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Abgezockt? Bagatellschaden und kein Plan
Servus liebe Motor-Talker, Forenfreunde und KFZ-Spezies,
bin sehr dankbar auf das geniale und interessante Forum gestoßen zu sein!
Ich poste aus aktuellem Anlass - brauche eure Hilfe:
Ärgere mich über die xxxx-Versicherung "verallgemeinert" - twindance muss aber sagen, dass ich kein großartiges Vorwissen zu KFZ-Versicherungen habe und deshalb gern euren Rat einholen möchte.
Motor-Talker Frage Nr. 1 (Threadanlass Ärgernis)
Bagatell Unfall Konditionen 2017
Im August beim Rückwärtsausparken ein paar Milimeter weiter gerollt als der Rückfahrsensor akzeptierte. Hab einen parkenden Audi A3 sanft geküsst, so das etwas schwarze Farbe von den Buchstaben seines Kennzeichens abgerieben und an meiner Heckschürze war. Nix verbogen, keine Kratzer anderswo. Und mein Auspuffrohr hat an der Unterkante dessen Frontschürze ein 0,5 x 1 cm kleines Stück Kunststoff rausgedrückt. Fahrerin informiert alles sauber geklärt, Daten ausgetauscht, gemeldet. Zwei Kostenvoranschläge: Für ein neues Kennzeichen und Ausbesserung Frontschürze lagen zwischen 70 und 90 EUR brutto. Hab der Dame daraufhin 150 EUR Angeboten wegen ihres Zeitaufwandes bzw. Ersatzfahrzeuges während Reparaturzeit. Sie sagte, wenn es nach ihr ginge gern aber ihr Auto gehört der AUDI Leasing und die wollen das nun direkt mit meiner Versicherung regeln:
Also informiere ich im August meine Versicherung, xxxx-Versicherung "verallgemeinert" - twindance telefonisch über Hotline, schildere den Schaden und bitte darum nicht zu regulieren sondern mich anzurufen, damit ich das selbst bezahlen kann was die AUDI Leasing meint dafür verlangen zu wollen.
Stand heute: Es kam nie eine Info zu dem Fall.
Jetzt im Okt flattert die xxxx-Versicherung "verallgemeinert" - twindance Jahresbeitragsinfo für 2017 in Haus:
Haftpflicht um ca. 70 EUR auf 269 EUR angehoben, SF16 auf SF08 gesenkt!
Obwohl nur Schaden im August angezeigt und offenbar nix reguliert.
Muss ich das akzeptieren?
Ist das normal?
Wie verhalte ich mich am cleversten?
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Daten zum Versicherungsvertrag:
Versicherungsschutz
Schadenfreiheitsklasse
Haftpflicht SF 16 = 30 %
Vollkasko SF 10 = 36 %
Tarif
xxxx-Versicherung "verallgemeinert" - twindance-Komfort-Schutz 08/2014
Kfz-Haftpflicht
Deckungssumme 100 Mio. € inkl. 12 Mio. € Personenschäden
Typklasse 18
Regionalklasse 10
199,98 €
Kfz-Kasko
VK 300 € SB inkl. TK ohne SB
Typklasse 21
Regionalklasse 06
368,70 €
Werkstattbindungausgeschlossen
Zahlung
jährlich
Gesamtbetrag (Brutto)
568,68 €
Inklusiv-Leistungen
• Haftpflicht-Deckungssumme 100 Mio. €, bei Personenschäden auf 12 Mio. € je geschädigte Person begrenzt
• Neuwert-Entschädigung bis 18 Monate
• Zusammenstoß mit Tieren
• Kurzschluss an Verkabelung inkl. Folgeschäden
• Mallorca-Police im In- und Ausland
• Marderbiss inkl. Folgeschäden
• Volle Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit
• Schlüssel-Ersatz bei Diebstahl
• Ersatz der Navigations-CD
• Schäden durch Lawinen
• Schäden durch Erdbeben
• Schäden bei Fährüberfahrten
• 24h-Schaden-Hotline
Versichertes Auto
C-Klasse Kombi (Erzulassung 08/2013) ist ca. 45.000 km gelaufen, Unfallfrei.
Lackkratzer an Tür wurde für 240 Euro in Vergangenheit von Lackierer behoben und 100% selbst bezahlt.
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Motor-Talker Frage Nr. 2
Abgesehen vom Bagatellschaden: Ist es angesichts der Fahrzeugdaten sinnvoll wieder den oben genannten Tarif zu wählen, Stichwort Selbstbeteiligung, oder lohnt es sich hinsichtlich Preis-/Leistung zu optimieren?
So genug getextet...
Jetzt bin ich gespannt auf eure Meinung!
Danke im Vorab!
LG
Beste Antwort im Thema
Hallo Haribo,
mein Name ist xxxx - ich bin im Vorstand der xxxx-Versicherung "verallgemeinert" - twindance und möchte einfach kurz zur Lösung beitragen und einen Weg aufzeigen. Viele Dinge sind hier auch schon richtig dargestellt worden.
