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abnehmbare Anhängerkupplung abgerissen

Volvo S60 1 (R)
Themenstarteram 6. Juni 2004 um 10:35

Hallo,

wer hat das schonmal erlebt, oder wer kennt so einen Fall???

Wir haben gestern 05.06.2004 unseren niegel nagel neuen Wohnwagen ca 10 Meter in MG abgeholt mit einem Volvo V 70 mit abnehmbarer Anhängerkupplung. Super max Anhängergewicht 1800 kg.

Durch MG rechts...links...hoch...runter...bremsen...anfahren...... alles ok!!!

Nach 50 Kilometern auf der Autobahn (Tempomat drin) Blick in den Spiegel und ein Satz meines Mannes " Jetzt ist er weg". Schock, ein Blick nach hinten und da rollt er. Mutterseelen allein Richtung Leitplanke!!!

An der Leitplanke kam er dann nach einigen Metern zum stehen.

ein Anänger von 20.000,-- € 4 Std. alt 50 Km gefahren, ein Schaden von ca. 10.000,-- €.

Geil!!!

Kennt sich da jemand aus??? Kann uns jemand sagen oder helfen, wie da die Rechtsprechung aussieht??? Das Sicherheitsseil war befestigt an der Kupplung, aber die hing ja am Wohnwagen (die gesamte abnehmbare Anhängerkupplung, gelockt, Sicherheitsbügel geschlossen).

Bitte um eure hilfe...

Danke

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26 Antworten
am 6. Juni 2004 um 10:42

also die ganze anhängerkupplung ist abgerisen? also ich kann mir nur vorstellen, dass die kupplung nicht richtig eingerastet war, also falsch angebaut wurde, denn sowas kommt eigentlich nicht vor, habe ich auch noch nie gehört, also das kann doch eigentlich nur ein bedienungsfehler gewesen sein

Hi!

Es hat für Anhängerkupplung mal einen Rückruf gegeben, weil irgenendwas nicht ganz OK war.

Gruß

Ralph

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 11:17

Zitat:

Original geschrieben von hvspiegel

also die ganze anhängerkupplung ist abgerisen? also ich kann mir nur vorstellen, dass die kupplung nicht richtig eingerastet war, also falsch angebaut wurde, denn sowas kommt eigentlich nicht vor, habe ich auch noch nie gehört, also das kann doch eigentlich nur ein bedienungsfehler gewesen sein

Die Kupplung kann man nicht falsch einbauen oder anbauen.

Sie war gelockt, und er Sicherheitsbügel war nach oben gelegt. Dies geht nur, wenn sie richtig montiert ist. Der Stift war gelockt nicht mehr zu sehen. Und das finde ich schon sehr komisch

Oder????

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 11:19

Zitat:

Original geschrieben von ralph_st

Hi!

Es hat für Anhängerkupplung mal einen Rückruf gegeben, weil irgenendwas nicht ganz OK war.

Gruß

Ralph

Das ist richtig, aber wir waren in der Werkstatt, und die haben gesagt, das dieses Modell nicht darunter fällt. Haben Sie trotzdem Prüfen lassen, aber alles sollte OK sein.

Leider nicht.

@anjah

Da ich selber hin und wieder mit Hänger fahre, weiss

ich den Schreck einzuschätzen - schlimmer gehts fast nicht.

Solltet Ihr keinen Fehler in bei der Verriegelung gemacht haben, was ich voraussetze, so müßte hier eigentlich das Produkthaftungsgesetz greifen.

Volvo, bzw. der Zulieferer, sollte hier gerade stehen müssen.

Führt doch einmal ein Vorabgespräch mit dem Händler Eures Volvos.

Grüße

bkpaul

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von bkpaul

@anjah

Da ich selber hin und wieder mit Hänger fahre, weiss

ich den Schreck einzuschätzen - schlimmer gehts fast nicht.

Solltet Ihr keinen Fehler in bei der Verriegelung gemacht haben, was ich voraussetze, so müßte hier eigentlich das Produkthaftungsgesetz greifen.

Volvo, bzw. der Zulieferer, sollte hier gerade stehen müssen.

Führt doch einmal ein Vorabgespräch mit dem Händler Eures Volvos.

Grüße

bkpaul

Vielen Dank schonmal im Vorraus,

hoffentlich haben wir einmal mal Glück.

@ anjah

 

Das ist ein Fall für den Anwalt, wegen Schadenersatz und Auslösung eines (weiteren) Rückrufes.

Damit ist klar ,dass der alte "Rückruf" nichts gebracht hat.

Da das Teil nicht ab Werk geliefert wird, sondern auch beim Neuwagen erst in der Werkstatt montiert wird, hat Volvo keine Ahnung wer eine Kupplung hat.

Ich werde für meinen Teil Volvo nunmehr auffordern, die Kupplung endgültig gegen eine andere auszutauschen.

Die Kupplung ist insgesamt die teuerste, hässlichste (Geschwulst am Fahrzeug) und unsicherste, die es am Markt gibt. Die Trennung der Kupplung in Zugrichtung (!) ist eine grundsätzliche Fehlkonstruktion und führt zu dem bekannten Effekt. Bei professionellen Konstruktionen erfolgt die Trennung senkrecht zur Zugrichtung, der abnehmbare Teil wird nach UNTEN abgezogen.

