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Abregeldrehzahl wird nicht erreicht Golf IV 74 kw TDI

Themenstarteram 21. November 2007 um 11:32

Hallo,

mein Golf hat bei der TÜV Prüfung in einer freien Werkstatt folgendes Problem:

laut AU Bescheinigung ist die Abregeldrehzahl zu beanstanden gewesen. Die Messungen sollten ursprünglich einen Wert von 2.00 ergeben. Laut Prüfung sind aber nur Werte von 0.4 bis 0.6 aufgetreten.

Der freundliche Prüfer meinte ich muss in eine VW Werkstatt und die Steuerelektronik muss etwas nachgestellt werden.

Nun habe ich in meiner VW Werkstatt einen Termin ausgemacht und direkt telefonisch nachgefragt woran das liegen kann und folgende antworten erhalten:

Drosselklappensteller, oder Luftmassenmesser und zu guter lezt die Glühkerzen ?!?

Hatte jemand einer schon einmal dieses Problem ? und kann mir einen Rat geben woran das wirklich liegen kann.

Ich vertraue leider meiner VW Werkstatt nicht mehr da ich dort bereits bei der letzten durchsicht vor einem Jahr einiges mehr as abgesprochen bezahlen musste und ich das gefühl habe meine unwissenheit wird etwas ausgenutzt.

Danke

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13 Antworten

Die Angaben sind schon korrekt, Luftmassenmesser würde ich tippen, wie schaut den dein Luftfilter aus?

klar, drosselklappe bei nem diesel... :rolleyes:

und bei warmem motor (und das sollte er bei AU sein) haben die glühkerzen auch nix damit zu tun.

mal ans lesegerät hängen und fehlerspeicher lesen, alles andere ist rätselraten. kann ein mechanisches ode rein elektronisches problem sein...

Zitat:

Original geschrieben von deadmosher

klar, drosselklappe bei nem diesel... :rolleyes:

na dann:

Drosselklappen

Beim Prinzip des Dieselverfahrens sind Drosselklappen prinzipiell nicht erforderlich und wegen der Drosselverluste (Vergrößerung Ladungswechselschleife) für den Wirkungsgrad nicht sinnvoll. Allerdings werden in modernen PKW aus Gründen der strengen Abgasnormen gelegentlich Drosselklappen verbaut. Durch eine Drosselklappe kann im Betrieb mit Abgasrückführung ein höheres Druckgefälle erreicht werden. Zusätzlich kann im Regenerationsbetrieb des Partikelfilters ein zu starkes Durchströmen von Luft, d. h. hier Abkühlen des Abgases verhindert werden. Außerdem kann die Drosselklappe zur Verbesserung des NVH-Verhaltens (Noise Vibration Harshness) genutzt werden.

das einzige was beim 1,9er tdi vielleicht im ansatz die funktion einer drosselklappe hat ist die abstellklappe hinterm agr ventil...

die ist aber entweder auf (motor läuft) oder zu (motor aus) und soll nur das nachdieseln beim abschalten verhindern. ok, vielleicht klemmt das ding und der motor bekommt keine luft...

trotzdem würde ich das ding nicht als drosselklappe bezeichnen?

am 21. November 2007 um 16:27

Eventuell wusste der :) ja nicht das er da so ein Superduperexperten am Telefon hat der sich so gut auskennt und hat deswegen Drosselklppe gesagt weil damit dann so gut wie jeder halbwegs Versierte was anfangen kann, so aus reiner Freundlichkeit.

jaja, schon gut...

ich find trotzdem dass drosselklappe irreführend ist. wie auch immer...

Themenstarteram 23. November 2007 um 9:37

Hallo,

danke für die antworten, ich will noch abschliessend erzählen was wirklich war.

Es musst nur der Fehlerspeicher ausgelesen werden und anschliessend war die

Abregeldrehzahl in Orndung.

noch kurz die lustige geschichte wie das ganze abgelaufen ist und leider wurde mein Vertrauen in die VW Werkstatt

mal wieder missbraucht.

Ich war mit dem Auto ja zuerst in einer freien Werstatt zum TÜV wo das problem mit der Abregeldrehzahl bei der AU auftrat. Habe die Plakete dann nicht bekommen, kann aber nach der Fehlerbehebung für 22 EUR eine Nachprüfung machen und dann den TÜV und AU erhalten.

