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Abrechnung Nutzungsausfall in Kombination mit Neuwagenkauf

Themenstarteram 28. August 2017 um 16:43

Hallo zusammen,

 

leider hat's jetzt auch mich bzw. mein Fahrzeug erwischt und es wurde gestern so kaltverformt, dass es jetzt komplett hinüber ist. Ich bin zwar kein Sachverständiger, aber das Schadensbild lässt nicht darauf schließen, dass dieses Fahrzeug wieder repariert wird bzw. werden kann.

 

Ich hätte mal eine Frage bezüglich des Nutzungsausfalls: mal angenommen, ich entscheide mich jetzt dafür, kein verfügbares Fahrzeug zu kaufen, sondern ich bestelle mir ein Neufahrzeug, Lieferzeit acht Monate. Wie wird sowas abgerechnet? Was steht mir grundsätzlich mal zu?

 

Ich befinde mich in der glücklichen Lage, weiterhin durch andere Fahrzeuge im Verwandtenkreis mobil zu sein. Was wäre, wenn dem nicht so wäre und ich kein Zugriff auf ein anderes Auto hätte?

 

Gruß Tecci

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33 Antworten

Nutzungsausfall/tage wird im gutachten stehen .

Wenn da steht 4 tage , dann gibs auch nur 4 Tage die bezahlt werden.

Sprich das mit dem gutachter ab.

Beim neuwagenkauf kanns auch 26tage oder mehr geben.

Wenn der Unfaller recht neu war, dann gäbe es bis zur Neulieferung den Ersatzwagen/NA. Die Gutachtenzeit ist generell nicht maßgeblich, wenn man nachweisen kann, dass adäquater Ersatz nicht in dieser Zeit beschafft werden konnte oder - und nun wirds spannend - man vor dem Unfall schon den neuen Wagen verbindlich bestellt hatte. Die Zeitangabe im Gutachten ist ja nur eine Prognose und keine Gewissheit. Der Gang zum Anwalt könnte also sinnvoll sein.

Hallo Tecci,

im Totalschadensfall beträgt die Wiederbeschafungsdauer in der Regel 14 Kalendertage.

Von was für einem Fahrzeug sprechen wir hier?

Themenstarteram 28. August 2017 um 17:01

Mein Auto war 9,5 Jahre alt, ein relativ durchschnittlicher Peugeot 307, allerdings ein Sondermodell, nannte sich Oxygo. Es ist halt so, dass ich noch nicht wirklich weiß, was ich jetzt mache, Neuwagen oder vielleicht Jahreswagen. Aber ich möchte kein "altes" Auto haben. Ich hatte heute ein erstes Gespräch mit dem Anwalt, aber mir fallen halt auch jetzt erst nach und nach noch diverse Fragen ein. Z. B. auch, ob es verhältnismäßig ist, einen Gutachter für das Fahrzeug und einen für die verbaute Audioanlage, die einen nicht unerheblichen Wert hat (mehr als das Auto jedenfalls). Auch die Kosten für die Lagerung der Anlage fallen mir jetzt noch spontan ein, genauso wie die Unterstellung des Fahrzeugs in einer Halle (von mir gewollt, dass die Komponenten nicht durch Feuchtigkeit beschädigt werden).

Wenn die HiFi-Anlage deutlich jenseits der Zubehörliste ist, dann sind die Kosten des Umbaus in das Ersatzfahrzeug im Schadengutachten letztlich für die Ermittlung des WBW relevant. Die Lagerungskosten nur für einen angemessenen Zeitraum.

Themenstarteram 28. August 2017 um 17:11

Bitte das mit dem alten Auto auch nicht falsch verstehen, ich erwarte gar nicht, dass mir die Versicherung ein Neufahrzeug bezahlt.

 

Wegen der Anlage kommt ein zweiter Gutachter, nur dafür. Die Anlage wird im KFZ-Gutachten nicht berücksichtigt.

Das ist schon klar.

Es gab kürzlich zu einem Taxiumbau eine obergerichtliche Entscheidung. Da wurde der Aufwand des zusätzlichen Equipments für die Umrüstung eines gebrauchten Serien-Pkw zum Taxi ontop berücksichtigt. Die Gemeinsamkeit wäre dann, dass es im Gebrauchtsegment kein vergleichbares Fahrzeug mit der speziellen Ausstattung gibt.

Themenstarteram 28. August 2017 um 17:41

Mit dieser Ausstattung sicher nicht, es wurden unter anderem auch Teile speziell passend für einige Formen des Fahrzeugs angefertigt. Aber auch gut zu wissen mit der Zusatzausstattung.

ein sehr interessanter Fall hier........:)

Die Anlage wird in das neue Auto implantiert?

die Wiederbeschaffungsdauer kann man hier dann wohl mit 14 Kalendertagen veranschlagen. Diese definiert sich ja für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges -hier eines Peugeot 307- und nicht für einen Neuwagen mit eventuell langen Lieferfristen.

So etwas gibt es ja am Gebrauchtfahrzeugmarkt.

Aber die Sache mit der Audio- Anlage wird komplex. Wenn du die in ein anderes Auto einbauen möchtest, wären ja erst einmal Aufwendungen Thema, welche beim Umbau in ein gleichwertiges Auto anfallen würden. Bei Eigenleistung kann man hier einen Stundensatz von ca 15 Euro veranschlagen. Bei Stundenlöhnen eines Fachbetriebes sieht das natürlich anders aus.

Themenstarteram 28. August 2017 um 19:48

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. August 2017 um 21:13:48 Uhr:

ein sehr interessanter Fall hier........:)

Die Anlage wird in das neue Auto implantiert?

Das ist der Plan :) Und das muss ein Fachbetrieb machen, ich kann das in dieser Form nicht.

Dann kommt die Umbauzeit dazu. :)

Themenstarteram 31. August 2017 um 20:04

Kleines Update für alle Interessierten: habe heute das Gutachten erhalten, veranschlagte Reparaturkosten ca. 20000€, Wiederbeschaffungswert ca. 4000€, somit also Ende Gelände für das Auto :(

 

Ich hätte noch zwei Fragen jetzt: im Gutachten steht explizit drin, nicht mit bewertet wurde die Anlage, darf ich also alles rausbauen, was zur Anlage gehört? Und was ist der Unterschied zwischen dem Restwert und den verbindlichen Kaufangeboten?

Ja und das höchste Gebot ist der Restwert. Nach dem Ausbau weg damit zu eben jenem Preis.

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