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ABE´s neuerdings beim TÜV vorführen ?

Themenstarteram 24. Januar 2005 um 19:02

Ein Freund meinte heute zu mir, dass ich auch wenn ich eine ABE habe zum TÜV muss und mir den Angebauten Gegenstand abnehmen bzw. bestätigen lassen muss ??

Er meinte das is wohl am dieses Jahr neu !?

Klärt mich bitte mal auf.

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16 Antworten

Also irgendwie hab ich sowas auch gehört. Abnehmen aber nicht eintragen lassen.

am 24. Januar 2005 um 19:21

das ist doch nen widerspruch in sich, ABE bedeutet doch (so stehts auch drin) das eine abnahme nach paragraphen XX... nicht notwendig ist.

wer spass hat, kanns abnehmen lassen und in den FZS eintragen lassen, damit er nicht 20m³ Papiere mitführen muss.

am 24. Januar 2005 um 19:32

Seh ich auch so.

Es kann aber sein dass es in der ABE ne Auflage gibt, z.B.:

Ich hab für meinen Corsa Vogtlandfedern -30/-30.

Da steht drin, dass wenn man ne Anhängerkupplung hat, oder n Bremskraftregler (oder wie das heisst),

muss man zum TÜV.

Ansonsten reicht das Mitführen der ABE

irgendwas neues muß es doch geben um uns das geld aus den taschen zu nehmen .. kann ja sein das man irgendwann alles vorführen muß ... lässt wenigstens vielleicht die wirtschaft wachsen :D

mfg souls-war

am 25. Januar 2005 um 11:05

Ich habe sogar mitbekommen das ABEs` demnächst sogar gänzlich ihre gültigkeit verlieren sollen und echt alles eingetragen werden muss:( kann ich mir aber nicht so ganz vorstellen

mfg

Mr.X14Xe

@pötti

wenn du dir neue federn einbaust musst du immer zum tüv, weil sich die fahrzeughöhe ändert und das muss eingetragen werden. es gibt keine abe für tieferlegungsfedern. es gibt gutachten, da dann auch drinsteht welche kriterien der tüv-prüfer nachschauen muss. z.b. abstand unterkante scheinwerferspiegel bis boden muss mehr als 50cm betragen, oder du musst dem auch den ausdruck vom neu vermessen zeigen.

gruss

habe hier 30mm eibach-federn mit abe. steht groß und deutlich abe drauf und nix mit eintragen!

war gerade mal auf der eibach seite, da gibt es für keine federn oder fahrwerke eine abe sondern nur teilegutachten. kann das also nicht ganz glauben...

Eben, Fahrwerksveränderungen müssen IMMER eingetragen werden, ganz egal was auf dem Wisch steht.

mfg

am 28. Januar 2005 um 12:54

Komisch, dass der TÜV-Prüfer bei der HU noch nie was diesbezüglich gesagt hat, wenn ihm die Betriebserlaubnis gezeigt wurde!

Der war bis jetzt immer mit der ABE zufrieden...

Moin,

Nicht GANZ falsch ... aber VIEL zu pauschal gesehen.

ABE's die NICHT nach DIN/ISO 9001 Norm zertifiziert sind, sind bereits seit dem 1.1.2003 ungültig. Das Betrifft aber die wenigsten ABE's die für den Corsa B ausgestellt sind. Besitzt jemand ein Teil mit einer solchen ABE muss dieses Teil entweder abgenommen und eingetragen werden, oder aber eine neue gültige ABE besorgt werden. Eine Sache die nicht unbedingt für alle Teile möglich ist.

Einige Teile, für die es vor JAHRESFRIST zum Teil noch ABEs gab, sind vorraussichtlich ab 1.4.2005 verboten. Da ist dann die ABE das Papier nicht mehr wert, auf der sie gedruckt wurde. Das betrifft z.B. Alluminium-Heckspoiler, da diese gegen die neue geltende EU Richtlinie zum Fussgängerschutz verstoßen würden.

Nahezu alles was Du derzeit mit ABE neu kaufst, wird mit einer gültigen ABE ausgeliefert (Ich mein, mag diverse Ausnahmen geben...). Ein ganz anderes Problem ist, das ABEs stets immer nur für ein nicht modifiziertes Fahrzeug gelten. d.H. eine ABE für ein Sportlenkrad ist NUR mit Serienbereifung gültig. In Verbindung mit einer Tieferlegung oder breiteren Reifen ist sie in der Regel nicht mehr gültig und müßte anhand der ABE wieder abgenommen werden.

MFG Kester

 

Zitat:

Original geschrieben von Mr.X14XE

Ich habe sogar mitbekommen das ABEs` demnächst sogar gänzlich ihre gültigkeit verlieren sollen und echt alles eingetragen werden muss:( kann ich mir aber nicht so ganz vorstellen

mfg

Mr.X14Xe

hoffe ich hab jetzt nix überlesen ... aba wenn ich zb. ein alu heckspoiler hätte mit ABE könnt man den doch auch eintragen lassen und die ABE wech werfen oda? somit würde man doch ums verbot rum kommen das die ABE nicht mehr gültig is

*hoffe-jetzt-nix-falsches-gesagt-zu-haben*

mfg souls-war

Zitat:

Original geschrieben von WRC

war gerade mal auf der eibach seite, da gibt es für keine federn oder fahrwerke eine abe sondern nur teilegutachten. kann das also nicht ganz glauben...

Ich weiß, das habe ich selbst schon festgestellt allerdings ifinden sich auch genau die federn die ich habe nicht im Sortiment wieder. Ich habe sie bei eBay gekauft. Sind absolut neu (das sieht man, die waren nie verbaut) und liegen lt Aussage des Verkäufers seit 4 Jahren in seiner Garage. Kann also gut sein dass es genau diese Federn einfach nicht mehr im Sortiment von Eibach gibt.

Trotz allem ist und bleibt es eine ABE die ich (im Original, geheftet und auf rotem Papier) geliefert bekommen habe. Ich denke ich werde einfach mal an Eibach schreiben.

Im übrigen gilt die ABE sogar für nicht serienmäßige Rad/Reifenkombinationen, sofern diese eine ABE haben und/oder bereits im Fahrzeugschein eingetragen wurden.

Leider ist mein Scanner defekt, sonst hätte ich euch die ABE zum Beweis eingescannt!

Zitat:

Original geschrieben von souls-war

hoffe ich hab jetzt nix überlesen ... aba wenn ich zb. ein alu heckspoiler hätte mit ABE könnt man den doch auch eintragen lassen und die ABE wech werfen oda? somit würde man doch ums verbot rum kommen das die ABE nicht mehr gültig is

*hoffe-jetzt-nix-falsches-gesagt-zu-haben*

mfg souls-war

Wenn ein Tüvver dir etwas abnimmt, kannste theoretisch die ABE wegtun.

Beim ALU Spoiler brauchstes aber net probieren, die sind seit n paar Monaten generell verboten, erteilte Abnahmen sind jetzt ungültig, und bei der HU kriegste mit Spoiler keine Plakette mehr.

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