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Abrechung im Schadenfall - Vier Fragen

Themenstarteram 15. März 2013 um 19:42

Hallo!

Wie es da steht habe ich vier Fragen zur Abrechnung im Schadenfall. Teilweise sind es fiktive Fragen, die mich aber dennoch interessieren...

1.) Das Auto ist 6 Jahre alt und lückenlos scheckheftgepflegt. Die gegnerische Haftpflicht prüft das Schadengutachten zu einem Unfall bei fiktiver Abrechnung und streicht die Stundensätze radikal mit Verweisung auf eine konkrete Werkstatt noch unter den durchschnittlichen Satz der freien WS in der Region. Steht mir nicht eigentlich der Satz der Vertragswerkstätten zu?

2.) Ich habe einen Schaden fiktiv abgerechnet und Teile getauscht. Das ganze lief über einen Anwalt. Nun habe ich vergessen, die MWST abzurechnen - wie lange kann man das nachholen? Und das kann ich doch sicher auch ohne den Anwalt machen???

3.) Nehmen wir an, ich habe einen Vollkasko-Schaden. Kann ich dann zwar einerseits in der Werkstatt reparieren und die auch abrechnen lassen, den verbleibenden Restbetrag dann aber fiktiv abrechnen? Dieser erhöht sich doch dann um die tatsächlich angefallene MWST...?

4.) Wenn ich einem Unfallgegner Achsteile beschädige, die prinzipiell zu den Verschleißteilen gehören, entsteht dann nicht eine Wertsteigerung, so dass diese zu meinen Gunsten berücksichtigt werden müsste?

Danke schonmal an dieser Stelle :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Und einige Koniferen haben glaub ich die letzten Tage hier Post bekommen.......

 

Stimmt.

 

Aber da Stand bestimmt nicht das drinn, was du dir gerne gewünscht hättest....

Und schon gar nicht die von dir hereibgesehnte Verwarnung die du sicherlich flehend gefordert hast.

 

Du kannst echt nur froh sein, dass man deine Doppelt und dreifach Accounts hier nicht aufdecken kann.

 

Sonst wärst du Mutti hier nämlich schon lange Geschichte.

 

Deine Selbstdarstellerei nervt.

 

Nur heiße Luft und Gelabere und Gesülze........:rolleyes:

 

 

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fiktive fragen.. ja nee, is klar!

zu 1.: ja

zu 2.: ja, innerhalb der gesetzlichen verjährungsfrist

zu 3.: verstehe ich nicht...

zu 4.: in der regel nicht und wenn, dann legt das ein sachverständiger fest

Themenstarteram 15. März 2013 um 20:41

Danke...

Zu 3: Ich habe einen Vollkasko-Schaden und - machen wir es einfach - die Summe liegt bei 2.380 Euro brutto. Die Werkstatt repariert mir das für 1190 Euro brutto und rechnet mit der Versicherung ab. Ich sage zur Versicherung: Nettoschadenwert 2.000 Euro lt. eurem Gutachten, die stehen mir also zu. Weiterhin sind tatsächlich 190 Euro MWST angefallen. Die steht mir auch zu. Geleistet habt Ihr nun direkt an die Werkstatt 1190 Euro. Die restlichen 1000 also bitte auf mein Konto überweisen.

1. Nein. Es kommt nicht darauf an, ob das Fahrzeug Scheckheft gepflegt ist, sondern dass Du beweisen kannst, dass das Fahrzeug immer in der -teuren- Markenwerksstatt, deren Stundensätze Du für die Unfallinstandsetzung fiktiv haben möchtest, gewartet und repariert wurde.

 

Das Scheckheft ist ein Indiz, wenn es lückenlos von markengebundenen Vertragswerkstätten gefüllt wurde. Wurde in der freien Werke der Ölwechsel regelmäßig abgestempelt, reicht das nicht.

 

 

Themenstarteram 15. März 2013 um 20:56

Der Wagen wurde LÜCKENLOS und NUR beim Vertragshändler gewartet. Der Gutachter hat die Durchschnittssätze der Vertragswerkstätten angesetzt. MEINE Werkstatt wäre wesentlich teurer.

EDIT: Für den von der Versicherung angesetzten Betrag wäre ich an diese Werkstatt gebunden. Die freien nehmen hier im Schnitt 99,- Euro und das ist auch realistisch. Die Versicherung gesteht mir 84 zu. Also Werkstattbindung durch den Gegner... Bei 99 hätt ich gar nix gesagt.

