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abgemeldetes Auto ohne Tüv zulassen
Möchte ein seit ca. 7 Monate abgemeldetes Fahrzeug 1 - 2 Monate als Zweitwagen zulassen.Hauptgund ist das ich das Fahrzeug verkaufen möchte, was ohne Tüv schwierig ist und ein angemeldetes Auto womit man eine Probefahrt machen kann sich besser verkauft. Leider ist der Tüv seit Februar abgelaufen.
Was ist die beste vorgehensweise , da ich das Auto ohne Tüv nicht zulassen kann und ohne Zulassung nicht zum Tüv oder einer Werkstatt fahren kann um die Tüv Plakette zu bekommen. Das das mit Kurzzeitkennzeichen gehen würde ist bekannt aber doch recht teuer , gibt´s Alternativen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@santimol schrieb am 3. April 2015 um 11:56:46 Uhr:
Da ich ein ganz ähnliches Problem hatte, kann ich hier nur sagen: In Deutschland darf ein Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichen nicht gefahren werden. Egal wohin.
Falsch. Du darfst damit zur Zulassungsstelle und ohne HU zum TÜV etc. fahren, wenn du die eVB hast und diese das abdeckt.
Zitat:
Zugelassene Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV dürfen, sofern der Termin schriftlich in Deiner Tasche steckt, bis in die Werkstatt bewegt werden.
Falsch. Du darfst überall damit fahren, wenn du erwischt wirst, zahlst du halt.
Zitat:
Für alles andere gilt: Entweder die Werkstatt hat rote Kennzeichen zum Ausleihen …
Falsch. Das ist verboten und ist ein Kennzeichenmissbrauch.
Zitat:
… wobei allerdings erwähnt werden muss, dass diese Kurzzeitkennzeichen seit dem 01.04.2015 nur noch 24 Stunden Gültigkeit haben.
Falsch. Die haben weiterhin 5 Tage Gültigkeit.
Die Unterschiede zur alten Regelung findest du hier:
http://www.adac.de/.../...ungen%20zum%20Kurzzeitkennzeichen_219817.pdf
Zitat:
… Alles andere ist in Deutschland illegal.
Es ist auch illegal, so viele falsche Informationen in einem einzelnen Beitrag zu posten, wie du das getan hast.
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35 Antworten
ja mit den alten schildern plus evb nummer gehts.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ja mit den alten schildern plus evb nummer gehts.
Aber nur, wenn die Nummer noch nicht vergeben wurde.
Vorher also unbedingt bei der Zulassungsstelle anrufen.
Die alten Nummern sind leider auf meinem aktuell zugelassenem fahrzeug. Habe auch bei einer Versicherung angerufen wo mir gesagt wurde das das ohne Kurzzeitkennzeichen nicht geht, habe aber zweifel an der Kompetenz der Dame die ich da am Telephon hatte . Wenn das aber prinzipiel mit den alten Kennzeichen gehen würde kann mann sich wohl bei der zulassungstelle neue schilder besorgen oder reservieren lassen mit denen es dann ( mit der Versicherungsnummer) auch gehen würde . Hätte sogar noch Kennzeichen zuhause, ob diese inzwischen schon vergeben sind , ist aber eine andere frage. Könnte ich also mit einer Versicherungsnummer und ungestempelten Kennzeichen erst zum Tüv und dann zur Zulassungstelle fahren?
Nein, so einfach geht das auch nicht. Zumindest bei uns nicht.
Es muss das Kennzeichen deinem Fahrzeug vorab zugeteilt werden, es werden alle Daten, die später auch für die Zulassung erforderlich sind, eingegeben, du zahlst entweder eine Gebühr dafür oder gleich die komplette Zulassungsgebühr.
Danach kannst du mit ungestempelten, aber zugeteilten Kennzeichen + der EVB-Nummer zum TÜV fahren.
Ja, so stelle ich mir das vor
, hab ich das auch gemeint( Das ich die Kennzeichen zugeteilt und keine x-beliebigen sein sollten ist schon klar ) .
Dann muß ich nochmal bei der Versicherung anrufen, vieleicht bekomm ich diesmal ja einen kompetenteren sachbearbeiter .Oder sonst bei ner anderen gibt´s ja genug
Vielleicht einfach ne neue HU bestehen? Dann ist der Verkaufswert auch höher.
Oder spricht da prinzipiell was gegen, da der Wagen auseinanderfällt?
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Vielleicht einfach ne neue HU bestehen? Dann ist der Verkaufswert auch höher.
