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Ablasten seit März 25 verboten bzw. nicht mehr möglich?
Hallo zusammen, ist es richtig dass zumindest die DEKRA nicht mal mehr 1kg ablasten darf und ev. Felgeneintragungen nicht mehr abnimmt. Ist das nur in Niedersachsen so oder bundesweit?
Gruß Christian
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11 Antworten
Welche Achse?
Eine geänderte Regelung zum Monat März ist mir nicht bekannt. Aber ich kenne ja auch die DEKRA-Anweisungen nicht
Aber wie schon der Kollege @MZ-ES-Freak andeutet, kommt es vor allem darauf an, was abgelastet werden soll. Ist es die zGM oder eine Achslast (und dann: welche)?
Schwierig sind zum Beispiel Ablastungen über die Grenzen der Fahrzeugklassen hinweg (wenn z.B. aus einem N2 ein N1 wird), weil dann ggf. diverse andere Vorschriften einzuhalten sind.
Ein ganz heißes Eisen sind auch Ablastungen der Vorderachse, weil die Tragfähigkeit der Wunsch-Felge oder des Wunsch-Reifens nicht passt. Das lehnen viele pauschal ab (zu Recht, wenn sie 'nur' PI sind!). Nach meinem Verständnis ist das zwar (für den USB/aaS) grundsätzlich möglich, aber dafür müsste man die komplette Bestimmung der Massen neu machen. Das möchte dann in der Praxis wohl niemand bezahlen...
Zitat:
@hk_do schrieb am 22. März 2025 um 18:10:57 Uhr:
Ein ganz heißes Eisen sind auch Ablastungen der Vorderachse, weil die Tragfähigkeit der Wunsch-Felge oder des Wunsch-Reifens nicht passt.
Es ist ganz einfach so, daß im Standardfall der Motor mit seinem ganzen Gewicht vorne sitzt und die VA auslastet.
Wenn nun Fahrgäste zusteigen, und mehr noch wenn Kofferraum/Ladefläche beladen werden, geht das fast alles auf die Hinterachse.
Somit verbietet sich mehr oder weniger schon eine Ablastung der VA, denn der Motor soll ja drin bleiben

. Die HA läßt sich hingegen eher ablasten, zur Not könnte ein Sitzplatz gestrichen werden.
Genau.
Wenn man die Vorderachse ablasten will, dann muss man den Nachweis führen, dass die neue Achslast dann hinterher auch bei voller Besetzung nicht überschritten wird. Und mit Motor
Zitat:
@Christian123 schrieb am 22. März 2025 um 12:41:18 Uhr:
Hallo zusammen, ist es richtig dass zumindest die DEKRA nicht mal mehr 1kg ablasten darf und ev. Felgeneintragungen nicht mehr abnimmt. Ist das nur in Niedersachsen so oder bundesweit?
Gruß Christian
Nicht nur DEKRA, sondern allgemein/bundesweit. Wir bei der KÜS haben da auch letzt ein Rundschreiben zu bekommen.
Und wenn, dürfen wir auch nur noch Feld F.2 ändern, aber keinesfalls F.1.
Soll v.a. dem Ablasten von NFZ vorbeugen, um Maut zu sparen...

Achslasten wg. Verwendung von anderen Reifen/Felgen mit geringeren Traglasten auch garnicht mehr.
Alles was du schreibst, trifft auf keinen Fall für DEKRA zu. Dort ist das weiterhin möglich.
Und F.2 darf eh nie allein geändert werden, sondern immer F.1 UND F.2. Abweichen darf man hier nur, wenn mit der "technisch zulässigen Gesamtmasse" (Feld F.1) ein Grenzwert nach § 34 StVZO überschritten wird.
Aber der TE scheint sich ja hier nicht wirklich für sein Thema zu interessieren, oder beantwortet keine Fragen.
@MZ-ES-FreakZitat:
@v8.lover schrieb am 24. März 2025 um 10:38:19 Uhr:
Nicht nur DEKRA, sondern allgemein/bundesweit. Wir bei der KÜS haben da auch letzt ein Rundschreiben zu bekommen.Zitat:
@Christian123 schrieb am 22. März 2025 um 12:41:18 Uhr:
Hallo zusammen, ist es richtig dass zumindest die DEKRA nicht mal mehr 1kg ablasten darf und ev. Felgeneintragungen nicht mehr abnimmt. Ist das nur in Niedersachsen so oder bundesweit?
Gruß Christian
Und wenn, dürfen wir auch nur noch Feld F.2 ändern, aber keinesfalls F.1.
Soll v.a. dem Ablasten von NFZ vorbeugen, um Maut zu sparen...![]()
Achslasten wg. Verwendung von anderen Reifen/Felgen mit geringeren Traglasten auch garnicht mehr.
war heute bei der DEKRA und es wurde mir nochmal von meinem Kumpel bestätigt, dass das Ablastverbot wohl hauptsächlich steuerliche Gründe hat und tatsächlich nicht mehr geht. Was hat der Mist mit einem PKW zu tun und warum soll dies bei der DEKRA nicht der Fall sein? Wollte Felgen eintragen und die Achslast um 20kg runterschrauben. Das war es dann wohl. Deutschland schafft es immer wieder irgendwas zu reglementieren.
Gibt's keine Felgen, die das Gewicht Deines Wagens vertragen?
Kannst ja auch ein leichteres Fahrzeug kaufen, dann passt das mit den Felgen wieder.
"steuerliche Gründe" können irgendwie keine sinnvolle Begründung sein, bei einem PKW keine Ablastung durchzuführen?!
Technische Gründe kann es dagegen durchaus geben. Um welche Achse ging es denn nun? Und: warst du im Osten oder im Westen bei DEKRA?
Das "Ablasten" war oft eine Hilfe im Oldtimerbereich für alte LKW, wenn der Fahrer keinen LKW-Führerschein hatte. Dann kam er auf 7,49 to. und durfte mit seinem alten 3er Führerschein fahren. Geht das dann auch nicht mehr?
Ich kann nur für den TÜV Süd sprechen: da gibt es keinerlei neue Regelungen, Ablasten ist nach wie vor (unter den entsprechenden Randbedingungen) möglich.