Grundsätzlich - das machen alle Versicherer so und ist auch rechtlich richtig - wird bei Meldung eines Schadens zunächst der Vertrag gemäß der Vertragsbedingungen zur Hauptfälligkeit (hier 1.1.) hochgestuft wenn der Schaden noch nicht "geschlossen" (heißt noch nicht abgeschlossen oder noch nicht reguliert wurde oder kein weiterer Anspruch des Geschädigten mehr besteht) worden ist. Im Falle einer Schadensregulierung wird der Versicherungsnehmer bis zu einer Schadenhöhe von 1000 Euro darüber informiert und erhält die Möglichkeit den Schaden zurückzukaufen (heißt selber zu übernehmen). Dies führt dann zu einer Entlastung des Schadens und der Vertrag wird so gestellt, als ob kein Schaden entstanden wäre (alter SFR bzw ggf auch besserer SFR). Zu viel gezahlte Beiträge werden dann zurückerstattet. Da ich Ihren Fall nicht im Detail kenne, kann ich jetzt keine wirksame Aussage dazu treffen. Grundsätzlich können Sie über die Schadenhotline xxx den Stand dazu auch telefonisch erfragen. Und falls Sie uns eine Mail geschrieben haben oder über das Kontaktformular im Vertragscenter eine Anfrage gestellt haben, sollten Sie eigentlich eine Antwort bekommen haben. Schauen Sie dazu doch einmal in Ihr Vertragscenter im Postfach nach. Gerne möchte ich Ihnen ansonsten anbieten, dass Sie mir eine Mail unter entfernt - twindance schreiben - dann bekommen Sie darüber eine Antwort. Wir sind als reiner Online-Versicherer prozess- und damit preisoptimiert und grundsätzlich ohne individuellen und persönlichen Service unterwegs. Dabei gehen wir und unsere Kunden Kompromisse ein - zugunsten der Preise. Im Schadenfall sind wir aber genauso unterwegs, wie die reinen Serviceversicherer.
Herzliche Grüße - Andreas Bode
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31 Antworten
Selbstbeteiligung ist immer ein Rechenexzempel aber Grundsätzlich finde ich für mich Selbstbeteiligung sinnvoll.
Hier haben wohl Audi leasing und Deine Versicherung eine für Dich nachteilige Absprache getroffen. Erst einmal würde ich versuchen, mit der Versicherung zu sprechen, um ggf. eine anderweitige Klärung herbeizuführen. Des Weiteren gäbe es noch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Versicherungen gibt es viele.
Zitat:
@Luebecker220 schrieb am 17. November 2016 um 21:36:57 Uhr:
Selbstbeteiligung ist immer ein Rechenexzempel aber Grundsätzlich finde ich für mich Selbstbeteiligung sinnvoll.
Hier haben wohl Audi leasing und Deine Versicherung eine für Dich nachteilige Absprache getroffen. Erst einmal würde ich versuchen, mit der Versicherung zu sprechen, um ggf. eine anderweitige Klärung herbeizuführen. Des Weiteren gäbe es noch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Versicherungen gibt es viele.
Vielen Dank für deine freundliche Antwort.
Mit "Sprechen" ist bei xxxx-Versicherung "verallgemeinert" - twindancenichts... Die Geiz ist Geil Police hat eben den Haken alles per Email ausdiskutieren zu müssen und da kommt seit Tagen nix zurück...
Wie verhält es sich deines Wissens nach:
Angenommen ich kündige bis zum 30.11. , gehe ich dann zum neuen Versicherer mit Haftpflicht SF16 oder SF08 ?
Muss die xxxx-Versicherung "verallgemeinert" - twindance mir nachweisen, dass sie den Schaden reguliert hat?
Ist die xxxx-Versicherung "verallgemeinert" - twindance verpflichtet meinem bei Schadensanzeige geäusserten Wunsch auf Selbstregulierung nachzukommen?
Danke im Vorab!
Unfallschaden mögen gering erscheinen, ein Laie kann das aber kaum beurteilen.
Die Versicherung hat sich völlig korrekt verhalten.
Sobald ein Schaden gemeldet wird, wird der im System angelegt, mit der Folge, dass du zunächst zurückgestuft wirst.
Wenn der Schaden unterhalb eines in den AKB genannten Betrages, z. B. 1.000 €, liegen sollte, wird sich die Versicherung bei dir melden und ggf. den Rückkauf anbieten.
Schau in die AKB, was dort diesbezüglich steht.
PS: die Versicherung benötigt für die Regulierung nicht dein Einverständnis
Sobald ein Schaden gemeldet ist, wird der Vertrag bei nächster Fälligkeit belastet.
Soweit so richtig von der xxxx-Versicherung "verallgemeinert" - twindance
Ein Regulierungsverbot per Telefon auszusprechen geht nicht.
immerhin kannst du nach der Regulierung den Schaden bezahlen und die Rückstufung wird aufgehoben.
Ob sich das lohnt ist fraglich.
