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ABE vom KLR immer mitnehmen?

Themenstarteram 1. Juni 2005 um 6:05

Ich war gestern bei der Zulassungsstelle und habe meinen KLR eintragen lassen.

Ich habe die Dame gefragt, ob ich die ABE vom KLR jetzt immer mitnehmen muß (wir war so). Sie meinte aber nein, der KLR ist ja jetzt in Schein&Brief eingetragen.

Sieht das die Polimanzei genauso?

Viele Grüße

KargyBoy

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18 Antworten
am 1. Juni 2005 um 6:10

Du lässt den Murks doch in die Papiere eintragen, da du dann die ganzen ABE nicht mehr mitnehmen musst! :rolleyes:

Das wird der Polizeibeamte im Falle einer Kontrolle genau so sehen! ;)

Ja, die ABE mußt Du nicht mitnehmen!

Themenstarteram 1. Juni 2005 um 6:12

Ok, danke Euch!

am 1. Juni 2005 um 13:45

in meiner abe steht drinne das ich diese immer mizuführen habe, zusätzlich zur eintragung... habe den klr von twintec

am 1. Juni 2005 um 13:55

also wie oben schon gesagt haste das ganze ja im Fahrzeugschein eintragen lassen. Somit musste die normale ABE nichtmehr mit dir rumführen. Wäre ja doppelt gemobbelt. Wenn du willst kannste ja mal die Seite einscannen wo das steht, dass man beides mitzuführen hat ;)

Also wie ist das denn genau mit der Eintragung? Ich hab beim Verkehrsamt (oder wo das war...) den ganzen Kram abgegeben und dann eine neue Zulassung bekommen, die aber genauso aussieht wie die alte, nur dass jetzt "Schadstoffarm D3" drinsteht? Also da ist imho nix weiter eingetragen.

pack des zeug einfach alles in das vw serviceheft rein, und unters lenkrad damit.

auf die eine ABE kommts auch nimma an. :)

am 5. Juli 2005 um 15:01

hallo,

habe nun auch endlich beide KLR's eingetragen, (2 Fahrzeuge),

nun meine Frage bzzgl. des Feststellungstermines.

Und zwar habe ich bei einem Fahrzeug als Feststellungstermin den Tag des Einbaus in der Werkstatt zu stehen, beim zweiten jedoch den Tag,an dem es auf der Zulassungsstelle eingetragen wurde.

Aus mangelnder Zeit und unterschiedlichen Zulassungsorten sind das bei mir einige Euro's,die so flöten gehen.

wie ist es bei Euch gewesen?

Leider war ich nicht selbst auf der zulassungsstelle,sonst hätte ich gleich gefragt.

Gilt nicht der Tag des Einbaus und Abnahme durch die AU werkstatt als Feststellungsttermin und damit änderung der KFZ-Steuer?!

mfg

Es zählt der Tag, an dem das Finanzamt davon Kenntnis bekommt. Eben durch die Eintragung, der Tag des Einbaus ist völlig unerheblich...

am 5. Juli 2005 um 16:00

Hi!

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Es zählt der Tag, an dem das Finanzamt davon Kenntnis bekommt. Eben durch die Eintragung, der Tag des Einbaus ist völlig unerheblich...

Das kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen!

Gruß, Dynator

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Es zählt der Tag, an dem das Finanzamt davon Kenntnis bekommt. Eben durch die Eintragung, der Tag des Einbaus ist völlig unerheblich...

Ich muß mich mal eben kurz selbst zitieren und geringfügig verbessern:

Es zählt die Eintragung durch die Zulassungsstelle, nicht von ggfs. irgendeinem TÜV. Die bestätigen allenthalben den korrekten Einbau. Überflüssig, wenn eine Werkstatt mit AU Vollmachten den Einbau vorgenommen hat...

ALSO: Ab Umschlüsselung und Neuausstellung des Fahrzeugscheins bei der Zulassungsstelle (ggfs. Landratsamt) wird gespart....

Grüße

Th.

am 5. Juli 2005 um 17:59

Hallo,

das sind dann also eure Erfahrungen?!

Nun,bei mir und einem BEkannten ist der Feststellungstermin der Tag des Einbaus,

und das Finanzamt hat diesen Tag zur berechnung der neuen Steuer genommen,

zwischen Einbau und Eintragung lagen ca 6-8 wochen, nur bei meinem zweiten kfz in einer anderen zulassungsstelle lief es so wie ihr es schreibt,

mfg

Themenstarteram 6. Juli 2005 um 8:38

Bei mir wurde auch ab Tag des Einbaus gespart. Tag des Einbaus steht auch in im Schein drin: "*FZ. mit nachger. Abgareinugungsystem (elektr. Startregler) ausgeruest., festgest. 20.05.05, KBA Nr. 16880*

So wurde es am 31.05.05 eingetragen.

Ich mach nach Fei0rabend mal 'nen Scan.

Viele Grüße

KargyBoy

kann mich meinem vorredner nur anschließen.

tag des einbaus, bzw der AU weil ich einbau selbst gemacht hab, war mitte märz. eingetragen im mai.

und ab märz zählt die günstigere steuer.

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