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Ablauf nach Unfall

Themenstarteram 18. Dezember 2007 um 13:30

moin zusammen,

heute mal eine wahrscheinlich ziemlich triviale frage von mir - aber ich hatte noch nie nen unfall, ich bin also im prinzip völlig blank ;) und ne antwort hab ich im netz auch nicht wirklich gefunden. also:

mir ist vor ner woche meine nachbarin beim rückwärtsausparken gegen die front gefahren. resultat: ein paar kratzer an der lackierten stoßstange, sonst offensichtlich nix. gestern war ich in der vetragswerkstatt und hab nen kostenvoranschlag machen lassen. jetzt isses aber so, dass ich das auto nicht sofort reparieren lassen will, sondern (wenn überhaupt) erst später. wie ist denn der weitere ablauf mit der gegnerischen versicherung? ich nehme an, die frau nachbarin hat den schaden bei denen schon gemeldet - rühren sich die dann automatisch bei mir, oder muss ich da was unternehmen?

dankeschön!

gruss, rainer

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14 Antworten

Hallo Rainer,

reich doch den Kostenvoranschlag bei der Versicherung ein und die sollen danach abrechnen. Dann kannst Du es doch machen lassen wann Du willst.

Jürgen

Hallo,

ein KVA ist nicht beweissichernd und von daher nicht immer zu empfehölen - erst recht nicht, wenn man über die Versicherung abrechnen will und nicht direkt mit der Frau Nachbarin.

Zum Gutachter fahren und Kurzgutachten erstellen lassen - der weiß auch, ob ein vollwertiges nötig ist oder aufgrund der Bagatellgrenze nicht.

Vertiefend dazu die FAQ bzw. www.unfallweb.de - und selbstverstäbndlich die Forensuche.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Rolli111

Dann kannst Du es doch machen lassen wann Du willst.

Angenommen, man rechnet fiktiv nach KVA ab und entschließt sich 3 Jahre später, z.B. kurz vor einem Verkauf, das Fahrzeug doch noch in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen.

Kann man die MwSt. noch geltend machen, oder ist dieser Anspruch dann verjährt?

Wie hoch ist denn der Kostenvoranschlag?

Bei Bagatellschäden kann es sein, dass Du Schwierigkeiten wegen der Kosten für ein Sachverständigengutachten bekommst.

Bei kleinem Schaden (unter 500 EUR):

Versicherung anrufen, Schaden melden, Kostenvoranschlag und ein oder zwei Bilder senden, Kostenpauschale (regional unterschiedlich zwischen 20 und 30 EUR) fordern:

Zahlung (netto Rep-Kosten+Kostenpauschale) in Empfang nehmen.

Wenn Du später reparieren lässt: Rechnung nachreichen, Differenz zu KVA und Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur nachfordern.

Gut is.

Kein Stress wegen Gutachterkosten usw.

 

Ist der Schaden höher (>700): Ab zum Sachverständigen.

Gruß

Hafi

Das mit der Bagatellgrenze war mir auch nicht bewusst...mal wieder was gelernt.

An meinem 2.Wagen hat sich auch ein anderes Auto verewigt: Schaden 485.- netto

Das Kurzgutachten (Kosten 57.- ) wurde aber bezahlt, nur die UPE Aufschläge wurden abgezogen, das habe ich aber in einem netten Brief jetzt nachgefordert....

 

Zitat:

nur die UPE Aufschläge wurden abgezogen

 Den Kollegen muss ja mächtig langweilig sein!

Dass die bei der Schadenhöhe die Akte nochmal in die Hand nehmen wollen...

 

Zu den SV Kosten: Gut wenn Du es bei dem anderen Schaden bezahlt bekommen hast. Ist meiner Meinung nach auch richtig, zumal die Rechnung des SV ja auch maßvoll ist.

 

Wie gesagt: es KANN Probleme geben, je nach Versicherung und Rechnungshöhe.

am 19. Dezember 2007 um 1:10

Hallo liebe Freunde,

also zum KV . Ich bin selber Sachverständiger und würde immer einen Fachmann an mein Fahrzeug ran lassen. ! Wenn der Schaden unter 500 € liegt dann wird ein KV gefertigt über 500 € ein Kurzgutachten und über 1000 € ein Guachten. Die kosten werden von der Gegenseite übernommen (Versicherung). Sollten die Kosten aus welchem Grund auch immer nicht angenommen werden (ZB Verstoß gegen Schadenminderungspflicht), dann lehnt die Versicherung die Koste des SV ab. Wir halten das dann so, dass wir keine Kosten unserem Kunden berechen, denn wir hätten es besser wissen müssen. für den Kunden immer eine sichere und kosenlose Sache !

