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abgemeldet auto fahren

Themenstarteram 11. Oktober 2010 um 22:02

hallo,

werde am freitag mein neues auto holen ,es wird von den besitzer am freitag abgemeldet.

meine frage ist darf ich noch am freitag mit demselben kennzeichen nach hause fahren die strecke ist ca.100km

Beste Antwort im Thema

Leute, er spricht von über 100km...das ist bei aller Liebe nun nicht mehr der gleiche Zulassungsbezirk ;)

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am 11. Oktober 2010 um 22:07

Moin:)

NEIN

Besorge Dir ein Überführungskennzeichen.

Gruss TAlFUN

Jain!

Ist es denn noch der selbe Zulassungsbezirk oder angrenzend?

Findet die Fahrt direkt ab Zulassungsstelle zu dir nach Hause statt (Ohne Umwege)?

Wenn der Vorbesitzer den Wagen zu Hause hat darf er von dort nicht mehr weiter bewegt werden.

Fahren ist nur in soweit mit entstempelten Kennzichen gestattet, wie die Fahrt auf direktem Weg von der Zulassungsstelle nach Hause oder zum Händler geht. IdR, im selben Zulassungsbezirk oder eben auch angrenzend.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Jain!

Ist es denn noch der selbe Zulassungsbezirk oder angrenzend?

Findet die Fahrt direkt ab Zulassungsstelle zu dir nach Hause statt (Ohne Umwege)?

Wenn der Vorbesitzer den Wagen zu Hause hat darf er von dort nicht mehr weiter bewegt werden.

Fahren ist nur in soweit mit entstempelten Kennzichen gestattet, wie die Fahrt auf direktem Weg von der Zulassungsstelle nach Hause oder zum Händler geht. IdR, im selben Zulassungsbezirk oder eben auch angrenzend.

Ja, aber nur wenn der alte Halter fährt. Für den Käufer gilt das nicht!!! Folgen: Fahren ohne Versicherungsschutz, Steuerbetrug. Ein Kurzzeitkennzeichen ist wesentlich billiger.

am 12. Oktober 2010 um 5:02

Frag den Besitzer ob du das Ab-, Ummelden übernehmen kannst. Übergabe des Fahrzeuges mit Uhrzeit im Kaufvertrag dokumentieren und gut.

Ansonsten Kurzzeitkennzeichen - viele Versicherer geben es kostenlos - vorausgesetzt man versichert das Fahrzeug dann bei denen.

vom "alten Halter" steht aber nichts in der StVZO §23 4. - wichtiger ist dabei jedoch der Hinweis auf die Haftpflichtversicherung. Wenn man als Alleinfahrer versichert war, darf natürlich kein anderer dieses Fahrzeug fahren

"Bei Zuteilung oder zur Abstempelung des Kennzeichens ist das Fahrzeug vorzuführen, wenn die Zulassungsstelle nicht darauf verzichtet. Bei der Abstempelung ist zu prüfen, ob das Kennzeichen, insbesondere seine Ausgestaltung und Anbringung, den Rechtsvorschriften entspricht. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Bremssonderuntersuchung oder Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfaßt sind"

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels

Trifft hier aber beides nicht zu...so wie vom TE beschrieben geht es jedenfalls nicht, er braucht die Kurzzeitkennzeichen oder lässt sich alle Papiere plus Schilder vom Verkäufer geben und meldet es schon bei seiner zuständigen Zulassungsstelle um.

Der TE hat ja nicht viel beschrieben, daher auch meine Fragen oben bereits.

Wenn er den Wagen direkt an der Zulassungsstelle abgestempelt übernimmt, die Haftpflichtverischerung Fahren von anderen als dem Halter abdeckt und die Fahrt gemäß §23 StVZo 4. statt findet, müsste es gehen.

Der Punkt Rückfahrt ist halt so ein Knackpunkt. Denn Rückfahrt bedeutet eben nicht nur Rückfahrt nach Hause zum alten Halter sonder eben auch Rückfahrt von der Zualssungsstelle zum Händler / neuen Besitzer

Hallole

Fahrten von der Zulassungsstelle zum bisherigen

also der Anschrift des im eingezogenen

Fahrzeugscheines hinterlegten Adresse sind erlaubt

soweit innerhalb des Zulassungsbezirkes .

Zur Not frage bein Verkehrsdienst der Polizei

Name des Beamten notieren fals es rückfragen gibt.

Jol.

Leute, er spricht von über 100km...das ist bei aller Liebe nun nicht mehr der gleiche Zulassungsbezirk ;)

kann man so nicht sagen.

Offenbach bis Darmstadt von Anfang bis Ende der Zulassungsbezirke z.B.

Ich wäre ganz vorsichtig mit solchen Aussagen. Wenn man sein Auto, nehmen wir dein Beispiel OF, in der Stadt abmeldet, dann darf man nur noch im Landkreis OF fahren. Man muss wirklich genau schauen, wo man sein Fahrzeug abmeldet und wo man dann hinfahren darf...

Gruß Tecci

PS: Einschlägig ist da aber nicht mehr die StVZO sondern der § 10 Abs. 2 FZV ;)

klar wenns Stadt und Land eben unterscheidet

Aber nehmen wir mal die weitläufigkeit von NVP und OVP, da kommen auch genug KM in Frage

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