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Abholung Autostadt -> Getriebeschaden

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Gemeinde,

bereits seit unzähligen Wochen habe ich auf den heutigen Tag (08.02.) gewartet. Mein Golf V Comfortline mit TDI 77kW Motor, DSG und einigen Extras sollte von mir in WOB abgeholt werden. So fuhr ich am frühen Tage in HH los, immerhin hatte ich knapp vier Bahnstunden vor mir. In WOB angekommen klappte alles soweit prima, der Empfang, die Vorverlegung der Fahrzeugübernahme von ursprünglich 15 Uhr auf nun 11 Uhr sowie die Buchung der großen Werktour.

Um 10:45 Uhr wurde ich dann ausgerufen und man teilte mir mit, dass ein nicht näher zu bezeichnendes Softwareproblem an meinem Fahrzeug die Übergabe bis ca. 16 Uhr verzögern würde. Na ja, unschön - vor allem weil man mir nicht sagen konnte wo genau das Problem liegt - aber OK, nicht zu ändern. Später wurde die Übergabe auf 17.30 Uhr verlegt, weil ein Geräusch aus dem Bereich des Getriebes umfangreichere (Reparatur?)Maßnahmen zur Folge hatte. Nach diversen gefrusteten Stunden bin ich mit einem Leihwagen wieder Richtung Hamburg aufgebrochen, wo ich zwischenzeitig angekommen bin. Wie es weiter geht? Fahrzeug wird repariert und dann entweder an meinen Händler überführt oder aber ich fahre noch einmal nach WOB. Eigentlich bin ich stinksauer. Das Auto habe ich nicht einmal gesehen und bei der Fahrt in die Übergabehalle wird ein Getriebeproblem festgestellt. Vorher nicht. Schonmal was von QM oder Endabnahme gehört, VW? Wie ich mich jetzt verhalte weiss ich auch noch nicht. Einen "reparierten Neuwagen" möchte ich ehrlich gesagt auch nicht haben.

Daniel

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30 Antworten

Mein Beleid!

Ich hoffe der Leihwagen ist umsonst und die Kosten der Hinfahrt werden erstattet.

Berichte mal, wie es weiter geht......

Hallo faceman22,

die Kosten für das Leihfahrzeug übernimmt VW. Allerdings war kein Diesel mehr verfügbar, weswegen ich jetzt höhere Spritkosten selbst tragen darf. Da werde ich aber einen Tausch bei meinem Händler vornehme und mir ein Diesel-Fahrzeug zur Verfügung stellen lassen. Bezüglich der Übernahme von Fahrtkosten und Co. wurden bisher keine Gespräche geführt. Nicht einmal entschuldigt hat man sich bei VW. Morgen werde ich meinem Händler mitteilen, dass ich kein instandgesetztes Fahrzeug annehmen werde. Unter Neuwagen verstehe ich ein mängelfreies Fahrzeug oder aber ein Fahrzeug mit geringen oder vernachlässigbaren Mängeln die innerhalb kürzester Zeit behoben werden können. Sechs Stunden erfolglose Reparaturzeit, ein offensichtlich defektes Gebtriebe und der daraus resultierende Tausch des Getriebes werde ich nicht akzeptieren.

Daniel

P.S.: Ich werde auf jeden Fall berichten wie es weitergeht...

das ist ärgerlich, ich würd auf jedenfall auf eine entschädigung drängen.

am 8. Februar 2006 um 19:48

Sehr ärgerlich, aber wo ist das Problem wenn das Getriebe getauscht wird??

Sollen die dir ein ganz neues Auto geben nur weil das Getriebe gewechselt wurde?

Wenn nach dem Bau des Autos beim rausfahren aus der HAlle der defekt direkt festgestellt worden wäre, wäre ja auch nur das Getriebe getauscht worden.

Hallo,

das tut mir natürlich leid für Dich ... und treibt mir schon wieder den Schweiß auf die Stirn ... siehe unten (vorletzte Zeile).

Ob Du mit der kompletten Nichtannahme Deines Wagens durchkommst, möchte ich - mit meinen zugegeben vagen juristischen Kenntnissen - bezweifeln. Wenn ich lese was einige VW-Kunden erleiden mussten bis es zur Wandlung kam ...

Warum sollte hier etwas anderes gelten als bei vielen anderen Defekten. Der Händler - hier speziell das Werk - hat Dir eine einwandfreie Ware zu liefern. Da dies hier nicht funktioniert hat, haben Sie Deinen offensichtlichen Schaden (nicht mobil) durch das Ersatzfahrzeug abgewendet. Wenn er nach der Reparatur dann i.O. ist wird's schwierig für Dich ...

