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ABF Turbo Eintragung

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 20. Mai 2015 um 17:03

Hallo

Mein ABF Block im Keller für meinen Turboumbau geht in die finale Phase und ich habe schon mit diversen Leuten gesprochen und mache mir nun langsam Sorgen um die Eintragung später. Ich strebe 400 PS an und das möglichst noch alltagstauglich.

Die 400 PS müssen nicht unbedingt eingetragen sein, aber andere meinten zu mir: Ach fahr einfach so. Merkt doch keiner. Das möchte ich aber auf jeden Fall vermeiden. In den Papieren soll wenigetens stehen, dass auf Turbo umgebaut wurde.

Könnt ihr mir da mit euren Erfahrungen weiter helfen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 22. Mai 2015 um 16:06:09 Uhr:

Kommt auf die Versicherung an, im schlimmsten bist du (im Falle eines Unfalls) komplett ohne Versicherungsschutz gefahren...

Nein kommt nicht auf die Versicherung an. KFZ Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Wie schon mehrfach erklärt: die zahlt immer.

Nur die Kasko kann bei fahrlässig herbeigeführten Schäden die Zahlung verweigern.

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Hallo

Also die Hauptprobleme bei solchen Umbauten sind immer Abgas und Lautstärke.

Wenn das hinkommt sollte das eigentlich kein gröberes Problem darstellen.

Am besten Rücksprache mit dem TÜV Prüfer deines Vertrauens halten dann klappts auch.

Das andere wichtige Teile(Bremsen, Antriebswellen, Getriebe) auch entsprechend robust ausgeführt sein sollten versteht sich hoffentlich von selbst. ;)

Mfg

Themenstarteram 20. Mai 2015 um 20:41

Bremsen sind schon die großen drin. Ich frage mal beim TÜV bei uns nach. Villeicht können die mir sagen welche Kombination ich fahren darf

Mach dass mal.

Ich kann dir jetzt viel erzählen aber wenn der Tüv nein sagt bringt das nicht viel :D

am 21. Mai 2015 um 20:39

Wenn die Leistung nicht Eingetragen ist, wird die Versicherung im Falle eines Schadens nicht haften.

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 21. Mai 2015 um 22:39:39 Uhr:

Wenn die Leistung nicht Eingetragen ist, wird die Versicherung im Falle eines Schadens nicht haften.

das muss man auch etwas genauer ausführen:

In der Kasko wird die Versicherung definitiv sagen: NÖÖÖ! und das darf sie dann auch.

Was die Haftpflicht angeht kann eine Versicherung schlecht den V-Schutz versagen (Haftplicht=Pflichtversicherung), die Versicherung kann aber nach Schadensausgleich in Regress gehen.

Der Anspruch auf Regress besteht durch §§23ff VVG [VersicherungsVertragsGesetz] (besonders der Begriff der Gefahrerhöhung ist in dem Fall interessant) und stützt sich auf die Obliegenheiten und deren Verletzungen (§28 Abs. 1 und 2 VVG).

Sollte man also mal lesen die Gesetzestexte ;)


HINWEIS: Ich bin Privatperson und darf (und will) somit KEINERLEI Rechtsberatung geben!

MfG

Chris

P.S.:

Regressforderungen sind auf 5000€ max. begrenzt

am 22. Mai 2015 um 14:06

Kommt auf die Versicherung an, im schlimmsten bist du (im Falle eines Unfalls) komplett ohne Versicherungsschutz gefahren, spricht: DU darfst den kompletten Schaden bezahlen und bekommst auch noch eine Anzeige (eventuell sogar Punkte) und/oder MPU

Die KfZ-Haftpflicht zahlt den Schaden trotzdem, holt sich aber einen guten Teil wieder. Regress: bis 5000€

Zitat:

@Kurzzeit-Parker schrieb am 22. Mai 2015 um 18:10:37 Uhr:

Die KfZ-Haftpflicht zahlt den Schaden trotzdem, holt sich aber einen guten Teil wieder. Regress: bis 5000€

Absolut richtig.

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 22. Mai 2015 um 16:06:09 Uhr:

Kommt auf die Versicherung an, im schlimmsten bist du (im Falle eines Unfalls) komplett ohne Versicherungsschutz gefahren...

Nein kommt nicht auf die Versicherung an. KFZ Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Wie schon mehrfach erklärt: die zahlt immer.

