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Abtretungserklärung für Gutachten
Hallo,
nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall muss ein Gutachten gemacht werden.
Die Fachwerkstatt will dafür eine Unterschrift für eine Abtretungserklärung, um dann mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen.
1. Lässt man sich bei der Werkstatt auch auf eine Reparatur ein obwohl man nur ein Gutachten haben möchte und das Fahrzeug gar nicht bei denen reparieren möchte?
2. Man könnte das Gutachten auch bei einem freiem Sachverständiger machen der nicht in der Fachwerkstatt arbeitet wie zB Dekra, aber wird dann nicht ein geringerer Stundenlohn für die Reparatur im Gutachten berechnet als in der Fachwerkstatt?
3. Und die letzte Frage: Kann man sich sicher sein dass die Versicherung die komplette Kosten für den Sachverständigen bezahlt oder soll man sich vorab von der Versicherung bestätigen lassen dass die Schludfrage für die Versicherung eindeutig geklärt ist und dass die Kosten für ein Gutachten in voller Höhe übernommen werden?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Abtretung heißt ja nur dass GA oder Werkstatt mit der Versicherung direkt abrechnen. Du kannst auch das Gutachten selber bezahlen und die Rechnung bei der Versicherung einreichen, dann musst du keine Abtretung unterschreiben.
Ansonsten erst einmal durchlesen was man unterschreibt. Abtretung wofür? GA? Reparatur?
Ein freier Sachverständiger nimmt im Gutachten normalerweise Stundenverrechnungssätze nach deiner Auskunft. Die der Werkstatt wenn du sagst "da will ich reparieren lassen", Stundensätze einer nahen Markenwerkstatt wenn Auto maximal 3 Jahre oder scheckheftgepflegt und durchschnittliche Sätze wenn Auto älter und nicht klar ob und wo repariert wird.
Wenn hinterher eine offizielle Rechnung eingereicht wird ist das Thema Stundensätze eh erledigt, dann muss der Satz der Werkstatt gezahlt werden die repariert hat.
Zur Schuldfrage wird hier keiner was sagen können. Letztlich stehst du aber vor dem Problem erst einmal deinen Schaden beziffern zu müssen. Dazu gehören auch Punkte wie Klärung ob evtl. Totalschaden, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.. Wenn es kein Kleinschaden ist wäre ein Gutachten schon empfehlenswerter.
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13 Antworten
Also den Gutachter im Zweifelsfall selbst suchen und beauftragen, geht aber natürlich auch über die Werkstatt. Nicht immer steckt ein Helferkreisel dahinter.
Wenn du fiktiv abrechnen willst, wirst du eh mit Prüfung seitens des Versicherer rechnen müssen, da wird sicherlich gekürzt werden, ob das dann so OK ist können wir erst sagen wenn Gutachten und Kürzung vorliegen
Wenn das Honorar des Gutachters im üblichen Rahmen liegt und der Schaden über der Bagatellgrenze liegt, sollte es keine Probleme geben. Am sichersten ist man da aber in der Tat wenn die Gegnerische Versicherung den Gutachter stellt. Meist wird hier aber davon abgeraten, da das unparteiische des Gutachters nicht gegeben sei. Ich sehe das nicht ganz so Pauschaliert und kommt eben auf die klare Schuldfrage an.
Grüße
Steini
Werkstatt? Abtretung? Versteh` immer nur Bahnhof!
Natürlich kann mir die Werkstatt den Sachverständigen des Vertrauens empfehlen- was mir erfolgreich passierte.
Den hatte ich inzwischen leider erneut in Anspruch nehmen müssen. Damit war ich zufrieden.
Aber das alles ist immer eine Frage des Vertrauens. Gut, wenn man zuverlässige Berater hat- also z.B. einen freien Meister oder so. All dies ist fallweise zu entscheiden- mitunter genügt auch schon der Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Aber alles ist immer wieder anders.
