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Abgesenkter Bordstein oder Rechts vor Links ?
Hallo,
ich hätte gern ein paar Einschätzungen, ob bei der Straßeneinmündung auf den Bildern von einem abgesenkten Bordstein i.S.v § 10 StVO ausgegangen werden kann. Problematisch an der Sache ist, dass der Fußweg lediglich bis ca. zur Straßenmitte verläuft und dann nur ein fast komplett eingelassener Randstein über den Rest der Straße verläuft. Der eigentlich Straßenbereich (dunkle Pflasterung) ist ca. 3 Meter breit.Die helle Pflasterung ist wohl eine Parkfläche. Autos müssten beim Einfahren in die Straße zumindest teilweise den Fußweg überfahren. Die Situation ist aus meiner Sicht etwas unübersichtlich. Vorfahrtszeichen sind nicht installiert und es handelt sich nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich.
Eventuell wäre hier eine Beschilderung sinnvoll. Rechts vor Links wäre an dieser Stelle auch aufgrund der parallel verlaufenden Bundesstraße etwas ungünstig, weil Links- oder Rechtsabbieger unmittelbar nach Verlassen der Bundesstraße ggf. sofort anhalten müssten.
Vielen Dank für Antworten.
Beste Antwort im Thema
ich würde das einfach als parkplatzausfahrt deuten
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63 Antworten
ich würde das einfach als parkplatzausfahrt deuten
es gehört zu den seltenen "anderen Straßenteilen" welche keine Vorfahrt haben. Daher ist das mit dem Bordstein unerheblich.
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
ich würde das einfach als parkplatzausfahrt deuten
Danke erstmal für die Antwort.
Dieser Weg verläuft quasi neben der Bundesstraße über eine Länge von insgesamt vielleicht 200 Meter. Genutzt wird er tatsächlich nur von Anwohnern zum Parken bzw. von Fußgängern und Radfahrern, welche von dort aus auf Feld- und Landwirtschaftswege gelangen. Das andere Ende des Weges mündet dann in die Bundesstraße. Ein reiner Parkplatz scheint es nicht zu sein. Insgesamt ist diese Stelle sehr unübersichtlich. Jedoch warten stets alle dort ausfahrenden Fahrzeuge auf den Verkehr der anderen Straße. Kein Anwohner denkt dort also an Rechts vor Links.
Zitat:
Original geschrieben von diebkat
Dieser Weg verläuft quasi neben der Bundesstraße über eine Länge von insgesamt vielleicht 200 Meter.
Da hast du dir doch selber die Antwort gegeben. Weg, kein Straßenschild, kein Straßenname, keine Straße, keine Vorfahrt.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Zitat:
Original geschrieben von diebkat
Dieser Weg verläuft quasi neben der Bundesstraße über eine Länge von insgesamt vielleicht 200 Meter.
Da hast du dir doch selber die Antwort gegeben. Weg, kein Straßenschild, kein Straßenname, keine Straße, keine Vorfahrt.
Auf dem ersten Bild ist links oben das Straßenschild zu sehen ("Wasserstraße"). Ich hatte das Wort Weg etwas unbewusst verwendet. Ich frage mich, ob das fotografierte Ende dieser Straße als Einmündung im Sinne von § 8 StVO (dann Rechts vor Links) oder aber als abgesenkter Bordstein im Sinne von § 10 StVO (dann wäre Rechts vor Links ausgeschlossen) bzw. als Zufahrt von einem anderen Straßenteil im Sinne von § 10 StVO einzuordnen ist. Ich glaube, dass hier eine sichere Einordnung nicht so leicht möglich ist. Was für mich gegen Rechts vor Links spricht ist die Tatsache, dass zumindest die Hälfte der Straße durch den Fußweg von der anderen Straße abgetrennt wird. Diese Situation ist wahrscheinlich sehr selten anzutreffen.
Ich schließe mich dem ersten Beitrag von Gunny-Highway an.
