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Abschaffung der Dienestwagenregelung droht
Hallo, nach dem jetzt aktuellem Wahlergebnis ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann eine rot-rot-grüne
Koalition entsteht. Dies bedeutet aber auch ein Ende der bisherigen, teilweise generösen Dienstwagenregelung, die teilweise sogar als Versteckte sozialabgabenfreie Gehaltserhöhung von den Firmen genutzt wurde. Hier wird es im BMW-Bereich vor allem 3er und 5er-Fahrer betreffen, die bis jetzt diese Fahrzeuge im Zuge der 1%-Regelung genutzt haben. Es geht nach diesen Parteien um Abschaffung von steuerlichen Förderungen von hochpreisigen und leistungsmäßig bereits mittelklassigen Fahrzeugen.
Grundsätzlich sehe ich als Eigentümer eines Handwerksbetriebes es auch nicht ein, dass reine Bürokräfte über die Dienstwagenregelung in den Besitz eines hochpreisigen BMW-Fahrzeuges kommen, damit sich die Firma die Sozialkosten für anstehende Gehaltserhöhungen spart, aber man sollte hier sehr wohl unterscheiden, dass es Fahrzeugnutzer gibt, die jeden Tag hunderte von Kilometer unterwegs sind und hier selbstverständlich Anspruch auf ein hierfür geeignetes Fahrzeug haben.
Wir seht Ihr dass?
Beste Antwort im Thema
Hallo!
Und wieder wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Die dicken und reichen Bonzen fahren eine S-Klasse und schmarotzen damit auf Kosten der Hartz IV Empfänger - so in etwa kommen viel Argumente rüber, die man zum Thema Dienstwagenregelung hören darf. Mit solchen Argumenten, die man gerne aus dem sehrt linken Lager hört, kann man natürlich herrlich Stimmung machen. Geht ja auch gut, denn man selber ist als Parlamentarier nicht davon betroffen, man hat ja den Fahrdienst des Bundestages und sonstiger Institutionen.
Interessanterweise sind die meisten Dienstwagen aber nicht im S-Klasse-Bereich zu finden. Hier tummeln sich etliche Audi A4 und A6, BMW 3er und 5er, VW Passat und wie sie alle heißen, weil sie nämlich das Arbeitswerkzeug der Außendienstler sind, die einen fahrbaren Untersatz brauchen. Eine Änderung würde also nicht die "Bonzen" treffen, die können sich auch so ein Auto leisten, treffen würde es etliche Angestellte, die nun ein Problem hätten (samt deren Arbeitgeber). Wie allerdings ein Hart IV Empfänger das groß subventionieren soll ist mir nicht wirklich klar. Höchstens durch die MwSt., die er auf seine gekauften produkte zahlt, ansonsten dürfte die Steuerlast bei Ihm nämlich ziemlich gering ausfallen.
Ich für meinen Teil mache es anders, ich versteuere mein Firmenwagen nicht mit 1%, ich führe Fahrtenbuch. Ich versteuere als exakt meine Privatnutzung des Wagens. Bin ich nun ein noch größerer Schmarotzer, weil ich weniger als 1% versteuere, mein Auto zu 80% für die Firma nutze und nur zu 20% privat? Sollte ich jetzt besser einen Privatwagen fahren und die Kilometer in Rechnung stellen? Bringt es das wirklich? Nö, weder für mich, noch für die Firma und auch nicht für den Steuerzahler.
CU Oliver
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55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von harald335i
Hallo, nach dem jetzt aktuellem Wahlergebnis ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann eine rot-rot-grüne
Koalition entsteht. Dies bedeutet aber auch ein Ende der bisherigen, teilweise generösen Dienstwagenregelung, die teilweise sogar als Versteckte sozialabgabenfreie Gehaltserhöhung von den Firmen genutzt wurde. Hier wird es im BMW-Bereich vor allem 3er und 5er-Fahrer betreffen, die bis jetzt diese Fahrzeuge im Zuge der 1%-Regelung genutzt haben. Es geht nach diesen Parteien um Abschaffung von steuerlichen Förderungen von hochpreisigen und leistungsmäßig bereits mittelklassigen Fahrzeugen.
