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Abschleppen, und andere Fragen dazu

Opel Omega B
Themenstarteram 19. Juni 2011 um 13:23

Hab einen größeren Schaden am Auto. Nun steht der weiter weg ~ 250km.

Überführung würde 300€ kosten.

UND NEIN BIN nicht beim ADAC:mad: , aber das wurde geändert... :cool:

Jetzt darf man ja nur Max 45km abschleppen, aber wie sieht es mit schleppen aus und was würde die Genehmigung ca kosten.

Andere Möglichkeit wäre noch mit nem Trailer ( den könnte ich günstig mieten) und ein Bekanter hat einen Sprinter aber der sagt wenn da ein Anhänger ran kommt das das Gespann zulang wäre und da ein LKW Tacho drinne sein müsste. Bis 7,5 T darf ich fahren.

Ich denke das dann doch ein Fahrtenbuch und die einhaltung der Lenk u. Ruhezeiten reichen dürften oder?? (mehr als 80 wie beim LKW darf man doch sowieso nicht fahren.

 

Man man es hört nei auf.

Beste Antwort im Thema

Meine Güte, man kann ja einiges verkomplizieren! Nimm den langen Sprinter mit dem PKW Tacho  und häng den Trailer dran. Düse Freitag nach der Arbeit los (meinetwegen auch Samstag) und hole deine Omme. 250 Km sind sichelich mit einer A....backe in 4 - 4.5 Stunden abgerissen und zurück dasselbe. Sollte ein Fahrtenbuch gefordert sein, fülle dieses aus und Gut ist (dient gleichzeitig als Nachweis nach Fahrpersonalverordnung). Bestätigung über die nicht Führung des Fahrzeuges vor deiner Fahrt, kann dir der Besitzer des Sprinters erstellen ( ist auch ersichtlich durch das schon eventuell geführte Fahrtenbuch). Es ist und bleibt eine Privatfahrt! Einzig die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Sonntag Fahrverbotes sind zu befolgen. Anmerkung meinerseits zum Transport: Trailer sollte mit Winde ausgestattet sein und Sicherungsmaterial ( Gurte zum Verzurren) zum befestigen des Fahrzeuges auf dem Trailer sollten vorhanden sein! Der Gesetzgeber schreibt eine Sicherung in geeigneter Weise vor, in diesem Fall Gurte und Gurtschlösser zum überlegen auf dem Reifen (Hinterachse zweifach - Vorderachse einfach) . Falls Vorhanden sogar mit Sicherungskeilen, die vor und hinter dem Rad plaziert werden (HA Doppelt, VA Einfach). Es dürfen auch sogennante Sicherungsstangen (Trailerbedingt) in Verbindung mit Gurte und Schlösser verwendet werden. 

Das mal so nebenbei angemerkt von jemanden der täglich mit einem Autotransporter unterwegs ist. 

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am 19. Juni 2011 um 13:32

Zu lang kann ich mir nicht vorstellen, denn dann dürfte so manches Segelflugzeug nicht auf dem Landweg verlegt werden.

Wenn der Sprinter eine LKW-Zulassung hat darf am Wochenende und an Feiertagen kein Hänger hinten dran sein! Durch den Tachographen gehe mal von diesem Fall aus.

Fehlt nur noch der passende Führerschein. Mit dem alten grauen "Lappen" darf man mit einen Hänger durch die Lande schaukeln.

250km würde ich nicht schleppen wollen, da dann doch einen Trailer mieten und das Ding damit in die Heimat holen.

M.E. darf die Gespannlänge 18m nicht überschreiten. Es sollte also auch für dich reichen.

Zitat:

Original geschrieben von Pfadiopa

250km würde ich nicht schleppen wollen, da dann doch einen Trailer mieten und das Ding damit in die Heimat holen.

Lach, wir haben Anfang der Neunziger mal nen Manta B von Bayreuth nach Berlin gezogen.... über die Autobahn :D:D:D

Was für einen Schaden hat er denn ?

Themenstarteram 19. Juni 2011 um 13:57

@ Mandel

Getriebe muss jetzt neu, liegt auch schon alles bereit nur der Wagen ist zu weit weg.

 

Wie gesagt bei Ihm hieß es bei derZulassung oder beim Tüv das der dann zulang wäre und er hat ja keine Tachoscheibe wie beim LKW sondern ein normalen Sprinter Tacho.

Ich muss mal da Morgen bei der Zulassungstelle oder beim Tüv anrufen , die müßten mir das ja sagen können...