Habe das Auto dann in die VW Werkstatt gebracht, die Problematik erzählt und darum gebeten, dass der fehler mit der Abregedrehzahl gesucht und entsprechend behoben wird.

Nach zwei Stunden bekamm ich einen Anruf von Werstattmeister der mit am telefon sagte, dass sie den fehler gefunden haben und dann jetzt den TÜV machen. Ich erklärte dem guten mann natürlich sofort, dass weder TÜV noch AU gemacht werden müssen, da es mir nur um die Fehlersuche geht und das AUto bereits beim TÜV war.

Als ich abends das Auto dort abholen wollte, kamm die junge Frau von der Avbrechnung stahlend auf mich zu und meine "Glückwunsch Ihr AUTO hat den TÜV bestanden" Rechnung 150 EUR. Habe dann natürlich erklärt, dass ich keinen TÜV wollte und da ein Fehler vorliegt.

Dann kam der Werkstattmeister, der meinte das sei ein Irrtum und es wurde nur die AU gemacht --> Rechnung 77 EUR

Mir wurde dann von ihm erklärt um die Abregeldrehzahl zu überprüfen muss eine AU gemacht werden und dass das wesentlich preiswerter ist als wenn ohne die AU die Abregeldrehzahl elektronisch überprüft wird.

Habe dann noch mit ihm diskutiert dass ich das überhaupt nicht einsehe und letztendlich nur der Fehlerspeicher ausgelesen wurde. Habe es dann aber aufgegeben und die 77 EUR bezahlt.

hat mir mal wieder gezeigt, dass man als unwissender wenig chancen hat.

Autohaus Berolina in Berlin Meister Herr Quella

Daher immer schriftlichen Auftrag machen und ne Kopie davon mitgeben lassen.

Niemals irgendwas mündlich beauftragen, nachher tauschen die dir den ganzen Wagen in Neuteile um obwohl du nur ein neues Abblendlicht wolltest.

am 23. November 2007 um 16:17

Zitat:

Original geschrieben von sunstar1977

 

Hallo,

 

mein Golf hat bei der TÜV Prüfung in einer freien Werkstatt folgendes Problem:

laut AU Bescheinigung ist die Abregeldrehzahl zu beanstanden gewesen. Die Messungen sollten ursprünglich einen Wert von 2.00 ergeben. Laut Prüfung sind aber nur Werte von 0.4 bis 0.6 aufgetreten. Der freundliche Prüfer meinte ich muss in eine VW Werkstatt und die Steuerelektronik muss etwas nachgestellt werden.

 

Nun habe ich in meiner VW Werkstatt einen Termin ausgemacht und direkt telefonisch nachgefragt woran das liegen kann und folgende antworten erhalten:

Drosselklappensteller, oder Luftmassenmesser und zu guter lezt die Glühkerzen ?!?

 

Hatte jemand einer schon einmal dieses Problem ? und kann mir einen Rat geben woran das wirklich liegen kann.

Ich vertraue leider meiner VW Werkstatt nicht mehr da ich dort bereits bei der letzten durchsicht vor einem Jahr einiges mehr as abgesprochen bezahlen musste und ich das gefühl habe meine unwissenheit wird etwas ausgenutzt.

 

Danke

Zitat:

Original geschrieben von sunstar1977

 

Hallo,

 

danke für die antworten, ich will noch abschliessend erzählen was wirklich war.

Es musst nur der Fehlerspeicher ausgelesen werden und anschliessend war die

Abregeldrehzahl in Orndung.

 

noch kurz die lustige geschichte wie das ganze abgelaufen ist und leider wurde mein Vertrauen in die VW Werkstatt

mal wieder missbraucht.

 

Ich war mit dem Auto ja zuerst in einer freien Werstatt zum TÜV wo das problem mit der Abregeldrehzahl bei der AU auftrat. Habe die Plakete dann nicht bekommen, kann aber nach der Fehlerbehebung für 22 EUR eine Nachprüfung machen und dann den TÜV und AU erhalten.

Habe das Auto dann in die VW Werkstatt gebracht, die Problematik erzählt und darum gebeten, dass der fehler mit der Abregedrehzahl gesucht und entsprechend behoben wird.

Nach zwei Stunden bekamm ich einen Anruf von Werstattmeister der mit am telefon sagte, dass sie den fehler gefunden haben und dann jetzt den TÜV machen. Ich erklärte dem guten mann natürlich sofort, dass weder TÜV noch AU gemacht werden müssen, da es mir nur um die Fehlersuche geht und das AUto bereits beim TÜV war.

 

Als ich abends das Auto dort abholen wollte, kamm die junge Frau von der Avbrechnung stahlend auf mich zu und meine "Glückwunsch Ihr AUTO hat den TÜV bestanden" Rechnung 150 EUR. Habe dann natürlich erklärt, dass ich keinen TÜV wollte und da ein Fehler vorliegt.

Dann kam der Werkstattmeister, der meinte das sei ein Irrtum und es wurde nur die AU gemacht --> Rechnung 77 EUR

Mir wurde dann von ihm erklärt um die Abregeldrehzahl zu überprüfen muss eine AU gemacht werden und dass das wesentlich preiswerter ist als wenn ohne die AU die Abregeldrehzahl elektronisch überprüft wird.

 

Habe dann noch mit ihm diskutiert dass ich das überhaupt nicht einsehe und letztendlich nur der Fehlerspeicher ausgelesen wurde. Habe es dann aber aufgegeben und die 77 EUR bezahlt.

 

hat mir mal wieder gezeigt, dass man als unwissender wenig chancen hat.

 

Autohaus Berolina in Berlin Meister Herr Quella

 

Wenn man nicht einmal weiß, worüber eigentlich gesprochen wird, sollte man nicht so rummotzen, sondern sich evtl. erstmal informieren !

Denn die Werte, die da zuerst beanstandet wurden, haben irgendwie garnix mit der Drehzahl / Abregeldrehzahl zu tun.

Dabei handelt es sich um die "Trübungswerte" .

Und da ist der MAXIMAL zulässige Wert mit 2.00 einzuhalten.

Wenn da ein Trübungswert von 0.4 bis 0.6 gemessen wurde, ist der Motor und die Abgasanlage entweder wirklich freigefahren und somit alles i.O.,

oder

Die Abgassonde war nicht im Auspuff !! bzw. das Messgerät nicht i.O. (Sondenleitung zum Messkopf undicht /Messkopf / Messoptik verschmutzt).

Somit wird auch klar, warum da kein Fehler im Motormanagement gefunden wurde !

 

Ich denke, Du warst bei dem VW-Servicepartner besser aufgehoben !

Zitat:

 

Wenn amn nochnicht einmal weiß, worüber eigentlich gesprochen wird, sollte man nicht so rummotzen, sondern sich evtl. erstmal informieren !

Denn die Werte, die da zuerst beanstandet wurden, haben irgendwie garnix mit der Drehzahl / Abregeldrehzahl zu tun.

Dabei handelt es sich um die "Trübungswerte" .

Und da ist der MAXIMAL zulässige Wert mit 2.00 einzuhalten.

Wenn da ein Trübungswert von 0.4 bis 0.6 gemessen wurde, ist der Motor und die Abgasanlage entweder wirklich freigefahren und somit alles i.O.,

oder

Die Abgassonde war nicht im Auspuff !! bzw. das Messgerät nicht i.O. (Sondenleitung zum Messkopf undicht /Messkopf / Messoptik verschmutzt).

Somit wird auch klar, warum da kein Fehler im Motormanagement gefunden wurde !

 

Ich denke, Du warst bei dem VW-Servicepartner besser aufgehoben !

Mhh ich will ja nicht klugscheißern, aber Hurz100 hat in Grundzügen recht.

das mit den genannten angeblichen Abregeldrehzahlen ist falsch. 2.00 wäre schon ne extrem geringe Drehzahl^^ aber die Trübung war bei dir völlig i.O. mit 0,4 bis 0,6 Deshalb bist du ja auch nicht durch die AU gefallen. Aber Hurz100 mach mal ne Diesel AU und stecke die Abgassonde nicht in den Auspuff und schaue was passiert, durchfallen wird der Pkw nicht.^^

Nun mal zu dem TE und seinem Unfreundlichen, du hast doch noch beide gefahrene AU's (Werkstatt/TÜV und VW)

oder???

stell bitte mal beide AUs hier ein, dann sage ich dir wie du vielleicht 77 Euro retour von VW bekommst, da ich stark bezweifel, dass VW überhaupt eine Leistung für 77€ erbracht hat

am 23. November 2007 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

Zitat:

 

 

Wenn amn nochnicht einmal weiß, worüber eigentlich gesprochen wird, sollte man nicht so rummotzen, sondern sich evtl. erstmal informieren !

Denn die Werte, die da zuerst beanstandet wurden, haben irgendwie garnix mit der Drehzahl / Abregeldrehzahl zu tun.

Dabei handelt es sich um die "Trübungswerte" .

Und da ist der MAXIMAL zulässige Wert mit 2.00 einzuhalten.

Wenn da ein Trübungswert von 0.4 bis 0.6 gemessen wurde, ist der Motor und die Abgasanlage entweder wirklich freigefahren und somit alles i.O.,

oder

Die Abgassonde war nicht im Auspuff !! bzw. das Messgerät nicht i.O. (Sondenleitung zum Messkopf undicht /Messkopf / Messoptik verschmutzt).

Somit wird auch klar, warum da kein Fehler im Motormanagement gefunden wurde !

 

Ich denke, Du warst bei dem VW-Servicepartner besser aufgehoben !

 

Mhh ich will ja nicht klugscheißern, aber Hurz100 hat in Grundzügen recht.

 

das mit den genannten angeblichen Abregeldrehzahlen ist falsch. 2.00 wäre schon ne extrem geringe Drehzahl^^ aber die Trübung war bei dir völlig i.O. mit 0,4 bis 0,6 Deshalb bist du ja auch nicht durch die AU gefallen. Aber Hurz100 mach mal ne Diesel AU und stecke die Abgassonde nicht in den Auspuff und schaue was passiert, durchfallen wird der Pkw nicht.^^

 

Nun mal zu dem TE und seinem Unfreundlichen, du hast doch noch beide gefahrene AU's (Werkstatt/TÜV und VW)

oder???

 

stell bitte mal beide AUs hier ein, dann sage ich dir wie du vielleicht 77 Euro retour von VW bekommst, da ich stark bezweifel, dass VW überhaupt eine Leistung für 77€ erbracht hat

Dass mein ich ja. 

Wenn Zeit für Fehlerspeicher auslesen und durchführen einer Au berechnet wurden, ist das i.O.

Ist übrigens deutlich preiswerter, als Fehlersuche nach einem nicht vorhandenem Fehler, denn da kann deutlich mehr Zeit draufgehen !

glaubst du VW hat den Fehlerspeicher ausgelesen und einen Fehler beseitigt? Ich wette um 100 Euro dass VW lediglich eine AU gemacht hat und die Abregeldrehzahl um vielleicht 200 U/min herabgesetzt hat, spricht ja auch nix dagegen, außer 77 Euro dafür zu verlangen!

am 23. November 2007 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

glaubst du VW hat den Fehlerspeicher ausgelesen und einen Fehler beseitigt? Ich wette um 100 Euro dass VW lediglich eine AU gemacht hat und die Abregeldrehzahl um vielleicht 200 U/min herabgesetzt hat, spricht ja auch nix dagegen, außer 77 Euro dafür zu verlangen!

Wie schon geschrieben wurde: es war kein Fehler vorhanden.

Bedeutet z.B.:

Fehlerspeicher auslesen 20 - 30 ZE

AU durchführen: Vorgabe:70 ZE (i.A. Festpreis)

Macht gesammt: 90 - 100 ZE.

Gesammtbetrag ergibt sich somit aus dem Stundenverrechnungssatz des Autohauses.

Es drängt sich aber u.U. ein anderer Verdacht auf:

TDI-Motoren erreichen die Abregeldrehzahl teilweise nicht, wenn sie nicht richtig warm sind.

Was nun ebenfalls für den VW-Servicepartner sprechen würde.

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