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Ablauf VK bei Fahrzeugdiebstahl und Streit um Wertermittlung

Themenstarteram 15. November 2013 um 6:34

Hallo zusammen,

unser Golf V GT Sport wurde uns vor 4 Wochen vor der Haustür weg geklaut [1]. Jetzt gibt es allerdings Steit mit der Versicherung um den Wert des Wagens. Der Gutachter der Versicherung hat die ganze Sonderausstattung (R-Line Pakete innen/aussen, Golf VI Navi, teure FSE, Xenon, DSG) nicht berücksichtigt und den Wagen auf 10700 EUR taxiert (incl. 200 EUR "fiktiver MwSt."). Wir haben vor 18 Monaten 15700 für den Wagen bezahlt, und da war das Navi und die FSE noch nicht mit drinn. Meiner Meinung nach ist der Wagen noch 14-15tEUR Wert gewesehen. Vergleiche mit Anzeigen bei mobile und Autoscout bestätigen das. Ein Golf V GT Sport mit R-Line Paketen ist kaum aufzutreiben...

Wie läuft jetzt die weitere Schadensabwicklung? Wir haben dem Gutachten bereits wiedersprochen, die Versicherung prüft jetzt nochmal. Das dauert schon wieder eine Woche. Die 4 Wochen Wartezeit, bevor die Versicherung der Schaden regulieren muss, sind heute um. Wird jetzt schonmal der unstritte Teilbetrag ausgezahlt, oder führt der Wiederspruch dazu, dass wir auf das gesamte Geld länger warten müssen? Wie lange kann sich die Versicherung für die Neubewertung Zeit lassen? Und was kommt danach, wenn wir uns dann immer noch nicht einig sind? In den AGB steht was von einer Schiedsstelle. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?

Ich verdiene zwar ganz gut, habe aber nicht die nötigen Rücklagen, um mal eben ein neues Auto zu kaufen. Der Winter steht vor der Tür und uns fehlt ein wintertaugliches Auto... :(

Gruß

Tom

[1] http://www.motor-talk.de/forum/r-line-golf-geklaut-t4716166.html

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. Januar 2014 um 18:08

So, nochmal ein Update, falls es noch jemanden interessiert ;)

Die Versicherung hatte den ersten Schaden mit der Auszahlung der 12.200 EUR (abzgl. SB) für sich abgehakt. Ich habe mich dann mit unserem Vergleichsgutachten an den "Ombudsmann der Versicherungen" gewandt. Der hat mir allerdings erklärt, dass ich damit erstmal wieder zur Versicherung muss. Die haben dann gemeint, wir müssten ein Schiedsverfahren eröffnen, bei dem jede Seite einen Gutachter benennt und die Gutachter wiederum einen "Obergutachter" bestimmt, der bei Uneinigkeit das letzte Wort hat.

Nachdem wir das schon angestoßen hatten kam heute ein neues Schreiben. Demnach sieht der Gutachter, der das 2. Versicherungsgutachten gemacht hat, jetzt ein, dass es sich beim dem Fahrzeug um ein "offensichtlich um ein sehr selten gut ausgestattetes Fahrzeug handelt" welches ausserdme einige Individualausstattungen aufweist, die in Internet-Angeboten nicht ausgemacht werden können. Das hatte ich ja von Anfang an gesagt. ;) Jetzt meint der gute Mann also, man könnte den WBW auf 13.000 EUR ansetzen. Die Versicherung hat uns daraufhin jetzt sogar 13.400 EUR angeboten (also mehr oder weniger die Mitte zwischen den 13.000 EUR und den 13.900 EUR aus unserem Gutachten).

Darauf können wir uns wohl einlassen. Gegenüber den 10.200 EUR, die man uns ursprünglich zahlen wollte, eine Differenz von ummerhin 2.200 EUR (abzgl. gut 100 EUR für unser Gutachten). Es hat sich also gelohnt, sich nicht direkt abspeisen zu lassen.

Beim 2. Wagen (dem Golf IV) war direkt das erste Angebot besser als ich nach dem ganzen Theater zu hoffen gewagt hatte. Da erwarte ich in den nächsten Tagen die Abrechnung. Falls noch jemand einen schönen 1,8 Turbo abzugeben hat, bitte melden ;)

Gruß

Tom

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Hallo,

war die Sonder- / Zusatz- Ausstattung denn, ggf. gegen Zusatzbeitrag, mitversichert?