Das wäre für mich das günstigste. Bei dem ersten Angebot musste ich mich erstmal hinsetzten , ein Kaffee trinken, doppel Herz Sirup schlucken , eine Zigarette (als nicht Raucher) rauen und mir ne Dosis Valium geben... :D:D:D 800€ sagte der doch würde das kosten...

Und mein Mercedeshändler um der Ecke hat das beste Angebot mit 300€ abgeliefert.....

Hört man aber selten, das ein Schaltgetriebe so defekt ist das man nicht mehr fahren kann.

Themenstarteram 19. Juni 2011 um 14:09

JA da ist ja noch mehr passiert also wird da jetzt alles gewechselt. Getriebe inkl Kardanwelle und evtl. Diff..

Kardanwelle und Diff habe ich und Kupplung wid auch dann gleich angeschaut ob die noch geht oder gleich neu kommt...

Moin moin,

also mit einen Auto im schlepptau darfst du (laut STVO) die Autobahn nicht befahren. Hast du eine Panne auf der autobahn mußt du die nächste Abfahrt runter.

Wenn der Sprinter ein EU- Kontrollgerät drin hat ist es nicht verkehrt eine Diagrammscheibe einzulegen, auch wenn es eine Privatfahrt ist.

Wenn du noch den alten Schein hast und der Trailer gebremmst ist und das zulässige Gesamtgewicht nicht über 7,49t ist darfst du den bewegen. 4,5h fahrt 45min Pause , aber das müßtest du mit 4h schaffen.

Gruß

Maik

Naja wenn denn ein Sprinter vorhanden ist dann geht es doch ;-)

Mal im Ernst ich würde an deiner Stelle einen Trailer mieten und dann den Wagen rauf und ab dafür. Über die Gespannlänge brauchst dir keine Gedanken machen.

Polizei-ha-politik-815133c

Oder vom ADAC abschleppen lassen.....Es gibt doch bestimmt jemanden im Bekanntenkreis der im ADAC ist.

Zitat:

Original geschrieben von psymon323

Naja wenn denn ein Sprinter vorhanden ist dann geht es doch ;-)

Mal im Ernst ich würde an deiner Stelle einen Trailer mieten und dann den Wagen rauf und ab dafür. Über die Gespannlänge brauchst dir keine Gedanken machen.

Haaammmeeerrr Hart,

da dürfte aber nur die Ladungssicherung das Problem gewesen sein.:D:D:D

am 19. Juni 2011 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von psymon323

Naja wenn denn ein Sprinter vorhanden ist dann geht es doch ;-)

Mal im Ernst ich würde an deiner Stelle einen Trailer mieten und dann den Wagen rauf und ab dafür. Über die Gespannlänge brauchst dir keine Gedanken machen.

Wie geil ist das denn :):D:):D:o:o:o hahahaha

Ich würde mit Trailer und Sprinter los gondeln. Und mir so weit Keine gedanken machen, wenn ich bis 7,5 t fahren dürfte.

Themenstarteram 19. Juni 2011 um 17:41

Also ich fasse nochmal zusammen.. (kurz und knapp)

 

DER SPRINTER HAT EIN NORMALEN PKWTACHO OHNE FAHRTENSCHREIBER, also ergo nicht einfach so zufahren...

(ich habe aber gelesen, das es wohl so sein soll das ich für die Fahrt ein Fahrtenbuch führen muss und das acht Wochen im Sprinterbleiben muss (und dabei werden natürlich die Lenk u Ruhe Zeiten eingehalten deises beinhaltet ja auch das ich Sa + So nicht fahren darf))

FÜHRERSCHEIN habe ich bis 7,5 T bzw C1E also darf ich das fahren , da ich nicht darüber komme.

SPRINTER wäre vorhanden ( ist aber ein langer also kein kleiner ) und Trailer würde ich leihen.

Ich denke das ich schon fahren kann will mir aber sicher sein, nicht das ich angehalten werde und ich dann alles vorort stehen lassen muss und die Miete umsonst war und ich noch Strafe oderso zahlen muss.

 

DAS BILD IST GENIAL aber mein Omi ist doch noch zuschade dafür, so kommt der zum Schrott wenn die Zeit gekommen ist.. :D:D:D

 

So habe nochmal nachgelesen, darf sogar bis 12T gesammt Gewicht fahren als Gespann.. Also so schwer wird das dann nicht....

Hat der Trailer eine Winde ?

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