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abnahme nach §21

VW
Themenstarteram 2. Dezember 2006 um 13:15

mahlzeit

hab heut gehört des es die 21 abnahme nach dem 01.01.07 nicht mehr geben soll

weiß jemand etwas darüber

den eigentlich wollte ich meinen golf noch dieses jahr wieder anmelden

gruß

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18 Antworten

Meinste die Vollabnahme nach nem Jahr Abmeldung?

Jo, die fällt weg. Ich meine, dass das Auto bis zu 7 Jahre abgemeldet sein darf... ne einfache HU reicht dann.

 

Im gleichen Zug fällt auch der Bestandschutz für Nummernschilder weg (für Winterabmelder vllt. interessant). aber davon weiß mal wieder keiner was ;)

am 2. Dezember 2006 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla

Meinste die Vollabnahme nach nem Jahr Abmeldung?

Jo, die fällt weg. Ich meine, dass das Auto bis zu 7 Jahre abgemeldet sein darf... ne einfache HU reicht dann.

 

hat ihr das irgendwo schriftlich????

aber ich habe vor 5 monaten im kva bei mir in berlin angerufen und die meinten 18 monate minus 1 tag und danach ist ne vollabnahme nötig.

am 2. Dezember 2006 um 15:53

Na sowas hab ich ja noch nie gehört.

War mit meinem im letzten Jahr November vollgutachten machen.

Der hatte auch noch TÜV,das spielt aber keine Rolle.

Da wirst du nicht drum herum kommen.

Wenn das stimmen würde,dann hätte es garantiert in mehreren Fachzeitschriften gestanden.

Ist ne neue Regelung, gilt wie gesagt ab 1.1.07. In einem Konkurrenzforum gibts nen großen Thread drüber ;)

am 2. Dezember 2006 um 20:15

was heißt der Bestandschutz fällt weg`?

Kann nun während der Winterpause ein anderer mein Nummernschild bekommen`?

sofern du echt abmeldest ja, wenn du nen saisonkennzeichen hast nein.

am 2. Dezember 2006 um 20:58

äh wie? ist das dein Ernst? Die Dame an der Info meinte bei der Abmeldung vor 3 Wochen, daß ich das Nummernschild behalten oder mir ein neues aussuchen kann...

Was denn nun? Ist seltenes Wunschkennzeichen, wäre schade wenn es weg wäre...

Themenstarteram 2. Dezember 2006 um 21:03

ja dann hab ich glück und kann mir die,

nervige 21 ja sparen.

 

das sind doch mal erfreuliche nachrichten (=

Hier mal der Text ausm anderen Forum:

Zitat:

******************************

Hi,

wollte euch folgende Info mal zukommen lassen.

Sache ist die, daß ab glaub 2007 eine neue Verordnung greifen soll welche es ermöglicht Fahrzeuge bis zu 7Jahre lang, ohne §21 und ohne neue Papiere erstellen zu müssen, durch eine "einfache" HU wieder zum Leben erwecken zu können. Das ist ja so schecht nicht. Ich habe daraufhin mal bei meiner zuständigen Zulassungsstelle angerufen und wollte mich erkundigen ob denn dann auch das Kennzeichen einem bis zu 7Jahre erhalten bleibt.

Als Antwort bekam ich dann, daß in dem Entwurf festgelegt sei, daß das Kennzeichen sofort (!) ungültig würde und bei einer Wiederzulassung ein neues zugeteilt würde ...... Man bedenke die Umstände und auch Kosten die da auf einen zukommen wenn man z.B. als Cabrio- oder Motorradfahrer sein Fahrzeug einfach nur über den Winter abmelden will und sich eben nicht einem Saisonkennzeichen, und dessen festen Zeiten, unterordnen will .....

Daraufhin habe ich eine Mail an Oldtimermarkt geschrieben, Antwort bekam ich heute, lest selber.

Ich jedenfalls bin sprachlos was unserer EU so alles einfällt ......

Gruß A.

Mail an Oldtimer-Markt am 27.8.06

}}}}}}}}}>

Hallo Team von Oldtimer Markt und Praxis,

der Grund meines Schreibens ist, daß ich von einer bevorstehenden Neuregelung der KFZ-Zulassung erfahren habe welche u.A. uns Oldifahrern sehr aufstoßen wird, sollte sie denn auch so kommen.

Ich habe diese Woche bei der KFZ-Zulassungsstelle unseres Kreises angerufen. Ich wollte wissen wie es denn ab nächstem Jahr, wenn die neue Regelung der Wiederzulassung von Fahrzeugen, welche bis zu 7Jahren abgemeldet waren, laufen soll. Es soll ja 2007 eine neue Regelung kommen, welche es ermöglicht eben solche Fahrzeuge durch eine ganz normale HU wieder zum Leben zu erwecken, ohne §21, neuem Brief etc. Diese Info habe ich von einem Kollegen der bei der Dekra als Prüfer tätig ist. Nun wollte ich von der Zulassungsstelle wissen ob denn das zugeteilte Kennzeichen, oftmals ein teuer bezahltes Wunschkennzeichen, ebenso 7Jahre dem Fahrzeug zugeteilt bleiben würde.

