1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Nissan
  5. Abgasuntersuchung wurde doppelt berechnet

Abgasuntersuchung wurde doppelt berechnet

Nissan Micra K11
Themenstarteram 6. Januar 2011 um 14:20

Hallo,

ich habe vor 1,5 Monaten HU+AU für mein Nissan Micra gemacht. Leider ist er bei der HU durchgefallen, aber AU bestanden. Bei der Nachprüfung für HU ist er auch durchgefallen. Dann war 1 Monat Frist vorüber und ich musste HU von neu machen und auch bestanden. Diesmal haben sie mir aber die AU Gebühr nochmal berechnet. Ist das korrekt? Hat jemand damit Erfahrung. Mir wurden jetzt AU Gebühr doppelt verechnet.

Danke im Vorraus

Ähnliche Themen
10 Antworten
am 6. Januar 2011 um 18:54

Also seit 2010 ist es so, dass die AU ein Bestandteil der HU ist und folglich auch nach einem Monat ihre Gültigkeit verliert. Also musste die AU nochmal gemacht werden um die HU zu bestehen und demnach ist auch die Abrechnung so korrekt.

am 7. Januar 2011 um 11:58

Zitat:

Original geschrieben von maggo12

Also seit 2010 ist es so, dass die AU ein Bestandteil der HU ist und folglich auch nach einem Monat ihre Gültigkeit verliert. Also musste die AU nochmal gemacht werden um die HU zu bestehen und demnach ist auch die Abrechnung so korrekt.

Stimme dem zu.

Hallo,

ich sehe das nicht so.

Ich sage mal so, wenn ich in der Werkstatt eine AU an einem Fahrzeug mache, bescheinige ich die Gültigkeit auf ein bestimmtes Datum (in den meisten Fällen zwei Jahre weiter) Dabei ist es völlig egal ob das Fahrzeug die HU bestehen wird oder nicht.

So, wenn ich die Gültigkeit bescheinigen darf. Wer erklärt die Bescheinigung dann für ungültig, bei einer erneuten HU Vorführung???

Es ist richtig das die AU ein Bestandteil der HU ist, aber es sind doch zwei verschiedene Teile.

Wenn ich mich noch an die AU Schulung richtig erinnere, kann die AU sogar ein Monat vor ablauf gemacht werden und der Prüfigenieur muss dieses anerkennen.

Gruß

am 7. Januar 2011 um 22:37

Zitat:

Original geschrieben von So So

Hallo,

ich sehe das nicht so.

Ich sage mal so, wenn ich in der Werkstatt eine AU an einem Fahrzeug mache, bescheinige ich die Gültigkeit auf ein bestimmtes Datum (in den meisten Fällen zwei Jahre weiter) Dabei ist es völlig egal ob das Fahrzeug die HU bestehen wird oder nicht.

So, wenn ich die Gültigkeit bescheinigen darf. Wer erklärt die Bescheinigung dann für ungültig, bei einer erneuten HU Vorführung???

Es ist richtig das die AU ein Bestandteil der HU ist, aber es sind doch zwei verschiedene Teile.

Wenn ich mich noch an die AU Schulung richtig erinnere, kann die AU sogar ein Monat vor ablauf gemacht werden und der Prüfigenieur muss dieses anerkennen.

Gruß

So ist es richtig....

am 8. Januar 2011 um 15:12

.......

am 8. Januar 2011 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von Kai071977

Zitat:

Original geschrieben von So So

Hallo,

ich sehe das nicht so.

Ich sage mal so, wenn ich in der Werkstatt eine AU an einem Fahrzeug mache, bescheinige ich die Gültigkeit auf ein bestimmtes Datum (in den meisten Fällen zwei Jahre weiter) Dabei ist es völlig egal ob das Fahrzeug die HU bestehen wird oder nicht.

So, wenn ich die Gültigkeit bescheinigen darf. Wer erklärt die Bescheinigung dann für ungültig, bei einer erneuten HU Vorführung???

Es ist richtig das die AU ein Bestandteil der HU ist, aber es sind doch zwei verschiedene Teile.

