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Abrechnung der Vollkasko Versicherung
Hallo Leute,
Ich hoffe man kann mich hier aufklären. Irgendwie blicke ich nicht mit der Vollkaskoabrechnung meiner Versicherung durch.
Aufgrund eines Unfalles habe ich meine Vollkasko Versicherung in Anspruch genommen. Nachdem nun der Gutachter den Schaden aufgenommen hat, habe ich nun auch paar Zahlen.
Also: Schaden des Wagens sind 6635,57€ mit MwSt., ohne MwSt. 5576,11
Wiederbeschaffungswert wurde mit 11000€ beziffert.
Restwert des Wagens sind mit 5622€ beziffert.
Nun, da ich nach Gutachten abrechnen möchte, müsste mir die Versicherung doch die Differenz von Wiederbeschaffungswert (11000€) und Restwert (5622€) überweisen.
Diese aber rechnet bei dem Wiederbeschaffungswert mit 9243,70€.
Wieso rechnen die nicht mit den angegebenen 11000€?
Ich hoffe man kann mir das hier mal erläutern... ??
Beste Antwort im Thema
mal etwas für die FAQ:
Was heißt regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral?
Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Unternehmens, das zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann gilt die ausgewiesene Mehrwertsteuer als durchlaufender Posten. Im Rahmen der Schadenregulierung wird sie entsprechend nicht erstattet, auch wenn ein Rechnungsnachweis vorliegt.
Bei Fahrzeugen im Privatvermögen wird seit 2002 die ausweisbare Mehrwertsteuer nur noch gegen Rechnungsnachweis erstattet.
Tauchen die Begriffe regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral im Gutachten des Kfz-Sachverständigen auf, könnt Ihr daraus schließen, wo Ihr üblicherweise ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erwerben können: beim Händler oder von privat.
Die Regelbesteuerung gilt für Neuwagen und junge Gebrauchte
Neufahrzeuge werden beim Kauf mit dem üblichen Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent belegt. Befindet sich ein junger Gebrauchtwagen in Firmenbesitz (beispielsweise Hersteller, Autohaus, Autobank oder Leasingfirma), kann die Mehrwertsteuer auch mit 19 Prozent ausgewiesen werden.
Wenn vergleichbare Fahrzeuge überwiegend regelbesteuert angeboten werden, erstattet die Versicherung auch bei Privatfahrzeugen ohne Nachweis den Netto-Wiederbeschaffungswert.
Weist der Kunde die Investition mit Mehrwertsteuer nach, erstattet die Versicherung auch die Mehrwertsteuer.
Der Gebrauchtwagenhändler zahlt die Differenzsteuer
Nimmt ein Gebrauchtwagenhändler ein Privatfahrzeug in Zahlung, ist die Mehrwertsteuer mit 19 Prozent nicht mehr ausweisbar. Beim Verkauf wird auf die Differenz zwischen Ankauf und Verkauf Mehrwertsteuer fällig, die mit durchschnittlich 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert als „Differenzsteuer“ angenommen wird.
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend bei Händlern aus privatem Vorbesitz angeboten, dann wird ohne Rechnungsnachweis ein Abzug von 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert für die anteilig enthaltene Mehrwertsteuer vorgenommen.
Bei Privatverkauf herrscht Steuerneutralität
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend von Privatleuten angeboten, so ist keine Mehrwertsteuer mehr ausweisbar und der Wiederbeschaffungswert wird auch ohne Rechnungsnachweis voll reguliert.
Soll als Übersicht dienen, ist natürlich nicht Gottes Gebot und kann gern ergänzt werden.
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92 Antworten
mal etwas für die FAQ:
Was heißt regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral?
Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Unternehmens, das zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann gilt die ausgewiesene Mehrwertsteuer als durchlaufender Posten. Im Rahmen der Schadenregulierung wird sie entsprechend nicht erstattet, auch wenn ein Rechnungsnachweis vorliegt.
Bei Fahrzeugen im Privatvermögen wird seit 2002 die ausweisbare Mehrwertsteuer nur noch gegen Rechnungsnachweis erstattet.
Tauchen die Begriffe regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral im Gutachten des Kfz-Sachverständigen auf, könnt Ihr daraus schließen, wo Ihr üblicherweise ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erwerben können: beim Händler oder von privat.
Die Regelbesteuerung gilt für Neuwagen und junge Gebrauchte
Neufahrzeuge werden beim Kauf mit dem üblichen Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent belegt. Befindet sich ein junger Gebrauchtwagen in Firmenbesitz (beispielsweise Hersteller, Autohaus, Autobank oder Leasingfirma), kann die Mehrwertsteuer auch mit 19 Prozent ausgewiesen werden.
