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Abgemeldetes Saisonfahrzeug ohne TÜV zulassen

Themenstarteram 6. Februar 2011 um 14:21

Hallo,

kann mir jemand sagen, was ich machen muss.

Mein Saisonfahrzeug läuft von 4 bis 10.

Zuletzt war es am 31.10.09 auf der Straße.

Am 31.03.10 habe ich es dann für die Saison 2010 abgemeldet.

Im April 2010 wäre der TÜV fällig gewesen.

Nun möchte ich es für 2011 wieder zulassen von 4 bis 10.

Muss ich erst TÜV machen und dann zulassen oder umgekehrt?

Wenn ich den TÜV mache, habe ich dann 2 Jahre TÜV oder wird

da rückdatiert?

Danke.

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von The_Cryss

Hallo,

kann mir jemand sagen, was ich machen muss.

Mein Saisonfahrzeug läuft von 4 bis 10.

Zuletzt war es am 31.10.09 auf der Straße.

Am 31.03.10 habe ich es dann für die Saison 2010 abgemeldet.

Im April 2010 wäre der TÜV fällig gewesen.

Nun möchte ich es für 2011 wieder zulassen von 4 bis 10.

Muss ich erst TÜV machen und dann zulassen oder umgekehrt?

Wenn ich den TÜV mache, habe ich dann 2 Jahre TÜV oder wird

da rückdatiert?

Danke.

Ohne Gewähr: Ich glaube anlässlich eines Besuchs bei der Zulassungsstelle gehört zu haben, dass bei Saisonfahrzeugen der TÜV erst in der aktiven Saison erneuert werden muss. Das kann aber von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.

Jedenfalls mußt Du VOR Zulassung die HU/AU (TÜV) erneuern!

http://www.tuev-nord.de/de/HU-Fristen_fuer_Saisonfahrzeuge_3086.htm

Den Abschnitt "Ausnehmen für Saisonfahrzeuge" lesen!

Themenstarteram 6. Februar 2011 um 15:13

Danke euch. Dann müsste ich mal schauen, ob das auch für den TÜV Rheinland gilt.

Fragt sich außerdem, ob Betriebszeitraum = April bis Oktober oder ob das letzte Jahr kein Betriebszeitraum war, da abgemeldet - was ich mal hoffe.

Zitat:

Original geschrieben von The_Cryss

Danke euch. Dann müsste ich mal schauen, ob das auch für den TÜV Rheinland gilt.

Fragt sich außerdem, ob Betriebszeitraum = April bis Oktober oder ob das letzte Jahr kein Betriebszeitraum war, da abgemeldet - was ich mal hoffe.

Wie gesagt: Es gibt zu solchen Themen kaum wirklich belastbare Informationen, da jedes Bundesland ( manchmal noch jeder Landkreis ) seine eigene Suppe kocht.

Themenstarteram 6. Februar 2011 um 16:02

Dann ruf ich am besten mal die Zulassungsstelle an.

Danke!

Zitat:

Original geschrieben von The_Cryss

Dann ruf ich am besten mal die Zulassungsstelle an.

Danke!

Jepp!

Kann jemand aus Erfahrung etwas zu folgendem

Sachverhalt sagen:

- Fahrzeug ist seid 6 Jahren mit Saisonkennzeichen

zugelassen.

- seid 4 Jahren ist allerdings eine HU fällig

Wie läuft das dann beim TüV?

- muss ich 2x nachzahlen plus aktueller HU?

- droht mir eine Vollabnahme?

- oder bekomme ich, insofern alles ohne Mängel,

wieder eine Plakette für 2 Jahre?

Eventuell hat das ja schon mal einer durch.

Themenstarteram 6. Februar 2011 um 16:11

Hast du 4 Jahre überzogen oder ist das Auto seit 4 Jahren abgemeldet?

Eine Vollabnahme wird glaube ich erst nach 7 Jahren fällig.

Ich habe 4 Jahre überzogen, das Motorrad war aber

die ganze Zeit angemeldet.

Zitat:

Original geschrieben von Frazen

Ich habe 4 Jahre überzogen, das Motorrad war aber

die ganze Zeit angemeldet.

Mein Kollege hatte 2 Jahre überzogen. Der TÜV-Mensch meinte nur: "Dann passt es ja gerade wieder. " Er hat nichts nachgezahlt.

was mich wundert..

wenn ich 23 monate ueberziehe, bekomme ich die HU fuer nur einen monat (bei einmaliger gebuehr).

generell meint die DEKRA:

Zitat:

Wird die HU verspätet durchgeführt, riskiert der Halter ein Bußgeld – bei deutlicher Fristüberziehung sogar einen Punkteeintrag in Flensburg. Die neue Frist beginnt mit dem Fälligkeitsmonat der letzten HU (sog. „Fälligkeitsdatierung“ – in einigen Bundesländern gelten hierzu besondere Festlegungen). War beispielsweise die HU bei Ihrem PKW im November 2007 fällig und Sie haben diese erst im Januar 2008 durchführen lassen, wird die nächste HU auf November 2009 (24 Monate nach dem letzten HU-Termin) festgesetzt.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

was mich wundert..

wenn ich 23 monate ueberziehe, bekomme ich die HU fuer nur einen monat (bei einmaliger gebuehr).

generell meint die DEKRA:

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Wird die HU verspätet durchgeführt, riskiert der Halter ein Bußgeld – bei deutlicher Fristüberziehung sogar einen Punkteeintrag in Flensburg. Die neue Frist beginnt mit dem Fälligkeitsmonat der letzten HU (sog. „Fälligkeitsdatierung“ – in einigen Bundesländern gelten hierzu besondere Festlegungen). War beispielsweise die HU bei Ihrem PKW im November 2007 fällig und Sie haben diese erst im Januar 2008 durchführen lassen, wird die nächste HU auf November 2009 (24 Monate nach dem letzten HU-Termin) festgesetzt.

Beispielsweise nicht im Saarland.

Da sich die Frage auf ein abgemeldetes Fahrzeug bezieht ist das hinfällig. Abgemeldete Fahrzeuge bekommen eh überall 2 Jahre "TÜV". Gültiger TÜV ist für die Anmeldung nötig, da führt kein Weg dran vorbei. Die Pflicht zur Vollabnahme nach 7 Jahren gibt es nicht mehr.

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