Bei mir ist kürzlich das kleine Schloss abgefallen, es hing am Schlüssel.

Vielleicht kann ich weitere Details von anjah haben?

Gruss

wk5000@t-online.de

am 6. Juni 2004 um 16:46

hi

 

hi

hatte auch schon probleme mit dem teil!

das schloss ging nicht!

mal ging es nicht mehr auf, dann konnte man den schlüssel drehen wie man wollte... naja, wir haben ne neue ahk bekommen, bis jetzt funzt sie gut, bloß, wenn ich das hier lese... wir fahren da häufiger kaminholz mit, nen großen 2 achsenhänger!

außerdem meine blöde alte und schwere segeljolle...

wenn das teil von der kuplung, bzw. mit der kuplung abreißt, ist die kacke am... das teil wird sich 100%ig überschlagen... wenn so 400Kg über die straße fliegen... ist sicher nicht so ungefährlich.

eine kurze frage: wie wäre es dieses sicherungsseil vom anfänger woanders festzumachen. bei unserem V70 T5 (2) ist dort noch ein nach unten gebogenes metallplätchen mit loch? ich befürchte nur, das die abreißseile zu kurz sind...

sind die ersten V70 2 T5 bei der rückrufaktion beigewesen?

gibts irgendeine möglichkeit zu testen, ob das teil dranbleibt!? anscheinend ja nicht, wenn man 50 Km ohne probleme fahren kann...

ich denke mal, das problem ist das schloss, denn auch nur dass kann dafür sorgen, das die kuplung abgeht!?

MFG

christian

am 6. Juni 2004 um 17:25

Hallo zusammen,

also wenn ich das Abreisbremsseil am Kugelkopf befestige kann ich mir das Ding gleich ganz sparen.

Bei den von Volvo Orginal verbauten Kupplungen ist extra eine Metallöse wo ich dieses Einhängen kann. Ich denke wenn das Bremsseil richtig befestigt gewesen wäre dann wäre der Schaden auch nicht so Groß.

Gruß Matt

am 6. Juni 2004 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von Matty

Hallo zusammen,

also wenn ich das Abreisbremsseil am Kugelkopf befestige kann ich mir das Ding gleich ganz sparen.

Bei den von Volvo Orginal verbauten Kupplungen ist extra eine Metallöse wo ich dieses Einhängen kann. Ich denke wenn das Bremsseil richtig befestigt gewesen wäre dann wäre der Schaden auch nicht so Groß.

Gruß Matt

Deine Aussage stimmt, doch bei einem kleineren Transportanhänger (250kg Leergewicht)von mir wäre es z.B. unmöglich dieses Sicherungsseil woanders als über den Kugelkopf zu legen, da es ein geschlossenes Seil ist, andererseits ist ein Sicherheitsseil allerdings auch wieder nur so verlässlich wie seine Schliessvorrichtung an sich belastungsfähig ist. Im Ernstfall ist wohl jede Lösung herkömmlicher Sicherungsseile Augenwischerei.

Zitat:

Original geschrieben von Matty

Hallo zusammen,

also wenn ich das Abreisbremsseil am Kugelkopf befestige kann ich mir das Ding gleich ganz sparen.

Bei den von Volvo Orginal verbauten Kupplungen ist extra eine Metallöse wo ich dieses Einhängen kann. Ich denke wenn das Bremsseil richtig befestigt gewesen wäre dann wäre der Schaden auch nicht so Groß.

Gruß Matt

Auch unser BMW hat keine extra-Bremsseil-Einhängöse.

Nur mal so zur Info.

Egal ob Bremsseilöse oder nicht. Der Haken darf auf keinen Fall abreissen - Basta.

Also zuerst zum Anwalt, dann zum Sachverständigen um die Beweise zu sichern (die Leitplanke will ja auch noch bezahlt werden, vom Wohnwagen mal ganz zu schweigen) und dann Volvo Germany bzw. den Händler mit ins Boot nehmen.

Ohne die ersten beiden Schritte könnte das Ganze für euch zum Nachteil werden. Volvo wird mit sicherheit nicht sofort Hurra schreien - alles unser verschulden - Na Klar zahlen wir Ihnen den Schaden!

Halt uns bitte auf dem Laufenden.

Gruß

Marco

am 7. Juni 2004 um 18:13

Hallo zusammen,

nicht falsch verstehen ich wollte das mit dem Abgerissenen Kugelkopf nicht beschönigen das darf nicht vorkommen, nur macht es für mich keinen Sinn das Abreissbremsseil am Kugelkopf zu befestigen.

Gruss Matt

Themenstarteram 20. Juni 2004 um 21:30

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

Auch unser BMW hat keine extra-Bremsseil-Einhängöse.

Nur mal so zur Info.

Danke, nochmal zu dieser Öse.

Denn nur mal angenommen, sie wäre an der Öse gewesen... Bei einem Hänger von 1600 KG und wie in unserem Fall, die AHK geht flöten, was passiert????

Der Hänger macht´ne (voll-)Bremsung, bei 80 KMH auf der Autobahn....SUUUUPER!!!

Ich hätte dann nicht gerne im Volvo von wieviel Kilo gesessen.

Keine Beschreibung sagt, "Abrißseil an der Öse befestigen" (Die AHK könnte sich auch mal lösen!!!

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