ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgelaufene Kennzeichen , auf privatem Grundstück nutzen.

Abgelaufene Kennzeichen , auf privatem Grundstück nutzen.

Opel Astra G
Themenstarteram 19. Mai 2016 um 19:22

Habe mal eine Frage.

Wenn ich ein ca 20 Jahre altes Kennzeichen , mit zusammengeklebter Landratsamtplakette ,auf privatem eingezäuntem Grundstück an ein anderes Fahrzeug schraube , was könnte da passieren?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 23. Mai 2016 um 16:36

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 23. Mai 2016 um 09:58:38 Uhr:

@metalhead79

Wenn dann als PM. Das hier habe ich gemerkt bringt eh nix.

Jeder weis mehr als der Andere.

Dann werden Schriftsätze aus einem Zusammenhang heraus gerissen, und versucht sich dafür Danke zu ergattern, was anscheinend klappt.

Alles traurig. Aber wer draußen nichts ist versucht sich hier darzustellen.

Aber danke für die Anregung. Ich werde wenn, dann per PM den Ausgang mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Finde ich sehr schwach muss ich sagen, vor allem mit dem Hintergrund, dass du irgendwo am Anfang geschrieben hattest, dass du Ü50 bist. Du antwortest meiner Meinung nach nicht deswegen nicht, weil "es alles nichts bringt", sondern weil du nicht die Antworten erhalten hast, die du dir erhofft hast.

Du wolltest hören, dass hier durch die Kollegen rechtswidrig gehandelt wurde - passend dazu die Behauptung, dass man ja Privatgelände nicht betreten dürfe und dass es da Urteile gäbe etc pp und dann damit das übliche Polizistenbashing lostreten. Als du gemerkt hast, dass das nicht funktioniert, wolltest du dann die Mär vom armen braven deutschen Steuerzahler, der durch die asylantenliebende Obrigkeit geknechtet wird, kund tun - funktionierte auch nicht. Zu guter Letzt wird dann beleidigte Leberwurst gespielt.

Das erinnert mich an die Leute, die unbedingt eine Streife zu ihrem pillepalle Unfall fordern und dann plötzlich alles ohne Polizei regeln wollen, wenn man eröffnet, dass aufgrund des Spurenbildes und Schilderungen irgendwie aus unparteiischer Sicht beide an der Kollision Schuld sind und aus diesem Grund beide Parteien durch die Bußgeldstelle kostenpflichtig verwarnt werden.

Echt schade, bei solchen Threads juckt es mich immer in den Fingern, mal in unserem (leider nur hessenweit recherchierbaren) System nachzuforschen, ob ein ähnlich gelagerter Fall zufällig irgendwo in unserer Zuständigkeit eröffnet worden ist und dem bearbeitenden Kollegen den Thread verlinken - ist mir allerdings noch nie den Zeitaufwand wert gewesen. Ich würde mir wünschen, dass man(n) einfach mal zu dem steht, was man(n) verbockt hat - selbstverständlich innerhalb der vom Gesetzgeber gewährten Rechte. Leider passiert das nahezu nie.

117 weitere Antworten
Ähnliche Themen
117 Antworten

Nix. Solange keine Gewässer- oder Umweltgefahr vom Fahrzeug ausgeht, kannst du auf deinem Grundstück am Fahrzeug tun und lassen was du willst.

Matze

am 19. Mai 2016 um 19:39

Nichts denn man braucht auf eingezäunten Privatgrundstück eigentlich garkein Kennzeichen.

Themenstarteram 19. Mai 2016 um 19:48

Ich habe ein Fahrzeug gekauft mit Motorschaden. Dieses habe ich mit einem Abschleppfahrzeug auf meinem Grundstück abstellen lassen.

Danach habe ich , das alte Kennzeichen hingemacht weil es besser aus sah , einfach so. Auto ohne Kennzeichen ist tot.

Das hat Polizei gesehen, sind auf mein Grundstück , haben das Kennzeichen vom Fahrzeug einfach abgemacht, mitgenommen, und wollen jetzt das weiter geben an die Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung.

