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Abschluss im Dezember 2024 mit Fälligkeit 1.1. - Kündigung
Eine Frage an die Wissenden,
wenn man jetzt im Dezember eine KFZ Versicherung abschliesst wo die Hauptfälligkeit der 1.1. ist, so kann man doch die grade erst abgeschlossene Versicherung wieder zum 1.1. kündigen, sofern durch die neue 2025er Beitragsabrechnung einer Erhöhung kommt, richtig? Denn Stichtag 30.11. geht ja nicht mehr.
Eure Meinungen dazu?
Danke!
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5 Antworten
Ein Rechtsanwalt würde sagen: es kommt darauf an.
Ich habe verstanden: Du beantragst eine Kfz-Versicherung (VS-Wechsel) zum 01.01.2025 mit den Bedingungen 2024. Die Versicherung bietet aber ab 01.01.2025 einen neuen Tarif mit höheren Beiträgen (ggf. auch niedrigeren).
Mehr oder weniger wird dann dem ANtrag nicht entsprochen und Du kannst vom Antrag zurücktreten (oder so).
Wo nichts begonnen Hat wird auch nichts gekündigt.
Allerdings solltest Du Dich zum 01.01.2025 um eine Versicherung kümmern - nicht vergessen!
Das solltest du die Versicherung fragen, die sowas noch anbietet
Sorry, aber falsch verstanden. Die VS wird jetzt im Dezember beantragt mit Start auch jetzt. Rest siehe oben.
Dazu sollte man die AKB der Versicherung wo der Vertrag jetzt beginnen soll, lesen
Das liegt mir alles nicht vor. Daher versuche ich einfach mal zu eruieren wie/ob so ein Gedankengang funktionieren würde, bzw. ob es da ein "üblich" oder eher "unüblich" gibt.
Schaue ich auf den üblichen Vergleichsportalen und nehme mir z.b. die Cosmos, da steht dann eben Beginn z.b heute bis 31.12.2024, weil es da eben noch den 1.1. als Hauptfälligkeit gibt.