Oder spricht da prinzipiell was gegen, da der Wagen auseinanderfällt?
Genau das möchte der TE doch machen, jedoch braucht er eine Möglichkeit den Wagen zum Tüv zu bekommen, ohne eine Abschlepper zu benutzten.
@TE:
Du könntest den Tüv bei einer Werkstatt machen lassen, die rote Nummern hat.
Mit diesen fährst Du den Wagen zum Tüv und anschließend wieder heim, bzw. zur Zulassungsstelle.
Beim Abmelden musstest Du damit dein aktuelles Kennzeichen frei wird, den Wagen Umkennzeichnen, somit hat der abgemeldete Wagen eigentlich ein Kennzeichen, in deinen Unterlagen müsste sogar erkenntlich sein, wie das lautet.
So war es zumindest bei mir!
Grüße
Da hat der TE sich für mich etwas schwammig ausgedrückt, aber wenn es so sein soll...ok.
@TE
Gibt es eine Vetrauenswerkstatt von dir?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ja mit den alten schildern plus evb nummer gehts.
Ja, und dann ?
Gruß Rolf
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Da hat der TE sich für mich etwas schwammig ausgedrückt, aber wenn es so sein soll...ok.
@TE
Gibt es eine Vetrauenswerkstatt von dir?
Es gibt eine Werkstatt des geringsten misstrauens, sagen wir mal so. War da schon mit anderen Fahrzeugen paar mal aber ein Stammkunde bin ich da ( zum Glück ) nicht. Aber ob die rote Nummernschilder rausrücken für einen Auftrag wo sie fast nichts verdienen ( nur Tüv +Au , keine sonstigen reparaturen im idealfall ) ist die Frage.
Und ja Sinn der Sache und das Problem ist es das Fahrzeug in die Werkstatt zu bekommen um neuen TüV zu machen da es sonst sehr schlecht zu verkaufen ist.
Dann gibst eben 20€ in die Kaffeekasse fürs Schilder ausleihen...
Umsonst wirst sie eher nicht bekommen...
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ja mit den alten schildern plus evb nummer gehts.
Ja, und dann ?
Gruß Rolf
alte, ENTSTEMPELTE nummer ans auto und los gehts. evb nachweis dabei ham (da steht sowas im übrigen drauf) und ab zur werkstatt/tüv. allerdings zur NÄCHST BESTEN. also nicht 20km weiter fahren. ach ja ein termin währe auch nicht schlecht der auch ggf von einem übereifrigen polizisten so zu bestätigen währe.
@sam
ein ausleihen der roten nummern ist nicht möglich. diese ist nämlich NICHT übertragbar und der missbrauch wird absolut strengstens bestraft. das führt nämlich zur verlust der selbigen. natürlich kann man jetzt sagen "wer merkt das"...das kann durchaus gut gehen, aber es kann auch scheisse laufen. die meisten werkstätten wissen das und verleihen diese nummer nicht.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Ja, und dann ?
Gruß Rolf
alte, ENTSTEMPELTE nummer ans auto und los gehts. evb nachweis dabei ham (da steht sowas im übrigen drauf) und ab zur werkstatt/tüv. allerdings zur NÄCHST BESTEN. also nicht 20km weiter fahren. ach ja ein termin währe auch nicht schlecht der auch ggf von einem übereifrigen polizisten so zu bestätigen währe.
@sam
ein ausleihen der roten nummern ist nicht möglich. diese ist nämlich NICHT übertragbar und der missbrauch wird absolut strengstens bestraft. das führt nämlich zur verlust der selbigen. natürlich kann man jetzt sagen "wer merkt das"...das kann durchaus gut gehen, aber es kann auch scheisse laufen. die meisten werkstätten wissen das und verleihen diese nummer nicht.
In seinem Fall geht das nicht so einfach Vorgehen wäre wie von mir oben beschrieben am sichersten.
Da das Fahrzeug mit gültigen Kennzeichen und oder gültiger Zulassung in Form von Überführungskennzeichen beim TÜV vorgeführt werden muss, ist es mit den entstempelten Kennzeichen und EVB Nummer nicht möglich.
Letzteres ist nur für die Fahrt OHNE Umweg zur Zuallassungsstelle möglich oder mit Bescheinigung des StVA das das Fahrzeug vor der Zulassung auf diese Art dem TÜV vorzustellen ist, dafür bekommt einen "Laufzettel" mit..
Ansonsten droht eine Masse an Strafanzeigen wegen Kennzerichenmissbrauchs, fahren ohne Versicherung und Steuerhinterziehung..