- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Abmeldung des KfZ trotz TÜV durch Landrathsamt?
Abmeldung des KfZ trotz TÜV durch Landrathsamt?
Guten Abend,
Hintergrund:
Auto stand bei einem Ausflug auf einem Parkplatz in der Stadt, Knöllchen wegen abgelaufenen TÜV (mein Fehler ), TÜV wurde gleich darauf gemacht - alles top - dachte ich.
Problem:
Jetzt kam heute vom Landrathsamt ein Schreiben, wonach mein KfZ abgemeldet ist - Grund: Abgelaufener TÜV.
Ist natürlich toll, da jetzt Wochenende ist und ich dort keinen mehr erreicht habe.
Jetzt die Frage:
Darf ich das Auto bewegen? TÜV ist bis 2014, nur ist es nicht zum Landrathsamt "durchgedrungen"
Ich freue mich über eure Antworten.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Ich habe hier meine Lösung nochmalig angehängt, damit niemand gezwungen wird den kompletten Thread durchzulesen (der Moderator möge mir verzeihen) Unten findet Ihr die Antworten zu den oben gestellten Fragen:
Guten Abend,
wie versprochen poste ich hier die Lösung des Problems, um evtl. auch allen anderen zu helfen, die ähnlich wie ich in der Klemme waren und nicht wussten, was zu tun ist, wenn das Kfz folglich eines fehlenden TÜVs/nicht Vorliegen eines TÜV Belegs durch das Landratsamt stillgelegt wurde.
Ausgangssituation (Abfolge):
1. Strafzettel wegen überzogenem TÜV (1,5 Monate überzogen)
2. TÜV wurde meinerseits innerhalb von 2 Wochen nachgeholt
3. Anruf beim Landratsamt um zu hinterlegen, dass der TÜV gemacht wurde
4. 1,5 monatiger Aufenthalt im Ausland (Studienreise ohne festen Wohnsitz)
Bei Schritt (3) ist das Problem entstanden:
Nun weiß zwar der nette Beamte, dass der TÜV das Kfz abgenommen hat, doch falls dieser nicht tätig wird und vergessen sollte, das in die Datenbank des Landratsamtes einzupflegen oder nicht darauf hinweist, dass dieser Beleg schriftlich oder in Fax-Form beim Landratsamt zu hinterlegen ist, entsteht die Problemsituation.
Problemsituation:
1. Schreiben vom Landratsamt: Stillegung des Kfz
2. Abstellen des Kfz auf einem Privatgelände
Lösung/Ansatz:
Da die Situation am Wochenende entstanden ist, habe ich keine aussagekräftige Information seitens des Landratsamtes einholen können.
Um sicher zu gehen, dass das Kfz am Montag angemeldet werden kann habe ich alle nötigen Bestandteile zur Anmeldung zusammengefasst: Fahrzeugbrief, Personalausweis, Kennzeichenschilder, Deckungskarte der Versicherung, ... (die jeweiligen, benötigten Einzelinformationen bitte auf der Website des entsprechenden Landratsamtes einsehen - hier wird auch auf die nötigen Unterlagen für nicht deutsche Staatsbürger eingegangen).
Aussage des Beamten im Landratsamt:
[...] dieses Schreiben ist lediglich gültig [...] Hiermit wird auf die Abmeldung/Stillegung des Kfz Bezug genommen [...], wenn die Mängel bis dato nicht behoben sind.[...]
Im Klartext: Falls das Landratsamt nicht mitbekommen sollte, dass die Mängel eures Kfz bereits behoben wurden, ist das Schreiben, wonach euer Kfz abgemeldet/stillgelegt wurde, nichtig.
Abschließende Lösung:
Der Beamte hatte lediglich einen Eintrag in der Datenbank des Landratsamtes vorzunehmen. Das heißt, es fällt für euch KEINE ERNEUTE ANMELDUNG des Kfz an und ihr müsst auch NICHT die OBEN GENANNTEN DOKUMENTE/EINHEITEN dem Landratsamt vorzeigen!! (Voraussetzung: Das Kfz wurde bereits vor dem Einschreiben "Stillegung Ihres Kfz" vom TÜV ohne Mängel abgenommen). Auch die Gebühren in Höhe von 43,70 Euro, die mit dem Einschreiben "Stillegung Ihres Kfz" einher gehen, müssen nicht bezahlt werden (dies ist nach meiner subjektiven Einschätzung aber wahrscheinlich von Landratsamt zu Landratsamt, bzw. von Beamten zu Beamten unterschiedlich).
Conclusion:
Falls jemand in ähnlicher Situation ist: Gespräch mit dem Landratsamt suchen!! Ein einfaches Fax mit der Bestätigung des TÜV reicht aus.
Ich hoffe ich konnte dem einen oder anderen mit diesen Zeilen helfen.
Gruß
Antworten zu den Fragen:
@Bopp19: Das Fahrzeug wurde nicht wegen den 1,5 Monaten Überziehung des TÜV stillgelegt, sondern durch die Tatsache, dass das Landratsamt keinen KORREKTEN NACHWEIS von meiner Seite hatte (und das über weitere 1,5 Monate, in denen ich durch meine Studienreise keinen festen Wohnsitz hatte). Leider wurde von mir lediglich beim Landratsamt angerufen - wichtig ist: Nachweis beim Landratsamt hinterlegen, dass der TÜV gemacht wurde (per Fax, Brief (bitte hier Einschreiben verwenden) oder den TÜV Nachweis direkt beim Landratsamt vorzeigen).
@Lukoo: Siehe Ausgangssituation (Abfolge) - PUNKT 1
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Gruß
Ähnliche Themen
45 Antworten
Du darfst das Fahrzeug nicht bewegen. Es hat im Moment zwar eine gültige HU, aber keine gültige Zulassung.
du hast vergessen dem Landratsamt bescheid zu geben (nochmal DEIN Fehler)
und fahren? -=> NEIN!
im Gegenteil du hast jetzt sogar ein Parkplatzproblem
auf der Straße ist nicht!
Alex
PS (durchgedrungen.. zum Landratsamt... Wie auch?)
einmal hat dich jemand auf der Straßé Erwischt... meinst du der erwischt dich wie du beim Tüv bist?
wielange hast du denn überzogen=?
Da du den Tüv zwischenzeitlich erneuert hast und das Kfz wieder Verkehrs tauglich ist, darfst du damit fahren. Einfach Montag anrufen und klären und bei einer Kontrolle sehen die ja die frische HU.
---Muss mich korrigieren, hab übersehen, dass der Wagen stillgelegt wurde.---
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Da du den Tüv zwischenzeitlich erneuert hast und das Kfz wieder Verkehrs tauglich ist, darfst du damit fahren. Einfach Montag anrufen und klären und bei einer Kontrolle sehen die ja die frische HU.
Wieso soll er nicht fahren dürfen, wenn er die HU gemacht hat? Nur weil der Tüv abgelaufen ist, wird ein Kfz nicht stillgelegt, es sei denn es sind schon mehrere Monate. Bis 4 Monate gibts nur Geldstrafe und Aufforderung es nachzuholen.
ähhh?
du machst einen guten TIPP
WEnn die Polizei ihn erwischt (und die haben bescheid bekommen) und / oder Geblitzt oder Unfall passiert
ist der TE nicht nur seinen Schein los!!!
also BITTE vorsichtig
dass AUTO wurde ZANGSSTILLGELEGT...! PUNKT!!!
#Alex
Wurde die Zulassungsplakette schon abgekratzt?
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Wieso soll er nicht fahren dürfen, wenn er die HU gemacht hat?
Weil das Fahrzeug im Moment keine gültige Zulassung besitzt.
War das ein Einschreiben? Wenn nicht, dann ab in den Müll damit.
Das ist der Punkt der mich wundert, warum? Normalerweise bekommt man nur einen Aufkleber auf den Wagen. Hier stimmt irgend etwas nicht, entweder ist die Kfz Steuer oder Versicherung nicht bezahlt worden, ansonsten wird ein Auto nicht zwangsstillgelegt.
Zitat:
Original geschrieben von krusi24
Guten Abend,
Hintergrund:
Auto stand bei einem Ausflug auf einem Parkplatz in der Stadt, Knöllchen wegen abgelaufenen TÜV (mein Fehler ), TÜV wurde gleich darauf gemacht - alles top - dachte ich.
Problem:
Jetzt kam heute vom Landrathsamt ein Schreiben, wonach mein KfZ abgemeldet ist - Grund: Abgelaufener TÜV.
Ist natürlich toll, da jetzt Wochenende ist und ich dort keinen mehr erreicht habe.
Jetzt die Frage:
Darf ich das Auto bewegen? TÜV ist bis 2014, nur ist es nicht zum Landrathsamt "durchgedrungen"
Ich freue mich über eure Antworten.
Gruß
Wenn es das 1. Schreiben vom Verkehrsamt ist, würde ich es erst einmal genau lesen. Deine Angaben können keinesfalls passen.
Hier kann es nur zu einer Überscheidung gekommen sein.
. Als 1. fordert das Verkehrsamt auf, in einer angemessenen Frist den TÜV nachzuholen.
. als 2. kommt nach Ablauf der Frist, ohne den Nachweis der HU vorgelegt zu haben, eine Betriebsuntersagung ( ca. 2-3 Wochen)
. als 3. Maßnahme kommt dann Anordnung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung
Wenn Du natürlich die beiden ersten Schreiben irrtümlicher Weise in den Wind geschrieben hast, dann .................
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Wurde die Zulassungsplakette schon abgekratzt?
Dies wäre bei der Anordnung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung unrelevat. Das Fahrzeug dürfte keinesfalls mehr im öffetlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Das ist der Punkt der mich wundert, warum? Normalerweise bekommt man nur einen Aufkleber auf den Wagen. Hier stimmt irgend etwas nicht, entweder ist die Kfz Steuer oder Versicherung nicht bezahlt worden, ansonsten wird ein Auto nicht zwangsstillgelegt.
Warum nicht bei Mängel ? Keine HU zu haben ist ein Mangel !
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
War das ein Einschreiben? Wenn nicht, dann ab in den Müll damit.
Damit wäre ich doch etwas vorsichtiger. Man kann einen Mangel am Fahrzeug nicht beheben, wenn man das Anschreiben weg wirft.
In diesem Fall scheint der Themenführer nicht alles gesagt zu haben !
Ich nenne sowas Stimmung machen ! Nur die Hälfte schreiben, mal sehen was passiert !
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Warum nicht bei Mängel ? Keine HU zu haben ist ein Mangel !
Dann wird der Wagen aber nicht gleich außer betrieb gesetzt! Man bekommt eine Mängelkarte mit Frist und das wars dann auch!
Zitat:
Original geschrieben von krusi24
Problem:
Jetzt kam heute vom Landrathsamt ein Schreiben, wonach mein KfZ abgemeldet ist - Grund: Abgelaufener TÜV.
Wann wurde der Brief denn zugestellt und wo warst du zu der Zeit?