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Abtretungserklärung bei BMW Werkstatt
Guten Tag,
mir ist letzten Freitag auf dem Parkplatz eines Supermarktes eine Dame beim rückwärts ausparken in die Beifahrerseite meines 320d gefahren.
Gutachter hat sich das ganze schon angeschaut und ist ein Schaden von runden 2000 Euro.
Die Frage ist jetzt soll ich das ganze an meine BMW Werkstatt des vertrauens abtreten oder nicht???
MFG Frankie
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12 Antworten
Warum nicht in der BMW-Werkstatt deines Vertrauens?
Meine Frage ist ob ich diese Abtretung überhaupt unterschreiben soll oder lieber warten bis das Geld auf meinem Konto ist und dann bei BMW bar bezahlen?!
Zitat:
Original geschrieben von oldo111
Warum nicht in der BMW-Werkstatt deines Vertrauens?
Zitat:
Original geschrieben von Frankie91
Meine Frage ist ob ich diese Abtretung überhaupt unterschreiben soll oder lieber warten bis das Geld auf meinem Konto ist und dann bei BMW bar bezahlen?!
Zitat:
Original geschrieben von Frankie91
Zitat:
Original geschrieben von oldo111
Warum nicht in der BMW-Werkstatt deines Vertrauens?
ist doch jacke wie hose... mach ne abtretung und brauchst du dich um nichts kümmern
Wird das Fahrzeug dann erst repariert wenn die Versicherung bestätigt dass der Schaden von ihr übernommen wird?
Ich würde das Geld des KVA nehmen und das Auto in einer Karosseriefachwerkstatt instandsetzen lassen.
Wahrscheinlich macht Dein <img src="/images/smilies/smile.gif" alt="" /> auch nichts Anderes.
Da bleibt für Dich noch was übrig, da bin ich mir sicher.
Zitat:
Original geschrieben von Frankie91
Wird das Fahrzeug dann erst repariert wenn die Versicherung bestätigt dass der Schaden von ihr übernommen wird?
ja der gutachter war ja schon da hast du geschrieben...
die bmw werksstatt rep.den schaden und schickt die rechnung an die versicherung und holt sich dann das geld...
Zitat:
Original geschrieben von adhoma
Ich würde das Geld des KVA nehmen und das Auto in einer Karosseriefachwerkstatt instandsetzen lassen.
Wahrscheinlich macht Dein <img src="/images/smilies/smile.gif" alt="" /> auch nichts Anderes.
Da bleibt für Dich noch was übrig, da bin ich mir sicher.
Zu Bedenken, dass dann aber 19% des KVA abgezogen werden, also vorher durchrechnen, ob es sich dann auch noch "lohnt".
Weisst du denn schon sicher das die versicherung der dame den schaden übernimmt? Falls nicht, würde ich dieses nämlich als erstes abklären das da nix mehr schief gehn kann.....
Wenn du diese Erklärung dort nicht unterschreibst, musst du bei Fahrzeugabholung eben direkt zahlen...
Zitat:
Original geschrieben von fireblader1975
Zitat:
Original geschrieben von adhoma
Ich würde das Geld des KVA nehmen und das Auto in einer Karosseriefachwerkstatt instandsetzen lassen.
Wahrscheinlich macht Dein <img src="/images/smilies/smile.gif" alt="" /> auch nichts Anderes.
Da bleibt für Dich noch was übrig, da bin ich mir sicher.
Zu Bedenken, dass dann aber 19% des KVA abgezogen werden, also vorher durchrechnen, ob es sich dann auch noch "lohnt".
fast richtig
zuerst wird die mwst abgezogen ......... kann im anschluß der nachweiß über die real angefallene mwst erbracht werden (in diesem fall die verrechnete mwst der karosseriewerkstatt-alternativ für gekaufte ET teile ) wird diese im nachinein erstattet.
achtung: eine abtretung hat kleine haken ...... weigert sich die versicherung den schaden zu übernehmen, z.b. wegen unklarer rechtslage, fällt die forderung an den auftraggeber zurück.
Gleichlautend gilt dies für minderungen, welche die versicherung gerne vornimmt z.b. betriebsstoffe etc. ........ diese müssen vom kunden dann an die ausführende werkstatt erbracht werden (wird aber sehr oft von der werkstatt geschluckt)
und zu guter letzt - eine möglicherweise im gutachten deffinierte wertminderung bzw. aufwandspauschale, muß vom kunden direkt mit der versicherung abgerechnet werden.
weitere fallstricke sind bei anmietung eines mietwagens im vorfeld abzuklären.
sehr wichtig - die werkstatt sollte sich VOR beginn der reparatur eine schriftliche reparaturfreigabe der versicherung einholen.
habe gute Erfahrungen gemacht mit der Abtretungserklärung. Am Ende hat sich die gegnerische Versicherung viel Zeit gelassen mit der Regulierung, so musste ich a. nichts vorstrecken und b. habe ich auch noch besseres zu tun als mich mit sowas rumzuärgern.
Wenn die Schuldfrage jedoch nicht eindeutig geklärt ist, würde ich eher abraten. Ich behaupte mal dass die Schadenshöhe schwanken kann, je nach Schuldlage.
Zitat:
Original geschrieben von juergen-b
Zitat:
Original geschrieben von fireblader1975
Zu Bedenken, dass dann aber 19% des KVA abgezogen werden, also vorher durchrechnen, ob es sich dann auch noch "lohnt".
fast richtig
zuerst wird die mwst abgezogen ......... kann im anschluß der nachweiß über die real angefallene mwst erbracht werden (in diesem fall die verrechnete mwst der karosseriewerkstatt-alternativ für gekaufte ET teile ) wird diese im nachinein erstattet.
achtung: eine abtretung hat kleine haken ...... weigert sich die versicherung den schaden zu übernehmen, z.b. wegen unklarer rechtslage, fällt die forderung an den auftraggeber zurück.
Gleichlautend gilt dies für minderungen, welche die versicherung gerne vornimmt z.b. betriebsstoffe etc. ........ diese müssen vom kunden dann an die ausführende werkstatt erbracht werden (wird aber sehr oft von der werkstatt geschluckt)
und zu guter letzt - eine möglicherweise im gutachten deffinierte wertminderung bzw. aufwandspauschale, muß vom kunden direkt mit der versicherung abgerechnet werden.
weitere fallstricke sind bei anmietung eines mietwagens im vorfeld abzuklären.
sehr wichtig - die werkstatt sollte sich VOR beginn der reparatur eine schriftliche reparaturfreigabe der versicherung einholen.
Das sind doch mal gute Tip's für den TE.