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Abrechnung auf Gutachtenbasis nach wirtsch. Totalschaden

Themenstarteram 24. August 2012 um 12:31

Hallo Forum!

Konnte in den FAQ etwas nicht finden, daher hier die Frage.

Folgende Situation:

Selbstverschuldeter Unfall ohne Unfallgegner.

Wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt.

Abrechnung also wie folgt: WBW - RW - SB = Bargeld auf die Hand, und Auto mitnehmen (ist voll fahrtüchtig)

Soweit richtig?

Nun die Frage: Wird an irgendeiner Stelle die MWST. abgezogen? Oder spielt die keine Rolle bei Privatpersonen und Auto älter als 6 Jahre?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

 

OOOH mein GOTT!!!!

jetzt muss ich echt aufpassen das ich mich nicht........

ES macht keinen Unterschied ob KH oder Vollkaskoschaden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

In beiden Fällen gibt es die MWST erst nachdem die Ersatzbeschaffung nachgewiesen wurde.

Grundlage ist das BGB § 249

Oh meine Güte........wie blöd, wenn man nicht erkennt, dass der § 249 BGB einen gesetzlichen Schadenersatzanspruch regelt, das aber mit einer Kaskoversicherung (keine gesetzliche Regelung, sondern reines Vertragsrecht) gar nichts zu tun hat.

Ich gebe jetzt auf - mag sich der geneigte Leser selbst ein Bild machen.

 

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Moin,

 

die MWST Steuer wird immer abgezogen beim Totalschaden.

 

Wenn dann ein Ersatz KFZ gekauft wird und MWST lt Kaufvertrag angefallen ist, wird diese Nachreguliert.

 

Netto WBW - RW - SB = Auszahlung

 

Themenstarteram 24. August 2012 um 15:16

Erstmal vielen Dank!

Wird denn der Restwert auch nur netto angesetzt?

Restwert ist das, was ein Aufkäufer Brutto zahlt - ob man verkauft oder nicht spielt keine Rolle

Themenstarteram 24. August 2012 um 15:44

Das wäre ja dann irgendwie unfähr, wenn man vom NETTO-WBW den BRUTTO-RW abzieht, oder?

(Weil weniger für mich.)

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass bei älteren Autos immer brutto gerechnet würde, aber das war wohl eine Fehlinfo...

Zitat:

Original geschrieben von Lenkradkurbler

Das wäre ja dann irgendwie unfähr, wenn man vom NETTO-WBW den BRUTTO-RW abzieht, oder?

(Weil weniger für mich.)

 

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass bei älteren Autos immer brutto gerechnet würde, aber das war wohl eine Fehlinfo...

Der Unterschied, beim RW fällt ja keine MWST real an, da dieser Wert ein durchschnittlicher Marktwert ist.

Bei allen Autos wird der RW als Brutto/Netto gerechnet.

 

Nehmen wir mal an, dass kein Totalschaden vorliegt und der Geschädigte will nicht reparieren lassen, bekommt er den Repa Wert ohne MWST ausgezahlt.

Läßt er dann doch reparieren, erhält er die MWST gegen Vorlage der der Repa-Rechnung erstattet.

Themenstarteram 25. August 2012 um 14:28

Danke, eine Frage ist mir aber noch wichtig zu klären:

Nehmen wir mal an, ich nähme den voll fahrtüchtigen Wagen mit wirtschaftlichem Totalschaden wieder mit nach hause und führe ihn weiter. Abgerechnet wird wie in diesem Thread beschrieben.

Was passiert dann mit meiner Vollkasko-Versicherung? Kann es die denn für ein Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden denn überhaupt dann noch geben? Oder wird die dann gekündigt, so dass ich bei jedem zukünftigen (selbstverursachten) Schaden auf den Kosten sitzen bliebe?

Noch mal vielen Dank im voraus!

Da das von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt wird, solltest Du eine Anfrage bei Deinem Versicherer machen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Lenkradkurbler

 

Nehmen wir mal an, ich nähme den voll fahrtüchtigen Wagen mit wirtschaftlichem Totalschaden wieder mit nach hause und führe ihn weiter. Abgerechnet wird wie in diesem Thread beschrieben.

Was passiert dann mit meiner Vollkasko-Versicherung? Kann es die denn für ein Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden denn überhaupt dann noch geben? Oder wird die dann gekündigt, so dass ich bei jedem zukünftigen (selbstverursachten) Schaden auf den Kosten sitzen bliebe?

Naja, das finanzielle Risiko, das sich aus dem "zu Schrott fahren" des Totalschadens ergibt, dürfte bei normalen Autos derart gering sein, dass sich die Vollkasko nicht mehr lohnt.

Servus,

kurze Frage in die Runde:

nach meinem Totalschaden hat die Versicherung mir den Zeitwert (netto, differenzbesteuertes Fahrzeug) abzüglich Restwert erstattet.

Wie lange habe ich Erstattungsanspruch auf die MwSt bei Kauf eines neuen Wagens (mit ausgewiesener MwSt)??