Nur die Kasko kann bei fahrlässig herbeigeführten Schäden die Zahlung verweigern.

am 22. Mai 2015 um 18:06

Zitat:

@marcu90 schrieb am 22. Mai 2015 um 18:41:35 Uhr:

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 22. Mai 2015 um 16:06:09 Uhr:

Kommt auf die Versicherung an, im schlimmsten bist du (im Falle eines Unfalls) komplett ohne Versicherungsschutz gefahren...

Nein kommt nicht auf die Versicherung an. KFZ Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Wie schon mehrfach erklärt: die zahlt immer.

Nur die Kasko kann bei fahrlässig herbeigeführten Schäden die Zahlung verweigern.

Schau mal hier unter Risiken. Auch wenn die ihre Statistiken in der Vergangenheit "getunt" haben, sind sie für mich noch Glaubhafter als unbelegte Aussagen ;)

https://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/tuning/

Zitat:

Schau mal hier unter Risiken. Auch wenn die ihre Statistiken in der Vergangenheit "getunt" haben, sind sie für mich noch Glaubhafter als unbelegte Aussagen ;)

Das steht nur dass man ohne Eintragung ohne Versicherungsschutz unterwegs ist weil die Betriebserlaubnis erloschen ist, das ist ja auch alles soweit richtig.

Das heißt aber noch lange nicht dass man bei einem Unfallschaden alles komplett selbst trägt.

 

Das wäre auch Finanziell gar nicht möglich, denn bei einem schweren Unfall mit Feuerwehr, Hubschrauber sprechen wir schnell von Kosten, die ein Bürger niemals zahlen könnte, auch wenn er sein lebenlang dafür arbeitet.

Und genau deshalb gibt es die KFZ Pflichtversicherung, selbst bei Selbstverschulden greift die Regressbegrenzung um der Person die Möglichkeit zu geben, nach dem Geschehen das leben normal fortzusetzen.

Wenn der Mann später hochverschuldet von der brücke springt, hat weder der Gesetzesgeber, der Geschädigte, noch die Versicherung was davon.;)

Hier steht alles zum Nachlesen.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php

 

Was startet ihr hier denn eine Diskussion um was passieren kann wenn man nicht einträgt ?

Künne WILL doch das ganze eintragungsfähig haben ..... es geht ja darum welche Konfiguration man eingetragen bekommt....

Interessehalber hatte ich mal vor ein paar Jahren im Google zu Turboumbauten am 3´Golf gegockelt ... es gab da auch Tuner die Pakete angeboten hatten.

Die könne dir sicher auch weiterhelfem was unter welchen Bedingungen machbar ist......

Zumal für diese Kit´s ja auch Zulassungsunterlagen vorbereitet sind - sprich du sparst dir vermutlich Einzelabnahmen, Abgasgutachten ....... einfach mal beraten lassen.

So ein abgetimmtes Kit vom Namhaften Tuner ist sicher auch von den Komponenten standfest konzipiert was unter Strich vermutllich billiger kommt als alles selbst zusammenzutragen und sich an taugliche Konfiguration ranzutasten.....

Auf die schnelle nochmal geguckt z.B SLS mit Turboumbau Stufe 3 auf rund 350 PS.

Link SLS

 

ebenso vermutlich HGP und andere .....

@ Künne halt uns mal auf dem Laufenden wenn das Projekt umgesetzt wird.

Zitat:

Was startet ihr hier denn eine Diskussion um was passieren kann wenn man nicht einträgt ?

Ich wars nicht :D

Zitat:

Künne WILL doch das ganze eintragungsfähig haben .....

Ja und da gibt es nicht viele Adressen, die eine große Auswahl an verschiedenen Turbolader Gutachten haben.

Also geht man dahin wo alle hingehen wenn sie ihre Turboumbauten fertig haben.

http://exclusive-tuningparts.de/

 

Zitat:

Auf die schnelle nochmal geguckt z.B SLS mit Turboumbau Stufe 3 auf rund 350 PS.

SLS ist doch schon längst aus dem Geschäft, wer sich ein Turboumbau zulegen will baut entweder selbst, oder läßt von jemand bauen der in der szene bekannt ist.

am 23. Mai 2015 um 5:34

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 23. Mai 2015 um 00:45:29 Uhr:

Zitat:

Schau mal hier unter Risiken. Auch wenn die ihre Statistiken in der Vergangenheit "getunt" haben, sind sie für mich noch Glaubhafter als unbelegte Aussagen ;)

Das steht nur dass man ohne Eintragung ohne Versicherungsschutz unterwegs ist weil die Betriebserlaubnis erloschen ist, das ist ja auch alles soweit richtig.

Und genau davon rede ich doch die ganze Zeit, weil weiter oben wurde ja auch geraten wurde, nichts eintragen zu lassen.

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