Grundsätzlich sehe ich als Eigentümer eines Handwerksbetriebes es auch nicht ein, dass reine Bürokräfte über die Dienstwagenregelung in den Besitz eines hochpreisigen BMW-Fahrzeuges kommen, damit sich die Firma die Sozialkosten für anstehende Gehaltserhöhungen spart, aber man sollte hier sehr wohl unterscheiden, dass es Fahrzeugnutzer gibt, die jeden Tag hunderte von Kilometer unterwegs sind und hier selbstverständlich Anspruch auf ein hierfür geeignetes Fahrzeug haben.
Wir seht Ihr dass?
Ja, ja. Die Grünen drohen auch Sex mit Kindern einzuführen.
Die Partei ist für mich schon lange nicht mehr Glaubwürdig. Politik verspricht viel und hält nix. Also laß denen mal ihre absurden Ziele, die können eh nix umsetzen.
ich bin auch einer der Bürokräfte, die einen 5er fahren. Warum sollte ich das auch nicht tun. Wenn ich wollte, könnte ich auch einen 7er (gegen geringe Zuzahlung) fahren. Was spricht dagegen?
Wollen wir uns jetzt über Sozialneid und ähnliche Themen unterhalten? Das ist Teil des Gesamtgehaltes. Ob das jetzt zu viel ist oder nicht, mag jeder für sich selbst beurteilen. Ich würde sicher auch einen anderen Job wählen, wenn ich noch einmal von vorne anfangen könnte. Es gibt da definitiv entspanntere Jobs.
Das Gelaber der Parteien, was die alles machen wollen, kommt eh anderes, weil, man will ja wiedergewählt werden ...
Ich leg mich wieder hin!
Guten Morgen,
Forscher haben errechnet, das voraussichtlich in 1,5 Mrd. Jahren die Erde verglühen wird...
VG
Hallo!
In schon 1,5 Milliarden Jahren? Letztens laß ich noch was von 2,5 Milliarden Jahren. Ich bin besorgt. Was tun wir da unseren nächsten Generationen an?
CU Oliver
Moin,
ich dachte eigentlich das ganze Wahl"kampf"-Geblubber wäre vorbei.......
Die sollten sich erstmal um die Chemtrails kümmern
Die Erde wird verglühen? OH MEIN GOTT! Noch noch wenig Zeit für Hamsterkäufe .... ich muß weg!
munter bleiben
Skotty
Ich hab schon vorgesorgt:
Ich lass mich draussen im Wald eingraben.
Stellt auch mal am Jüngsten Tag den Stau von den Friedhöfen zum obersten Richter vor.
Bis die sich alle aufgereiht haben, bin ich schon längst oben.....
Zitat:
Original geschrieben von harald335i
Dies bedeutet aber auch ein Ende der bisherigen, teilweise generösen Dienstwagenregelung, die teilweise sogar als Versteckte sozialabgabenfreie Gehaltserhöhung von den Firmen genutzt wurde.
Darf ich hier etwas richtig stellen?
Es gibt keine sozialabgabenfreie Dienstwagenregelung. Liegt ein Mitarbeiter mit seinem Verdienst unter der SV-Bemessungsgrenze, ist der geldwerte Vorteil für Sachbezüge (z. B. Dienstwagen) wie bei einer Gehaltserhöhung auch sozialabgabenpflichtig.
Liegt der Mitarbeiter hingegen über der SV-Bemessungsgrenze, dann werden auch keine Sozialabgaben fällig, egal ob es sich um eine Gehaltserhöhung oder einen Sachbezug handelt.
@harald335i: Dein Vorwurf, "dass reine Bürokräfte über die Dienstwagenregelung in den Besitz eines hochpreisigen BMW-Fahrzeuges kommen, damit sich die Firma die Sozialkosten für anstehende Gehaltserhöhungen spart" ist ziemlich populistisch und hat überhaupt keine Grundlage. Ich schätze, dass die große Mehrheit der BMW-Dienstwagenfahrer über der derzeitigen SV-Bemessungsgrenze von derzeit 5.800 € monatlich liegt und somit Gehaltserhöhungen oder Bonuszahlungen sowieso sozialversicherungsfrei sind.
Ich kann nicht erkennen, was an der derzeitigen Dienstwagenregelung generös sein soll (deshalb fahre ich auch keinen Dienstwagen).
