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abgemeldetes auto an händler überführen

Themenstarteram 17. April 2008 um 19:23

hallo!

ich muss in den nächsten tagen nach rücktritt vom kaufvertrag mein auto wieder an den händler zurückgeben. ich werde das nur abgemeldet tun, da ich dem händler nicht mehr vertraue. das hieße aber, ich müsste das fahrzeug abgemeldet ca 10km weit fahren. für den weg zur dekra oder zur zulassung kann man das ja auch ohne kennzeichen bzw man könnte sich ein kurzzeitkennzeichen besorgen zur überführung (das aber recht viel geld kostet).

meine frage: ist es denn auch erlaubt, ein abgemeldetes fahrzeug an den käufer zu überführen, ohne dafür extra nochmal geld für andere kennzeichen auszugeben? nachdem ich den händler zur rücknahme anwaltlich "überredet" habe, wird der sicher nicht das auto abholen kommen. bei google habe ich dazu nichts passendes gefunden.

grüße

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15 Antworten
am 17. April 2008 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von Mrs. OrKa

 

meine frage: ist es denn auch erlaubt, ein abgemeldetes fahrzeug an den käufer zu überführen, ohne dafür extra nochmal geld für andere kennzeichen auszugeben?

Nö, nur bei Anmeldung auf DIREKTEM Wege zur Zulassungsstelle.

 

Grüße

Loecki

Themenstarteram 18. April 2008 um 13:41

und wenn ichs abmelde und am selben tag und direkt nach abmeldung dem händler überführe?

am 18. April 2008 um 14:04

Vergiss es, ich sach nix mehr.

 

Abgemeldet ist abgemeldet!

 

Grüße

Loecki 

Themenstarteram 18. April 2008 um 14:08

wenn ich blöde antworten will, frag ich explizit danach.

mir ist einfach nur bekannt, dass gewisse fahrten zb für abmeldung/anmeldung/überführung usw so erlaubt sind und ich wollte mich nur mal vergewissern.man darf ja auch sein auto abmelden und dann damit wieder nach hause bis in die garage fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Mrs. OrKa

wenn ich blöde antworten will, frag ich explizit danach.

mir ist einfach nur bekannt, dass gewisse fahrten zb für abmeldung/anmeldung/überführung usw so erlaubt sind und ich wollte mich nur mal vergewissern.man darf ja auch sein auto abmelden und dann damit wieder nach hause bis in die garage fahren.

Zum Anmelden/abmelden. Und zum TÜV/ von da nach Hause.

Alles andere kannst du schlichtweg vergessen.

Zitat:

Zum Anmelden/abmelden. Und zum TÜV/ von da nach Hause.

Alles andere kannst du schlichtweg vergessen.

richtig..

Alles andere würde im Falle eines Falles deine Versicherung nicht übernehmen, zumal die Rennleitung auch auf dich aufmerksam werden kann (immerhin hast du keine Plaketten dran..)

Warum fährst du nicht, wie schon erwähnt, zum Händler, dann die Schilder ab und zur Zulassungsstelle??

Themenstarteram 18. April 2008 um 14:25

ach das ginge auch? sind die schilder maßgeblich? das wär dann natürlich ideal, viele dank für die anworten, darauf war ich noch gar nicht gekommen. ich hatte immer gedacht, dass dann die versicherung trotzdem weiter auf mich läuft--also: wenn ich das auto übergebe, die schilder abmache und unverzüglich es in der zulassungsstelle abmelde, ginge das? was ist, wenn im zeitraum zwischen demonatge der schilder und abmeldung was passiert? sind ja dann auch immerhin 2h....

Zitat:

was ist, wenn im zeitraum zwischen demonatge der schilder und abmeldung was passiert? sind ja dann auch immerhin 2h....

???

Wenn du den Wagen zum Händler gebracht hast, soll er den doch gleich annehmen.. da kann`s dir doch egal sein, was mit dem Wagen passiert.. Den Fahrzeugschein (Zulassungsbestättigung Teil 1) behälst du eh und über den Fahrzeugbrief (Zulassungsbestättigung Teil 2) wird man sich ja einigen können, das du den dann nachlieferst...

Und der Händler bekommt die Schilder eh nicht...

am 18. April 2008 um 14:34

Ich dachte es ist so wenn man sein Auto abmeldet kann man an dem Tag also z.B.: 01.05.2008 melde ich mein Auto um 10:00 Uhr ab, dann kann ich doch noch bis 23:59 fahren da ja für diesen Tag Versicheung und Steuer bezahlt ist. Oder täusche ich mich da?

Themenstarteram 18. April 2008 um 15:43

lol eben fällt mir die einfachste lösung der welt ein....ich fahr die karre zum händler, park das auto dort irgendwo und behalte schlüssel und papiere, gehe das auto abmelden und dann kriegt er alle papiere und schlüssel und auto und ich mein geld---

gott da hab ich mal wieder den wald vor lauter bäumen nicht gesehen!

aber trotzdem: ich hab auch immer gedacht, dass versicherung und steuer für den tag ja trotzdem bezahlt sind (um mal auf Xaars posting einzugehen) und man daher überführungsfahrten machen kann.

 

vielen dank für eure hilfe!!!

Themenstarteram 18. April 2008 um 15:45

lol eben fällt mir die einfachste lösung der welt ein....ich fahr die karre zum händler, park das auto dort irgendwo und behalte schlüssel und papiere, gehe das auto abmelden und dann kriegt er alle papiere und schlüssel und auto und ich mein geld---

gott da hab ich mal wieder den wald vor lauter bäumen nicht gesehen!

aber trotzdem: ich hab auch immer gedacht, dass versicherung und steuer für den tag ja trotzdem bezahlt sind (um mal auf Xaars posting einzugehen) und man daher überführungsfahrten machen kann.

 

vielen dank für eure hilfe!!!

hab die ganze zeit nicht dran gedacht, dass ich dem händler ja den schlüssel nicht geben muss und er somit mit dem wagen auch keinen mist bauen kann.

 

Zitat:

Original geschrieben von Xaar

Ich dachte es ist so wenn man sein Auto abmeldet kann man an dem Tag also z.B.: 01.05.2008 melde ich mein Auto um 10:00 Uhr ab, dann kann ich doch noch bis 23:59 fahren da ja für diesen Tag Versicheung und Steuer bezahlt ist. Oder täusche ich mich da?

Genau so kenne ich es auch, glaub gibt aber die Beschränkung dass man dann (also ohne Plakette aufm Kennzeichen) nur in seinem und in den Nachbarzulassungsbezirken fahren darf.

Zitat:

Original geschrieben von Xaar

Ich dachte es ist so wenn man sein Auto abmeldet kann man an dem Tag also z.B.: 01.05.2008 melde ich mein Auto um 10:00 Uhr ab, dann kann ich doch noch bis 23:59 fahren da ja für diesen Tag Versicheung und Steuer bezahlt ist. Oder täusche ich mich da?

So kenne ich das bei der Abmeldung auch, da man ja den ganzen Tag berechnet bekommt...!

Bei der Anmeldung gilt m.E. der direkte Weg zur Zulassungsstelle, bei der man natürlich alle notwendigen Papiere bei sich haben sollte.

 

Eine Fahrt zum Händler am Tag der Abmeldung dürfte also i.O. gehen.

Ich würde gar nicht bei einem Händler kaufen, wo ich net ma weiss, ob der meinen Wagen abmeldet.

Wenn man dem net ma soweit vertraut, dann würde ich mich nur unsicher fühlen in dem Wagen.

Netten gruß

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