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Abracar Vertrag wiederrufen aufgrund Privatverkaufs

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 12:18

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage. Letzte Woche hat ein Gutachter von abracar mein Auto begutachtet. Nun hat sich heute jemand privat bei mir gemeldet und möchte das Auto für einen besseren Preis sofort kaufen. Muss ich für die Erstellung des Gutachtens von Abracar bzw. für etwaigen Aufwendungsersatz nun etwas bezahlen, wenn ich mein Auto doch privat verkaufe? Ich erreiche leider bei abracar niemanden, der mir helfen kann..

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!!

liebe Grüße, Lea

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Drahkke schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:30:52 Uhr:

Hier wäre zunächst einmal zu klären, ob der TE die AGB ausgehändigt wurden und ob eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist.

… und zudem ob der TE die Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist "verlangt" hat.

Wobei ich allerdings eher davon ausgehe, dass das alles online gelaufen ist incl. Bestätigung der AGB, Widerrufsbelehrung und "Beauftragung" des Gutachters.

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Was steht dazu in dem Vertrag, den du mit dem Unternehmen abgeschlossen hast?

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 12:23

In dem Vertrag steht, dass bis zum erfolgreichen Verkauf alles kostenlos ist..

Meine Frage bezog sich eigentlich speziell auf das Widerrufsrecht.

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 12:26

Der Wiederruf kann innerhalb von 14 Tagen erfolgen, das passt auch da ich den Vertrag am 17.12 abgeschlossen habe. Ich kann nur nicht glauben, dass für das Gutachten dann keine Kosten anfallen.

Wenn im Vertrag im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht keine Kostenregelung für das Gutachten vereinbart wurde, sehe ich keine vertragliche Grundlage für eine nachträgliche Berechnung des Gutachtens.

https://www.abracar.de/provision

Provision

Sie möchten Ihr Auto verkaufen? Dann sind Sie bei abracar genau richtig. Wir verkaufen Ihr Auto für Sie! Ohne Aufwand und zum besten Preis. Unser Service kostet für Sie nur etwas, wenn wir Ihr Fahrzeug erfolgreich verkaufen. Das letzte Wort haben hierbei immer Sie! Bei erfolgreichem Verkauf fällt eine abracar Provision in Höhe von 4% des Verkaufspreises an. Die minimale abracar Provision beträgt 399€, die maximale Provision 999€. Der Minimalbetrag erklärt sich durch für uns bei jedem Fahrzeug entstehenden Kosten wie beispielsweise die Kosten für den unabhängigen Gutachter. Im Marktvergleich ist diese erfolgsabhängige abracar Provision jedoch sehr niedrig und deckt alle Kosten ab, es kommen also keine zusätzlichen Kosten für Gutachter o.ä. auf Sie zu! Für den Verkauf benötigen wir in der Regel 4 - 6 Wochen. Diese Zeit ist erfahrungsgemäß mindestens nötig um einen Verkauf zum Bestpreis zu schaffen und hilft uns Verkäufer ohne ernsthafte Verkaufsabsichten von unserer Plattform zu halten. Der erste Schritt auf abracar.de ist unsere kostenlose Fahrzeugbewertung. Diese ist für Sie 100% gratis und wird von unseren Marktpreisexperten unter Zuhilfenahme eines einzigartigen Preisalgorithmus erstellt.

Wichtig ist nicht die Provision, sondern in den AGB der Absatz "Widerruf"

https://www.abracar.de/agb

Zitat

Zitat:

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Falls diese Klausel rechtsgültig ist, sind wohl die Gutachterkosten fällig.

Hier wäre zunächst einmal zu klären, ob der TE die AGB ausgehändigt wurden und ob eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:30:52 Uhr:

Hier wäre zunächst einmal zu klären, ob der TE die AGB ausgehändigt wurden und ob eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist.

… und zudem ob der TE die Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist "verlangt" hat.

Wobei ich allerdings eher davon ausgehe, dass das alles online gelaufen ist incl. Bestätigung der AGB, Widerrufsbelehrung und "Beauftragung" des Gutachters.

Ich vermute der Widerruf greift nicht. Online gibt es vermutlich ein Häkchen, mit der man diese Frist indirekt "aufhebt". AGB sagt dazu in §2.4:

Der Vermittlungsvertrag kommt mit der unschwer erkennbaren Aufnahme der Vermittlungstätigkeiten bspw. mit der Terminierung des Gutachten zustande.

Dann gelten weitere Punkte aus den AGB. Insbesonderers § 6, § 9 und § 10

6. Ihre Rechte, Pflichten und Obliegenheiten

6.1 Sie sind trotz unserer Beauftragung weiterhin berechtigt, sich selbst um einen Käufer für das Fahrzeug zu bemühen. ....

6.2 Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Vermittlungstätigkeit relevant sind, insbesondere über die Aufgabe oder Änderung der Verkaufsabsicht.

6.3 Weisen wir Ihnen einen Kaufinteressenten nach, der Ihnen bereits bekannt ist, haben Sie uns darüber unverzüglich zu informieren.

6.4 Sie sind verpflichtet, uns über das Zustandekommen eines Kaufvertrags über das Fahrzeug unverzüglich zu benachrichtigen und uns auf erstes Anfordern eine Kopie des Kaufvertrags zu übersenden.

...

§9 Kündigung + §10 Aufwandsersatz

Dort ist u.a. eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 € geregelt. Dies gilt aber nicht bei ordentlicher Kündigung, sondern nur bei Vertragsverletzung bzw. Kündigung aus wichtigem Grund des Vermittlers. Darunter zählt ein Privatverkauf ohne Mithilfe des Vermittlers meines Erachtens aber nicht. Dies ist nach § 6.1 ja erlaubt und § 10.4 sieht hier m.E. dann auch keine Aufwandsentschädigung vor. Die Auflagen zur Informationspflicht unter §6 müssen aber eingehalten werden.

+++++++

Ich bin nicht sicher, in meiner Einschätzung, wegen dem 2. Halbsatz unter § 10.1.

am 4. Januar 2019 um 0:08

Leider kann ich deine Frage nicht beantworten. Aber ich habe eine Frage. Wie bist du auf deinen Privatkäufer gekommen? Ich verkaufe mein Auto. Aber ich weiß nicht wie.

Zitat:

@Mokli09 schrieb am 4. Januar 2019 um 01:08:59 Uhr:

Leider kann ich deine Frage nicht beantworten. Aber ich habe eine Frage. Wie bist du auf deinen Privatkäufer gekommen? Ich verkaufe mein Auto. Aber ich weiß nicht wie.

Über die üblichen Verkaufsportale, wäre ein möglicher Weg.

Abracar ist ein Unternehmen der Alianz. Deren Rechtsabteilung wird die AGB sicher wasserdicht gemacht haben bzw. maximal Grauzonen eingebaut haben, die man nur vor Gericht ausfechten kann.

Ich selber habe auch aktuell Abracar beauftragt mir beim Verkauf zu helfen.

Daher habe ich mir die AGBs jetzt auch nochmal durchgelesen:

"1.3 Klargestellt wird, dass die Begriffe „Vermittler“ und „Vermittlungsvertrag“ lediglich der Einfachheit halber verwandt werden. Gegenstand unserer Beauftragung ist tatsächlich auch der bloße Nachweis eines Kaufinteressenten."

? Nur der Nachweis von Interessenten ?

Aber gut die Provision wird nur fällig, wenn es einen Verkauf gibt.

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