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Schottenrock
Guten Morgen,
Forscher haben errechnet, das voraussichtlich in 1,5 Mrd. Jahren die Erde verglühen wird...
VG
mir egal, hauptsache der sprit bleibt bezahlbar
Viel spannender finde ich die Frage, ob es am Ende doch eine PKW-Maut fuer Alle (nur fuer Auslaender geht wohl nicht aufgrund europ. Recht) geben wird. Fuer diese Diskussion braucht man noch nicht mal die Roten oder die Gruenen.
PS: Ich bin fuer eine Autobahnmaut so wie es die Schweizer und Oesterreicher praktizieren. Verspreche mir davon etwas weniger Verkehr (insbesondere in grenznahen Gebieten) und die Einnahmen sollten zweckgebunden in den Erhalt der Strassen und Bruecken gehen.
Gruss tom_nrw
Moin,
mag ja alles sein und ich möchte keine Gehaltsdebatte führen, das bringt ja nichts, insbes. weil - richtigerweise gesagt - der Dientwagen ein Gehaltsbestandteil ist und somit steuerrechtlich und ggf. sozialversicherungsrechtlich erfasst wird.
ABER: meiner Meinung nach ist diese Regelung einer der größten Subventionsmaßnahmen (immerhin rd. 2 Mrd. € p.a.) für die deutsche Automobilindustrie. Das kann man gut oder schlecht finden, dazu muss aber den Verfechtern gesagt werden, dass wenn wir uns über den Abbau von Subventionen unterhalten dies auch diese Regelung mitumfassen kann oder soll. Ich für meinen Teil bin gegen eine komplette Abschaffung, es sollte aber darüber nachgedacht werden, ob die 1%-Regelung (und die wird ja hauptsächlich genutzt) noch zeitgemäß ist oder nicht eine Erhöhung auf 1,5% bzw 2,0% angebracht ist. Fakt ist, dass die Nebenkosten (Sprit, Wartung, etc) in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen sind, d.h. der Nutzungsvorteil für die Privatnutzung sich dementsprechend ggü den früheren Jahren deutlich erhöht hat.
Die Dienstwagenregelung "befeuert" nun mal (s. Gutachten für die damalige Schwarz-Gelber Regierung - um hier den Vorwurf eines Gefälligkeitdgutachtens für die Grünen gleich mal zu entkräften) den Bau größerer und eher PS-starken PKW´s.
http://www.bund.net/.../..._verkehr_dienstwagenprivileg_broschuere.pdf
In diesem Sinne.
Zitat:
Original geschrieben von iznogudstgt
http://www.bund.net/.../..._verkehr_dienstwagenprivileg_broschuere.pdf
Bereits ein Überfliegen dieser Broschüre zeigt, dass der BUND hier sehr tendenziös argumentiert.
Nur ein Beispiel:
Wenn der BUND von einem Anteil von 60 % gewerblicher Zulassungen spricht (bzw. 80 % bei Autos mit mehr als 200 PS), dann ist das zwar richtig, suggeriert allerdings ein falsches Bild.
Ich möchte dies am Beispiel des BMW 5er erläutern. Der gewerbliche Zulassungsanteil liegt hier bei etwa 85 %, die sich wie folgt verteilen (lt. KBA):
- 30 % Werks- und Händlerzulassungen
- 20 % Vermietfahrzeuge
- 35 % sonstige gewerbliche Zulassungen
Die letzte Position enthält auch die selbstständigen Unternehmer, die ihr Fahrzeug selbst bzw. über ihr eigenes Unternehmen finanzieren. Der Anteil der angestellten Dienstwagenfahrer - auf welche die Argumentation des BUND hauptsächlich zielt - liegt also deutlich darunter. Dem unbedarften Leser der BUND Broschüre wird suggeriert, dass 60-80 % als Dienstwagenfahrer von der Dienstwagenregelung profitieren würden - in Wirklichkeit bewegt sich diese Zahl bei etwa 15-25 %.
Wie gesagt, mich betrifft dies nicht, da ich mich bewusst gegen einen Dienstwagen entschieden habe.
Trotzdem möchte ich noch einen Punkt anführen. Faktisch liegt die Besteuerung des geldwerten Vorteils heute schon bei über 1 %. Zum einen deshalb, weil der LP die Bemessungsgrundlage darstellt (noch nie waren die Rabatte so hoch wie heute); zum anderen, weil auch noch die Fahrten zum Arbeitsplatz mit 0,03 % je km versteuert werden müssen.
