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Abgefahrene Reifen – wer haftet?

VW Touran 1 (1T)

Hallo,
mein Touran ist seit 16.02. abends wegen defekter Standheizung beim Freundlichen, bei dem ich das Fahrzeug vor ca. 2 Monaten gebraucht gekauft habe. Da es von meinem Wohnort dorthin ca. 75 km sind, wurde mir für die Dauer der Reparatur ein Polo als Ersatzwagen zugesichert. Als ich meinen Touran dort abgab, erfuhr ich, dass der Polo kurzfristig verkauft wurde und ich stattdessen einen 3 Monate alten T5 bekomme. Soweit so gut.

Beim Nachhauseweg wunderte ich mich über das wummernde Geräusch von der Hinterachse, konnte aber im Autohaus niemanden erreichen. Meine Kontrolle am nächsten Tag zeigte, dass die beide Hinterradreifen (Dunlop M&S) bis auf die TWIs abgefahren sind. Vorne sind Nokian M&S mit noch je ca. 5 mm montiert. Auf meinen Anruf in der Werkstatt antwortete man, man werde das weiterleiten. Da mein Fahrzeug auch am Samstag nicht fertig wurde, steht der T5 immer noch bei mir.

Meine Fragen:
  • Sind die Reifen jetzt schon abgefahren oder nur grenzwertig und wer ist bei einer Kontrolle haftbar, ich oder der Freundliche?
  • Kann es jetzt schon Ärger geben oder nur wenn es schneit?

Ganz nebenbei bemerkt finde ich es eine Frechheit, so ein Auto an Kunden raus zu geben.

Reifen-t5-abgefahren
Beste Antwort im Thema

Als Fahrer ist man verpflichtet, sich vor dem Antritt der Fahrt von den ordnungsgemäßen Zustand des Wagens zu überzeugen ...

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Als Fahrer ist man verpflichtet, sich vor dem Antritt der Fahrt von den ordnungsgemäßen Zustand des Wagens zu überzeugen ...

Ich habe gelernt, daß bei abgefahrenen Reifen der Fahrer und der Halter haftet.
Und beide bekommen dafür Punkte.
Gruß,
Tom

Ersteinmal bist Du als Fahrer dafür verantwortlich. Wobei Du bis an die Profilmesspunkte ranfahren darfst, Du darfst sie halt nicht "abradieren". Die 4mm Grenze steht nicht im Gesetzt sondern ist eine gutgemeinte Empfehlung.
Ansonsten gilt die Winterreifen-Pflicht ja nur bei "Schnee, Glatteis und Schneematsch". Von Temperaturen steht im Gesetzt nichts drin. Regen, Trockenheit bei -20°C ist also laut Gesetz kein Grund für Winterreifen.
Fahr ihn vorsichtig weiter, achte bei Nässe darauf, dass Du rechtzeitig bremst und in den Kurven schön langsam bist. Dass sind nämlich die Punkte, wo man auf der Hinterachse das Profil braucht um den Wagen in der Spur zu halten ...

Verstehe ich das richtig ? Der T5 ist 3 Monate alt und die Reifen sind runtergefahren ?
Was hat der T5 denn gelaufen ?
Wenn er 3 Monate alt ist, hat er ja schon einmal 2 neue Reifen bekommen.
VW liefert doch keinen Neuwagen mit 2 unterschiedlichen Reifenherstellern aus.
Dann stimmt doch was nicht an der Achsgeometrie am T5.

...denke mal die Ursache ist, dass die Reifen irgedwo anders gebraucht wurden und der T5 "Ersatzteilspender" war. Würde auch die verschiedenen Fabrikate an VA/HA erklären.
Gruß
Mirko

Zitat:

Original geschrieben von A8Oppen


Verstehe ich das richtig ? Der T5 ist 3 Monate alt und die Reifen sind runtergefahren ?
Was hat der T5 denn gelaufen ?

Der km-Stand beträgt 10.900 km.
Ich vermute mal, dass die Original-Räder für den späteren Verkauf abgeschraubt wurden und man mal eben einen Satz alter vorrätiger Winterräder drauf geschraubt hat.
 