Natürlich dürfen Dir keine zusätzlichen Kosten entstehen und für Deine Mühen und das verpatzte Abholerlebnis sollten sie etwas springen lassen.

sehe ich ähnlich... (wie Trollfan)

Wenn die das Problem etwas früher gemerkt und entsprechend gelöst hätten (durch Getriebe-Tausch) usw. hättest Du das doch gar nicht gemerkt. Was ist denn, wenn die in der Endkontrollen Fehler feststellen? Dann schmelzen die das Auto ja auch nicht ein, sondern beheben den Mangel und liefern es dann an den Kunden aus...

Sei doch froh - auch wenn es so für Dich dumm gelaufen ist, daß Die den Fehler gefunden haben, bevor Du Dich mit dem Auto auf den Heimweg gemacht hast und dann eventuell liegen geblieben wärst... dann hättest Du es ja auch reparieren lassen (müssen) - klarerweise aud VW-Kosten...

Also, wenn das Auto repariert ist, ist doch alles ok!

Finde es jedenfalls etwas verwunderlich, deshalb das Auto abzulehnen...

Zitat:

Original geschrieben von Daniel Wladow

Hallo faceman22,

.........ein offensichtlich defektes Gebtriebe und der daraus resultierende Tausch des Getriebes werde ich nicht akzeptieren.

Daniel

P.S.: Ich werde auf jeden Fall berichten wie es weitergeht...

Tut mir Leid dies zu hören, aber du wirst wohl keine andere Möglichkeit haben als zu akzeptieren.

Der Hersteller aht die geseztliche Zusicherung den selben Mangel bis zu zweimal Nachzubessern. Erst bei der dritten Reklamation besteht die Möglichkeit einer Wandelung oder Minderung.

Gruß

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Silver Sportive

Tut mir Leid dies zu hören, aber du wirst wohl keine andere Möglichkeit haben als zu akzeptieren.

Der Hersteller aht die geseztliche Zusicherung den selben Mangel bis zu zweimal Nachzubessern. Erst bei der dritten Reklamation besteht die Möglichkeit einer Wandelung oder Minderung.

Gruß

Chris

ja, so weit ich weiß, hat vw das recht auf nachbesserung und erst wenn diese 3x gescheitert ist, kannst du vom kauf zurücktreten / wandeln.

ich würd das auto zum händler bringen lassen und da dann sehr genau prüfen und wenn ales ok ist, würd ich ihn schon nehmen. (ne kostenlose 1. inspektion usw. sollte vielleicht noch drin sein)

wenn ein rücktritt möglich ist, berichte mal. das ist schon spannend, auch wenn es dir nur ärgen macht.....

viel erfolg.

Das Problem hierbei ist aber, dass das Auto noch nicht mal repariert wurde - offiziell.

Das Fahrzeug gehört ihm noch nicht, also hat VW das Recht alles mit dem Auto zu machen, um es in einen übergabereifen Zustand zu bringen. Du wirst leider den kürzeren ziehen, wenn VW nicht kulant ist.

Abgesehen von deinem Frust finde ich auch, dass du dich etwas anstellst. Meine Güte...die haben ja was bemerkt und kümmern sich drum. Also, was solls ^^

naja, er hat den brief und es ist auf ihn zugelassen. bezahlt hat er sicher auch schon. also ist er doch auch eigentümer, oder?

vw ist momentan nur besitzer.

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

naja, er hat den brief und es ist auf ihn zugelassen. bezahlt hat er sicher auch schon. also ist er doch auch eigentümer, oder?

vw ist momentan nur besitzer.

Das ist so nicht ganz richtig. Erst bei der offiziellen Übergabe von VW (da gibt's noch Sonderregelungen bzgl. Lieferfristen und Lieferverzug) und kompletter Bezahlung (d. h. keine Finanzierung, sonst ist er nur Besitzer) wird der Vertragsgegenstand erst Eigentum des Käufers.

Gruß

Chris

Kann mit dir mitfühlen... aber glaub mir besser so als wie bei mir... ich hatte einen Motorschaden auf der Heimreise!

Jetzt einfach die Nerven behalten einen schönen ausführlichen Brief an die Jungs schreiben in dem du schon mal deine Reisekosten geltend machst und ihnen sagst dass du bei einer etwaigen zweiten Abholung zum einen ein durchgeprüften Wagen erwartest auf den du selbstverständlich nicht in der Wartehalle warten möchtest.