Nun bekam ich die Antwort, daß es die Regelung der vorübergehenden Stillegung so nicht mehr geben soll, jedesmal wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, egal ob endgültig oder nur über den Winter, wäre auch sofort(!) das Kennzeichen weg, nicht mal wie momentan erst nach 18Monaten. Das hieße, daß alle KFZ-Halter die aus bestimmten Gründen kein Saison- oder H-Kennzeichen haben, Cabrio-, Motorrad- und Oldifahrer Ihre Kennzeichen neu machen müssten nur weil sie über den Winter keine teuren Unterhaltskosten tragen wollen .....

Davon wären alle betroffen welche Oldis besitzen welche z.B. altersbedingt noch kein H-Kennzeichen erhalten würden oder eben sich nicht durch ein Saison-Kennzeichen festlegen wollen, Halter welche vielleicht davon gleich mehrere Fahrzeuge haben und momentan jedes Jahr mit einem anderen fahren ......

Ist euch so etwas bekannt? Mir kommt es so vor als ob der Staat uns loshaben will, eine andere Erklärung habe ich mitlerweile nicht mehr für deren Handeln ....

Gruß

A. S.

+++++++++

Antwort von Oldtimer-Markt am 21.9.06

Hallo Herr S.,

es ist so, wie Sie sagen: Mit Abmeldung verfällt das Kennzeichen.

Allerdings, und das steht explizit in der neuen

Fahrzeug-Zulassungs-verordnung drin, kann man sich sein (Wunsch-)

Kennzeichen zeitlich befristet reservieren lassen. Für wie lange und gegen

welche Gebühr, vermag ich momentan nicht zu sagen.

Mit freundlichen Grüßen

D. R.

**************************************************

Im gleichen Thread steht aber auch:

 

Zitat:

Habe heute erstmal mit unserer Zulassungstelle gesprochen.

Fakt ist das zum 1.3.07 eine neue Zulassungsordnung in Kraft tritt.Danach wird es höchstwahrscheinlich zu Änderungen bezgl. des Kennzeichenschutzes kommen.Das kann aber weiterhin Kreis bzw. Stadtintern gelöst werden. Hier bei uns LIP (Kreis Lippe) soll sich an den 18 Monaten Kennzeichenschutzes sich nichts ändern.

Also bleibt dieses Jahr erstmal alles beim Alten.

... also fragt einfach mal nach ;)

am 5. Dezember 2006 um 10:30

so, war gestern bei der Zulassungstelle und habe da mit den Damen und Herren kurz vor Feierabend geplaudert. Nummerschild verfällt nicht. Da ich mein Auto dieses Jahr abgemeldet habe, bleibt eh alles beim alten und es ist 1,5Jahre an das Kfz gebunden.

Was am 1.3 in kraft tritt ist ähnlich, die Nummernschilder verfallen auch nicht. ALLERDINGS kam es nicht sehr fest rüber, eher nach dem Motto" Ne, das kann nicht sein, weil ja dann der und der Vorgang nich gehen würde und das System so und so nicht ausgelegt ist." Hat was mit der Bindung an das KFZ zu tun, das nicht wegfallen kann,nur bei einer Löschung des Autos (verschrottet etc).

Also:

da mein 16V nun auch schon 20 Monate abgemeldet ist muss ich durch die Vollabnahme! Da führt auch 2007 kein Weg dran vorbei. Ich glaube die Regelung tritt ab 1.4.07 in Kraft. Und zwar ist es dann so, dass Fahrzeuge die ab diesem Tag abgemeldet werden nicht mehr nur 18 Monate in den Karteien geführt werde und danach gelöscht werden, sondern das es nun glaube ich 72 Monate sind, bis die Kartei gelöscht wird! Nach Ablauf der 72 Monate ist dann wieder eine Vollabnahme notwendig...

Will heissen: Alle die an ihrem Auto schrauben, was im Moment abgemeldet ist müssen es innerhalb der 18 MOnate wieder anmelden, oder es ist ne Vollabnahme fällig. Also zurücklehnen und bis zum 1.4.07 warten geht leider nicht! Ich hatte mich auch schon gefreut!

Macht euch doch keinen Kopf wegen der Vollabnahme!!!

Ist lächerlich das ganze.

Habs dieses Jahr bei 2 Motorädern gemacht,war wie ne normale HU nur hat er die Reifen bischen genauer angeschaut(DOT Nummer).

War sogar BILLIGER als die HU!!!!!

am 5. Dezember 2006 um 11:06

mh, und was ist mit den ganzen tuning-Maßnahmen?

Gerade Motor-Umbauten sind da sehr heikel. Nicht umsonst wírd gerne quer durch Deutschland gefahren, weil nur der dort den Umbau einträgt...

Öhm....heist das jetzt das ich meinen Motorumbau bis zum 31.12. eingetragen haben muß oder ich hab Pech gehabt?

Ne oder?

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