 

Gruss SV

***EDITIERT - bitte Mt-Linkregeln beachten (Schreddi)***

Themenstarteram 19. Dezember 2007 um 7:09

moin zusammen,

der kostenvoranschlag beläuft sich auf 1100,- euro. ich hab jetzt mal den KV bei der gegnerischen versicherung eingereicht, mal sehen, was die so sprechen.

danke erstmal für eure tipps!

gruss, rainer

Wie hoch ist den der Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs ? Wenn du nicht weiterkommst sende mir einfach die beiden Schlüsselnummern und das Baujahr sowie die Laufleistung dann kann ich den schätzen, denn wenn der Wagen nur noch einen Wert von ca 1500 bis 2000 € hat wird die Versicherung einen Restwert fordern und nach wirtschaftlichem Totalschaden abrechnen. Dann bringt der KV nichts.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Den Kollegen muss ja mächtig langweilig sein!

Dass die bei der Schadenhöhe die Akte nochmal in die Hand nehmen wollen...

Das denke ich auch, insbesondere, da dies bei einem Schaden an meinem 1. Fahrzeug am Anfang des Jahres auch gemacht worden ist von einer anderen Versicherung.

Dort hatte man UPE - 400€ abgezogen, habe ich nur durch einen Anwalt bekommen.

Ich mag ja naiv sein, aber das ist mir alles viel zu umständlich.

Ich hatte bisher 4x unverschuldet einen Unfall, der Letzte war etwa

das gleiche wie es Rainer passiert ist (nur kein Nachbar sondern Fremder).

Vorgehen: Auto in Werkstatt, Abtretung unterschreiben, 5 Tage später Auto wieder abholen, 2 Wochen Später Scheck von der gegnerischen Versicherung in der Post 170,00 Euro für 5 Tage auf Fahrzeug verzichtet + 20 Euro Auslagen. Erledigt!!!

Außerdem bin ich etwas verwundert, 1100 Euro Schaden durch ein paar Kratzer an der Stoßstange :confused:

Bei mir sind Stoßstange hinten getauscht und lackiert, sowie Heckklappe geschliffen und lackiert worden, Kosten: rund 750 Euro. Muß also etwas mehr als nur ein paar Kratzer sein.

 

Grüße

Themenstarteram 19. Dezember 2007 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Außerdem bin ich etwas verwundert, 1100 Euro Schaden durch ein paar Kratzer an der Stoßstange :confused:

Bei mir sind Stoßstange hinten getauscht und lackiert, sowie Heckklappe geschliffen und lackiert worden, Kosten: rund 750 Euro. Muß also etwas mehr als nur ein paar Kratzer sein.

es sind tatsächlich nur kratzer. ehrlichgesagt: ich war auch ziemlich verwundert über die höhe des KVs. allerdings handelt es sich um einen relativ neuen mercedes, und die haben ja eher apothekenpreise.

@SV-Hulich: danke für dein angebot, aber das fahrzeug sollte locker noch über 13.000 ocken liegen.

gruss, rainer

Auch wenn der Thread hier schon mächtig eingestaubt ist hole ich ihn noch mal aus den tiefen des Forums um nicht einen neuen aufzumachen :D

Mir ist vor kurzem auch jemand ins Auto gefahren, der schaden beläuft sich auf etwas unter 1000€, wenn ich mir den Schaden auszahlen lassen würde, bezahlt die gegnerische Versicherung ja nur den Nettowert laut Gutachten, wird mir dann eigentlich nur der Betrag für die neuzubeschaffenden Teile ausgezahlt oder auch die veranschlagten Arbeitstunden ???

Danke schonmal und allzeit gute Fahrt

auch die arbeitsstunden.

solltest du teile zur reparatur anschaffen, bei denen die mwst ausgewiesen wird, kannst du diese mwst. betrag auch noch einreichen.

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