Dann sagst deinem Händler noch bescheid und der holt vielleicht noch n nettes Zubehörteil für dich raus oder erste Wartung gratis usw...

Also Kopf hoch und vor allem keep cool

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

naja, er hat den brief und es ist auf ihn zugelassen. bezahlt hat er sicher auch schon. also ist er doch auch eigentümer, oder?

vw ist momentan nur besitzer.

Wen die jur. Komponente nicht interessiert meinen Kurzbeitrag einfach überlesen...;) ansonsten noch als Zusatz zu Chris`Ausführungen...

Zur zivilrechtlichen Situation:

Ob Daniel momentan schon den Brief hat oder nicht ist sachenrechtlich (u.a. Eigentum) völlig ohne belang. Er wird erst mit der sog. dinglichen Einigung (diese muß zudem unbedingt sein, Stichwort Erwerb unter Eigentumsvorbehalt) und(!) **ÜBERGABE (=unmittelbarer Besitz) des KfZ** zivilrechtlicher Eigentümer (§929 I BGB).

Der Brief spielt i.ü. nur eine Rolle beim sog. gutgläubigen Erwerb. Erwirbt der "Erwerber" vom nicht berechtigten Veräußerer (z.B. KfZ wird vom Berechtigten an Dritten verliehen, dieser veräußert es anschließend ohne Zustimmung an "Erwerber" weiter) *ohne* dass dieser sich den KfZ-Brief vorzeigen läßt, so scheidet ein gutgläubiger Erwerb aus und der ursprüngliche Eigentümer des KfZ verliert nicht sein Eigentum bzw. bleibt Eigentümer (§932 I BGB). Wird das KfZ dagegen incl. des Briefes entwendet, so bewirkt selbst die Vorlage des Briefes an den "Erwerber" keinen gutgläubigen Erwerb (§935 I BGB); der ursprünglich Berechtigte bleibt auf jedem Fall Eigentümer des KfZ.

Auch die bereits erfolgte Zulassung bei der KfZ-Zulassungsstelle ist zivilrechtlich ohne belang: Sie bewirkt "lediglich" öffentlich-rechtliche Rechtsfolgen, besonders aus dem besonderem Verwaltungsrecht (KfZ-Steuer, Haltereigenschaften i.V.m. Pflichten aus der StVZO (z.B. HU, AU etc.))...

Viele Grüße

Susan

PS: Ich hoffe, der jur. Kurzbeitrag war diesmal nicht gar so hochgestochen...(zwinker) ;)

Hallo Gemeinde,

es gibt Neuigkeiten. Nach diversen Telefonaten, einiger Konfusion und schließlich Druck aus den höheren Etagen wurde mir seitens meines Händlers und von dem für mich zuständigen Koordinator bei Volkswagen in WOB folgendes mitgeteilt:

1. Die erste Information, es würde sich um ein Softwareproblem handeln, war absolut korrekt.

2. Die zweite Information, ein Geräusch im Getriebe lässt einen Defekt dieses möglich / wahrscheinlich werden, war falsch. Dies wurde seitens des Koordinators als definitive Falschinformation eingeräumt.

3. Bei dem aufgetretenen Softwareproblem hat man bis zu einer bestimmten Fahrgestellnummer ein Update aufgespielt, dass das Problem behoben hat. Da die Fahrgestellnummer meines Fahrzeuges jenseits dieser Grenze liegt, konnte man sich das Problem zunächst nicht erklären. Nun wurde festgestellt, dass diese Grenze unpräzise gezogen wurde, woraufhin auf mein DSG mit einem entsprechenden Update versehen wurde. Dieses Update hat über sechs Stunden gedauert. Ich vermute, dass der oder die Spezialisten hierfür nicht greifbar waren und es so zu einer solchen Verzögerung gekommen ist. Warum man dies aber nicht kommuniziert und den Kunden stattdessen warten lässt, bleibt mir unbegreiflich. Im übrigen wurde keinerlei mechanische Reparatur vorgenommen!

4. Am Sa. hole ich mein Fahrzeug in WOB ab. Dort gebe ich den Leihwagen ab, selbstverständlich ohne ihn vollzutanken. Weiterhin wird mein Neuwagen vollgetankt und es gibt Gutscheine, unter anderem für den Votex-Shop.

Warum nicht gleich so? Ein Softwareproblem akzeptiere ich selbstverständlich, nicht hingegen die Art und Weise, wie bisher mit mir umgegangen wurde.

Viele Grüße

Daniel

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