Und wer hat die auf das Grundstück gelassen? Nach Gefahr im Verzug klingt das ja nicht gerade. Eher nach Hausfriedensbruch.

Du hattest auch geschrieben "mit zusammengeklebter Landratsamtplakette" -> das wäre dann schon ein Problem. Einmal entsiegelte Kennzeichen/Plaketten darfst du natürlich nicht wieder zusammenfriemeln. -> Urkundenfälschung. Da das aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr stattfand (hoffe ich für dich), würde ich die Sache mit einem Anwalt besprechen. Du hast ja das Fahrzeug offenbar nicht bewegt.

Zitat:

@Astra Matze81 schrieb am 20. Mai 2016 um 00:35:35 Uhr:

Du hattest auch geschrieben "mit zusammengeklebter Landratsamtplakette" -> das wäre dann schon ein Problem. Einmal entsiegelte Kennzeichen/Plaketten darfst du natürlich nicht wieder zusammenfriemeln. -> Urkundenfälschung. Da das aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr stattfand (hoffe ich für dich), würde ich die Sache mit einem Anwalt besprechen. Du hast ja das Fahrzeug offenbar nicht bewegt.

Sehe ich auch so, Problem ist nur die manipulierte Plakette was einer Urkundenfälschung gleich kommt.

Ohne Kennzeichen oder mit offensichtlich entwertetem Kennzeichen wäre alles gut gewesen....

Ich denke das ganze wird im Sande verlaufen, spätestens dann wenn die Polizisten erklären müssen wie sie an die Beweismittel gelangt sind.

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 12:55

Also ich danke erst einmal für die Antworten.

Was mich bei der ganzen Sache stört.

1. ich habe eine LRA Plakette wieder etwas hergestellt. TÜV abgelaufen 1997 Original Plakette.

2. auf meinem privatem Grundstück vor der Garage , steht das Fahrzeug, nicht auf öffentlicher Straße oder Plätze.

3. zum eigenen verschönern , Nutzung im privatem Bereich.!!! ??

4. das Kennzeichen hat nachweislich nicht das Grundstück verlassen, da nachgewiesen ist, das dieses betreffende Fahrzeug einen Motorschaden hat und das Fahrzeug mit einem Abschleppwagen angeliefert wurde.

5. das Kennzeichen wurde erst nach dem befinden des Fahrzeuges auf privatem Grundstück angebracht

Und ich weis immer noch nicht , warum ein Polizei Beamter um das Kennzeichen zu entfernen das Privatgrundstück betreten darf. Wenn ein Fahrzeug auf privatem Grundstück steht , zugelassen, wo der Versicherungsschutz erloschen ist, darf der Beamte auch nicht auf das Grundstück zum entwerten des Kennzeichen. Habe ich schon Polieberichte und Gerichtsbeschlüsse gelesen. Man findet aber in keinem Gesetzblatt , auch nich Paragraph 167 -Urkundenfälschung, was passiert, wenn man das nur für sich macht auf eigenem Grundstück. Erst wenn man die Fälschung nutzt auf der Straße im Geschäft usw. Nichts wenn man das auf eigenem Grundstück für sich macht.

am 20. Mai 2016 um 14:24

Zitat:

@draine schrieb am 20. Mai 2016 um 10:29:31 Uhr:

...spätestens dann wenn die Polizisten erklären müssen wie sie an die Beweismittel gelangt sind.

Da gibt es nicht viel zu erklären!

Die Polizisten sind aufgrund der Farbe (bzw. Anbringung) der HU-Plakette darauf aufmerksam geworden dass die HU abgelaufen ist - dass die Polizei dieses auch auf Privatgrundstücken kontrollieren darf ist ja hinlänglich bekannt!