Wo ist das Problem?

Ich hab Dir geschrieben, welchen Nachweis Du führen musst. Wenn das gelingt, solltest Dj den höheren Betrag bekommen.

Im übrigen halte ich von dieser Diskussion persönlich nichts. Denn mir ist mein Auto so wichtig, dass ich es nicht nur zum Ölwechsel in die Vertragswerkstatt bringe, sonden auch, wenn es einen Unfallschaden hat. Dort wird es repariert und die Kosten werden erstattet. Ganz einfach und ohne Debatte über Stundensätze... My 2 ct

Themenstarteram 16. März 2013 um 9:43

Wie Du das handhabst, ist aber ja nicht allgemeinverbindlich... Ich weiß, was ich warum tue ;-)

Ich bin mit dem Lackierer gut dran. Nur ist der nicht etwa bei dem Vertragshändler angestellt, sondern hat einen eigenen Lackierbetrieb. Er lackiert aber für den Vertragshändler. Die rechnen wiederum mehr ab, als er selbst. Das ist ja auch oft der Grund für die Versicherungen, so vorzugehen. Im Prinzip kann ich es sogar verstehen. Wenn mir aber mehr Geld zusteht aus rechtlicher Sicht, dann will ich das haben. Die Versicherung würde ja auch nicht sagen, dass sie es versteht, dass der Preis für meine Kasko zu hoch ist und daher weniger nehmen. So ist das eben.

Hinzu kommt halt, und das ärgert mich, dass man mich an eine Billigstwerkstatt verweist und nichtmal auf Standard-Niveau kürzt. Sonst hätte ich wahrscheinlich trotz alledem gar nichts gesagt, weil es dann nicht wirklich viel ausgemacht hätte.

Wie gesagt habe ich das Scheckheft, welches ich einreichen kann. Jetzt will ich dann aber den vollen Betrag. Wie reagieren die Versicherungen in einem solchen Fall? Sehen die das ein und zahlen dann problemlos oder ist das so ein Fall, mit dem ich wahrscheinlich nachher vor Gericht hänge?

Zitat:

Original geschrieben von Tigra-1.6

Hallo!

Wie es da steht habe ich vier Fragen zur Abrechnung im Schadenfall. Teilweise sind es fiktive Fragen, die mich aber dennoch interessieren...

1.) Das Auto ist 6 Jahre alt und lückenlos scheckheftgepflegt. Die gegnerische Haftpflicht prüft das Schadengutachten zu einem Unfall bei fiktiver Abrechnung und streicht die Stundensätze radikal mit Verweisung auf eine konkrete Werkstatt noch unter den durchschnittlichen Satz der freien WS in der Region. Steht mir nicht eigentlich der Satz der Vertragswerkstätten zu?

2.) Ich habe einen Schaden fiktiv abgerechnet und Teile getauscht. Das ganze lief über einen Anwalt. Nun habe ich vergessen, die MWST abzurechnen - wie lange kann man das nachholen? Und das kann ich doch sicher auch ohne den Anwalt machen???

3.) Nehmen wir an, ich habe einen Vollkasko-Schaden. Kann ich dann zwar einerseits in der Werkstatt reparieren und die auch abrechnen lassen, den verbleibenden Restbetrag dann aber fiktiv abrechnen? Dieser erhöht sich doch dann um die tatsächlich angefallene MWST...?

4.) Wenn ich einem Unfallgegner Achsteile beschädige, die prinzipiell zu den Verschleißteilen gehören, entsteht dann nicht eine Wertsteigerung, so dass diese zu meinen Gunsten berücksichtigt werden müsste?

Danke schonmal an dieser Stelle :-)

Zu 1: Wenn Versicherungen Ihr Spiel betreiben und Stundenverrechnungssätze kürzen unter Verweis einer angeblichen "neutralen" Prüforganisation wie z.b. Controlexpert und Verweis auf eine andere Werkstatt sollte man auf jeden Fall (!) sämtliche eigene Kommunikation mit der Versicherung einstellen und sofort einen Anwalt einschalten. Die Kürzungen sind größtenteils unberechtigt, als Otto Normalverbraucher fehlt dir aber das Hintergrundwissen um gegen die Versicherung zu argumentieren und Schadensachbearbeiter sind darauf getrimmt dir im Telefonat Ihre Rechtsposition als die einzig wahre einzubleuen.