Somit liegt z. B. bei einem Dienstwagenfahrer, dessen AG (Großkunde mit Flottenrabatt) 20 % auf den Wagen erhält und der einen Arbeitsweg von 30 km hat, die Versteuerung des geldwerten Vorteils faktisch bei 2,11 % liegt.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von tom_nrw
...
PS: Ich bin fuer eine Autobahnmaut so wie es die Schweizer und Oesterreicher praktizieren.
...
und die Einnahmen sollten zweckgebunden in den Erhalt der Strassen und Bruecken gehen.
...
ja, aber das wäre zu einfach. und viele werden sturm laufen, weil sie für den Urlaub einmalig (wie in der schweiz) oder 2x (wie in Österreich, mit der 10 tages vignette) zahlen müssten, während (geschäftliche) vielfahrer wieder gut da stehen.
und zweckgebunden werden sie dann "sicherlich" sein, aber, wer sagt, das nicht andere mittel gekürzt werden. also sind wir wieder am anfang, das Volk zahlt, die Politiker kassieren und die Straßen verkommen trotzdem.
ps. ne Kfz-steuer Erleichterung würde mir persönlich kaum etwas bringen, da 20€/jahr.
Hi,
Ich weiß dass der Beitrag vom BUND ist und natürlich eher tendenziell ist. Das von der Bundesregierung in Aufrag gegebene Gutachten geht aber tendenziell in die selbe Richtung.
Natürlich kommt noch die Erhöhung der 1% - Regelung aufgrund der Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte hinzu und die Bemessungsgrundlage ist der BLP ohne Rabatte.
Aber: bei einem BLP von 80 tsd. € und sagen wir mal Faktor 1,5% ergibt sich ein geldwerter Vorteil von 1.200 € / Monat, d.h. Du zahlst 600 € Steuern (ggf. zuzüglich Sozialabgaben, was aber meist aufgrund der BBG eher unwahrscheinlich ist). Dafür zahlst Du kein Sprit/Steuern/Versicherung/Reparaturkosten und keine Rücklagen für Neuanschaffung.
Rechne ich mal dagegen als Nichtdienstwagennutzer bei angenommer Nutzungsdauer von 10 Jahren für gleiches Auto, Rabatt mal 15% angenommen:
- monatliche Rücklage Neuanschaffung: 80 tsd € ./. 15% = 68 tsd. € -> Monat 566 €
- Spritkosten bei 10.000km Privat und Fahrt Wohnung Arbeitsstätte 17km (17x0,03 = 0,5 Erhöhung s.o.) = rd. 90 €
- Versicherung und Steuern mal grob 80 €
Zwischensumme: 736 €
TÜV, Neue Reifen, Inspektion, kleinere Schäden - alles da nicht enthalten.
Du siehst, meine sehr großzügige Rechnung zeigt schon deutlich den Vorteil.
Die Mindersteuereinnahmen (wie gesagt rd. 2 Mrd. €) zahl ich dann auch noch indirekt mit.
Grüße
Hallo!
Da der geldwerte Vorteil aber meistens so ausfällt, dass keine Penlderpauschale bei Dienstwagennutzung anfäält, sollte man diese in der Berechnung aber auch berücksichtigen. Diese liegt bei Deinem Beispiel immerhin bei ca. 220 Tage mal 17 km, also 3.740 km. Wie Du bei der Entfernung auf 10.000 km kommst ist mir etwas schleierhaft, denn ich komme bei klassischen 220 Arbeitstagen und 17 km Entfernung nur auf knapp 7.500 km.
Nun denn, die 3.740 km x 0,30 Cent, also 1.112,00 Euro sollte man berücksichtigen!
Aber eines ist und sollte klar sein. Ein Dienstwagen ist natürlich eine sache, die sich meistens für den Arbeitnehmer lohnt und auch lohnen soll. Nicht umsonst sind diese Sachen oft Inhalt einer Gehalzsverhandlung und Grundlage für einen gewissen Job. Der Dienstwagen ist daher oft entweder Teil des Gehaltes oder aber Gratifikation bzw. Belohnung. Andernfalls wäre das Gehalt höher und die Firma ärmer.
CU Oliver