9" =
Felgenmaulweite Serie ist größer als Umrüstsatz.
Zitat:
@Topschnucki schrieb am 2. November 2024 um 11:09:14 Uhr:
D.h. nicht zu lässig, da 8,5" = Felgenmaulweite Umrüstsatz kleiner als 9" =
Felgenmaulweite Serie ist größer als Umrüstsatz.
Es ist doch laut ABE genau umgekehrt.