Zu 2: 3 Jahre nach § 852 BGB. Rechnungen der reparierten Fahrzeugteile bei der Versicherung einreichen und Mwst nachfordern über (!) deinen Anwalt. Du hast für die Schadenregulierung deinen Anwalt eine Vollmacht erteilt die nach wie vor gültig ist.

Zu3: Richtig! Du kannst auch nur eine Teilreparatur durchführen lassen und die hiervon die Mehrwertsteuer auszahlen lassen. Wichtig das es sich um eine fachgerechte Reparatur handelt und das Fahrzeug wieder in einen verkehrssicheren Zustand versetzt wurde. Achtung: bei einen KH Schaden entsteht auch bei einer Teilreparatur und finktiver Abrechnung ein Anspruch auf anteiligen Nutzungsausfall! Hierfür Bild mit aktueller Tageszeitung als Nachweis an den gegnerischen Versicherer senden.

Zu 4: Hierzu sollte man zuerst das Gutachten des Unfallgegners prüfen ob hier nicht bereits entsprechende Abzüge berücksichtigt wurden. Gibt es kein Gutachten oder hat man Zweifel sollte man Kontakt zu seinen eigenen Haftpflichtversicherer aufnehmen und bitten diesen Punkt durch deren eigene Haussachverständige prüfen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Tigra-1.6

2.) Ich habe einen Schaden fiktiv abgerechnet und Teile getauscht. Das ganze lief über einen Anwalt.

Warum fragst du den dann nicht?

Wenn jemand genau weiß, was du wann, wo, wie und in welcher Höhe noch nachfordern kannst, so ist das wohl der Anwalt, der den Schadenfall für dich bearbeitet hat.

Um es vorsichtig auszudrücken hat dein Anliegen hier ein "Geschmäckle".

Zur Info, dieser Anwalt hat unser aller Geld gekostet :(

Schade, dass Du nicht Klartext redest/schreibst…

Wenn ich versuche, die Sache zu verstehen ist folgendes passiert:

Du hast einen Unfall verursacht und dabei beim Unfallgegner u.a. Achsteile beschädigt. Dein Auto ist VK-versichert (SB??). Du willst Deinen VK-Schaden fiktiv abrechnen und hast ein Gutachten vorliegen, dass eine Schadenssumme von 2.000,-- € netto ausweist. Deine Versicherung kürzt dabei aber die Stundensätze, so dass die anerkannte Schadenssumme geringer als die 2.000,-- netto ausfällt.

Und Du hast einen Lackierer an der Hand, der den Schaden für 1.000,-- € netto behebt. Die Rechnung willst Du nehmen und Dir darauf die MwSt. erstatten lassen, so dass die Rechnung so aussieht:

Schaden lt. Gutachten: 2.000,-- € netto

abz. SB, z.B.: 500,-- € netto

An Dich: 1.500,-- € netto

+ nachgewiesene MwSt.: 190,-- €

- Deine Rechnung -1.190,-- € brutto

„Gewinn“ für Dich: 500,-- €

Bin ich auf der richtigen Spur?

Außerdem zweifelst Du die Schadenshöhe des von Dir Geschädigten an, da ja Verschleißteile erneuert werden…

Wenn das so ist, warum schreibst Du das nicht so?

Hier sind lauter nette Leute, die ihre Erfahrungen mitteilen; keiner ist unfehlbar und der ein oder andere hat auch schon mal einen Unfall verursacht; hier beißt keiner…

Da muss man nicht Sachen teilweise fiktiv darstellen, das hilft keinem…

Themenstarteram 17. März 2013 um 10:16

Na ich schreibe doch: Teilweise IST es fiktiv. 1 und 2 ist mir passiert, 3 und 4 interessiert mich einfach so bzw., weil ich mich darüber mit jemand unterhalten habe. Ich habe tatsächlich niemanden geschädigt!!!

1 und 2 sind doch klar und den Fall hatte ich hier diskutiert. Ich hatte letztes Jahr einen kleineren Schaden und die gegnerische Haftpflicht hat reguliert. Daraufhin habe ich repariert und an alles gedacht, nur nicht daran, die tatsächlich angefallene MWST nachzufordern. Da das nicht viel ist, würde ich die Rechnung einfach ohne Anwalt an die Versicherung schicken... Vor kurzem ist mir dann wieder einer reingefahren und diesmal wurde aber gekürzt, weil denen die Stundenverrechnungssätze zu hoch waren. Mein Wagen ist aber scheckheftgepflegt.