Das heißt wann verjährt mein Entschädigungsanspruch?

Hintergrund: ich möchte mir in der Zwischenzeit ersteinmal ein billiges Auto von privat kaufen...

soweit ich weis, hat man da 24 Monate Anspruch drauf - aber eben auch nur auf den maximal in dem Gutachten angegebenen MwSt-Anteil

Zitat:

Original geschrieben von b6turbo

Servus,

kurze Frage in die Runde:

nach meinem Totalschaden hat die Versicherung mir den Zeitwert (netto, differenzbesteuertes Fahrzeug) abzüglich Restwert erstattet.

Wie lange habe ich Erstattungsanspruch auf die MwSt bei Kauf eines neuen Wagens (mit ausgewiesener MwSt)??

Das heißt wann verjährt mein Entschädigungsanspruch?

Hintergrund: ich möchte mir in der Zwischenzeit ersteinmal ein billiges Auto von privat kaufen...

Wie lang soll den der Zeitraum ca sein der mit dem billigen Fahrzeug überbrückt werden soll?? 3 Mon, 6 Monate, 1 Jahr, 2 oder 5 Jahre?

Schwieriges Thema, viele Interpretationsmöglichkeiten

Hier ein Fall wo der Geschädigte 11 Monate gewartet hat ..........

Anspruch auf Auszahlung der Mehrwertsteuer nach Totalschaden bei Neuwerwerb eines Fahrzeuges nach 11 Monaten

AG MARL vom 26.06.2008, Aktenzeichen: 3 C 120/08

Schafft sich der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte aufgrund der aktuellen Marktlage erst 11 Monate nach dem Unfallereignis ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug an, so ist der daraus entstehende Mehrwertsteuerschaden auch dann zu ersetzen, wenn der Geschädigte in der Zwischenzeit ein minderwertigeres Fahrzeug angeschafft und bereits aus diesem Kauf die Mehrwertsteuer erstattet bekommen hat. (Aus den Gründen: ...Aus schadensrechtlichen Gesichtspunkten kann im Rahmen einer wirtschaftlichen Naturalrestitution i.S.v. § 249 BGB durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges auch nichts anderes gelten, wenn sich der Geschädigte, etwa weil er auf dem örtlichen Gebrauchtwagenmarkt zur Zeit kein gleichartiges Ersatzfahrzeug finden konnte, erst später ein anderes Ersatzfahrzeug anschafft. Allein aus dem Zeitablauf kann man nicht entnehmen, dass der Kläger seine Ansprüche nicht geltend machen will oder seine Ansprüche verwirkt oder verjährt sind...).

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

 

Hier ein Fall wo der Geschädigte 11 Monate gewartet hat ..........

Anspruch auf Auszahlung der Mehrwertsteuer nach Totalschaden bei Neuwerwerb eines Fahrzeuges nach 11 Monaten

AG MARL vom 26.06.2008, Aktenzeichen: 3 C 120/08

Blöd halt nur, dass es sich im Falle des Fragestellers um einen Kaskoschaden gehandelt hat und damit die ganze Googelei (mal wieder) für die Tonne war....http://www.motor-talk.de/.../...-pkw-bei-dienstfahrt-t3027246.html?...

 

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

Schwieriges Thema, viele Interpretationsmöglichkeiten

Vor ner Stunde (wohl vor google) war alles noch ganz einfach...

...da hätte jeder, der für ein Auto Geld ausgibt - unabhängig ob vom Händler oder privat - die Mehrwertsteuer erstattet bekommen....

...Hauptsache man kauft...

Ich hatte mich über den Expertentip schon gefreut, denn das hätte dann logischerweise ja geheißen, dass das auch für den Erwerb von Teilen gilt. Ich wollte gerade fragen, wie ich das für meine Karosserieteile anstellen sollte, die ich von privat gekauft habe...

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

 

Hier ein Fall wo der Geschädigte 11 Monate gewartet hat ..........

Anspruch auf Auszahlung der Mehrwertsteuer nach Totalschaden bei Neuwerwerb eines Fahrzeuges nach 11 Monaten

AG MARL vom 26.06.2008, Aktenzeichen: 3 C 120/08

Blöd halt nur, dass es sich im Falle des Fragestellers um einen Kaskoschaden gehandelt hat und damit die ganze Googelei (mal wieder) für die Tonne war....http://www.motor-talk.de/.../...-pkw-bei-dienstfahrt-t3027246.html?...

BLÖD ist nur das ich auf die Fragestellung von HEUTE geantwortet habe welche ich auch zitiert habe. Und da kann man auch von KH ausgehen.......... Und gibt es da überhaupt einen Unterschied zwischen KH und Kasko ??? Jetzt solltest du mal besser googln bevor du dich der Lächerlichkeit preis gibst!

Also such dir ein neues Hobby als mich anzupinkeln. Wie wärs ma mit einer eigenen Antwort dazu ??? HUCH , überfordert ????

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