Abstand
Hallo Kollegen,
habe Post bekommen wegen zu geringem Abstand, habe dann die Fotos angefordert und die sind heute gekommen. Wie sollte es auch anders sein, vor mir ist son Wohnwagen rumgeeiert. Jetzt die Frage, muss der Abstand von 50m nur zwischen zwei LKW über 3,5t eingehalten werden, oder generell auch zwischen einem LKW und jedem anderen Fahrzeug? Ich bin bisher davon ausgegangen das der Abstand von 50m nur zwischen 2 LKW eingehalten werden muss... Habe im Internet ein bissel geschaut, aber nix wirklich brauchbares gefunden..
Danke schonmal im Vorraus..
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von pegus
Halllo
Ich wurde auf der Autobahn A43 gefilmt wegen den abstand habe nur 18m gehabt stadt der 50m.
Dann kam die post 75 euro strafe und drei punkte in FL. Habe dann einspruch eingelegt naja mein anwalt sachte mir wenn ich dreissig meter gehabt hätte dann hätten wir eine schanze.War ja nicht so also habe ich auch verloren.
gruss
pegus
Falls vor dir jemand bei 18 m Sicherheitsabstand voll in die Eisen geht sitzt du zu 100 % auf deinem Vordermann,gerade deswegen passieren so viele LKW Unfälle und zu wenig Sicherheitsabstand ist Unfallursache Nr. 1
Ich hoffe das du nie hinter mir her fährst mein Truck hat 10 Scheibenbremen, der Unterfahrschutz ist aus Alu und hält vieleicht ein Auto ab mir hinten in die letzte Kammer von 13000 ltr meist mit Benzin gefüllt zu fahren. Du wirst dann mit 100% Sicherheit mit deinem Führerhaus drinne stecken. P.S. Benzin soll sehr leicht entzündlich sein.............
Unfall zu wenig Sicherheitsabstand
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75 Antworten
Du als LKW Fahrer musst selbstverständlich zu allen anderen Verkehrsteilnehmern 50m Abstand halten, selbst zu nem Panzer!
Deiner Idee nach müsstest du ja mehr Sicherheitsabstand zu nem Wohnwagen halten als zu nem LKW, da der Wohnwagen nichts dem LKW entgegenhalten kann!
Grüße
Steini
Ne mir ging es dabei darum, das ja permanent PKW zb vor einem einscheren etc, wenn ich da ständig den Sicherheitsabstand einhalte, steh ich ja nur noch auf der Bremse..
you make my day
natürlich must du den abstand von 50 meter nur zu den lkws halten, bei pkw u.ä. machst du es wie gewohnt und kommst direkt an die hintere stoßstange, so das du die straße vor dem vorausfahrenden pkw gut einsehen kannst.
Zitat:
Original geschrieben von role82
das ja permanent PKW zb vor einem einscheren etc, wenn ich da ständig den Sicherheitsabstand einhalte, steh ich ja nur noch auf der Bremse..
rein rechtlich gesehen, stehst du dann tatsächlich nur noch auf der bremse....und genau aus dem grund, wird bei abstandskontrollen auch immer gefilmt, damit du nicht mit der ausrede kommen kannst "gerade im moment ist das auto vor mich gezogen"....
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
natürlich must du den abstand von 50 meter nur zu den lkws halten, bei pkw u.ä. machst du es wie gewohnt und kommst direkt an die hintere stoßstange, so das du die straße vor dem vorausfahrenden pkw gut einsehen kannst.
Zitat:
Im Jahr 1988 hinzugekommen ist eine Vorschrift für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (und Kraftomnibussen): Auf Autobahnen müssen diese Fahrzeuge einen Abstand von mindestens 50 Metern zum Vorausfahrenden einhalten, wenn ihre Geschwindigkeit über 50 km/h liegt. 50 m sind etwa so viel wie der Abstand zwischen zwei Leitpfosten.
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
you make my day
natürlich must du den abstand von 50 meter nur zu den lkws halten, bei pkw u.ä. machst du es wie gewohnt und kommst direkt an die hintere stoßstange, so das du die straße vor dem vorausfahrenden pkw gut einsehen kannst.
sowas kannste dir auch schenken.. leute aus der PRAXIS werden schon wissen wie ich das meine mit den pkw..
wenn man bspw berg hoch unter volllast fährt, son pkw vor einem einschert, steigste nie auf die bremse oder gehst vom gas, dann kommste den berg garnicht mehr hoch...oder wohnwagen die mal 75 mal 85 fahren, da bekommen die kollegen hinter dir die krise wenn du da ständig auf der bremse stehst.. das ist theoretisch wieder alles toll aber in der praxis kaum umsetzbar mit dem abstand.. aber dank euch, weiß ich nun bescheid wie das rechtlich aussieht
Die "Praxis" sperrt sich nur gegen die Vorschriften, wenn der Chef hinterm Lenkrad das tut.
Niemand spricht davon, am Berg vom Gas zu gehen und du wirst niemanden finden, der sich an den Berg für ne Abstandskontrolle stellt.
Die Cops sind in überwiegender Mehrzahl nicht bekloppt.
50m bringen niemanden um und werden auch nicht auf den cm gemessen.
Und guess what: Ich fahr auch LKW.
PS: Wie soll ich dich bei deiner Sig ernst nehmen?
Ja ich bin ja prinzipiell nicht gegen den Sicherheitsabstand, und versuche mich auch eigentlich dran zu halten.. Nur was zb ein Wohnwagengespann angeht, was unregelmässig schneller oder langsam wird, da kann man schonmal die Krise bekommen.. In meinem Fall waren es Gemessene 42,25 m Abstand, in wieweit die Cops hier nicht bekloppt sind, und davon ausgehen das ich 1:1 mit dem Wohnwagen reagiere, weiß ich nicht...
P.S: Die Sig ist ein Zitat aus dem Film "Manta Manta",hab n Manta inner Scheune an dem ich Schraube, ist n Hobby von mir, deshalb die Sig.
diese 50 meter das ist ein MINDESTABSTAND, du wirst nicht bestraft wenn du mal 75 oder 100 oder gar 150 meter abstand läßt.
ich weiß in jedem beruf ist zeit geld, aber dafür es gibt gesetzt an die man sich halten sollte. geld hin oder her.
sonst sieht es schnell so aus @anhang
ja das ist mir schon klar das das ein MINDESTabstand ist, du stellst das so dar als ob ich komplett dagegen wäre, oder mich permanent dessen wiedersetze, das ist in keinster weise der fall, und mit zeit hat das nix zu tun.. wir sind alle menschen da passieren halt mal fehler, du bist ja offentsichtlich noch NIE in die situation gekommen, den abstand auch nur um einen meter zu unterschreiten, hoffentlich bleibt das auch so... damit ist für mich das thema abgehandelt, ich weiß jetzt was ich wissen wollte, vielen dank an die, die auf meine eingangsfrage geantwortet haben...
Nach der schier endlosen Debatte darüber, dass es ein MINDESTabstand ist, etwas erfreuliches: Es gab erst jüngst ein Urteil, nach welchem ein Richter - in Berlin meiner Erinnerung nach - einen LKW-Fahrer freigesprochen hatte, weil er auch etwas unter 50 m Sicherheitsabstand hatte. Die Begründung lautete: Man kann ja nicht ständig mit Zollstock den Abstand überprüfen!
Also erst einmal: Den Kopf nicht hängen lassen. Und Zweitens: Trotzdem zukünftig versuchen einen Abstand von mindestens 50 m zu halten. Drittens: Auch an die Kollegen denken, die hinten vielleicht bremsen müssen, weil Du verzögerst und eine ganze Reihe anderer auch nicht die Sicherheitsabstand eingehalten haben. Viertens: Allzeit Gute Und Unfallfreie Fahrt!
Aus der Praxis: Gestern war vor mir'n LKW hergefahren, der auch dauernd zwischen 70 und 85 variiert hat. Der ging mir so etwas von auf die Nüsse, dass ich ihn einfach überholt habe. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte wissen, dass er nicht alleine auf der Straße ist!
Halllo
Ich wurde auf der Autobahn A43 gefilmt wegen den abstand habe nur 18m gehabt stadt der 50m.
Dann kam die post 75 euro strafe und drei punkte in FL. Habe dann einspruch eingelegt naja mein anwalt sachte mir wenn ich dreissig meter gehabt hätte dann hätten wir eine schanze.War ja nicht so also habe ich auch verloren.
gruss
pegus
Gegen was wolltest du denn Einspruch einlegen? Kannst du nicht dazu stehen, wenn du eine Gesetzesmissachtung begangen hast?
Warum?
weil ich schon zweimal vor gericht gewonnen habe darum.