Bei 3 ist die Frage, ob ich im Reparaturfalle komplett fiktiv abrechnen muss und das Geld nehme oder ob es auch möglich wäre, die Werkstatt zu beauftragen und per Abtretung den Betrag einfordern zu lassen während ich den Differenzbetrag dann eben von der Versicherung bekomme. Ganz einfach gesagt: Zahlt die Versicherung dann nur das, was die Werkstatt auch fordert oder steht mir immer der theoretische Höchstbetrag zu?

Und bei 4 geht es darum, ob jemand halt Glück hat, wenn z.B. ein Stoßdämpfer beschädigt wird, der eh bald fällig geworden wäre. Es gibt ja auch sowas wie Wertsteigerungen, die wären mir nur für solche Fälle zu erklären...

Themenstarteram 17. März 2013 um 11:19

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Zur Info, dieser Anwalt hat unser aller Geld gekostet :(

Hör mal zu, mein Freund: Zuerst fährt ein LKW ohne Plane mit Kies beladen über die Autobahn. Ich konnte dann beide Scheinwerfer tauschen, die Scheibe erneuern und den gesamten Vorbau lackieren. Scheibe und SW konnten nicht lange warten, also bin ich mal eben in Vorleistung getreten. Der Fahrer meinte nur "Plane war drauf". Zum Glück haben sich noch andere beschwert und die Polizei wurde eingeschaltet. Sonst hätte ich glatt selbst bezahlt.

Dann habe ich das Auto (welches mich 15.000 Euro gekostet hat, die ich mir vom Mund abgespart habe während meines Studiums) gerade wieder in der Reihe gehabt, da fährt mir ein Transporter rückwärts rein, den ich freundlicherweise auch noch vorlassen wollte. Der Fahrer behauptet dann, ich sei doch ihm reingefahren. Die Polizei hat ihm dann zum Glück erklärt, dass es danach ganz und gar nicht aussieht.

Was machst DU denn dann? Aus Freundlichkeit und Rücksicht auf die Versichertengemeinschaft auf Geld verzichten? Davon abgesehen, dass es in beiden Fällen schon grotesk war von den Fahrern, alles abzustreiten (was sich ja schnell erledigt hatte dank klaren Sachverhalten und Anwalt): Die Versicherungen betreiben seit Jahren einen Preiskampf, um Kunden zu ködern. Damit lässt sich aber nicht mehr kostendeckend arbeiten. Anstatt dann korrekte Preise zu machen, soll der Geschädigte es ausbaden. Ich kann auch einfach mein ganzes Geld nehmen und es den Versicherern spenden, dann wären die natürlich froh.

Ich kann selbst lackieren und habe das nötige Werkzeug. Außerdem kenne ich einen super Lackierer, der zudem für meine Vertragswerkstatt lackiert. Wenn ich mich damit zufrieden gebe und gebrauchte Teile nehme, dann mache ich "Gewinn". Das ist bekannt und rechtlich mehrfach abgenickt worden. Es ist gar eine Säule dieses Systems. Warum ist das so? Weil der tatsächliche Schaden so hoch ist und ich somit im Endeffekt nur "Gewinn" mache, wenn ich auf irgendwas verzichte... Auf Neuteile, auf Originalteile, auf die Rechnung der Vertragswerkstatt und somit auf Garantieleistungen des Herstellers oder eben auf meine Freizeit, weil ich mich selbst dahin stelle und für das Geld arbeite.

Es wäre in beiden Fällen ohne Anwalt gar nicht gegangen. Und ja, warum frage ich den nicht... Weil es dafür ein Forum gibt. Oder versteht man sich hier als Alternative zum Anwalt? Also entweder MT oder Anwalt? Ich antworte ja auch auf Fragen - dabei könnte ich alle an einen Anwalt verweisen!