Neue Frontschürze und Kennzeichen inkl. Lohnkosten usw. da kommen schnell 1000€ und mehr zusammen.
Warte ab bis der Schaden reguliert ist und frage dann wie hoch die Kosten für dich sind.
Bei Versicherungswechsel wird SF16 mit einem Schaden an die anfragende Versicherung gemeldet.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 17. November 2016 um 22:15:34 Uhr:
Sobald ein Schaden gemeldet ist, wird der Vertrag bei nächster Fälligkeit belastet.
Bei Versicherungswechsel wird SF12 mit einem Schaden an die anfragende Versicherung gemeldet.
Warum SF12 wennxxxx-Versicherung "verallgemeinert" - twindance selbst von SF16 auf SF08 senkt?
Sollte angesichts oder ungeachtet des Vorfalls trotzdem Versicherer wechseln falls woanders günstiger?
Welche positiven oder negativen Folgen hätte das für mich?
Sorry habe mich vertippt und auf SF 16 geändert.
Ob ein Wechsel bei dem niedrigen Beitrag sinnvoll ist.........
da die Versicherungen unterschiedlich Hochstufen,
könnte man die Tabellen vergleichen.
Meistens stufen "neuere" Verträge ungünstiger zurück.
Wenn du wechselst würde ich mir aber vorher die Rückstufungstabelle der anderen Versicherung anschauen, nicht dass du dort dann eine Überraschung erlebst. Wenn du dahingehend Vergleichsportale im Internet nutzen solltest, Bling Bling Angebote sehen toll aus, die Frage ist, was damit abgedeckt ist. AKB lesen ist von Vorteil.
Ansonsten, den Schaden kannst du von der Versicherung zurückkaufen, dann bleibt alles wie es war.
1.) erst mal herausfinden, wie hoch (wenn entschädigt wurde) die Schadenzahlung ist.
2.) dann durchrechnen (dafür gibt es Rechenprogramme der Versicherer), ob sich ein Rückkauf des Schaden lohnt.
3.) wenn es sich lohnen sollte, dann den Schaden zurückkaufen, damit der SFR nicht belastet ist (auch eventuell absehbarer weiterer Schaden in Zukunft passieren könnte und die damit weitere Hochstufung in der SFR Tabelle
4.) wenn neuer Versicherer, dann darauf achten, wie deren Rückstufungstabelle ist und ob es sich lohnt, den Hinzukauf eines Schadens ohne Hochstufung.
Bei Pkt 4.) ist allerdings zu bedenken, dass das nicht bei einem Versicherungswechsel gilt, da Sondereinstufung, der Schaden wird bei einem Wechsel immer an den Nachversicherer weiter gegeben. Also nichts für jährliche Versicherungswechseler.
Die Versicherung wird schlicht einen neuen Stoßfänger bezahlt haben. Die Leasinggesellschaften sind da nicht zimperlich. Da wird nicht ausgebessert sondern ausgetauscht.
Aber man hat meines Wissens das Recht bei der Versicherung nachzufragen was bezahlt wurde.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 18. November 2016 um 00:20:25 Uhr:
Die Versicherung wird schlicht einen neuen Stoßfänger bezahlt haben. Die Leasinggesellschaften sind da nicht zimperlich. Da wird nicht ausgebessert sondern ausgetauscht.
Aber man hat meines Wissens das Recht bei der Versicherung nachzufragen was bezahlt wurde.
Eine gute Versicherung teilt dieses dem VN automatisch mit.
Normaler Weise.
Klar in einem Bereich, wo sich kein Rückauf lohnt (mehrere 1000,-) hat das auch kein Zweck.
Vers. anschreiben Einschreiben mit Rückschein und um Mitteilung bitten wie der Schaden reguliert wurde, und um die Konditionen für den Rückkauf zu bitten.
Ruf doch einfach bei der Schadenshotline der xxxx-Versicherung "verallgemeinert" - twindance an und frage wie der Schaden reguliert wurde.
0800 533-1120
Danke für eure freundliche Unterstützung und eure hilfreichen Hinweise!
Hab eben in der Schadenshotline angerufen:
- Schaden wurde nicht reguliert. Es hat sich niemand (obwohl im August passiert) mit Ansprüchen bei xxxx-Versicherung "verallgemeinert" - twindance gemeldet.
- Allein aufgrund der Tatsache, dass ich so pflichtbewusst (blöd?) war und die Versicherung informiert habe, wurde meine SF16 fiktiv auf SF08 gesenkt.
- Beitrag wird nächstes Jahr deshalb teurer egal ob Versicherung reguliert oder nicht.
Wie würdet ihr euch an meiner Stelle nun verhalten?
Wenn sich der Geschädigte nicht mehr meldet, kann der Vertrag wieder schadenfrei gestellt werden. Der Geschädigte hat aber bis zu 3 Jahre Zeit seine Ansprüche geltend zu machen. Weiß nicht ob die Leasing Firma sich so lange Zeit lässt.