Eine Abtretung zu Gunsten des SV für die Gutachterkosten ist normal. Abtretung zu Gunsten der Werkstatt ohne Rap.- Auftrag ist - höflich ausgedrückt - ungewöhnlich.
Stundensatz nehmen SV oft von der Werkstatt, in der das Auto steht.
SV-Kosten werden nur dann voll übernommen, wenn du nicht hattest - Stichwort Gefährdungshaftung. Ansonsten nur anteilig. Ideal ist es natürlich, wenn die Vers. vorher eine 100%-Kostenzusage erteilt. Ist aber ein Zeitfaktor.
Abtretung heißt ja nur dass GA oder Werkstatt mit der Versicherung direkt abrechnen. Du kannst auch das Gutachten selber bezahlen und die Rechnung bei der Versicherung einreichen, dann musst du keine Abtretung unterschreiben.
Ansonsten erst einmal durchlesen was man unterschreibt. Abtretung wofür? GA? Reparatur?
Ein freier Sachverständiger nimmt im Gutachten normalerweise Stundenverrechnungssätze nach deiner Auskunft. Die der Werkstatt wenn du sagst "da will ich reparieren lassen", Stundensätze einer nahen Markenwerkstatt wenn Auto maximal 3 Jahre oder scheckheftgepflegt und durchschnittliche Sätze wenn Auto älter und nicht klar ob und wo repariert wird.
Wenn hinterher eine offizielle Rechnung eingereicht wird ist das Thema Stundensätze eh erledigt, dann muss der Satz der Werkstatt gezahlt werden die repariert hat.
Zur Schuldfrage wird hier keiner was sagen können. Letztlich stehst du aber vor dem Problem erst einmal deinen Schaden beziffern zu müssen. Dazu gehören auch Punkte wie Klärung ob evtl. Totalschaden, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.. Wenn es kein Kleinschaden ist wäre ein Gutachten schon empfehlenswerter.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 4. Mai 2015 um 09:57:51 Uhr:
...
Zur Schuldfrage wird hier keiner was sagen können. Letztlich stehst du aber vor dem Problem erst einmal deinen Schaden beziffern zu müssen. Dazu gehören auch Punkte wie Klärung ob evtl. Totalschaden, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.. Wenn es kein Kleinschaden ist wäre ein Gutachten schon empfehlenswerter.
was hat die Schadenshöhe mit der Schuldfrage zu tun?
Ich persönlich würde keine Kosten verursachen, solange nicht geklärt ist wer sie letztendlich trägt, zumindest solange das Fahrzeug noch fahrbereit und verkehrssicher ist.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 4. Mai 2015 um 12:32:28 Uhr:
was hat die Schadenshöhe mit der Schuldfrage zu tun?
Nichts, aber auch bei evtl. Teilschuld muss man als (Mit)-Geschädigter ja irgendwie seine Ansprüche geltend machen. Und dazu muss man seinen Schaden auch benennen/beziffern können damit er reguliert werden kann.
Und ob der Laie immer beurteilen kann ob ein Auto noch verkehrssicher ist oder nicht steht auch auf einem anderen Blatt.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 4. Mai 2015 um 13:19:20 Uhr:
Und ob der Laie immer beurteilen kann ob ein Auto noch verkehrssicher ist oder nicht steht auch auf einem anderen Blatt.
braucht er ja nicht, dass erklärt ihm ja am Unfallort der Polizeipolizist *Helmsuch*
selbst wenn eine Teilschuld im Raum steht, was ich aus dem Eingangspost allerdings nicht ableiten kann, hat die Klärung der Schuldfrage nichts mit der genauen Ermittlung Schadenshöhe zu tun.
Aber kann ja jeder machen wie er will.