Grundstücksausfahrt oder Parkplatzausfahrt.
Da haben alle Vorfahrt, nur nicht die VTs die den Parkplatz oder das Gründstück verlassen.
Der abgesenkte Kantstein machts Behinderten und Kinderwagenschiebern etwas einfacher.
Meiner Meinung nach ist das eine ganz normale Strasse.
Der Fußweg(Bild 1 rechts im Bild) endet da.
Also kein abgesenkter Bordstein(rechts vor links).
Popeye´s Gesetzestext greift hier,meiner Meinung nach,überhaubt nicht.
Strassenname ist klar erkennbar.
Allerdings könnte man Argumentieren daß das ein so genannter Wirtschaftsweg ist.
Falls du einen Unfall hattest wirst du wahrscheinlich eh belangt,weil dann der berühmte Paragraf 1 winkt...
Uups,sorry.Das mit dem Strassennamen nehme ich zurück und behaubte das Gegenteil
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
es gehört zu den seltenen "anderen Straßenteilen" welche keine Vorfahrt haben. Daher ist das mit dem Bordstein unerheblich.
Sehe ich anders - Begründung gibt es hier .
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Zitat:
Original geschrieben von diebkat
Dieser Weg verläuft quasi neben der Bundesstraße über eine Länge von insgesamt vielleicht 200 Meter.
Da hast du dir doch selber die Antwort gegeben. Weg, kein Straßenschild, kein Straßenname, keine Straße, keine Vorfahrt.
Ein Straßenschild oder ein Straßenname sind keine Voraussetzung für eine Straße.
Zitat:
Original geschrieben von diebkat
Ich frage mich, ob das fotografierte Ende dieser Straße als Einmündung im Sinne von § 8 StVO (dann Rechts vor Links) oder aber als abgesenkter Bordstein im Sinne von § 10 StVO (dann wäre Rechts vor Links ausgeschlossen) bzw. als Zufahrt von einem anderen Straßenteil im Sinne von § 10 StVO einzuordnen ist. Ich glaube, dass hier eine sichere Einordnung nicht so leicht möglich ist. Was für mich gegen Rechts vor Links spricht ist die Tatsache, dass zumindest die Hälfte der Straße durch den Fußweg von der anderen Straße abgetrennt wird. Diese Situation ist wahrscheinlich sehr selten anzutreffen.
Das ist ein selten blödes Bauwerk. Abgesenkter Bordstein ist es definitiv aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich schließe mich dem ersten Beitrag von Gunny-Highway an.
Grundstücksausfahrt oder Parkplatzausfahrt.
Da haben alle Vorfahrt, nur nicht die VTs die den Parkplatz oder das Gründstück verlassen.
Einspruch - da hätte der Gehweg samt Bordstein durchlaufen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Lcgaco
Meiner Meinung nach ist das eine ganz normale Strasse.
Der Fußweg(Bild 1 rechts im Bild) endet da.
Also kein abgesenkter Bordstein(rechts vor links).
Popeye´s Gesetzestext greift hier,meiner Meinung nach,überhaubt nicht.
Strassenname ist klar erkennbar.
Allerdings könnte man Argumentieren daß das ein so genannter Wirtschaftsweg ist.
Falls du einen Unfall hattest wirst du wahrscheinlich eh belangt,weil dann der berühmte Paragraf 1 winkt...
Wenn ich den dunkel gepflasterten Bereich als die eigentliche Straße ansehe, dann stellt sich für mich die Frage, ob der quasi in der Mitte der Straße endende Fußweg nicht dazu führen könnte, dass man gerade nicht von Rechts vor Links ausgeht. Fahrzeuge, die in diese Straße ein- bzw. ausfahren, müssten dazu ja teilweise den Fußweg überfahren. Für mich ist das eine zumindest teilweise durch einen abgesenkten Bordstein unterbrochene Straße. Das mit § 1 ist klar :-)