Wenn vergleichbare Fahrzeuge überwiegend regelbesteuert angeboten werden, erstattet die Versicherung auch bei Privatfahrzeugen ohne Nachweis den Netto-Wiederbeschaffungswert.
Weist der Kunde die Investition mit Mehrwertsteuer nach, erstattet die Versicherung auch die Mehrwertsteuer.
Der Gebrauchtwagenhändler zahlt die Differenzsteuer
Nimmt ein Gebrauchtwagenhändler ein Privatfahrzeug in Zahlung, ist die Mehrwertsteuer mit 19 Prozent nicht mehr ausweisbar. Beim Verkauf wird auf die Differenz zwischen Ankauf und Verkauf Mehrwertsteuer fällig, die mit durchschnittlich 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert als „Differenzsteuer“ angenommen wird.
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend bei Händlern aus privatem Vorbesitz angeboten, dann wird ohne Rechnungsnachweis ein Abzug von 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert für die anteilig enthaltene Mehrwertsteuer vorgenommen.
Bei Privatverkauf herrscht Steuerneutralität
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend von Privatleuten angeboten, so ist keine Mehrwertsteuer mehr ausweisbar und der Wiederbeschaffungswert wird auch ohne Rechnungsnachweis voll reguliert.
Soll als Übersicht dienen, ist natürlich nicht Gottes Gebot und kann gern ergänzt werden.
Die MWSt wird nicht erstattet
Solange sie nicht angefallen ist, richtig. Bei Ersatzbeschaffung wird ggf. nacherststtet, wenn dabei ausweisbare MwSt. angefallen ist.
Die Versicherung unterstellt, das dein Auto der Regelbesteuerung von 19 % unterliegt. Ob dem so ist oder ob hier die Differenzbesteuerung mit 2,5 % anzurechnen wäre können wir dir nicht sagen. Dazu müsstet du mal nähere Daten zu deinem Auto posten.
Seit wann gibt es auf dem Privatmarkt MWST ?
Zitat:
@celica1992 schrieb am 12. Oktober 2019 um 16:28:34 Uhr:
Seit wann gibt es auf dem Privatmarkt MWST ?
hat KSV wohl überlesen.......
Die Versicherung möchte Dich gerne um 1.756,30 € betrügen.
Sie hat 19 % MwSt. abgezogen, obwohl der WBW im Gutachten steuerneutral ausgewiesen wurde.
Was im Gutachten steht wissen wir nicht. Nur die Abrechnung der VS ist angehängt
Zitat:
@celica1992 schrieb am 12. Oktober 2019 um 16:38:20 Uhr:
Was im Gutachten steht wissen wir nicht. Nur die Abrechnung der VS ist angehängt
Doch, siehe Bild 2 Zusammenfassung,
Zitat:
@germania47 schrieb am 12. Oktober 2019 um 16:42:30 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 12. Oktober 2019 um 16:38:20 Uhr:
Was im Gutachten steht wissen wir nicht. Nur die Abrechnung der VS ist angehängt
Doch, siehe Bild 2 Zusammenfassung,
Jep......
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 16:44:49 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 16:44:49 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 12. Oktober 2019 um 16:42:30 Uhr:
Doch, siehe Bild 2 Zusammenfassung,
Jep......
Danke für Danke,
mich wundert es aber schon ein wenig, dass der WBW bei der Summe nicht differenzbesteuert ausgewiesen wurde.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 12. Oktober 2019 um 16:28:34 Uhr:
Seit wann gibt es auf dem Privatmarkt MWST ?
Keine Ahnung... gibt es die überhaupt? Dürfen die das demnach?
Zitat:
@rrwraith schrieb am 12. Oktober 2019 um 16:35:10 Uhr:
Die Versicherung möchte Dich gerne um 1.756,30 € betrügen.
Sie hat 19 % MwSt. abgezogen, obwohl der WBW im Gutachten steuerneutral ausgewiesen wurde.
Was kann ich da machen ???
Zitat:
@KSV schrieb am 12. Oktober 2019 um 16:28:16 Uhr:
Die Versicherung unterstellt, das dein Auto der Regelbesteuerung von 19 % unterliegt. Ob dem so ist oder ob hier die Differenzbesteuerung mit 2,5 % anzurechnen wäre können wir dir nicht sagen. Dazu müsstet du mal nähere Daten zu deinem Auto posten.
Was brauchst du zb ?