Bei dieser Kontrolle ist dann aufgefallen dass die Plakette vom Landratsamt gefälscht wurde, damit diese nicht kurzerhand vom Besitzer "beseitigt" wird - immerhin handelt es sich um ein prozessrelevantes Beweisstück - haben die Polizisten das Gelände betreten um das Kennzeichen entsprechend zu sichern......alleine der Umstand dass offensichtlich erkenntlich war, dass die Plakette gefälscht wurde, rechtfertigt schon das Betreten des Grundstücks, da es sich hier lediglich um einen Eingriff geringer Intensität handelt.

Das Privatgrundstück ändert auch nichts an der im Raum stehenden Urkundenfälschung - denn die zugehörigen Tatbestandsmerkmale lassen sich auch dort erfüllen.

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 14:51

Dr. A.Mok

Warum verstehen den Sachverhalt der Urkundenfälschung bis jetzt 2 Anwälte nicht, aber Sie. Eine Urkundenfälschung langt zur Bestrafung und Verfolgung , wenn man damit etwas erreichen will. zB eine Unterschrift, damit man etwas bekommt, eine Plakette anbringt um etwas vor zu täuschen, usw.

Aber auf einem Privatgrundstück, wo ein Fahrzeug steht, welches abgemeldet ist und nachweislich einen Motorschaden hat, und daran ein "verfälschtes" Kennzeichen anbringt, das bringt man in StGB nicht zusammen. Da kein Nutzen entsteht oder entstanden ist, da keine Gefährdung vorliegt, da keine nutzbringende Täuschung vorliegt, usw.

für die Urkundenfälschung müsste in der Tat die Absicht einer "Täuschung im Rechtsverkehr" nachgewiesen werden. Anders sieht es beim Kennzeichenmissbrauch aus. Den hast Du verwirklicht, dazu muss man das Fahrzeug damit nicht betreiben.

am 20. Mai 2016 um 15:04

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 20. Mai 2016 um 16:51:56 Uhr:

Warum verstehen den Sachverhalt der Urkundenfälschung bis jetzt 2 Anwälte nicht, aber Sie.

Das hat wirtschaftliche Hintergründe... :eek:

Oder anders ausgedrückt: Die Anwälte erzählen dir das, was du gerne hören möchtest, damit du ihnen ein Mandat erteilst... ;)

Ob die Karre nen Motorschaden hatte oder nicht spielt dabei keine Rolle...einzig und alleine der Umstand dass das Kennzeichen mit gefälschtem Siegel am Fahrzeug montiert war ist hier von Relevanz.

Aber warum fragst du uns hier, wenn du eh schon beim Anwalt bist? Von uns hat niemand Akteneinsicht etc. um das tiefer zu beurteilen.

Urkundenfälschung wird nun mal hart bestraft.

Der Fundort spielt dabei keine Rolle.

Das sind nun mal Tatsachen die keiner außer acht lassen sollte.

Ich denke mal das wird dir auch dein RA gesagt haben, wenn er dir was anderes gesagt hat dann hat er seinen Beruf verfehlt.

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 15:55

Es heißt aber eine Urkundenfälschung zum Nutzen und des Vorsatzes des Missbrauchs zur Täuschung oder zum eigenen Vorteil im StGB . Herr Dr. A.Mok . Ich habe mehrere Bekannte der eine ist Rechtsanwalt im Verkehrsrecht der andere im IT Recht. Und die habe ich gefragt. Und von denen bräuchte niemand ein Mandat. Deren Kassen sind zu 100% Voll.

Das einzige was mir noch gesagt wurde das Kennzeichen an ein PKW zu machen , "War keine gute Idee" .

Aber wie gesagt , es wird sich zeigen wie weit der Staat wieder gegen eine. deutschen vorgeht, wobei , wenn ich Asylant wäre , wäre es unwichtig gewesen.

Wie der Asylant zB der 189mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln und ICE, schwarz gefahren ist und ca 40 Eigentumsdelikte hat, und wohl 10 mal Körperverletzung, und dem passiert nichts. Ich habe den Pressebericht gerade nicht zur Hand, kann es aber bei Bedarf nach reichen.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgelaufene Kennzeichen , auf privatem Grundstück nutzen.