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 15. November 2013 um 11:38

Es geht um Zusatzausstattung (Aufpreis pflichtige Extras wie Xenon, DSG usw.) ab Werk, die sollte eigentlich immer mitversichert sein?! Beim Navi habe ich mir das (weil ich es nachträglich umgerüstet hatte) extra von der Versicherung bestätigen lassen.

Gruß

Tom

Moin,

 

nach der 4 wöchigen Wartezeit ????

 

Die Regulierung eines Diebstahls erfolgt erst dann, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Diese Bescheinigung bekommt der Geschädigte zugeschickt, die er dann an den Versicherer weiterleiten muß und erst dann wird reguliert.

Zumindest kenne ich das so.

 

Je nach Kaskovertrag (TK) sind Zubehörteile (bestimmte Teile) pauschal mitversichert, wobei es da Obergrenzen gibt.

Andere Zubehörteile sind nur gegen Aufschlag versicherbar (siehe in Deiner Police und Bedingungen).

 

KFZ Diebstahl ist Teilkasko (TK) und führt nach einem Schadenfall nicht zur Höherstufung.

 

Eine 4 Wochen Frist ist mir auch nicht bekannt.

Wenn einem das Gutachten von der Versicherung nicht passt, hat man die Möglichkeit ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einzuleiten.

Wie das genau läuft, kann dir dein Versicherungsberater erklären.

Themenstarteram 15. November 2013 um 13:28

Die 4-Wochen Frist ist explizit in den AGB der Versicherung benannt. Innerhalb dieser Zeit müsste man das Auto zurück nehmen wenn es wieder auftauchen sollte, danach nicht mehr.

Die Staatsanwaltschaft hat uns aber bereits mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Das Schreiben kam gestern.

Nochmal zur Klarstellung: Der Wertunterschied zwischen dem Gutachten der Versicherung und meiner Einschätzung liegt nicht an irgendwelchen Zubehörteilen, sondern an Sonderausstattung die ab Werk eingebaut war (Xenon, Automatikgetriebe) und ganz regulär über den Konfigurator bestellt werden konnte.

Gruß

Tom

-> Sachverständigenverfahren einleiten.

Zitat:

Original geschrieben von tom667de

...

den Wagen auf 10700 EUR taxiert

...

vor 18 Monaten 15700 für den Wagen bezahlt, und da war das Navi und die FSE noch nicht mit drinn. Meiner Meinung nach ist der Wagen noch 14-15tEUR Wert gewesehen.

...

Hallo Tom,

du glaubst aber doch nicht wirklich, daß ein Fahrzeug von 15.700 € nach 18 Monaten noch einen Wert von 14-15.000 € hätte.

Außerdem hat der Preis, den Du gezahlt hast, nichts mit dem Zeitwert zu tun.

Der Zeitwert wird durch Gutachter ermittelt.

Ich glaube, ohne es zu wissen, denn dazu fehlen Angaben, daß du keine besonders hohen Erfolgsaussichten hast.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

 

Der Zeitwert wird durch Gutachter ermittelt.

Liebe Grüße

Herbert

So sieht es aus und bestimmt nicht durch Inserate bei Mobile o.Ä.

Eine zweite Meinung zum WBW kann man sich trotzdem von einem Gutachter einholen.

@tom667de

 

wie Herbert und Corsadiesel schon richtig geschrieben haben, ist der WBW nicht das für was die Autos bei mobile und autoscout angeboten werden, sondern der Betrag, für welchen die Fahrzeuge auch realistisch verkauft werden.

 

Bevor du jetzt hier zum Großangriff übergehst (das SV Verfahren wäre wie ebenfalls richtig beschrieben hier der richtige Weg) solltest du das erst einmal einem zweiten kompetenten Sachverständigen vorlegen, der sich das mal ansieht. 

 

Wenn der dir sagt, der Wert ist zu niedrig, dann kannst du hier etwas unternehmen. Vorher nicht.