Wenn ich mich noch an die AU Schulung richtig erinnere, kann die AU sogar ein Monat vor ablauf gemacht werden und der Prüfigenieur muss dieses anerkennen.

Gruß

So ist es richtig....

Nein ist es nicht. In diesem Fall ist die AU älter als 1 Monat und das darf nicht sein. Am Tag der HU darf die AU nicht länger als 1 Monat alt sein!

am 8. Januar 2011 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von maggo12

Zitat:

Original geschrieben von Kai071977

 

So ist es richtig....

Nein ist es nicht. In diesem Fall ist die AU älter als 1 Monat und das darf nicht sein. Am Tag der HU darf die AU nicht länger als 1 Monat alt sein!

Hmmm also ich hätte sie nicht nochmal berechnet. Aber da ja die AU nun zeitgleich mit der HU fällig sein muss, und man kein Siegel mehr auf dem Kennzeichen hat für die AU, könntest du wirklich recht haben. Naja ich hätte die AU trotzdem nicht berechnet. Sowas nennt man dann Kundenservice und der Kunde liebt mich *g* :)

Hallo,

ich habe noch mal in der Verordnung nachgesehen. Dort gibt es diese 1 Monat Regelung nicht. Der PI der Dekra konnte mir diese Regelung auch nicht bestätigen.

Er zeigte mir ein Schreiben der Dekra, in dem Schreiben stand:

"Wird der AU- Nachweis separat erstellt, ist darauf zu achten, dass dieser für die

Hauptuntersuchung erforderlich ist und im Monat der Fälligkeit der HU oder auch

einen Monat vorher erstellt sein muss. Der Nachweis ist dem Prüfingenieur bei der

HU vorzulegen und deshalb bis zum Abschluss der Hauptuntersuchung einschließlich

einer eventuellen Nachuntersuchung aufzubewahren"

Also im Monat der Fälligkeit der HU muss die AU gemacht werden. Diese HU Fälligkeit bleibt ja bestehen, weil die HU und auch die AU immer auf dem Monat der Fälligkeit datiert wird und bei Überschreitung der Zeit auf den Fälligkeits Monat zurückdatiert wird.

Diese Aussage haben zwei PI gemacht.

Sollte Jemand das Gesetz doch besser kennen,dann bitte mit §§ und Absatz eine Verbesserung einstellen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von So So

... und deshalb bis zum Abschluss der Hauptuntersuchung einschließlich

einer eventuellen Nachuntersuchung aufzubewahren"

Also im Monat der Fälligkeit der HU muss die AU gemacht werden. Diese HU Fälligkeit bleibt ja bestehen, weil die HU und auch die AU immer auf dem Monat der Fälligkeit datiert wird und bei Überschreitung der Zeit auf den Fälligkeits Monat zurückdatiert wird.

An diesen Stellen kneift es unter Umständen.

Eine Nachuntersuchung kann nur innerhalb eines Monats gemacht werden, danach ist wieder eine "volle" Untersuchung notwendig.

In dem Fall hier ist bei der Nachuntersuchung auch keine Plakette erteilt worden. "Dann war 1 Monat Frist vorüber und ich musste HU von neu machen", also die volle Prüfung.

Hat man nun eine Prüforganisation, die auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatiert, dann könnte man noch über die doppelte Prüfgebühr der KMU (Kontrolle Motormanagement und Umwelt, hat die AU am 1.1.09 abgelöst) diskutieren.

Hat man eine Prüforganisation, die nicht mehr zurückdatiert, dann ist die erneute KMU fällig. Die ursprüngliche, erste KMU würde dann schließlich vor dem erneuten HU-Termin in ihrer "Gültigkeit" ablaufen.

Wurde zurückdatiert, dann ist die Doppelberechnung nicht korrekt. Wurde nicht zurückdatiert, sondern eine "aktuelle" HU auf den letzten Prüftermin ausgestellt, dann ist die erneute Berechnung richtig.

am 13. Januar 2011 um 18:00

Ich seh schon das wird noch eine knifflige Sache :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen