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ABS nachgerüstet ! Ärger mit Tüv !

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 7. März 2005 um 19:25

Hallo

habe bei meinen Golf, ABS vom GTi eingebaut, Wollte jetzt wissen ob ich das wirklich beim Tüv abnehmen lassen muß ? Bei VW sagte mir der

Werkstattmeister das ich die komplette anlage

abnehmen lassen , Weil ich wenn es mal knallt meinen Versicherungsschutz und meinen Lappen loß

bin !

So . es sind ja vom Prinzip alles Orginal Teile die

Irgendwan mal extra für den Zweier entwikelt worden sind und es stehen ja auch überall Vw Teile nummern drauf !

Wo ist denn dann das Problem ?

Wieso will der Tüv ne Freigabe von Vw für die Teile ?

Und warum geht dann nur ne Einzelabnahme ?

Wäre mal nett wenn mir das Jemand erklären kann .

Danke Gruß Chris

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19 Antworten

weil keiner weiß ob du das korrekt eingebaut hast ;) ich habs net eintragen bzw abnehmen lassen und werde das auch nicht tun :)

am 7. März 2005 um 20:42

kann mir net vorstellen das du das eintragen lassen musst

am 7. März 2005 um 20:45

ja. is ein sivherheitsrelevantes teil. die kehrseite ist aber das man dir schwer irgendwas nachweisen können wird.

ich würds aber trotzdem "begutachten" lassen. dient deiner und andere sicherheit.

am 7. März 2005 um 20:58

hmm ne servolenkung ist auch ein wichtiges teil und brauch man bei einer nachrüstung auchnicht eintragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von GolferII

hmm ne servolenkung ist auch ein wichtiges teil und brauch man bei einer nachrüstung auchnicht eintragen lassen.

selbstverständlich muss das kontrolliert werden! bzw da hast du als laie gar nicht dran zu gehen!

am 7. März 2005 um 21:09

also muss ich die eintragen lassen oder wie? danke trozdem das du das laie so vorwegnimmst...

Zitat:

Original geschrieben von GolferII

also muss ich die eintragen lassen oder wie? danke trozdem das du das laie so vorwegnimmst...

wenn du vom fach wärest wüßtest du das du das kontrollieren lassen mußt ;)

eintragen lassen glaub ich nich, kann der spacefroggy aber eher was zu sagen

Mahlzeit!

Hast Du den TÜV schonmal gefragt ob sie das extra

sehen wollen?

ciao, Jockel

am 7. März 2005 um 21:17

ich habe aber vom eintragen geredet und nicht vom kontrollieren. aber dieses kontrollieren ist immer sehr subjektiv und vorallem wer soll das kontrollieren? atu? lol? oder direkt tüv? auf jedenfall bin ich der meinung das es nicht kontrolliert und eingetragen werden MUSS. und wer bestätigt es einem dann das kontrolliert wurde? optional ist das natürlich empfehlenswert, vor allem wenn man so ein laie ist ich es bin ist :D

Zitat:

Original geschrieben von GolferII

ich habe aber vom eintragen geredet und nicht vom kontrollieren. aber dieses kontrollieren ist immer sehr subjektiv und vorallem wer soll das kontrollieren? atu? lol? oder direkt tüv? auf jedenfall bin ich der meinung das es nicht kontrolliert und eingetragen werden MUSS. und wer bestätigt es einem dann das kontrolliert wurde? optional ist das natürlich empfehlenswert, vor allem wenn man so ein laie ist ich es bin ist :D

problem ist nur das deine MEINUNG vor gericht mal weniger als ein karnickelfurz zählt :)

aber wie gesagt, das ganze gabs schonma und der spacefroggy hatte sich da auch schon zu ausgelassen ;)

am 7. März 2005 um 22:18

sofern du das als laie machst wirst das auch eintragen lassen müssen. unterschreibt für den einbau allerdings eine meisterwerkstatt sehe ich ohne eintragung auch keine probleme. überprüfen läßt sich das auch ganz leicht. es gibt ja so sachen wie fahrtests.

Hallo, hier bin Ich:D

Zum ABS:

Muss selbstverständlich eingetragen werden. Geprüft sollte eigentlich das Zusammenpassen der Komponenten werden. Sprich, gab es das Aggregat in Verbindung mit den 38/36 Bremssätteln hinten. Passt das Aggrgat zur Vorderbremse. Denn bei einer G60 Bremse sollte man das passende Aggregat fahren. Funktionstest. Bremstest. Der Einbau an sich wird selbstverständlich auch begutachtet. Ist der BKR richtig eingestellt, oder muss er, wie beim 3er Golf, ganz wegfallen.

Bei der Servolenkung dasselbe Spiel.

Bei meiner Nachrüstung an meinem ersten Golf hat ein VW Mechaniker, der mir geholfen hat, vergessen meine VA wieder festzuschrauben. Das wäre bei einer Abnahme und Eintragung sicherlich aufgefallen.

Mit etwas Pech wäre der Umbau also gründlich in die Hose/Graben/Böschung/Gegenverkehr/Passant/Radfahrer gegangen.

Und das alles sollte nichts mit Selbstvertrauen wie, "Das schaff ich locker, hab schon viel wilderes gemacht" zutun haben. Es geht dabei nur um die Abwälzung der Verantwortung auf den Prüfingenieuren.......

0800-VOLKSWAGEN

Dort anrufen, anschliessend deinen Fahrzeugschein und mit deinem Anliegen an die FAX Nummer schicken die sie da geben. Nach 3-4 Tagen kriegste Post ob du die Bremsanlage überhaupt verbauen darfst.

Hab es genauso gemacht und als Antwort kamm, dass VW keine Bedenken hat die Bremsanlage des Golf G60 in meinen Golf (Dort stand die Fahrgestellnummer) zu verbauen. Allerdings MUSS ich die abnehmen lassen vom TÜV (Einzelabnahme).

So einen Wisch kriegste dann auch (falls die Bremsanlage für dein KFZ von VW freigegeben ist, wegen überbremsen und so) und damit kannste dann zum TÜV.

Achso, Auflage war bei mir noch das ich nur Original VW Ersatzteile verwenden durfte (auch Scheiben + Beläge). Die Teilenummern sollte ich mir von einem örtlichen Händler geben lassen.

Zitat:

Original geschrieben von semmel2k

0800-VOLKSWAGEN

Genau die richtige Adresse! Bei solchen Problemen helfen die eigentlich immer weiter... Und das auch super schnell

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