 

Aber bitte löse dich bereits jetzt schon mal vom dem Gedanken, dass ein R-Paket oder auch ein nachgerüstetes Navi (auch wenn es ein Festeinbau ist) den Wert um tausende von Euros steigert. 

 

Das mag beim Neupreis des Autos beim Händler so sein, wenn du Ihn neu bestellst.

 

Aber nicht am Gebrauchtfahrzeugmarkt.

 

Nur, wenn du vom Hof fährst und an der ersten Ampel anhälst, dann ist es schon ein Gebrauchtwagen.

 

Sicher muss die komplette Ausstattung bei deinem Fahrzeug mit bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.

 

Das muss aber realistisch und praxisorientiert erfolgen.

Themenstarteram 15. November 2013 um 20:06

Wir reden hier ja von einem Gebrauchtwagen. Der Wagen war EZ1/2008, und mit 15700 EUR vor 18 Monaten recht günstig. Ich sehe nicht, wo und wie ich einen vergleichbaren Wagen heute für 10700 EUR bekommen sollte. Wenn jemand eine Idee hat, ich bin für Hinweise offen.

Aber mal abgesehen davon, was jetzt der genaue Wiederbeschaffungswert des Wagens ist. Wie sieht denn jetzt das weitere Verfahren aus? Wie lange darf sich die Versicherung Zeit mit der Prüfung lassen, wie lange dauert dann das Schiedsverfahren und wann gibt es Geld? Ist ggf. eine Teilzahlung vorab möglich, auf Basis des ersten Gutachtens?

Gruß

Tom

Hallo Tom,

ohne alle Details deines Fahrzeugs zu kennen, habe ich nicht den Eindruck, als wäre die Wertermittlung des Gutachters völlig falsch.

Bei Mobile finde ich ein möglicherweise vergleichbares Fahrzeug, aus 1. Hand mit wenig Kilometern, schon unter 10.000 €.

Letztendlich muß der Gutachter seine Wertermittlung rechtfertigen können.

Den Rest solltest du mit dem Versicherungssachbearbeiter besprechen.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 17. November 2013 um 22:15

Poste doch mal bitte den Link zu dem Fahrzeug was du meinst. Der hier kommt unserem meiner Meinung nach am nächsten, hat aber kein Navi und keine FSE:

GT Sport R-Iine

Und wie schon gesagt, im Gutachten waren nichtmal die Xenons und das DSG aufgeführt.

Im Moment intersiert mich aber viel mehr, wie die Abwicklung grundsätzlich weiter geht bzw. wie lange sich das ziehen kann, da ich dringend ein neues Auto brauche.

Gruß

Tom

Themenstarteram 18. November 2013 um 9:29

Ich habe eben mit der Versicherung telefoniert. Ein neues Gutachten ist unterwegs zu uns. Man will jetzt immerhin 12.200 EUR statt 10.700 EUR zahlen. Damit bin ich aber immer noch nicht ansatzweise zufrieden, also geht es jetzt wohl zum Anwalt.

Die gute Nachricht ist, dass die o.g. Summe zeitnah ausgezahlt wird, so dass wir uns unabhängig vom Dauer und Ausgang der juristischen Auseinandersetzung um ein Ersatzfahrzeug kümmern können. Ich werde jetzt aber meine Drohung gegenüber der HUK wahrmachen müssen, und unsere alle Fahrzeuge woanders versichern. Die haben mich auch bei anderen Versicherungen in letzter Zeit ganz schön im Regen stehen lassen. Da ist jetzt für mich ein Punkt erreicht wo ich für mich Konsequenzen ziehen muss.

Gruß

Tom

Ich finde den ermittelten Preis so daneben auch nicht:

http://suchen.mobile.de/.../183578343.html?...

Weiß war er, sagtest Du?

 

Zitat:

Original geschrieben von tom667de

Ich werde jetzt aber meine Drohung gegenüber der HUK wahrmachen müssen, und unsere alle Fahrzeuge woanders versichern.

Denk bei allen "Drohungen" dran:

Im Fach mit den "AAA++" - Kunden wird sich deine Versichertenakte nun nicht mehr befinden.;)

Vermutlich fließen bei den Verantwortlichen also nicht sooooo viele Tränen wenn Du sie verlassen willst.

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