Bevor ich aber einen Gutachter beauftrage, würde ich mir zuerst die Zusage der gegn. Versicherung einholen, dass sie vollumfänglich für meinen Schaden aufkommt.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 5. Mai 2015 um 09:11:48 Uhr:
Bevor ich aber einen Gutachter beauftrage, würde ich mir zuerst die Zusage der gegn. Versicherung einholen, dass sie vollumfänglich für meinen Schaden aufkommt.
Mit dieser Einstellung dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass Du Zeit Deines Lebens einmal einen Gutachter beauftragen wirst, gegen Null tendieren ....
Sehr häufig enden Rechtsstreite mit einer Quote abweichend von 100/0.
Würdest Du wirklich auf die Einholung eines Gutachtens zur Beweissicherung und zum Nachweis der Schadenhöhe verzichten, wenn Dir die Vorfahrt genommen und die gegnerische Versicherung eine vollumfängliche Schadenübernahme ablehnen würde, mit dem Einwand, aufgrund der Schäden sei davon auszugehen, dass Du zu schnell gefahren seiest?
Gerade in Fällen, in denen ich mich im Recht sähe, und die Haltung der gegnerischen Versicherung nötigenfalls gerichtlich zu klärende Streitigkeiten erwarten lässt, scheint mir eine Beauftragung eines Gutachters sinnvoll.
Eins sollte dabei klar sein: der Gutachter bekommt sein Geld auf jeden Fall - wenn nicht von der Versicherung, dann vom Auftraggeber.
Hatte bisher vier unverschuldete Unfälle und habe jedes Mal genauso verfahren dass ich vorher von der Versicherung die Zusage eingeholt habe.
Muß aber auch dazu sagen dass die Fahrzeuge dabei immer fahrbereit waren und mir ein paar Tage warten nichts ausgemacht hat.
Und falls es wirklich Streitigkeiten mit der Versicherung wegen der Schuldfrage gibt, kann man sich immer noch (evtl. zusammen mit einem Anwalt) überlegen welche Maßnahmen man einleitet.
Aber wie gesagt, soll jeder machen wie er es für richtig hält.
Im recht sein und sein Recht bekommen sind immer zwei Sachen- und ob der Geschädigte seine Ansprüche vollumfänglich durchsetzen kann, wenn die gegnerische Versicherung herumzickt?
Dabei ist eine Abtretungserklärung vorab wohl kaum besonders hilfreich.
Einfach unterschreiben. Alles Easy
Zitat:
@Omegawuzi schrieb am 6. Mai 2015 um 11:23:28 Uhr:
Dabei ist eine Abtretungserklärung vorab wohl kaum besonders hilfreich.
Kein Thema, einfach Gutachten selber zahlen.
Nur irgendwie muss man ja mal weiterkommen, problematisch wird es vor allem wenn das Fahrzeug nicht mehr uneingeschränkt verkehrssicher ist. Die Versicherung wird auf ein Gutachten/KVA warten mit dem du deinen Schaden einforderst. Vorher passiert i.d.R. nicht. Und wenn man auch Dinge wie Wertminderung, Nutzungsausfall und Beweissicherung haben will sollte man eher ein Gutachten in Auftrag geben. I.d.R. wird ja bei widersprüchlichen Aussagen anhand eines vorliegenden Gutachtens geprüft ob der Hergang plausibel ist, dann ggf. ein eigener Gutachter beauftragt zur Nachbesichtigung oder Gegenüberstellung. Wenn so keine Klärung zu erreichen ist geht es dann halt vor Gericht.
Wenn die Schuldfrage strittig ist wäre auch ein Beratungsgespräch beim Anwalt empfehlenswert, bezüglich Rechtsberatung ist weder Motor-Talk, die Werkstatt noch ein Gutachter die richtige Anlaufstelle. Auch ohne Rechtschutzversicherung kostet eine Erstberatung nicht so viel.
Problematisch wird gar nichts tun vor allem wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist. Nutzungsausfall gibt es auch nicht unbegrenzt, mit einem ggf. nicht verkehrssicheren Fahrzeug rumfahren ist auch keine gute Idee.