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  7. abgemeldet aber tüv muss drauf!?

abgemeldet aber tüv muss drauf!?

VW
Themenstarteram 29. April 2004 um 20:43

hallo,

hab mein schatzi aus kostengründen abgemeldet, schläft friedlich wie ein baby in der garage.... jedoch läuft im november 04 der tüv und di au ab......

welche möglichkeit gibt es da nen neuen tüv und ne au zu bekommen?? kurzanmeldung, oder kann man sich rotekennzeichen irgendwo ausleihen??? will ja nur zum tüv und dann wieder in die garage... denn auf ne vollabnahme hab ich keinen bock, is ja doch viel geändert... und so sachen wie kw -gewinde mit vorne nur 280mm von radmitte bis kotfügelkannte in kompi mit 9x16 ET25 felgen sind ja schwer zu bekommen.... nicht das die dann rummozten....

also wie komm ich zum tüv und wieder heim und was kostet sowas??

danke und viel spaß......

floxworld

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19 Antworten

Hol Dir im Nov ein Kurzzeit Kennzeichen für nen Fuffi,und fahr dann zum Tüv.

kurzzeit-kennzeichen:

ca. 20 EUR plus druck...

wenn du jemand bei ner werkstatt kennst, dann kannst ja mal fragen, ob die dir die roten leihen... dann könnst glück für umsonst haben...

sonst auf autoahänger (meist teurer)

oder mit abschleppseil...

während der wagen stillgelegt ist brauchst Du damit natürlich auch nicht zum TÜV... das kannst Du machen wenn Du ihn wieder anmeldest.

aber wenn er z.b. n tüv machen will, weil sich die karre dann besser verkaufen lässt ??

am 29. April 2004 um 22:32

Hol dir ne Bestätigung von der Versicherung, dass dein Autochen versichert ist und fahr mit den alten Kennzeichen zum Tüv. Hin- und Rückweg sind dann auch unangemeldet erlaubt, Hauptsache du bist versichert. Das ist wie wenn du dein Auto zulässt, dann ist der Weg dorthin ja auch unangemeldet erlaubt.

Brauchst nur die Bestättigung, deine alten Kennzeichen am Kfz und am besten noch schriftlich den Termin vom Tüv.

Andere Alternative: Saisonkennzeichen für ein paar Monate. Aber bei Zulassung auf ein Saisonkennzeichen muß der Wagen noch min. 4 Wochen TÜV haben. Wichtig ist auch die Teilkasko in einer Garage, sonst gibt es bei Klau, Wasser oder Feuer nichts. Je nach Versicherung ist der Wagen beim Saisonkennzeichen das ganze Jahr über Teilkasko versichert, vom finanziellen Risiko vermutlich die beste Lösung.

Hat man nicht ein Jahr (oder sinds sogar zwei) nach Ablauf des TÜV`s Zeit sich ne neue Plakette zu holen, ohne eine Vollabnahme zu bauchen!

Wenn du das Auto in diesem Zeitraum wieder anmeldest (ind dem Zeitraum wo du keine Vollabnahme brauchst) würd ich so lange warten wies geht, alles andere wäre weggeschmissenes Geld!

Wenn du aber trotzdem hin willst, dann frag mal bei deiner Versicherung nach ob die dir ein rotes Kennzeichen haben und dir geben können! Wäre m. E. die günstigste Möglichkeit!

Gruss,

Olli

am 29. April 2004 um 23:07

Ne Versicherung hat rote Kennzeichen??? Wozu denn das?

am 30. April 2004 um 5:47

hallo

kenne dein problem ... denke an die 18 monate abmeldung ... sonst verfällt der brief incl. aller eintragungen

der wagen muß denn zwischenzeitlich nur für 24h wieder zugelassen werden!! denn gibts keine probleme - nur dumme gesichter bei der zulassungsstelle hihi

tüv ... jemanden fragen der evtl. an rote nummern kommt (pkw/lkw bude oder schrotti...) denn du brauchst ne asu und bremsenprüfbericht ... wenn de das hast und du nen tüver kennst macht der auch mal nen "hausbesuch"

hinziehen/schleppen? ... glaube darfste nicht da dein wagen nicht versichert/angemeldet ist

Nee, haben die nicht.

Die besten Varianten sind die von Jan und CaptainPIVO. Alles andere ist zu teuer, weil dann auch Versicherung und Steuer fällig werden. Das ist bei den roten Kennzeichen mit drin, deshalb sind sie auch relativ teuer.

Das mit dem Jahr stimmt schon. Es heißt irgendwo:

Ist ein KfZ länger als ein Jahr stillgelegt, ist ein Vollgutachten erforderlich. Was bedeutet, daß ALLES neu überprüft wird.

Gruß

Icke II

Vergiss aber nicht früher als 12 Monate dein Auto wieder anzumelden, sonst erlöscht der KFZ Brief, Vollabnahme!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Daedalus

während der wagen stillgelegt ist brauchst Du damit natürlich auch nicht zum TÜV... das kannst Du machen wenn Du ihn wieder anmeldest.

Hmpf... Und das von dir...

Wie soll er den bitte wieder anmelden mit abgelaufenen TÜV? Klappt ja wohl nich...

 

Fahr zu deiner Versicherung, hol dir ne Doppelkarte. Füll die aus, als würdest Du das Fahrzeug anmelden. Schraub die alten entstempelten Kennzeichen an (Müssen die vorherigen sein, und nicht irgendwelche!!!), packe alle Unterlagen wie KFZ-Brief, Doppelkarte usw. ein und fahr ohne Zulassung zum TÜV!!!

Das ist zulässig, steht auf jeder Doppelkarte! Sinngemäß: Auch für Fahrten mit entstempelten Kennzeichen für Zulassungszwecke nach § blablabla...

Eine TÜV Fahrt gehört auch dazu!!!

 

Nich vergessen, die Karre darf überhaupt nur ne bestimmte Zeit abgemeldet sein. Ich meine 18 Monate...

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln

Ne Versicherung hat rote Kennzeichen??? Wozu denn das?

Haben die, dazu sind sie verpflichtet. Nur bekommst Du die definitiv nicht ausgehändigt, da die irgendwo in der Hauptverwaltung im Safe liegt!!!

am 30. April 2004 um 6:42

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Hmpf... Und das von dir...

Wie soll er den bitte wieder anmelden mit abgelaufenen TÜV? Klappt ja wohl nich...

Was ist denn das Problem? Wenn er die Karre wie er sagt aus Kostengründen abgemeldet hat, wird das ja wohl keine 12 Monate dauern, sonst könnte er sie gleich verschachern. Also braucht er während die Karre in der Garage steht nix zu machen und wenn er sie wieder anmelden will fährt er damit zum TÜV (und die Fahrt verbuche ich unter anmelden, nicht unter stillgelegt...)

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