Und um es nochmals komplett zu machen: Mit einem Kollegen hatte ich mich dann darüber unterhalten, wie man was abrechnen kann. Er meinte, bei seinem Jahre zurückliegenden VK-Schaden (ohne Werkstattbindung) habe man im Endeffekt nur das bezahlt, was die Werkstatt der Versicherung in Rechnung gestellt hat, weil damit der gesamte Schaden ja repariert sei. Ich meinte, dass die Versicherung IMMER Nettoschadensumme lt. Gutachten zzgl. tatsächlich angefallener MWST schuldig ist und man den Fehlbetrag auch bei Abtretung der Forderung an die Werkstatt von der Versicherung nachfordern kann. Dabei ging es eben auch um Verschleißteile im Haftpflichtfalle, während ich meinte, dass da dann ein Abzug gemacht wird. Er meint, dass die immer neu zu ersetzen sind. Hierbei geht es nur um Fragen, welche sich aus einer Diskussion ergaben. Rein aus Interesse an der Sache. Er braucht da nichts mehr zu fordern, das ist 5 Jahre her... Es könnte bei mir aber jetzt ja eine Rolle spielen. Ich gebe das Auto zu meinem Lackierer, der macht alles und rechnet mit der gegnerischen Haftpflicht ab. Dann schreibe ich der Versicherung, dass ich den Differenzbetrag gerne haben möchte. Geht das so oder ist durch die Forderungsabtretung dieses Recht erloschen und der Schaden bezahlt, wenn die Werkstatt die Rechnung schickt? NORMALERWEISE nehme ich die Kohle, lasse reparieren, schicke die Rechnung ein und fordere die MWST nach. In diesem Falle wäre nur die Reihenfolge eine andere... Der Betrag bleibt der selbe.

am 17. März 2013 um 11:31

Zitat:

Original geschrieben von Tigra-1.6

Bei 3 ist die Frage, ob ich im Reparaturfalle komplett fiktiv abrechnen muss und das Geld nehme oder ob es auch möglich wäre, die Werkstatt zu beauftragen und per Abtretung den Betrag einfordern zu lassen während ich den Differenzbetrag dann eben von der Versicherung bekomme.

Wenn du eine Abtretung unterschreibst, gibst du deine Ansprüche doch an die Werkstatt ab. Warum solltest du da etwas ausbezahlt bekommen?

Du kannst dir das gesamte Geld auszahlen lassen und günstiger reparieren lassen. Die Differenz ist dann sozusagen der Ausgleich für den Verlust durch z.B. schlechtere Lackierqualität, gebrauchte Teile, usw.

Wenn du aber eine Werkstatt reparieren lässt, und diese direkt mit der Versicherung abrechnet, bist du aus der Nummer raus und kannst in Sachen Reparaturkosten nichts mehr abrechnen.

Sollte dein Lackierer ein Kumpel sein und dir eine höhere Rechnung schreiben, ist das dann Betrug.

Themenstarteram 17. März 2013 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Tigra-1.6

Bei 3 ist die Frage, ob ich im Reparaturfalle komplett fiktiv abrechnen muss und das Geld nehme oder ob es auch möglich wäre, die Werkstatt zu beauftragen und per Abtretung den Betrag einfordern zu lassen während ich den Differenzbetrag dann eben von der Versicherung bekomme.

Wenn du eine Abtretung unterschreibst, gibst du deine Ansprüche doch an die Werkstatt ab. Warum solltest du da etwas ausbezahlt bekommen?

Du kannst dir das gesamte Geld auszahlen lassen und günstiger reparieren lassen. Die Differenz ist dann sozusagen der Ausgleich für den Verlust durch z.B. schlechtere Lackierqualität, gebrauchte Teile, usw.

Wenn du aber eine Werkstatt reparieren lässt, und diese direkt mit der Versicherung abrechnet, bist du aus der Nummer raus und kannst in Sachen Reparaturkosten nichts mehr abrechnen.

Sollte dein Lackierer ein Kumpel sein und dir eine höhere Rechnung schreiben, ist das dann Betrug.

Ich hab´s gerade erst oben ergänzt... Es ging mir gar nicht um meinen Schaden. Aber der ist ja ein gutes Beispiel und da könnte es ja zum Tragen kommen. Wir sind hier ja im Schuldrecht. Eine Forderungsabtretung ist lediglich mein Einverständnis, dass jemand anderes für mich etwas abrechnen darf. Meine Forderung wird nun beispielsweise rechtlich einwandfrei mit 2000 Euro netto beziffert. 1000 nimmt jetzt die Werkstatt (brutto), weil es z.B. eine freie WS ist, die Zubehörteile verwendet. Dadurch, dass die direkt mit der Versicherung abrechnen, wird mein Schaden aber ja nicht geringer und meine Forderung sollte doch nach wie vor bei 2000 Euro liegen. Ich verstehe halt nicht, welche rechtliche Grundlage mir nur durch die Forderungsabtretung den zustehenden Betrag kürzt, wenn Dir klar ist, was ich meine...

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