Moin

Ich würde bei deiner Werkstatt anrufen und sagen,dass du 2 neue Reifen haben willst.

Das Problem ist halt,dass wenn du ein Unfall baust ja die Selbstbeteiligung bezahlen musst.

Dafür hast du bestimmt unterschrieben.Sind ja meistens so 1500€

Ich würd mir das mit dem weiterfahren gut überlegen. Wenn es regnet dann bist du mit den Reifen schlecht unterwegs.

MfG
Christian

Zitat:

Original geschrieben von hornmic


Ansonsten gilt die Winterreifen-Pflicht ja nur bei "Schnee, Glatteis und Schneematsch". Von Temperaturen steht im Gesetzt nichts drin. Regen, Trockenheit bei -20°C ist also laut Gesetz kein Grund für Winterreifen.

Also ich seh deise Empfehlung äußerst kritisch.

Der Gesetzgeber schreibt genauso, dass man bei winterlichen Temperaturen sich den Verhältnissen anpassen muß....ergo....muß mit Glatteis gerechnet werden.......ergo....kann auch bei eigentlich trockenen Verhältnissen aber Minusgraden ein Winterreifen pflicht sein.

Letztlich müßte der Fahrer beweisen, dass mit Glätte nicht zu rechnen war und das geht nur im Hochsommer.

Erstmal vielen Dank für die Tipps.

Ich hoffe, dass mein Touran bald abholbereit ist, es bis dahin nicht schneit und ich mich unauffällig wieder zum Händler zurück schleichen kann.

Die Reparaturabwicklung ist auch noch ein Fall für sich, habe manchmal den Eindruck, dass nicht unbedingt die Autos sondern die Werkstätten schlecht sind.

Ach ja, dass man mir einen Leihwagen mit diesen Reifen gibt, findet wohl niemand anstößig :confused:
 

Mei.. besonders gut sind die nicht mehr, aber über 1,6mm haben sie noch, also legal sind die Reifen noch..... in Deutschland. :)

...das mit den Werkstätten ist leider ein Thema für sich. Und die Werkstätten sind nunmal der direkte Draht zum Hersteller. In diesem Bereich haben durch die Bank weg alle Marken sehr ausgeprägte Defizite. Du wirst als Neuwagenkunde erstmal in Watte gepackt. Ist der Vertrag einmal unterschrieben, ist es eine ganz andere Welt. Klar...dann kostest du halt im Extremfall und bringst nichts ein. Viele abgelehnte Kulanzanträge sind auch nicht auf die Untätigkeit von VW, sondern eher auf die Inkompetenz und Faulheit vieler Werkstätten zurückzuführen. Die Zeit in der man als Werkstattkunde gewertschätzt wurde, ist leider vorbei.
Gruß
Mirko

Die Zeit in der man als Werkstattkunde gewertschätzt wurde, ist leider vorbei.
Außer bei mir. Habe auch eine kleine KFZ Werkstatt und bei mir ist der Kunde immer König, wie es so schön heißt.
Mache sogar dringende Reperaturen für Stammkunden, Sonntags.

Also, ich würde prüfen ob hier eine Beschwerde bei Volkswagen möglich wäre.

Es sollte nicht so sein, das ein VW Autohaus einem Kunden ein Fzg übergibt welches so abgefahrene Reifen hat.

1. Winterreifen unter 4mm Profiltiefe bringen bei Schnee, Schneematsch und Eis nicht mehr wirklich was.

2. Aquaplaning ...

3. Strafe wg. abgefahrener reifen möglich, da hier auch gut weniger als 1,6mm Restprofiltiefe anstehen könnten.

Wenn das ein Leihwagen ist, könnten für diesen zudem auch andere Gesetzliche Vorschriften gelten.

Ausserdem würde ich das Autohaus wechseln, wenn man mir solch einen Leih/Ersatzwagen andrehen wollte. Spricht nicht gerade für das Autohaus.

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