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Abstand der Pfosten vom Straßenrand?

Themenstarteram 5. Juni 2007 um 11:35

Hallo!

Ich fuhr auf einer etwas engen Straße, welche mit Begrenzungspfosten eingefaßt ist.

Als mir ein Auto entgegen fuhr fuhr ich äußerst rechts um nicht zusammenzustoßen. Dabei touchierte ich mit dem rechten Außenspiegel einen Begrenzungspfosten.

Dem fehlt nix, aber mein Außenspiegel ist zerbrochen.

Ich war mit dem Reifen nicht auf dem Bankett, sondern immer auf der Straße. Der Pfosten ist sehr nahe am Straßenrand.

Nun die Frage:

Wie weit muss so ein Pfosten vom Teer entfernt sein?

Wenn ich auf der Straße fahre, muß ich doch davon ausgehen, dass ich keinen Pfosten touchiere oder?

mfg

duchemin

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10 Antworten

Abstand ...

 

Zitat:

Original geschrieben von duchemin

Nun die Frage: Wie weit muss so ein Pfosten vom Teer entfernt sein?

Wenn ich auf der Straße fahre, muß ich doch davon ausgehen, dass ich keinen Pfosten touchiere oder?

mfg duchemin

Falsche Frage!

Die Frage ist: Wie weit muss ich beim Vorbeifahren von (deutlich sichtbaren) Hindernissen Abstand halten?

Selbst wenn dort jemand verbotenerweise parken oder campen würde, wäre das noch keine Rechtfertigung, das Hindernis touchieren zu dürfen! Die Pfosten stehen dort ja vermutlich nicht als Dekoration, sondern sollen z.B. verhindern, dass Du im Graben weiterfährst oder durch hervorstehende Baumwurzeln aus der Bahn geworfen wirst.

am 5. Juni 2007 um 11:52

Die Abstände der Leitpfosten ergibt sich aus dem Lichtraumprofil. Gemäß Erlass des BMV vom 16.03.1957, heute noch gültig, beträgt der Abstand mindestens 0,50 m von der Kante Fahrbahn, gerechnet von der äußersten, befestigten Kante der Straßenoberfläche.

Dies gilt aber ausschließlich außerhalb geschlossener Ortschaften.

Übrigens Teer wird schon seit Jahrzehnten nicht mehr im Straßenbau verwendet, da es Pech-haltig und damit gesundheitsschädlich ist.

Seit den 60 er verwendet mann ausschließlich Asphalt mit Bitumen als Bindemittel.

Hi,

für die Juristen kommt es vermutlich drauf an, was das denn für ein Pfosten war, den du als als Begrenzungspfosten bezeichnest.

Wenn es ein Leitpfosten war (frag mich nicht was das ist, ich hab auch nur gegoogelt) könnte es sein, dass der Abstand "... gerechnete von der äußeren befestigten Kante der Straßenoberfläche" mindestens 0,5 m

(Quelle: http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2003/1520/pdf/DIP-2073.pdf Seite 92)

Aber Vorsicht! Demnach wäre ein Leitpfosten auf einem Gehweg kein Leitpfosten, denn er steht ja auf der Straßenoberfläche, nur eben nicht auf der Fahrbahn.

Allgemein denke ich: Der Pfosten war zuerst da, und du bist dagegen gefahren. Also fehlte es an der erforderlichen Sorgfalt.

MfG

Trambolubi

Edit: Ups, da war jemand schneller. Hab mir zu lange Zeit gelassen, bis ich den Link wieder hatte.

am 5. Juni 2007 um 12:23

Zitat:

Original geschrieben von Trambolubi

Hi,

...........

Aber Vorsicht! Demnach wäre ein Leitpfosten auf einem Gehweg kein Leitpfosten, denn er steht ja auf der Straßenoberfläche, nur eben nicht auf der Fahrbahn.

Allgemein denke ich: Der Pfosten war zuerst da, und du bist dagegen gefahren. Also fehlte es an der erforderlichen Sorgfalt.

MfG

Trambolubi

Edit: Ups, da war jemand schneller. Hab mir zu lange Zeit gelassen, bis ich den Link wieder hatte.

Sorry, das ist falsch. Der Gehweg ist entweder durch a) einen Bordstein oder b) einen Trennstreifen von der Fahrbahn abzugrenzen. Da Leitpfosten in der Regel außerhalb der geschlossenen Ortschaft gesetzt werden, wird hier in der Regel ein Trennstreifen vorgesehen, dieser ist min. 1,50 m breit auszubilden. Also kein Problem mit dem Abstand.

Weiterhin ist im Erlass von der Fahrbahn die Rede. Die äußerste befestigte Kante der Straßenoberfläche der Fahrbahn ist a) der Bordstein zum Gehweg, b) die Kante des Asphalts zum Trennstreifen.

Der Begriff Straßenoberfläche ist ein allgemeiner Begriff wie z.B. Straßenraum.

In einem geb ich Dir aber Recht, ob der Straßenbaulastträger Schadensersatzpflichtig ist, dass ist rechtlich sehr schwer zu beurteilen. Möglicherweise wird hier der Spieß umgedreht: Zur Sachbeschädigung (Leitpfosten) mit Unfallflucht ?

Ach so, die Leitpfosten sind die Schwarz-weißen Kunststoffpfosten am Straßenrand mit Reflektoren, rechte Seite senkrechter Balken, linke Seite zwei Kreise.

Sie verbessern die Orientierung bei schlechter Sicht und auf kurvigen Streckenabschnitten. Daher sind sie eigentlich auch nur außerhalb der geschlossenen Ortschaft anzutreffen.

am 5. Juni 2007 um 12:32

hr Name war Fräulein Meyer

Meyer mit Ypsilon

sie schaffte täglich zehn Freier

was für 'ne Kondition

Sie hatte Rasse gar keine Frage

ich lutschte an ihrem Zeh

und ich war wirklich nicht in der Lage

ihr aus dem Wege zu gehen

ihr aus dem Wege zu gehen

 

:D;)

am 5. Juni 2007 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

hr Name war Fräulein Meyer

Meyer mit Ypsilon

sie schaffte täglich zehn Freier

was für 'ne Kondition

Sie hatte Rasse gar keine Frage

ich lutschte an ihrem Zeh

und ich war wirklich nicht in der Lage

ihr aus dem Wege zu gehen

ihr aus dem Wege zu gehen

 

:D;)

Na, endlich mal einer hier der Westernhagen kennt!

....in Ihrem 50er Ford...

am 5. Juni 2007 um 15:11

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Möglicherweise wird hier der Spieß umgedreht: Zur Sachbeschädigung (Leitpfosten) mit Unfallflucht ?

bingo....

und soen leitpfosten ist ne teure angelegenheit... :D

€dit: warum hab ich das gefühl das dies so ein typischer "die anderen sind für meine fahrfehler verantwortlich" thread ist?

am 5. Juni 2007 um 15:30

Warum hab ich das Gefühl, dass hier ein ganz schöner Klugscheißer am Werk ist?

am 5. Juni 2007 um 21:19

geil, ich liebe deutschland, hier ist jeder scheiß geregelt. und jeder mr. 100% korrintenkacker (nicht der TE, gemeint) kann dann klagen, weil es einfach nicht der regelung entspricht. und das wiederum belastet die gerichte, die dann keine zeit für wichtigeres haben, und hinzu kommt das auf dauer die RS-versicherungen teurer werden.

mega OT: heute bei n-tv gesehen. die polizei darf scharfe schusswaffen einsetzten, aber gummigeschosse sind gegen demonstranten verboten (so oder so ähnlich) ich finds lustig. :D :D

Sehe es positiv. Wenns das Glas im Außenspiegel zerschossen hat, dann zahlt das die Teilkasko. Dumm wäre natürlich nur, wenn Du ne SB hast!? ;)

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