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abnehmbare AHK wurde nicht richtig montiert

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 24. Juni 2011 um 7:37

Hallo,

ich habe eine Frage zu meiner nachgerüsteten AHK. Seht euch bitte die Bilder an und sagt mir, ob das richtig montiert ist? Wahrscheinlich ist die AHK als Teil des Autos schon richtig montiert, allerdings sehe ich gravierende Mängel bezüglich des Ausschnitts in der Stoßstange. Ich kann mich auch nicht daran erinnern meinem Händler erlaubt zu haben in den unteren Teil der Stoßstange zu schneiden.

Es handelt sich hierbei um einen Passat Variant mit R-Line Orptik (Schweller, Spoiler etc). Das sieht in meinen Augen aus wie ein Krebsgeschwür am Auto.

Der Händler, der mir den Wagen verkauft hatte und dann die AHK später nachgerüstet hat, ist der Meinung, dass "sie ihrer Verpflichtung nachgekommen sind" eine AHK nachzurüsten und somit "nichts mehr für mich tun können".

Abgemacht war allerdings eine originale abnehmbare AHK, wo die Vorrichtung dann mittels Abdeckkappe versteckt wird. Dieses ist per Handschlag vereinbart worden.

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41 Antworten

... ich glaub mir wird übel...... Das hätte ja jeder Dorfschmied eleganter gelöst!

Na wenn das eine Orginallösung sein soll, fress ich einen Besen.

Und dann noch den R-line Diffusor zerschnitten... Richtig Bitter!!!!!

am 24. Juni 2011 um 8:05

Boah schaut das übel aus. Hat der :-) keine Zeit gehabt? Tut einem in der Seele weh das gute Stück so zu mishandeln. Denke so wolltest du es haben?

Habe ebenfalls eine abnehmbare AHK nachträglich an meinen CC einbauen lassen, und diese Lösung finde ich klasse.

Kannst ja mal Deinem :-) zeigen dass es so werden sollte!! Falls du noch weiter Bilder haben möchtest schick mir ne PN.

Hoffe Dir geholfen zu haben.

lg

RolK

am 24. Juni 2011 um 8:07

Zitat:

Original geschrieben von ronney10

Na wenn das eine Orginallösung sein soll, fress ich einen Besen.

Und dann noch den R-line Diffusor zerschnitten... Richtig Bitter!!!!!

Dem schließ ich mich an!... Das is aba nich orginal... ;) nein im ernst... das ist keine Originallösung von VW... dafür schaut das viel zu weit unten hervor... an deiner Stelle würde ich den Händler doch mal vor ein Auto mit originaler AHK und vor deinen stellen und dann fragen, ob er den Unterschied erkennt... die von VW sind in 99% der Fälle komplett schwarz... schon alleine das silber würde mich extrem stören.... am besten noch ne Lampe an die Vorrichtung und der Augenschmaus ist perfekt... ich hoffe du hast noch nicht (vollständig) bezahlt?

EDIT: Da war einer schneller... und so sollte es ja wohl aussehen... ;)

Original ist da nix dran!!

Aber war für ihn das billigste!!

Themenstarteram 24. Juni 2011 um 8:11

Das Problem ist, dass es sich nicht um einen VW-Händler, sondern und ein Autohaus eines anderen großen PKW-Herstellers handelt. Laut Kaufvertrag muss ich ihn ja Nachbessern lassen. Zweimal hat der die Chance. Maximal geht aber nur dreimal. Dann hätte ich sogar theoretisch das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten oder eine Wertminderung zu verlangen. Schade nur, dass dieses große Autohaus nicht in der Lage ist hier Qualität, Service und Kompetenz zu bieten, wie es auf deren Webauftritt beworben wird.

Diese AHK sieht so aus, als ob der Kugelkopf von hinten gesteckt wird. Daher steht die auch so dermassen ab.

Die originale Kupplung von VW ist aber von unten gesteckt, daher steht auch nichts vor. Den obligaten Ausschnitt (es geht nicht anders) in der Stossstange deckt man mittels Abdeckung ab, die zum Einbau gehört. So sieht man von aussen wirklich gar nichts.

 

Aber es dürfte schwierig werden, den Händler dafür zu belangen - es sei denn, ihr habt ausdrücklich abgemacht, dass es sich um die ORIGINALE AHK handeln muss beim Einbau.

Zitat:

Original geschrieben von attila83yunis

Abgemacht war allerdings eine originale abnehmbare AHK, wo die Vorrichtung dann mittels Abdeckkappe versteckt wird. Dieses ist per Handschlag vereinbart worden.

Ein Handschlag in DE ist nichts mehr wert.

Themenstarteram 24. Juni 2011 um 8:39

Aber auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist ein Vertrag oder nicht?

Aber wie willst ihm nachweisen, dass ihr die ORGINAL Anhängevorrichtung vereinbart habt!?!?!

Zitat:

Ein Handschlag in DE ist nichts mehr wert.

Das stimmt so nicht! Handschlagvereinbarungen sind auch in DE bindend! Aber halt die Nachweißmöglichkeit wenn du keinen kumpel hattest der dabei war ist kaum möglich!

Bei der AHK würde es optisch besser aussehen, wenn man eine permente Hängerkupplung dran hätte. Dass das so sicherlich niemand haben möchte, wird jedem Richter klar sein. Ich würde mit dem Montagebetrieb ein ernstes Wörtchen reden und ggf. einen Anwalt einschalten. Ich denke mal, dass die Aussichten auf Erfolg nicht schlecht sind. Was nutzt einem eine ABNEHMBARE Anhängevorrichtung, wenn man sie immer sieht?? Das widerspricht sich regelrecht und daher sehe ich gute chancen, dass das zur Zurfriedenheit des Kunden gelöst wird!

Seh ich genau so! Red mit der Werkstatt und fals sie sich quer stellen zieh einen Anwalt dazu!

Themenstarteram 24. Juni 2011 um 10:53

Auf meinem Heimweg komme ich am Händler vorbei. Ich werde hier dann nochmal berichten, was dabei rausgekommen ist.

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